Immobilie mit Gebäubeversicherung absichern © Adobe Stock | Jakub Krechowicz

Gebäudeversicherung: Was sollten Sie bei der Absicherung Ihres Hauses beachten?

Die Gebäudeversicherung ist unverzichtbar, denn damit sichern Sie Ihre Immobilie umfassend gegen schwerwiegende Beschädigungen ab. Der Umfang des Versicherungsschutzes variiert zwischen den verschiedenen Anbietern und die Versicherungsprämie hängt stark vom Wohnort ab. Ein Vergleich spart Geld.

Warum ist eine Gebäudeversicherung unverzichtbar?


‌Die Gebäudeversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Eigentümer von Immobilien. Diese Versicherung bietet einen unverzichtbaren Schutz vor den finanziellen Folgen einer schwerwiegenden Beschädigung des Hauses durch ein Feuer oder Unwetter. Darüber hinaus übernimmt die Gebäudeversicherung die Regulierung von Schäden durch Leitungswasser. Die Regulierung reicht von der Übernahme der Reparaturkosten bis zum kompletten Wiederaufbau eines völlig zerstörten Gebäudes.

‌Der Versicherungsschutz umfasst auch das fest eingebaute Inventar sowie Nebengebäude. Mit einer Gebäudeversicherung, deren Tarif die Risiken umfassend abdeckt, sind Sie vor finanziellen Sorgen weitgehend geschützt. Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Anbieter und Tarife, die sich hinsichtlich des Risikoschutzes und der Versicherungsprämie erheblich unterscheiden. Deshalb sollten Sie vor Abschluss einer Gebäudeversicherung einen Tarifvergleich durchführen, um das individuell beste Angebot zu finden. Mit diesem Vergleich lassen sich jährlich mehrere Hundert Euro bei identischem Risikoschutz einsparen.

Ist eine Gebäudeversicherung Pflicht?


‌Der Abschluss einer Gebäudeversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Immobilieneigentümer kann frei entscheiden, ob er diesen Risikoschutz in Anspruch nehmen möchte. Wenn Sie die Immobilie jedoch mit einem Darlehen finanzieren, machen die meisten Banken die Finanzierung vom Abschluss einer Gebäudeversicherung abhängig. Auf diese Weise sichert sich das Kreditinstitut vor dem Verlust des Objekts ab, das bis zur vollständigen Rückzahlung des Immobilienkredits als Sicherheit fungiert.

‌Unabhängig davon sollte jeder Eigentümer eine Gebäudeversicherung abschließen, denn die Gebäudeversicherung schützt vor hohen unvorhersehbaren Schäden, die ansonsten den finanziellen Ruin bedeuten. Für die meisten Immobilieneigentümer ist das selbst bewohnte Haus Teil der Altersvorsorge, die somit bei einer schwerwiegenden Beschädigung oder der Zerstörung des Gebäudes vernichtet wäre. Doch auch wenn Sie die Immobilie nicht selbst bewohnen, sondern vermieten oder ausschließlich als Feriendomizil nutzen, ist es sinnvoll, sich vor dem Verlust des Vermögens zu schützen. Die durch eine Gebäudeversicherung abgedeckten Schäden belaufen sich auf fünf- oder sogar sechsstellige Beträge. Dieses finanzielle Risiko steht in keinem Verhältnis zur Versicherungsprämie.

Welche Schäden deckt die Gebäudeversicherung ab?


‌Die Gebäudeversicherung zahlt bei Schäden am Haus, aber auch an den Nebengebäuden wie Gartenhäusern, Carports, Garagen oder Hundehütten. Mitversicherte Nebengebäude müssen explizit in der Versicherungspolizze angeführt werden. Darüber hinaus sind Schäden am fest eingebauten Inventar vom Versicherungsschutz abgedeckt. Zum fest eingebauten Inventar gehören:

  • Einbaumöbel wie Einbauküchen oder Einbauschränke
  • Briefkästen
  • Alarmanlagen und Klingelanlagen
  • Terrassen inklusive Überdachung oder Markise
  • Fest verlegte Bodenbeläge
  • Sanitärinstallationen wie Badewannen und Duschkabinen ‌
  • Heizungs- und Klimaanlagen
  • Elektrische Anlagen ‌
  • Antennen und Satellitenschüsseln

  • ‌‌Photovoltaikanlagen müssen (ähnlich wie Nebengebäude) explizit in die Versicherungspolizze aufgenommen werden. Es ist jedoch sinnvoller, eine spezielle Photovoltaikversicherung abzuschließen, da diese nicht nur Schäden durch Hagel, Sturm oder einen direkten Blitzeinschlag übernimmt. Diese Versicherung zahlt auch für Schäden, die durch einen indirekten Blitzeinschlag oder einen Kurzschluss verursacht werden. ‌ ‌

    ‌Schäden an Möbeln, Heimtextilien und anderen losen Einrichtungsgegenständen werden von der Hausratversicherung abgedeckt. Der Abschluss einer Hausratversicherung ist ebenfalls empfehlenswert, denn um nach einem Hochwasser oder Brand das gesamte Mobiliar und andere Gegenstände des Hausrats zu ersetzen, müssen meist fünfstellige Beträge aufgebracht werden. ‌ ‌

    ‌Leistungsstarke Tarife übernehmen nicht nur Kosten für beschädigte oder zerstörte Gebäudeteile, sondern auch andere mit dem Schadensereignis zusammenhängende Kosten:
  • Aufräum- und Abbruchkosten
  • Kosten für das Entfernen von umgestürzten Bäumen
  • Dekontaminationskosten
  • Kosten für einen Sachverständigen
  • Mietausfall
  • Kosten für Hotelunterbringungen oder eine Ersatzwohnung
  • Welche Risiken umfasst der Versicherungsschutz?


    ‌Ob tatsächlich ein umfassender Risikoschutz besteht, hängt entscheidend davon ab, welche Risiken die Gebäudeversicherung abdeckt.

    ‌Üblicherweise umfasst die Versicherung folgende Risiken:

  • Feuer (Brand, Explosion, Implosion, Blitzschlag)
  • Sturm (mindestens Windstärke 8, also 62 Kilometer pro Stunde Windgeschwindigkeit)
  • Hagel
  • Leitungswasser
  • Wasserschäden aufgrund von Rohrbrüchen oder Frost

  • ‌‌Die Standardtarife umfassen nicht die Regulierung von Elementarschäden. Wird das Gebäude also durch eine Überschwemmung, einen Erdrutsch, durch Starkregen, eine Lawine, Schneedruck oder ein Erdbeben beschädigt, kommt die Gebäudeversicherung nicht für diesen Schaden auf. Wenn Sie sich gegen derartige Schäden absichern möchten, sollten Sie den Baustein Elementarschadenversicherung in die Gebäudeversicherung aufnehmen. Das ist insbesondere dann empfehlenswert, wenn sich Ihr Haus in einem Risikogebiet für derartige Elementarschäden befindet. Allerdings verweigern einige Versicherungsunternehmen die Aufnahme von Elementarschäden, wenn das Gebäude in einem Hochrisikogebiet gebaut wurde. Es ist zwar grundsätzlich möglich, sich überall gegen Elementarschäden abzusichern.

    ‌Die Kosten für die Versicherungsprämie steigen dann jedoch sehr stark und meist ist zusätzlich ein hoher Selbstbehalt Bestandteil des Versicherungsvertrags. In manchen Fällen verlangt der Versicherer sogar, das Haus umzubauen, um das Risiko zu reduzieren. In Deutschland betrifft dies vorwiegend Elementarschäden durch Überschwemmungen. Ein Gebäude befindet sich laut Einschätzung der Versicherungsunternehmen in einem Hochrisikogebiet, wenn einmal in zehn Jahren mit einem Hochwasser gerechnet werden muss. In den letzten Jahren häufen sich in Deutschland Unwetter, sodass die Aufnahme von Elementarschäden in die Gebäudeversicherung sinnvoll ist. ‌ ‌

    ‌Außerdem sind in den Standardverträgen keine Schäden durch Krieg, Kaminbrand oder Überspannung abgedeckt. Die meisten Versicherer bieten mittlerweile eine Erweiterung des Risikoschutzes für Überspannungsschäden an. Achten Sie bei Abschluss der Versicherung darauf, ob dieser Schutz enthalten ist. ‌ ‌

    ‌Die Auswahl der Gebäudeversicherung sollte sich nicht ausschließlich am Preis orientieren, sondern unbedingt den Leistungsumfang des Tarifs einbeziehen. Sie können auf einem Vergleichsportal im Internet hunderte Tarife mit wenigen Klicks vergleichen und dabei die von Ihnen gewünschten Bestandteile des Tarifs definieren.
    Exkurs: Grobe Fahrlässigkeit

    ‌Achten Sie darauf, dass die Gebäudeversicherung auch Schäden abdeckt, die aufgrund grober Fahrlässigkeit entstanden sind. Ein Beispiel dafür ist ein Schaden an den Wasserrohren, der entsteht, wenn das Gebäude im Winter nicht ausreichend beheizt wurde. Bricht nach einem Frostschaden dann ein Wasserrohr, kommt die Versicherung nicht für den entstandenen Schaden auf, sondern verweist auf grobe Fahrlässigkeit. Sie können derartige Schäden jedoch explizit in den Tarif aufnehmen. Dann reguliert die Versicherung auch Schäden, bei denen Ihnen grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

    Welche Risiken können nicht mit einer Gebäudeversicherung abgesichert werden?


    ‌Die Versicherer schließen einige Risiken aus. Zum einen können nur bereits fertiggestellte Gebäude versichert werden. Wenn Sie einen Risikoschutz für ein im Bau befindliches Haus wünschen, sollten Sie eine Bauleistungsversicherung oder eine Feuerrohbauversicherung abschließen. Nach Fertigstellung des Gebäudes wird die Versicherung dann übergangslos in eine Gebäudeversicherung umgewandelt.

    ‌Des Weiteren sind Schadensersatzansprüche Dritter nicht von der Gebäudeversicherung abgedeckt. Für diese Risiken kommt die Haftpflichtversicherung auf. Wird beispielsweise ein Passant von einem Dachziegel getroffen oder bei einem Brand verletzt, bezahlt die Haftpflichtversicherung die Behandlungskosten und den Verdienstausfall.

    ‌Die Gebäudeversicherung bezahlt außerdem keine Brandschäden bei Kaminbränden oder durch bewusst angezündete Gegenstände wie Kerzen. Auch Grundwasserschäden durch einen witterungsbedingten Rückstau oder Wasserschäden durch ein ausgelaufenes Aquarium werden nicht ersetzt. Schäden aufgrund eines Krieges oder innerer Unruhen werden ebenfalls nicht reguliert.‌
    Exkurs: Vandalismus

    ‌Viele Gebäudeversicherer bieten eine Absicherung von Schäden aufgrund von Vandalismus an. Das schließt auch die Kosten für die Beseitigung von Graffitis ein. Informieren Sie sich vor Abschluss der Versicherung darüber, wie hoch die zusätzlichen Kosten sind und ob die Versicherung Kosten für Bewachungsfirmen erstattet.

    Wie viel bezahlt die Gebäudeversicherung?


    ‌Die Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten für die notwendige Reparatur, bezahlt also beispielsweise die Instandsetzung des Daches bei einem Sturmschaden. Nach einer vollständigen Zerstörung des Gebäudes bezahlt die Versicherung den gesamten Wiederaufbau. Das gilt allerdings nur, wenn Sie eine ausreichende Versicherungssumme im Vertrag vereinbart haben.

    Wie wird die Versicherungssumme festgelegt?


    ‌Von der Festlegung der Versicherungssumme hängt es ab, ob Ihnen tatsächlich der gesamte Schaden ersetzt wird. Aus diesem Grund ist es wichtig, eine Unterversicherung zu vermeiden. Ein Haus ist unterversichert, wenn der Gebäudewert zu niedrig bemessen wurde, damit die Versicherungsprämie niedriger berechnet wird. Ist ein Gebäude statt 250.000 Euro tatsächlich 300.000 Euro wert, zahlt die Gebäudeversicherung nur 250.000 Euro für den Wiederaufbau, sodass der Versicherte 50.000 Euro selbst bezahlen muss.

    ‌Berücksichtigen Sie, dass die Kosten für einen Wiederaufbau aufgrund der Inflation und anderer Einflüsse wesentlich höher sind als die ursprünglichen Baukosten. Den Versicherungsunternehmen ist dieser Zusammenhang bekannt und sie nehmen deshalb jährlich eine Anpassung vor, indem sie den sogenannten „gleitenden Neuwert“ ermitteln. Wenn Sie bei Abschluss des Vertrags einen realistischen Gebäudewert angegeben haben, sind Sie aufgrund dieser automatischen Anpassungen auch weiterhin ausreichend versichert.

    Was kostet die Gebäudeversicherung?


    ‌Die Kosten für die Gebäudeversicherung variieren stark zwischen den verschiedenen Anbietern und Tarifen. Günstige Polizzen gibt es bereits für weniger als 200 Euro pro Jahr. Die Höhe der Versicherungsprämie hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Wert der Immobilie
  • Größe der Immobilie
  • Anzahl der Stockwerke
  • Anzahl und Art der Nebengebäude
  • Standort der Immobilie

  • ‌ ‌Der Standort der Immobilie hat einen entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie. Je größer die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt einer Naturkatastrophe ist, desto teurer ist die Gebäudeversicherung. Die Versicherungsgesellschaften differenzieren geografisch sehr stark. Teilweise werden für verschiedene Straßenzüge in der gleichen Ortschaft unterschiedliche Versicherungsprämien berechnet, weil die Risikoeinstufung unterschiedlich ist. ‌ 

    ‌‌Der sorgfältige Tarifvergleich schützt Sie davor, zu viel zu bezahlen oder entscheidende Risiken nicht mitzuversichern. Bei gleichem Versicherungsschutz schwanken die Beiträge erheblich. Eine für das Jahr 2019 durchgeführte Untersuchung ergab, dass ein freistehendes Einfamilienhaus einer bestimmten Größe beim günstigsten Anbieter für 256 Euro Jahresprämie versichert wurde. Der teuerste Anbieter verlangte jährlich 470 Euro Prämie. Dabei wurden alle Standorte berücksichtigt. Bei Versicherungspolicen, die zusätzlich die Absicherung gegen Elementarschäden umfassten, betrug die Bandbreite 311 bis 596 Euro.

    Welches ist die beste Gebäudeversicherung?


    ‌Wenn Sie nach einer guten Gebäudeversicherung suchen und bei der Vielzahl unterschiedlicher Tarife den Überblick verlieren, hilft ein Blick auf verschiedene Vergleichstests weiter. Außerdem sollten Sie sich vor der Auswahl eines Anbieters überlegen, welche Risiken Sie versichern lassen. Bausteine wie die Elementarversicherung oder die Einbeziehung grober Fahrlässigkeit in den Versicherungsschutz müssen beim Vergleich der Tarife berücksichtigt werden.

    ‌Wenn Sie alle gewünschten Tarifdetails aufgelistet haben, ist es einfacher, einen exakten Tarifvergleich vorzunehmen. Die Vergleichsportale ermöglichen die Filterung der Tarife anhand dieser Merkmale. In den Vergleichen werden auch Faktoren wie der Kundenservice und die unproblematische Schadensregulierung berücksichtigt.

    Wie hoch darf die Gebäudeversicherung für Mieter sein?


    ‌Die Kosten für die Gebäudeversicherung zählen laut Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten.
    Zu den Betriebskosten gehören die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung. Hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden.
    ‌‌
    Die Versicherungsbeiträge müssen in der Betriebskostenabrechnung transparent aufgeführt werden. Versicherungsbeiträge für eine Mietausfallversicherung, Reparatur- und Rechtsschutzversicherungen sind nicht umlagefähig und müssen exakt von den umlagefähigen Versicherungsprämien abgegrenzt werden. In einem Mehrfamilienhaus erfolgt eine Umrechnung der Versicherungsbeiträge auf die Wohnfläche, sodass jeder Mieter entsprechend der Größe seiner Wohnung seinen Anteil bezahlt.


    Ist die Gebäudeversicherung von der Steuer absetzbar?


    ‌Die Kosten für die Gebäudeversicherung können Mieter nicht als Aufwand bei der Steuererklärung geltend machen. Eine Ausnahme bildet ein anerkanntes Arbeitszimmer. Für dieses Zimmer kann die Versicherungsprämie anteilig (entsprechend der Quadratmeter im Verhältnis zur gesamten Wohnfläche) geltend gemacht werden. Legt der Vermieter die Kosten für die Gebäudeversicherung nicht auf die Mieter um, kann er diese als Aufwand steuermindernd anrechnen lassen.

    Gebäudeversicherung für eine Eigentumswohnung


    ‌Als Eigentümer einer Eigentumswohnung sind Sie Teil der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die von einem Verwalter organisiert wird. Zu dessen Aufgaben gehört auch der Abschluss der Gebäudeversicherung. Die Versicherungsprämien werden anteilig über das Hausgeld verrechnet. Wenn Sie die Eigentumswohnung vermieten, können Sie die Gebäudeversicherung auf den Mieter umlegen.

    Schritt für Schritt zur Gebäudeversicherung


    ‌Beim Abschluss der Gebäudeversicherung für Ihre Immobilie gehen Sie in folgenden Schritten vor:

    ‌1. Grobe Aufstellung der Kosten des Gebäudes zur Ermittlung des aktuellen Gebäudewerts, der als Versicherungssumme angesetzt wird

    ‌2. Aufstellung der mitzuversichernden Nebengebäude

    ‌3. Definition der abzusichernden Risiken (Erweiterung des Standardvertrags um Bausteine wie die Elementarversicherung)

    ‌4. Vergleich der Angebote auf einem Vergleichsportal anhand der Versicherungssumme und der zu versichernden Risiken

    ‌5. Überprüfen der Tarifdetails (sind alle Risiken abgedeckt?)

    ‌6. Abschluss der Versicherung

    Gebäudeversicherung - Immobilien einfach erklärt

    Ist die Gebäudeversicherung gesetzlich vorgeschrieben?

    Nein, es gibt kein Gesetz, das den Abschluss einer Gebäudeversicherung vorschreibt. Aufgrund der hohen finanziellen Risiken ist die Gebäudeversicherung jedoch de facto unverzichtbar.

    ‌Weiterlesen: Ist eine Gebäudeversicherung Pflicht?

    Deckt die Gebäudeversicherung alle Schäden an Gebäuden ab?

    Standardtarife decken Schäden nach einem Sturm, Brand, Leitungswasserschaden, Hagel oder einem Rohrbruch ab. Sie können den Tarif um eine Elementarschadenversicherung erweitern und außerdem Risiken wie Überspannungsschäden oder Schäden an Photovoltaikanlagen mitversichern.

    ‌Weiterlesen: Welche Risiken umfasst der Versicherungsschutz?

    Gibt es Risiken, die generell nicht versicherbar sind?

    Einige Risiken können nicht über die Gebäudeversicherung abgedeckt werden. Dazu gehören beispielsweise Schäden an noch nicht fertiggestellten Gebäuden oder Schäden durch Kriege sowie innere Unruhen.

    ‌Weiterlesen: Welche Risiken können nicht mit einer Gebäudeversicherung abgesichert werden?

    Was fällt unter den Schutz der Gebäudeversicherung?

    Versichert sind das Gebäude, im Versicherungsvertrag aufgeführte Nebengebäude sowie das im oder am Gebäude eingebaute Inventar. Der bewegliche Hausrat muss separat mit einer Hausratversicherung abgesichert werden.

    ‌Weiterlesen: Welche Schäden deckt die Gebäudeversicherung ab?

    Zahlt die Gebäudeversicherung immer den gesamten Schaden?

    Wenn das Gebäude nicht unterversichert ist, übernimmt die Gebäudeversicherung die Regulierung der gesamten Reparaturkosten oder des Wiederaufbaus. Daher ist es wichtig, beim Abschluss der Versicherung einen korrekten Gebäudewert anzugeben. Die Versicherungsgesellschaft nimmt jährlich eine Anpassung der Versicherungssumme an die Wertsteigerung vor.

    ‌Weiterlesen: Wie viel bezahlt die Gebäudeversicherung?

    Wie viel kostet die Gebäudeversicherung?

    Die Höhe der Versicherungsprämie hängt vom Wert des Hauses und dessen Standort ab. Je höher das Risiko für einen Schaden in der betreffenden Region ist, desto teurer ist die Gebäudeversicherung. Die Versicherungsgesellschaften teilen die Standorte in Risikoklassen ein. Teilweise gibt es in einem Ort mehrere Risikoklassen.

    ‌Weiterlesen: Was kostet die Gebäudeversicherung?

    Zahlt die Gebäudeversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit?

    Grundsätzlich zahlt die Gebäudeversicherung den Schaden nicht, wenn Sie diesen grob fahrlässig herbeigeführt haben. Sie können diesen Schutz jedoch in Ihren Versicherungsvertrag aufnehmen lassen. Viele Versicherer bieten diesen Service an.

    ‌Weiterlesen: Welche Risiken umfasst der Versicherungsschutz?

    Kann die Prämie für die Gebäudeversicherung auf den Mieter umgelegt werden?

    Die Versicherungsprämien für die Gebäudeversicherung gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten und können anteilig (entsprechend der Wohnfläche der Wohnung im Verhältnis zur gesamten Wohnfläche des Gebäudes) umgelegt werden.

    ‌Weiterlesen: Wie hoch darf die Gebäudeversicherung für Mieter sein?

    Wie findet man die beste Gebäudeversicherung?

    Vergleichsportale im Internet bieten einen umfassenden Überblick über alle Tarife. Achten Sie jedoch darauf, dass Tarife verglichen werden, die den gleichen Leistungsumfang bieten. Anhaltspunkte für die Wahl der Versicherung geben außerdem die Vergleichsstudien der Stiftung Warentest oder andere Tests, die Rankinglisten empfehlenswerter Versicherungen nennen.

    ‌Weiterlesen: Welches ist die beste Gebäudeversicherung?

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