Über Meinecke & Meinecke Rechtsanwälte Fachanwälte für Medizinrecht
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG:Im Jahr 1958 legte der Seniorpartner Dr. jur. Georg Meinecke den Grundstein für die Kanzlei. Sein Sohn, Dr. Boris Meinecke, trat 1989 in die Fußstapfen des Vaters und wurde Rechtsanwalt. 1993 übernahm er die Leitung der Kanzlei. Als Mitinhaber und Leiter baute Dr. Boris Meinecke die Kanzlei zu einer der angesehensten Kanzleien Deutschlands auf, die erfolgreich die Rechte von geschädigten Patienten/-innen vertritt.
MITARBEITERZAHL:Zum Anwaltsteam gehören neben Dr. Boris Meinecke die Fachanwälte für Medizinrecht Markus A. Meinecke und Martin Reinboth. Unterstützt werden die Anwälte im Office von 15 engagierten Mitarbeitern/-innen.
EINZUGSGEBIET KUNDEN/-INNEN: Weil die Kanzlei als hoch spezialisierte Anwaltsvertretung bekannt ist, kommen die Anfragen aus ganz Deutschland.
LEISTUNGEN:Die Kanzlei vertritt bereits in der zweiten Generation Patienten/-innen, die durch Arztfehler, Arzneimittelnebenwirkungen und Unfälle geschädigt wurden. Um eine vorgerichtliche Aufklärung und Untersuchung zu gewährleisten, kann die Kanzlei deutschlandweit 150 hochrangige medizinische Sachverständige sämtlicher Fachrichtungen beauftragen. Um langwierige Haftungsprozesse im Interesse der Mandanten/-innen zu vermeiden, strebt die Kanzlei die außergerichtliche Einigung mit den Versicherungen an. Gelingt dies nicht, werden die Interessen der Mandanten/-innen gerichtlich durch alle Instanzen durchgesetzt. Die Anwaltskanzlei hat sich klar auf die Belange von Geschädigten, Patienten/-innen und Opfern spezialisiert.
ERFOLGSFAKTOREN:Die Rechtsanwälte der Kanzlei Meinecke & Meinecke können auf einen Erfahrungsschatz von über 20.000 bearbeiteten Mandaten bauen. Ihre hohe Spezialisierung und damit auch die präzise Kenntnis der juristischen Situation machen diese Kanzlei so erfolgreich.
Der ethische Anspruch von Dr. Boris Meinecke besteht darin, den Geschädigten, die oft ein Leben lang unter den Arztfehlern leiden, durch Ausschöpfung aller juristischen Möglichkeiten ein Leben zu gewährleisten, das trotz Beeinträchtigung lebenswert ist.
Dr. Boris Meinecke ist ein Anwalt mit Herz und Leidenschaft. Lernt man ihn kennen, spürt man das sofort. Seine Mandanten/-innen danken es ihm. Die Dankesschreiben, die er von ihnen erhält, füllen mittlerweile mehrere Aktenordner.
ERWÄHNENSWERTES:Dr. Boris Rembert Meinecke ist seit 1989 als zugelassener Rechtsanwalt tätig. Seit 1993 leitet er die Kanzlei. Seit 2006 ist er Fachanwalt für Medizinrecht.
Markus A. Meinecke erhielt 1990 seine Zulassung als Rechtsanwalt und vertritt seine Mandanten/-innen seit 2007 als Fachanwalt für Medizinrecht.
Martin Reinboth ist seit 2003 zugelassener Rechtsanwalt. Seine Fachanwaltschaft für Medizinrecht erhielt er 2006.
Die Kompetenz von Dr. Boris Meinecke spiegelt sich auch im medialen Interesse von Rundfunk, Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften wider. Hier wird er immer wieder zu den Themen Behandlungs- und Kunstfehler durch Ärzte/-innen, Schädigungen und Behinderungen der Patienten/-innen und deren Chancen auf juristische Entschädigungen befragt.
Ein kleiner Ausschnitt:
- SWR1 – Leute: Ärztliche Behandlungs- und Kunstfehler, 2018
- NDR: Wenn Ärzte Fehler machen – mein Recht als Patient, 2015
- Sat.1 – Akte Spezial (zwei Folgen): Krankenhaus – eingeliefert und ausgeliefert!, Fahrlässigkeit und falsche Diagnose, 2013
- ARD – Monitor, 2012
In diesen Printmedien wurde Dr. Boris Meinecke als Experte befragt:
- Express
- Hamburger Abendblatt
- Hörzu
- Bild-Zeitung
- Focus-Spezial
- Fernsehwoche
- WirtschaftsWoche
- Rhein-Zeitung
... und viele andere!
Die Kanzlei betreut Mandanten/-innen auch auf Englisch.
Thomas Löwen