Die Grundlage für ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst bildet der Arbeitsvertrag. Neben dem Arbeitsrecht gelten für Beschäftigte zumeist Bestimmungen von Tarifverträgen. Üblicherweise regeln diese etwa Vergütung und Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers sowie verschiedene Kündigungsbedingungen.
Öffentlicher Dienst: Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses
Im öffentlichen Dienst stehen sowohl Tarifbeschäftigte als auch Beamte, Soldaten und Richter. Tarifbeschäftigte sind Angestellte und Arbeiter, deren Arbeitsverhältnis durch einen Arbeitsvertrag begründet ist. Für sie gilt üblicherweise nicht nur das Arbeitsrecht, sondern auch die jeweiligen tarifvertraglichen Bestimmungen des öffentlichen Dienstes.
Den Arbeitsvertrag schließen Beschäftigte mit dem jeweiligen Arbeitgeber. Je nach Tätigkeit handelt es sich dabei um den Bund, die einzelnen Länder oder Kommunen. Als Arbeitgeber gibt es im öffentlichen Dienst auch Körperschaften, Stiftungen oder Anstalten des öffentlichen Rechts. Dazu gehören etwa die Landesrundfunkanstalten, öffentliche Universitäten und die Bundesbank.
Beamte, Soldaten und Richter stehen hingegen in einem Dienstverhältnis. Das Beschäftigungsverhältnis ist nicht durch einen Arbeitsvertrag geregelt, sondern erfolgt durch eine Ernennungsurkunde. Das Arbeitsrecht findet keine Anwendung, stattdessen gibt es das Soldatengesetz, das Deutsche Richtergesetz sowie verschiedene Beamtengesetze, etwa das Bundesbeamtengesetz.
Öffentlicher Dienst: Form des Arbeitsvertrags
Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst können sowohl schriftlich als auch mündlich geschlossen werden. Im Falle eines mündlichen Arbeitsvertrags hat der Arbeitgeber aber die Pflicht, innerhalb von einem Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich darzulegen. Die Niederschrift muss der Arbeitgeber gemäß § 2 NachwG unterzeichnen und dem Arbeitnehmer aushändigen.
Öffentlicher Dienst: Inhalt des Arbeitsvertrags
Im Arbeitsvertrag müssen alle für das Arbeitsverhältnis wesentlichen Bedingungen vereinbart werden. Dazu gehört auch die Geltung der jeweiligen Tarifverträge, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind. Da bei Einbeziehung eines Tarifvertrags dieser ohnehin die meisten dienstlichen Fragen klärt, beschränkt sich der Inhalt des Arbeitsvertrags für gewöhnlich auf wenige Punkte.
Wesentliche Bestandteile des Arbeitsvertrags im öffentlichen Dienst sind etwa folgende Inhalte:
Namen der Parteien
Datum
Beginn des Arbeitsverhältnisses
Dauer des Arbeitsverhältnisses (befristet oder unbefristet)
Genaue Beschreibung der Arbeitstätigkeit
Arbeitsort
Einbeziehung der relevanten Tarifverträge. (z. B. TVöD oder TV-L)
Entgeltgruppe
Zudem erlauben § 2 Abs. 3 TVöD und § 2 Abs. 3 TV-L die Vereinbarung von Nebenabreden. Dabei gilt, dass Nebenabreden nur in schriftlicher Form geschlossen werden können.
Nebenabreden dürfen nicht die Hauptpflichten und -Rechte von Arbeitgeber oder Arbeitnehmer betreffen und sind von anderen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen abzugrenzen. Typische Nebenabreden betreffen Fahrtkostenerstattung oder Reinigungspauschalen.
Vorteile des öffentlichen Dienstes
Ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst hat viele Vorteile. Beispielsweise haben Angestellte einen sicheren Arbeitsplatz und einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Zudem sind Angestellte, die dem TVöD unterliegen ordentlich unkündbar, wenn sie mindestens 40 Jahre alt sind und mehr als 15 Beschäftigungsjahre geleistet haben.
Weitere Vorteile sind:
Gute Mitbestimmung durch Personalrat und Betriebsrat
Geregelte Arbeitszeiten
Tarifgebundene Bezahlung
Zusatzversorgung
Öffentlicher Dienst: Regelungen des Tarifvertrags
Öffentlicher Dienst: Erholungsurlaub
Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes sieht für Beschäftigte nach § 26 TVöD folgende Urlaubsregelung vor:
1) Arbeitnehmer mit einer Arbeitswoche von 5 Tagen erhalten pauschal einen Jahresurlaub von 30 Tagen.
2) Arbeitet ein Beschäftigter an mehr oder weniger als 5 Tagen die Woche, erfolgt eine anteilige Berechnung des Urlaubs.
3) Der Jahresurlaub soll grundsätzlich zusammenhängend gewährt werden, zumindest aber ein Urlaubsteil von zwei Wochen.
Öffentlicher Dienst: Entgelt
Anders als in der freien Wirtschaft kann die Bezahlung im öffentlichen Dienst zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht frei vereinbart werden. Die Vergütung ist nämlich im jeweiligen Tarifvertrag festgelegt und zwar in Form einer Entgelttabelle. Die Eingruppierung der Beschäftigten in eine von 15 Entgeltgruppen erfolgt in Hinblick auf die jeweilige abgeschlossene Berufsausbildung und die Tätigkeitsmerkmale der Arbeit. Innerhalb der Entgeltgruppe gibt es fünf bis sechs Gehaltsstufen, in denen Mitarbeiter nach erworbener Berufserfahrung und Qualifikation aufsteigen können. Die Bezahlung erhöht sich mit jeder Gehaltsstufe.
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst regelt, dass Beschäftigte zusätzlich zum Grundentgelt Jahressonderzahlungen erhalten. Deren Höhe variiert in Hinblick auf die Entgeltgruppe des Arbeitnehmers und beträgt 60 bis 90 % des durchschnittlichen Monatsgehalts eines Arbeitnehmers.
Öffentlicher Dienst: Arbeitszeit und Überstunden
Die Arbeitszeit für Beschäftigte des Bundes ist einheitlich bei 39 Stunden festgelegt.
Die Arbeitszeit von kommunal Beschäftigten des Tarifgebiets West liegt bei regelmäßig 39 Stunden.
Die Arbeitszeit von kommunal Beschäftigten des Tarifgebiets Ost beträgt 40 Stunden.
Die konkrete Einteilung der Arbeitszeiten ist im jeweiligen Tarifvertrag festgelegt. Viele Bereiche setzen auf flexible Arbeitszeiten, etwa mit Gleitzeiten. Unter Umständen haben Beschäftigte ein Recht auf einen Wechsel zur Teilzeitarbeit. Etwa aus familiären Gründen, zur Betreuung eines Kindes oder pflegebedürftigen Angehörigen. (§ 11 TVöD).
Vergleich von Angestellten und Beamten
Während das Arbeitsverhältnis eines Angestellten im öffentlichen Dienst durch einen Arbeitsvertrag begründet ist, entsteht das Dienstverhältnis eines Beamten gemäß § 10 BBG durch eine Ernennungsurkunde.
Rechte und Pflichten von Angestellten und Beamten beruhen auf unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen. Für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gelten das Arbeitsrecht und die jeweiligen Tarifverträge. Rechtsgrundlage für das Dienstverhältnis eines Beamten sind das Bundesbeamtengesetz, das Beamtenversorgungsgesetz und das Beamtenstatusgesetz.
Folgende Tabelle enthält grundlegende Unterschiede zwischen Beamten und Angestellten:
Verbeamtung von Angestellten
Beamte stehen zwar im öffentlichen Dienst. Angestellte haben aber nur in manchen Bereichen des öffentlichen Dienstes die Möglichkeit, verbeamtet werden.
In einigen Bereichen des öffentlichen Dienstes erfolgt die Verbeamtung automatisch infolge der Berufsausbildung, ohne dass es die Alternative einer Tarifbeschäftigung gibt. Beispiele dafür sind der Polizeidienst oder die Staatsanwaltschaft. In vielen Feldern des öffentlichen Dienstes gibt es aber gar nicht die Möglichkeit der Verbeamtung, etwa als Arzt in einem staatlichen Krankenhaus.
Berufe, in denen die Verbeamtung von Tarifbeschäftigten in Frage kommt, sind beispielsweise Lehrer oder Verwaltungsfachangestellter.
Für Angestellter im öffentlichen Dienst, die verbeamtet werden möchten, gelten verschiedene Anforderungen. So gibt es neben einem Eignungstest bestimmte Grundvoraussetzungen, die ein Bewerber unbedingt erfüllen muss. Diese lauten wie folgt:
Für Angestellter im öffentlichen Dienst, die verbeamtet werden möchten, gelten verschiedene Anforderungen. So gibt es neben einem Eignungstest bestimmte Grundvoraussetzungen, die ein Bewerber unbedingt erfüllen muss. Diese lauten wie folgt:
Deutsche Staatsbürgerschaft
Eintreten für freiheitliche demokratische Grundordnung
Gesundheitliche Eignung
Keine Überschuldung
Keine Gefängnisstrafe in den letzten fünf Jahren
Erforderliche Vorbildung oder Befähigung
Einhalten der Altersgrenze (Diese liegt je nach Bundesland bei 40 bis 50 Jahren)
Kündigung und Abfindung im öffentlichen Dienst
Die meisten Kündigungsbedingungen des Arbeitsrechts gelten in üblicher Form auch für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Diese können wie andere Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis kündigen oder vom Arbeitgeber gekündigt werden. Ebenso können sie bei ungerechtfertigter Kündigung beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage erheben. Allerdings enthalten Tarifverträge im öffentlichen Dienst häufig besondere Bestimmungen für Beschäftigte, was ihre Rechte und Pflichten bei einer Kündigung betrifft.
Öffentlicher Dienst: Besonderheiten zur Kündigungsfrist
Bei Kündigung im öffentlichen Dienst gelten nach TVöD und TV-L für Arbeitgeber und Arbeitnehmer dieselben Kündigungsfristen. Verkürzte Kündigungsfristen für Arbeitnehmer, wie sie nach § 622 des Bundesgesetzbuches üblich sind, sind im öffentlichen Dienst nicht möglich.
Die Kündigungsfristen bei unbefristeten Arbeitsverträgen nach § 34 Abs. 1 TVöD sind in nachfolgender Tabelle dargestellt:
Öffentlicher Dienst: Besonderheiten im Kündigungsschutz
Für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes gelten der gesetzlichen Kündigungsschutz nach § 1 KSchG sowie Sonderkündigungsschutz für schutzbedürftige Personengruppen wie etwa für Schwangere.
Darüber hinaus greift für Arbeitnehmer, die dem TVöD unterliegen, ein tarifrechtlicher Kündigungsschutz. Nach § 34 Abs. 2 TVöD sind Beschäftigte ab 40 Jahren unkündbar, wenn sie mindestens 15 Beschäftigungsjahre geleistet haben. Eine Kündigung ist zwar trotzdem möglich, allerdings nur aus wichtigem Grund, beispielsweise bei einem groben Vertragsverstoß des Arbeitnehmers.
Öffentlicher Dienst: Besonderheiten zur Abfindung
Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben wie andere Arbeitnehmer keinen grundsätzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Ein Anspruch kann aber durch eine Klausel im Aufhebungsvertrag oder eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag entstehen. So sieht etwa der Tarifvertrag zur sozialen Absicherung folgende Abfindungsregelung vor:
Nach § 4 Abs. 1 TVsA erhalten Beschäftigte eine Abfindung nach Kündigung, wenn der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses betriebsbedingter Personalabbau ist.
Wichtig hierbei ist ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Danach handelt es sich erst um Personalabbau, wenn mehrere Arbeitnehmer entlassen werden. Die Kündigung eines einzelnen Beschäftigten schafft noch keinen Abfindungsanspruch.
Die Höhe der Abfindung richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigungsjahre. Für jedes Jahr erhält der Arbeitnehmer ein Viertel des letzten monatlichen Entgelts. Als weitere Eingrenzung muss die Abfindung mindestens halb so hoch wie das Entgelt sein. Die Obergrenze liegt bei 5 Entgelten.
Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst – Recht einfach erklärt
Was bedeutet, Angestellter im öffentlichen Dienst?
Als Angestellter im öffentlichen Dienst ist man in der Regel nach Tarif beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis begründet sich durch einen Arbeitsvertrag, in dem auf die jeweiligen Tarifverträge verwiesen wird. Für den Angestellten gelten somit sowohl das Arbeitsrecht als auch tarifvertragliche Bestimmungen.
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Wer zählt alles zum öffentlichen Dienst?
Im öffentlichen Dienst arbeiten sowohl Beamte als auch Richter, Soldaten und Tarifbeschäftigte. Tarifbeschäftigte können bei Bund, Ländern oder Kommunen angestellt werden. Als Arbeitgeber kommen für sie aber auch Körperschaften, Stiftungen oder Anstalten des öffentlichen Rechts in Frage.
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Welche Vorteile hat man, wenn man im öffentlichen Dienst arbeitet?
Tarifbeschäftigte profitieren von einem sicheren Arbeitsplatz, einem hohen Urlaubsanspruch und guten Möglichkeiten der Mitbestimmung. Auch gelten Angestellte nach dem TVöD ab 40 Jahren als unkündbar, wenn sie mindestens 15 Beschäftigungsjahre abgeleistet haben.
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Wieviel Urlaub hat man im öffentlichen Dienst?
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst legt fest, dass Angestellte mit einer 5-Tage-Arbeitswoche Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr haben. Bei einer kürzeren oder längeren Arbeitswoche erhöht oder vermindert sich der Urlaub entsprechend.
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Was ist besser, Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst?
Beide Beschäftigungsverhältnisse bieten Vor- und Nachteile. Beamte haben einen sichereren Arbeitsplatz und können nur im Ausnahmefall entlassen werden. Angestellte haben hingegen ein Streikrecht und können so für bessere Arbeitsbedingungen kämpfen. Auch ist ein Arbeitsplatzwechsel leichter.
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Kann man im öffentlichen Dienst verbeamtet werden?
Ja, sofern der Tarifbeschäftigte einen Job ausübt, der für eine Verbeamtung in Frage kommt. Das ist etwa als Lehrer der Fall. Allerdings gibt es verschiedene Voraussetzungen, die der Angestellte mit sich bringen muss, um Chancen auf eine Verbeamtung zu haben. Etwa eine deutsche Staatbürgerschaft und die erforderliche Vorbildung oder Befähigung. Zudem gibt es meistens Altersgrenzen für ein Beamtendienstverhältnis.
Weiterlesen: Kann man im öffentlichen Dienst verbeamtet werden?
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Ist man im öffentlichen Dienst unkündbar?
Für Angestellte im öffentlichen Dienst gelten der allgemeine Kündigungsschutz sowie Sonderkündigungsschutz für schutzbedürftige Personen. Darüber hinaus ist man nach TVöD ab 40 Jahren unkündbar, wenn man mindestens 15 Beschäftigungsjahre geleistet hat. In diesem Fall ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich.
Weiterlesen: Ist man im öffentlichen Dienst unkündbar?
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