Das Gebäude eines Arbeitsgerichts. © Adobe Stock | WS-Design

Arbeitgeber verklagen: Gründe, Kosten und Ablauf

Die Gründe für eine Klage gegen den Arbeitgeber können vielfältig sein. Arbeitnehmer können etwa bei Mobbing oder bei Lohnverzug Klage einreichen. Unter Umständen haben sie sogar Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Eine Klage endet entweder mit einem Vergleich oder einem Urteilsspruch.

Gründe für eine Klage gegen den Arbeitgeber


‌Es gibt verschiedene Situationen, in denen Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber verklagen können. Ob auf Weiterbeschäftigung bei einer Kündigung, auf Unterlassung und Schmerzensgeld bei Mobbing, oder auf Gehalt, wenn der Arbeitgeber im Lohnverzug ist. Wie sinnvoll eine entsprechende Klage ist, lässt sich nur in Hinblick auf die konkreten Umstände sagen. Arbeitnehmer sollten sich aber auf jeden Fall nicht alles gefallen lassen und Abhilfe schaffen; wenn notwendig mit einer Klage.

Klage bei Kündigung


‌Erhalten Arbeitnehmer eine Kündigung und sie möchten dagegen vorgehen, können sie beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen. Es handelt sich dabei um eine Klage, die auf Weiterbeschäftigung abzielt.
Hinweis:
Eine Kündigungsschutzklage muss gemäß § 4 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erfolgen. Handelt der Arbeitnehmer nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Kündigung nach § 7 KSchG als von Anfang an rechtswirksam und der Arbeitnehmer hat keine Möglichkeit mehr, dagegen vorzugehen.
Viele Kündigungsschutzklagen enden mit einer gütlichen Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dabei zieht der Arbeitnehmer die Klage zurück, woraufhin das Arbeitsverhältnis als beendet gilt. Im Gegenzug erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine einmalige Abfindung in vereinbarter Höhe. 

‌Kommt es zu keiner Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, entscheidet das Gericht mit einem Urteil über die Wirksamkeit der Kündigung. Die Folge ist etwa eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers oder eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Gehalt einklagen


‌Erhalten Arbeitnehmer ihr Gehalt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, befindet sich der Arbeitgeber ab dem darauffolgenden Tag im Lohnverzug. Arbeitnehmer sollten zunächst abklären, ob der Grund für den Lohnverzug tatsächlich beim Arbeitgeber liegt. Ist dem den Fall, haben Arbeitnehmer folgende Möglichkeiten, um ihr Gehalt einzufordern:
  • Anmahnung: Der Arbeitnehmer kann den Arbeitgeber zur Gehaltszahlung auffordern und ihm eine Frist setzen, bis wann der Arbeitgeber das Gehalt entrichten muss. Der Arbeitnehmer kann auch mit rechtlichen Schritten drohen, für den Fall, dass der Arbeitgeber der Aufforderung nicht nachkommt.
  • Abmahnung: Der Arbeitnehmer kann dem Arbeitgeber eine Abmahnung erteilen. Das ist dann notwendig, wenn er bei weiterem Ausbleiben des Lohns eine fristlose Kündigung durchführen möchte.
  • Verweigerung der Arbeitsleistung: Besteht bereits erheblicher Lohnrückstand von mehreren Monaten, kann der Arbeitnehmer nach § 273 BGB von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen und seine weitere Arbeitsleistung verweigern. So lange, bis er das ihm zustehende Gehalt erhält. Bevor der Arbeitnehmer das macht, hat er die Arbeitsverweigerung schriftlich anzukündigen. 
  • Gehalt einklagen: Besteht Lohnverzug, kann der Arbeitnehmer jederzeit beim Arbeitsgericht eine Lohnklage einreichen. An Unterlagen benötigt er dabei seinen Arbeitsvertrag sowie seine Lohnabrechnung.  
  • Hinweis:
    Wenn der Arbeitnehmer sein Gehalt einklagen möchte, sollte er die Verjährung seines Lohnanspruchs im Auge behalten. Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt gemäß § 195 BGB drei Jahre. Allerdings enthalten viele Arbeitsverträge eine Ausschlussfrist, nach deren Ablauf alle Ansprüche des Arbeitnehmers verfallen. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts müssen Ausschlussfristen aber mindestens 3 Monate betragen, andernfalls sind sie unzulässig.

    Klage bei Mobbing


    ‌Macht ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz persönliche Erfahrung mit Mobbing oder Diskriminierung, kann er unter Umständen den Arbeitgeber verklagen. Unabhängig davon, ob dieser direkt dafür verantwortlich ist oder es bloß duldet. 

    Mobbing am Arbeitsplatz kann die Gesundheit von Arbeitnehmern gefährden. Der Arbeitgeber unterliegt der Fürsorgepflicht und hat Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter keinen psychischen oder körperlichen Schaden erleiden.
    Hinweis:
    Werden Arbeitnehmer von einem Kollegen gemobbt, sollten sie den Arbeitgeber um Beistand bitten. Der Arbeitgeber hat im Sinne seiner Fürsorgepflicht zu handeln und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Mobbing zu unterbinden. Dazu zählen etwa Abmahnung, Versetzung oder Kündigung des Täters.
    Folgende rechtliche Schritte kann der Arbeitnehmer bei Mobbing setzen: 

    ‌1) Arbeitnehmer können bei Mobbing eine Unterlassungsklage gegen den Täter einreichen, unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Kollegen oder den Arbeitgeber selbst handelt. 

    ‌2) Kommt es im Zuge des Mobbings zu strafrechtlich relevanten Vorkommnissen, kann der Arbeitnehmer eine Strafanzeige gegen den Täter stellen. Etwa bei Körperverletzung, sexueller Belästigung oder schwerer Beleidigung

    ‌3) Entsteht dem Arbeitnehmer durch das Mobbing psychischer oder körperlicher Schaden, kann er den Täter auf Schmerzensgeld verklagen. Hat der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt, indem er keine geeigneten Maßnahmen gegen das Mobbing gesetzt hat, ist auch gegen diesen eine Klage auf Schmerzensgeld möglich.
    Hinweis:
    Möchten Arbeitnehmer eine Klage wegen Mobbings einreichen, ist es unerlässlich, dass sie ein Mobbingtagebuch führen, in dem sie detailliert die Vorkommnisse festhalten. Am besten suchen sie auch Zeugen, die das Mobbing beweisen können. So haben die Arbeitnehmer bessere Chancen auf eine erfolgreiche Klage.

    Klage bei Arbeitsunfall


    ‌Erleidet ein Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, ist eine Klage gegen den Arbeitgeber nur in den seltensten Fällen sinnvoll. 

    ‌Um den Arbeitgeber infolge eines Arbeitsunfalls auf Schmerzensgeld zu verklagen, muss man ihm entweder Vorsatz oder zumindest grobe Fahrlässigkeit vorwerfen können:
  • Vorsatz: Ein Vorsatz des Arbeitgebers ist dann gegeben, wenn dieser den Arbeitsunfall absichtlich verursacht. Etwa weil er den Unfall herbeiführt indem er den Arbeitgeber schubst, oder indem er Arbeitsgeräte so manipuliert, dass diese eine Gefahr für den Benützer darstellen. 
  • Grobe Fahrlässigkeit: Von grober Fahrlässigkeit ist dann auszugehen, wenn der Arbeitgeber die Sicherheitsbestimmungen wissentlich ignoriert, obwohl Mitarbeitern dadurch Gefährdungen drohen.  

  • Was tun bei Problemen am Arbeitsplatz?


    ‌Wenn es Probleme am Arbeitsplatz gibt, die der Arbeitnehmer nicht alleine bewältigen kann, gibt es verschiedene Anlaufstellen, an die man sich wenden kann. Insbesondere wenn der Arbeitgeber Teil des Problems ist.
  • Gewerkschaft: In vielen Situationen tun Arbeitnehmer gut darin, sich an ihre Gewerkschaft zu wenden, sofern sie einer angehören. Gewerkschaften beraten den Arbeitnehmer zu arbeitsrechtlichen Problemen und bieten einen kostenlosen Rechtsschutz
  • Betriebsrat: Der Betriebsrat ist in die Unternehmensstruktur eingebunden und weiß in der Regel um alle Vorgänge Bescheid. Hat ein Arbeitnehmer Probleme mit dem Arbeitgeber, ist es sinnvoll, eine objektive Einschätzung des Betriebsrats einzuholen. Befindet der Betriebsrat den Arbeitnehmer im Recht, stärkt er dessen Rücken und tritt für dessen Rechte ein. 
  • Anwalt für Arbeitsrecht: Arbeitnehmer, die rechtliche Schritte einleiten wollen, sollten sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser hat die notwendige Expertise, um die individuelle Situation einzuschätzen und gegebenenfalls Klagen gegen den Arbeitgeber einzureichen. 
  • Jetzt Experten zum Thema "Arbeitsrecht" in Ihrer Region finden


    Arbeitgeber bei Behörden melden


    ‌Bei manchen Verstößen des Arbeitgebers ist es angebracht, dass der Arbeitnehmer sich an eine Behörde wendet und den Verstoß meldet. Dabei reicht eine anonyme Mitteilung aus, etwa per E-Mail oder Anruf. Die jeweilige Behörde geht dem Hinweis nach und überprüft den gemeldeten Verstoß. 

    ‌Verstößt der Arbeitgeber gegen das Schwarzarbeitsgesetz oder das Mindestlohngesetz, ist der Zoll die zuständige Behörde. Dorthin sollten sich Arbeitnehmer wenden, die unter dem Mindestlohn bezahlt werden oder vom Arbeitgeber nicht zur Sozialversicherung gemeldet wurden, was eine Form von Schwarzarbeit darstellt. Durch dieses Vorgehen helfen Arbeitnehmer, weitere Verstöße des Unternehmens zu unterbinden. 

    ‌Weiß ein Arbeitnehmer von Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz, kann er dies der Gewerbeaufsicht melden. Etwa bei Nichteinhaltung der Ruhepausen oder Ruhezeiten. Oder wenn der Arbeitgeber regelmäßig Überstunden verlangt, die über der gesetzlich erlaubten täglichen oder wöchentlichen Höchstarbeitszeit liegen.

    Ablauf einer Klage


    ‌Arbeitnehmer, die eine Klage einreichen möchten, können dies bei der Rechtsantragsstelle des örtlichen Arbeitsgerichts machen. Die Rechtsantragsstelle ist bei Bedarf behilflich, die Klage formgerecht zu verfassen und kann dem Arbeitnehmer den Prozessablauf erklären. Eine Rechtsberatung bietet diese allerdings nicht. Arbeitnehmer, die eine solche wünschen, haben sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. 

    ‌Infolge einer Klage legt das Arbeitsgericht einen Gütetermin fest, der darauf abzielt, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu einer gütlichen Einigung kommen und den Rechtsstreit beenden. Der Gütetermin findet in der Regel innerhalb von zwei bis fünf Wochen nach Einreichen der Klage statt. 

    ‌Kommt es zu keiner Einigung, wird zur Hauptverhandlung ein Kammertermin anberaumt. Meistens einige Monate nach dem Gütetermin. Auch der Kammertermin hat das Ziel einer Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ist eine Einigung nicht möglich, spricht das Gericht in Anschluss an die Verhandlung ein Urteil zugunsten des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers.
    Hinweis:
    In erster Instanz ist ein Anwalt nicht verpflichtend. Allerdings haben Arbeitnehmer bessere Chancen auf eine erfolgreiche Klage, wenn sie sich rechtlichen Beistand sichern.
    Hat das Gericht ein Urteil gefällt, darf die unterlegene Partei in Berufung gehen. Das bedeutet, dass der Sachverhalt im Landesarbeitsgericht erneut verhandelt wird. Kommt es soweit, haben sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber verpflichtend einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen.

    Kosten einer Klage


    ‌Die tatsächlichen Kosten, die im Zuge einer Klage anfallen, können stark variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Folgende Punkte sollen einen Überblick geben:
  • Die Anwaltskosten hat in erster Instanz jede Seite selbst zu tragen. 
  • Kommt es zu einer Einigung, fallen keine Gerichtsgebühren an. 
  • Bei einem Urteil muss die unterlegene Seite die Gerichtsgebühren bezahlen. 
  • In zweiter Instanz hat die unterlegene Seite alle Kosten zu tragen. 
  • Die Gerichtskosten wie auch die Anwaltskosten orientieren sich am sogenannten Streitwert. Der Streitwert ist der Wert dessen, worum man in dem Prozess streitet. Geht man beispielsweise von einer Kündigungsschutzklage aus, beträgt der Streitwert üblicherweise das Dreifache des monatlichen Bruttogehalts des Arbeitnehmers. Bei einem Monatsgehalt von 2.000 Euro entspricht das einem Streitwert von 6.000 Euro. In diesem Fall betragen die Gerichtsgebühren nach § 34 GKG 182 Euro und die Anwaltskosten zwischen 1000 und 1.500 Euro.
    Hinweis:
    Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, muss bei einer Klage mit keinen Kosten rechnen. Hat der Arbeitnehmer keine Rechtsschutzversicherung und kann sich keinen Anwalt leisten, kann er Prozesskostenhilfe beantragen. Diese erhält er allerdings nur, wenn die Klage erfolgsversprechend ist.

    Schadensersatz oder Schmerzensgeld erhalten


    ‌Arbeitnehmer können den Arbeitgeber auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld verklagen, wenn sie durch diesen materiellen, körperlichen oder psychischen Schaden davongetragen haben. 

    ‌Von Schadensersatz spricht man, wenn der entstandene Schaden materieller Natur ist. Das ist etwa der Fall, wenn dem Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber finanziellen Schaden erleidet. Die Höhe des Schadensersatzes hat dabei den entstandenen Schaden zu decken. Schmerzensgeld hingegen steht Arbeitnehmern dann zu, wenn es sich um körperlichen oder psychischen Schaden handelt. Es ist Sache des Gerichts, die Höhe des Schmerzensgeldes festzulegen.

    Gründe von Schadensersatz oder Schmerzensgeld


    ‌Es gibt verschiedene Situationen, in denen nach § 280 BGB für Arbeitnehmer ein Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld entstehen kann. Beispielsweise in den folgenden:
  • Diebstahl von Wertgegenständen: Kommt es am Arbeitsplatz zu Diebstahl, kann der Arbeitgeber zur Verantwortung gezogen, wenn er nicht für geeignete Aufbewahrungsmöglichkeiten der privaten Gegenstände gesorgt hat. Etwa durch Spinde oder Schließfächer. In diesem Fall hat der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt und ist zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet. 
  • Mobbing: Mobbt der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer oder unternimmt nichts gegen Mobbing von anderen, verletzt er damit seine Fürsorgepflicht. Erleiden Betroffene durch das Mobbing psychischen oder körperlichen Schaden – etwa Depressionen – können sie Schmerzensgeld geltend machen. Gehen sie infolge des Mobbings in Krankenstand, hat der Arbeitgeber zudem Schadensersatz zu leisten, um die Differenz zwischen Krankengeld und normalem Einkommen auszugleichen. 
  • Lohnverzug: Ist der Arbeitgeber im Lohnverzug, handelt es sich dabei um eine schwere Verletzung seiner Hauptvertragspflichten. Entsteht dem Arbeitnehmer dadurch finanzieller Schaden, weil er beispielsweise seine Rechnungen nicht bezahlen kann, ist der Arbeitgeber zu Schadensersatz verpflichtet. 
  • Fristlose Kündigung: Bei einer berechtigen fristlosen Kündigung des Arbeitnehmers, hat er nach § 628 BGB das Recht, vom Arbeitgeber die Leistung von Schadensersatz zu verlangen. Der Schadensersatz hat dabei das Gehalt auszugleichen, das der Arbeitnehmer bis zum Ende der Kündigungsfrist erhalten hätte. 
  • Arbeitgeber verklagen – Recht einfach erklärt

    Wie klagt man gegen eine Kündigung?

    Wird ein Arbeitnehmer gekündigt, kann er beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen. Dabei ist es wichtig, die gesetzliche Klagefrist einzuhalten. Oftmals endet eine Kündigungsschutzklage mit einem Vergleich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Gibt es keine Einigung, fällt das Gericht ein Urteil zugunsten einer der beiden Parteien. 

    ‌Weiterlesen: Klage bei Kündigung

    Wie kann ich den Arbeitgeber auf Gehalt verklagen?

    Zahlt der Arbeitgeber nicht zum vereinbarten Zeitpunkt das Gehalt, befindet er sich ab dem darauffolgenden Tag im Lohnverzug. Arbeitnehmer können den Arbeitgeber daraufhin anmahnen oder abmahnen. Der Arbeitnehmer hat auch die Möglichkeit eine Lohnklage einzureichen, um seinen Anspruch gerichtlich durchzusetzen. 

    ‌Weiterlesen: Gehalt einklagen

    Kann ich den Arbeitgeber wegen Mobbing verklagen?

    Verübt oder duldet der Arbeitgeber Mobbing, verletzt er damit seine Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, eine Unterlassungsklage gegen den Täter einzureichen. Bei strafrechtlich relevanten Vorkommnissen, etwa bei Körperverletzung, kann er zudem eine Strafanzeige stellen. Erleidet der Arbeitnehmer durch das Mobbing Schaden, hat er Anspruch auf Schadensersatz. 

    ‌Weiterlesen: Klage bei Mobbing

    Kann man nach einem Arbeitsunfall den Arbeitgeber verklagen?

    In der Regel haftet der Arbeitgeber nicht für den Arbeitsunfall eines Mitarbeiters. Eine Klage ist nur dann sinnvoll, wenn der Arbeitgeber den Unfall vorsätzlich verursacht hat oder durch grobe Fahrlässigkeit nicht verhindert hat. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Schmerzensgeld. 

    ‌Weiterlesen: Klage bei Arbeitsunfall

    Wer hilft mir bei Problemen mit dem Arbeitgeber?

    Arbeitnehmer, die in einer Gewerkschaft sind, können sich mit Problemen am Arbeitsplatz an diese wenden. Alternativ ist der Betriebsrat ein guter Ansprechpartner. Dieser kennt die interne Betriebsstruktur und kann dem Arbeitnehmer tatkräftig zur Seite stehen. Um rechtliche Schritte einzuleiten, können Arbeitnehmer sich die Unterstützung eines Anwalts für Arbeitsrecht sichern. 

    ‌Weiterlesen: Was tun bei Problemen am Arbeitsplatz?

    Wer ist zuständig für die Überwachung des Arbeitszeitgesetzes?

    Hält der Arbeitgeber sich nicht an die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten, die Ruhezeiten oder die Pausenregelung, kann der Arbeitnehmer sich an die Gewerbeaufsicht wenden. Diese geht dem Hinweis nach und zieht den Arbeitgeber zur Verantwortung. 

    ‌Weiterlesen: Arbeitgeber bei Behörden melden

    Wie ist der Ablauf einer Klage gegen den Arbeitgeber?

    Arbeitnehmer können eine Klage selbstständig oder mit Hilfe eines Anwalt einreichen. Die Rechtsantragsstelle des örtlichen Arbeitsgerichts nimmt die Klage entgegen. Im Zuge der darauffolgenden Gerichtsverhandlungen wird versucht, eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer herbeizuführen. Klappt das nicht, spricht das Gericht ein Urteil zugunsten einer der beiden Parteien. 

    ‌Weiterlesen: Ablauf einer Klage

    Wie viel kostet eine Klage gegen den Arbeitgeber?

    Die Anwaltskosten hat in erster Instanz jede Partei selbst zu tragen. Kommt es zu einem Vergleich, fallen keine Gerichtsgebühren an. Gibt es keine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, spricht das Gericht ein Urteil. In diesem Fall hat die unterlegene Partei die Gerichtsgebühren zu tragen. Die jeweiligen Kosten richten sich nach dem Streitwert des Prozesses. 

    ‌Weiterlesen: Kosten einer Klage

    Wann Schadensersatz vom Arbeitgeber?

    Arbeitnehmer können dann Schadensersatz fordern, wenn der Arbeitgeber dafür verantwortlich ist, dass sie finanziellen oder materiellen Schaden erlitten haben. Anspruch auf Schmerzensgeld besteht dann, wenn ein Arbeitnehmer psychischen oder körperlichen Schaden davongetragen hat. 

    ‌Weiterlesen: Schadensersatz oder Schmerzensgeld erhalten

    Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.

    Das könnte Sie auch interessieren

    Zusatzurlaub: Mehr Urlaubstage bei Schwerbehinderung - BERATUNG.DE
    Zusatzurlaub für Personen mit Schwerbehinderung ist gesetzlich vorgeschrieben. Um Anspruch darauf zu haben, müssen Beschäftigte … mehr lesen
    Mutter manipuliert Kind gegen Vater & Vater manipuliert Kind gegen Mutter - BERATUNG.DE
    Kinder brauchen beide Eltern. Diese Binsenweisheit wird von getrennt lebenden Eltern leider oft vergessen: Eine Mutter manipuliert … mehr lesen
    Mitspracherecht der Kinder: Wann dürfen Kinder mitentscheiden? - BERATUNG.DE
    Das Mitspracherecht der Kinder hängt von deren Alter, aber auch persönlicher Reife ab. Dieser Beitrag gibt Aufschluss darüber, ob … mehr lesen