Ein Arbeitszeugnis, auf dem ein Stift und eine Brille liegen. © Adobe Stock | FM2

Arbeitszeugnis prüfen lassen: Form, Aufbau und geheime Codes

Eine Überprüfung des Arbeitszeugnisses vornehmen zu lassen, kann Licht ins Dunkel bringen. Denn es gilt, zwischen den Zeilen zu lesen, um die tatsächlichen Aussagen des Verfassers zu entschlüsseln. Da Arbeitszeugnisse immer positiv formuliert sind, geben bestimmte Phrasen Aufschluss über die Note.

Allgemeines zur Arbeitszeugnis-Prüfung


‌Arbeitnehmer können bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses ein schriftliches Arbeitszeugnis anfordern (§ 630 BGB, § 109 GewO). Der Anspruch darauf besteht unabhängig von Art oder Dauer des Arbeitsverhältnisses. 

‌Es gibt zwei Arten von Arbeitszeugnissen:

  • Einfaches Arbeitszeugnis: In einem einfachen Arbeitszeugnis finden sich bloß grundlegende Daten zu Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses. 
  • Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält sowohl grundlegende Daten als auch darüber hinaus eine Beurteilung von Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers.  

  • ‌Auf Verlangen des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Welchen Inhalt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis genau haben muss, erfahren Sie in dem Artikel Arbeitszeugnis.
    Hinweis:
    Während ein Arbeitszeugnis zum Ende eines Arbeitsverhältnisses Pflicht ist, haben Arbeitnehmer in der Regel nur mit triftigem Grund Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Ein Anspruch kann sich auch aus einer einzelvertraglichen oder tarifvertraglichen Vereinbarung ergeben.

    Warum Arbeitszeugnis prüfen lassen?


    ‌Arbeitszeugnisse sind in der Arbeitswelt nach wie vor wichtig, um den beruflichen Werdegang zu dokumentieren und neue Arbeitgeber von den eigenen Fähigkeiten zu überzeugen. Wer ein gutes Arbeitszeugnis vorweisen kann, hat somit einen entscheidenden Vorteil gegenüber Bewerbern ohne oder mit schlechtem Arbeitszeugnis. 

    ‌Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend formuliert sein, weshalb in der Zeugnissprache verschiedene Techniken angewandt werden, um Abstufungen in der Bewertung vorzunehmen. Dass führt dazu, dass für einen Laien oft schwer erkennbar ist, ob es sich um ein gutes oder schlechtes Arbeitszeugnis handelt. Auch verwenden viele Arbeitgeber geheime Formulierungen oder geheime Zeichen, die teilweise sogar verboten sind. 

    ‌Da Arbeitszeugnisse für das berufliche Vorankommen bedeutsam sind, ist es sinnvoll, diese von Rechtsexperten überprüfen zu lassen. 

    ‌Folgende drei Aspekte sind Teil einer Überprüfung: 

    ‌1) Äußere Form 

    ‌2) Aufbau und Inhalt 

    ‌3) Formulierung und Codes 


    ‌Bei inhaltlicher Unvollständigkeit, ungerechter Beurteilung, Formfehlern oder verbotenen Formulierungen kann der Arbeitnehmer dem Zeugnis widersprechen und ein verbessertes anfordern. Dazu sollte der Arbeitnehmer zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Weigert sich dieser, das Zeugnis zu berichtigen, kann der Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht eine Klage einreichen. Mehr dazu erfahren Sie in dem Artikel Arbeitszeugnis.
    Hinweis:
    Die Überprüfung des Arbeitszeugnisses sollte zeitnahe zu dessen Ausstellung erfolgen. Denn ein Widerspruch sollte innerhalb von einem halben Jahr stattfinden. Wartet der Arbeitnehmer länger, weisen Arbeitsgerichte entsprechende Klagen regelmäßig zurück.

    Wo Arbeitszeugnis prüfen lassen?


    ‌Wollen Arbeitnehmer ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen, gibt es dafür verschiedene mögliche Anlaufstellen:
  • Berufsberatung der Agentur für Arbeit 
  • Gewerkschaft (bei Mitgliedschaft des Arbeitnehmers) 
  • Anwalt für Arbeitsrecht 

  • ‌Die Beurteilung des Arbeitszeugnisses von einem Rechtsanwalt ist kostenpflichtig. Allerdings können Arbeitnehmer sicher sein, dass ein Anwalt für Arbeitsrecht eine korrekte „Übersetzung“ des Inhalts vornimmt und auch versteckte und geheime Formulierungen entschlüsselt. 

    ‌Es gibt auch eine Reihe an Online-Portalen, die eine Überprüfung von Arbeitszeugnissen anbieten. Nachdem man den Service bezahlt und das Zeugnis hochgeladen hat, bekommt man innerhalb weniger Tage eine Auswertung. Zu beachten ist dabei, dass die Bewertung je nach Art des Portals von einem Rechtsanwalt, einem sogenannten Experten oder von einer künstlichen Intelligenz vorgenommen wird. 

    ‌Arbeitnehmer, die eine kostenlose Möglichkeit der Überprüfung des Arbeitszeugnisses suchen, können Checklisten im Internet benutzen, um gängige Formulierungen zu entschlüsseln und dem Zeugnis eine Note zuzuordnen. Alternativ können sie das Arbeitszeugnis in einem Forum für Arbeitsrecht hochladen, um eine Einschätzung der Mitglieder zu erhalten. Dabei gibt es allerdings, im Gegensatz zur Einschätzung durch einen Anwalt, keinen Anspruch auf Korrektheit.

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    Äußere Form des Arbeitszeugnisses


    ‌Die Form des Arbeitszeugnisses ist zwar nicht einheitlich geregelt. Allerdings haben sich in der Praxis Standards gebildet, denen Arbeitszeugnisse gerecht werden sollten. Insbesondere jenen, zu denen es eindeutige gerichtliche Urteile gibt.
  • Layout: Das Arbeitszeugnis sollte linksbündig oder in Blocksatz verfasst sein. Beide Layoutformen zu mischen ist nicht zulässig.  
  • Schriftart: Der Arbeitgeber muss das Arbeitszeugnis in Maschinenschrift mit einheitlicher Schriftart abfassen. Handschriftliche Eintragungen darf das Zeugnis nicht enthalten. 
  • Schriftgröße: Es ist eine Schriftgröße zu wählen, bei der das Zeugnis gut lesbar ist. 
  • Anschrift: Das übliche Adressenfeld muss leer bleiben. An anderer Stelle im Zeugnis darf die Anschrift des Arbeitnehmers vorkommen.  
  • Überschrift und Anrede: Aus der Überschrift muss eindeutig hervorgehen, dass es sich um ein Arbeitszeugnis handelt. Zudem hat es in dritter Person geschrieben zu sein (LAG Düsseldorf 23.5.1995- 3 Sa 253/95). 
  • Hervorhebungen: Hervorhebungen sind unzulässig. Der Verfasser sollte auf Unterstreichungen, kursive Schrift, Fettschrift oder Anführungszeichen verzichten. 
  • Satzzeichen: Das Arbeitszeugnis darf keine Fragezeichen oder Ausrufezeichen enthalten. 
  • Briefpapier und Briefkopf: Das Arbeitszeugnis muss der Arbeitgeber in Papierform im A4-Format ausstellen. Werden im Betrieb üblicherweise Firmenbriefbögen verwendet, hat auch das Arbeitszeugnis auf diesem gedruckt zu sein. Auch muss das Zeugnis einen ordnungsgemäßen Briefkopf mit Namen und Anschrift des Arbeitgebers enthalten (BAG-Urteil vom 3.3.1993 – 5 AZR 182/92). 
  • Saubere Form: Das Papier muss von guter Qualität und sauber sein. Auf dem Zeugnis darf es keine Verbesserungen, Durchstreichungen oder Flecken geben. Zwei Knicke sind nach BAG-Urteil zulässig, sofern sie beim Falten entstehen, um das Zeugnis in einen kleineren Umschlag zu stecken. Allerdings muss das Zeugnis kopierfähig bleiben. Das heißt, etwaige Knicke dürfen nicht auf Kopien zu sehen sein. 
  • Rechtschreibung und Grammatik: Das Arbeitszeugnis muss in Rechtsschreibung und Grammatik fehlerfrei sein (LAG Düsseldorf 23.5.1995 – 3 Sa 253/95). 
  • Ausstellungsdatum: Das Ausstellungsdatum ist auf den Tag zu datieren, an dem das Arbeitsverhältnis geendet hat (LAG Köln, Beschluss vom 27.03.2020 – 7 Ta 200/19). 
  • Unterschrift: Das Arbeitszeugnis bedarf der handschriftlichen Unterschrift des Arbeitgebers oder eines Vorgesetzten. 

  • Aufbau und Inhalt des Arbeitszeugnisses


    ‌Der Aufbau eines Arbeitszeugnisses erfolgt üblicherweise nach folgendem Schema:
  • Einleitung
  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Leistungsbeurteilung 
  • Verhaltensbeurteilung 
  • Schluss

  • ‌Dieser Aufbau ist weit verbreitet und entspricht der gängigen Praxis. Weicht der Arbeitgeber von der Reihenfolge ab oder lässt einzelne Kriterien aus, so wirft das ein schlechtes Licht auf den Arbeitnehmer.

    Einleitung


    ‌Nach der Überschrift, welche die Zeugnisart kennzeichnet, erfolgt eine Einleitung. Diese beinhaltet allgemeine Angaben zum Arbeitnehmer:
  • Name
  • Geburtsdatum
  • Anschrift (optional) 
  • Einstellungsdatum
  • Name des Unternehmens 
  • Einsatzort
  • Position im Unternehmen 
  • Kurze Unternehmensbeschreibung (optional)
    ‌ 
  • Tätigkeitsbeschreibung


    ‌Auf die Einleitung folgt eine Beschreibung, welche Tätigkeiten der Arbeitnehmer im Unternehmen ausgeübt hat. Diese soll möglichst konkret die einzelnen Aufgaben benennen und informativ und verständlich sein. Normalerweise wählt der Verfasser zwecks Übersichtlichkeit eine Aufzählung mit Bullet Points. Aber auch ein Fließtext ist möglich. 

    ‌Die Tätigkeiten werden üblicherweise nach Wertigkeit gewichtet, sodass die relevantesten Aufgaben zu Beginn stehen und die weniger wichtigen erst danach beschrieben werden. Unbedeutende Routineaufgaben sollten im Arbeitszeugnis allerdings gänzlich weggelassen werden. 

    ‌Das Augenmerk liegt bei der Tätigkeitsbeschreibung auf der präzisen und aussagekräftigen Schilderung der folgenden Aspekte:
  • Darstellung der Funktionen, Aufgaben und Verantwortungsbereiche 
  • Chronologischer und vollständiger Werdegang im Unternehmen 
  • Sonderaufgaben 
  • Gegebenenfalls Vollmachten
    ‌ 
  • Leistungsbeurteilung


    ‌Die Leistungsbeurteilung hat logisch aufgebaut zu sein und alle arbeitsbezogenen Fähigkeiten, Kompetenzen und Erfolge des Arbeitnehmers widerzuspiegeln. 

    ‌Im Vordergrund stehen bei der Leistungsbeurteilung die folgenden Punkte.
  • Fachwissen: Überblick über besondere Fachkenntnisse und Weiterbildungsbereitschaft 
  • Arbeitsbereitschaft: Darstellung von Motivation, Eigeninitiative und Zielstrebigkeit sowie Identifikation mit dem Unternehmen  
  • Befähigung: Für den Job relevante Kernkompetenzen sowie Eigenschaften wie Urteilsvermögen, Auffassungsgabe und Kreativität 
  • Arbeitsweise: Beschreibung der Arbeitsweise des Arbeitnehmers in Hinsicht auf Kriterien wie Belastbarkeit, Ausdauer, Entscheidungsfähigkeit Sorgfalt und Methodik 
  • Erfolge/Ergebnisse: Darstellung der Qualität und Verwertbarkeit von Ergebnissen und Erwähnung besonderer Leistungen 
  • Führungsleistung (bei Führungskräften): Beschreibung des Führungsstils und der Führungsqualifikation 
  • Zusammenfassung der Leistung: Gesamtbeurteilung der Leistung 
  • Verhaltensbeurteilung


    ‌Die Verhaltensbeurteilung erfolgt in der Regel sowohl gegenüber internen als auch externen Personen: 

    ‌1) Vorgesetzter 

    ‌2) Kollegen 

    ‌3) Dritte (Kunden, Lieferanten etc.) 

    ‌Bei der Verhaltensbeurteilung ist diese Reihenfolge entscheidend. Erfolgt etwa zunächst eine Beschreibung des sozialen Verhaltens gegenüber den Kollegen und dann erst gegenüber dem Vorgesetzten, könnte ein Leser auf Probleme mit dem Vorgesetzten schließen. 

    ‌Die Verhaltensbeurteilung sollte konkrete soziale Eigenschaften und Kompetenzen beinhalten. Etwa Teamfähigkeit, Durchsetzungsvermögen, Kompromissbereitschaft, Höflichkeit oder Serviceorientierung.
    Hinweis:
    Wichtig ist, dass die geschilderten Eigenschaften und Kompetenzen zu dem Berufsfeld passen und nicht ein schlechtes Licht auf den Arbeitnehmer werfen. So kann etwa bei einem Verkäufer die Eigenschaft Durchsetzungsvermögen unvorteilhaft sein, wenn man Beschreibungen wie Freundlichkeit und Höflichkeit erwartet.

    Schluss


    ‌Im Schlussteil des Arbeitszeugnisses steht eine Beendigungsformel, in dem der Verfasser auf das Ende des Arbeitsverhältnisses verweist. Der Beendigungszeitpunkt hat dabei mit dem Ausstellungsdatum des Zeugnisses übereinzustimmen.
    Hinweis:
    Den Kündigungsgrund darf der Arbeitgeber nur auf Wunsch des Arbeitnehmers in das Zeugnis schreiben.
    Üblicherweise steht am Ende des Zeugnisses eine Schlussformel. Eine vollständige Schlussformel enthält
  • einen Dank an den Arbeitnehmer für seine Arbeit im Unternehmen. 
  • einen Ausdruck des Bedauerns über das Ausscheiden des Arbeitnehmers. 
  • Zukunftswünsche auf beruflicher und privater Ebene. 

  • ‌Eine Schlussformel ist nicht verpflichtend. Ist diese vollständig, unterstreicht das die positiven Aussagen im Arbeitszeugnis. Fehlt die Schlussformel hingegen ganz oder zu Teilen, deutet das auf Differenzen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hin. Auch ein eigentlich positiv geschriebenes Zeugnis kann so entwertet werden.

    Formulierungen und Codes im Arbeitszeugnis


    ‌Ein Arbeitszeugnis darf ausschließlich wahre Aussagen enthalten. Zudem gilt, dass die Formulierungen positiv und wohlwollend sein müssen. Unzulässig sind Informationen oder Formulierungen, die dem Arbeitnehmer die Arbeitssuche erschweren. 

    ‌Selbstverständlich haben Arbeitgeber nicht immer nur positive Dinge zu sagen. Deshalb hat sich eine eigene Zeugnissprache entwickelt, bei der spezielle Techniken angewandt werden, um negative Aspekte zu umschreiben und Abstufungen in der Benotung vorzunehmen. 

    Techniken, die in der Zeugnissprache vorkommen, um versteckte Kritik zu äußern, sind etwa die folgenden
  • Positivskala 
  • Verneintes Gegenteil 
  • Relativierung 
  • Beredtes Schweigen 
  • Nebensächlichkeiten 
  • Knappe Formulierungen 

  • ‌Was es mit diesen Techniken genau auf sich hat, erfahren Sie in dem Artikel Arbeitszeugnis.

    Zwischen den Zeilen lesen


    ‌Bei der Prüfung des Arbeitszeugnisses sollte man immer zwischen den Zeilen lesen. Dann wird die wahre Meinung des Verfassers über den Arbeitnehmer ersichtlich. Es folgen Beispiele für Formulierungen, die auf den ersten Blick positiv erscheinen. Dahinter verbergen sich allerdings negative Aussagen.

    Benotungssystem


    ‌Im Arbeitszeugnis steht nicht ausdrücklich eine Note, wie es in einem Schulzeugnis der Fall ist. Allerdings gibt es bestimmte Formulierungen, die einer Schulnote zugeordnet werden können: 

    ‌Sehr gut: stets zur vollsten Zufriedenheit, herausragend, äußerst beachtlich, außerordentlich, höchste, größte, stets vorbildlich 

    ‌Gut: stets zur vollen Zufriedenheit, gut, überdurchschnittlich, sehr, hohe, große, vorbildlich 

    ‌Befriedigend: zur vollen Zufriedenheit, voll, umfassend, einwandfrei, motiviert, gewissenhaft 

    ‌Genügend: zur Zufriedenheit, ausreichend, im Rahmen seiner Möglichkeiten, vorschriftsmäßig, anweisungsgemäß, überwiegend, ohne Tadel 

    ‌Ungenügend: insgesamt zufriedenstellend, im Allgemeinen, im Großen und Ganzen, bemüht, erfolgversprechend, entwicklungsfähig 

    ‌Sind viele Formulierungen vorhanden, die einer bestimmten Note zuordenbar sind, kann man die Gesamtnote des Arbeitszeugnisses gut entschlüsseln.
    Hinweis:
    Im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder Abwicklungsvertrags kann ein Arbeitszeugnis mit bestimmter Note vereinbart werden. Dann hat der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis der Note entsprechend zu verfassen.

    Geheimcodes


    ‌Der Arbeitgeber darf zwar versteckte Kritik äußern, die man nur erkennt, wenn man zwischen den Zeilen liest, allerdings gibt es auch Geheimformulierungen und Geheimzeichen, die in Arbeitszeugnissen verboten sind. 

    ‌Zu unzulässigen Formulierungen gehören jene, die dem Leser eine versteckte Botschaft vermitteln, die nicht aus dem Wortlaut erkennbar ist. Solche Geheimformulierungen können die Arbeitsweise oder das Sozialverhalten des Arbeitnehmers beschreiben, oder Anspielungen auf private Angelegenheiten sein. Es folgen Beispiele für Geheimformulierungen:

    ‌Neben Geheimformulierungen sind insbesondere Geheimzeichen verboten. Dazu gehören etwa linksversetzte oder rechtsversetzte Häkchen neben der Unterschrift, die auf eine Mitgliedschaft in einer links- oder rechtsgerichteten Organisation hindeuten.

    Arbeitszeugnis prüfen lassen – Recht einfach erklärt

    Was tun, wenn ich mit dem Arbeitszeugnis nicht einverstanden bin?

    Enthält das Arbeitszeugnis Formfehler, eine ungerechte Bewertung oder ist inhaltlich unvollständig, sollte der Arbeitnehmer sich an den Arbeitgeber wenden. Weigert sich dieser, ein verbessertes Zeugnis auszustellen, kann der Arbeitnehmer auf dem Rechtsweg ein neues einklagen. 

    ‌Weiterlesen: Warum Arbeitszeugnis prüfen lassen?

    Wo kann ich mein Arbeitszeugnis prüfen lassen?

    Für eine rechtssichere Überprüfung des Arbeitszeugnisses können sich Arbeitnehmer an einen Anwalt wenden. Alternativ sind die Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder Gewerkschaften geeignete Anlaufstellen. 

    ‌Weiterlesen: Wo Arbeitszeugnis prüfen lassen?

    Wie muss das Arbeitszeugnis aussehen?

    Was die Form des Arbeitszeugnisses anbelangt, gibt es viele Aspekte zu beachten. Etwa das Layout, die Schriftgröße und die Schriftart. Nicht erlaubt sind unter anderem Rechtschreibfehler Verschmutzungen, Verbesserungen oder Hervorhebungen. 

    ‌Weiterlesen: Äußere Form des Arbeitszeugnisses

    Wie erkenne ich, ob mein Arbeitszeugnis gut oder schlecht ist?

    Es gibt verschiedene Formulierungen in Arbeitszeugnissen, die bestimmten Zeugnisnoten zugeordnet werden können. So entspricht beispielsweise die Phrase „stets zur vollsten Zufriedenheit“ einem Sehr gut. 

    ‌Weiterlesen: Benotungssystem

    Welche Punkte gehören nicht in ein Arbeitszeugnis?

    Was in Arbeitszeugnissen nichts verloren hat, sind Geheimformulierungen und Geheimzeichen. Durch solche Geheimcodes übermittelt der Verfasser dem Leser geheime Botschaften über den Arbeitnehmer. 

    ‌Weiterlesen: Geheimcodes

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