Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass für seinen Betrieb aushangpflichtigen Gesetze für alle Mitarbeiter zugänglich ausgehängt oder ausgelegt werden. Unter Umständen kann er sie auch digital zur Verfügung stellen. Bei Verstoß gegen die Aushangpflicht muss der Arbeitgeber mit Bußgeldern rechnen.
Wozu dient die Aushangpflicht?
Im Rahmen der Fürsorgepflicht ist es die Aufgabe des Arbeitgebers, den Arbeitsschutz im Betrieb zu gewährleisten. In Deutschland sind bestimmte Gesetze, Verordnungen und Vorschriften, die den Arbeitsschutz betreffen, im Betrieb aushangpflichtig. Der Arbeitgeber hat diese an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen oder auszuhängen, damit seine Mitarbeiter diese jederzeit einsehen können.
Es hängt vom jeweiligen Unternehmen ab, welche Vorschriften aushangpflichtig sind. Manche sind branchenübergreifend aushangpflichtig und das bereits ab einem Beschäftigten. Andere wiederum sind nur in bestimmten Branchen oder ab einer gewissen Beschäftigtenanzahl auszuhängen.
Zweck der Aushangpflicht ist es, dass Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, sich eigenständig über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Auch können sie prüfen, ob Vorschriften zum Arbeitsschutz im Betrieb eingehalten werden.
Zweck der Aushangpflicht ist es, dass Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, sich eigenständig über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Auch können sie prüfen, ob Vorschriften zum Arbeitsschutz im Betrieb eingehalten werden.
Übersicht: Aushangpflichtige Gesetze
Folgende Gesetze sind in Deutschland branchenübergreifend aushangpflichtig:
Arbeitszeitgesetz
Jeder Arbeitgeber muss das Arbeitszeitgesetz im Betrieb aushängen. Gibt es Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge, in denen abweichende Regelungen zur Arbeitszeit festgelegt sind, müssen auch diese ausgehängt werden. Eine PDF des Gesetzes kann man unter Arbeitszeitgesetz downloaden.
Jeder Arbeitgeber muss das Arbeitszeitgesetz im Betrieb aushängen. Gibt es Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge, in denen abweichende Regelungen zur Arbeitszeit festgelegt sind, müssen auch diese ausgehängt werden. Eine PDF des Gesetzes kann man unter Arbeitszeitgesetz downloaden.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist in jedem Betrieb auszuhängen. Zweck des Gesetzes ist es, Diskriminierung am Arbeitsplatz zu verhindern. Eine PDF des Gesetzes kann man unter Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz downloaden.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist in jedem Betrieb auszuhängen. Zweck des Gesetzes ist es, Diskriminierung am Arbeitsplatz zu verhindern. Eine PDF des Gesetzes kann man unter Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz downloaden.
Arbeitsgerichtsgesetz
Sind in einem Betrieb regelmäßig mehr als fünf Mitarbeiter beschäftigt, muss ein Auszug des Arbeitsgerichtsgesetzes ausgehängt werden. Das betrifft § 61b des Arbeitsgerichtsgesetzes, der regelt, wie Arbeitnehmer sich mittels Klage gegen Diskriminierung wehren können. Eine PDF des Gesetzes kann man unter Arbeitsgerichtsgesetz downloaden.
Sind in einem Betrieb regelmäßig mehr als fünf Mitarbeiter beschäftigt, muss ein Auszug des Arbeitsgerichtsgesetzes ausgehängt werden. Das betrifft § 61b des Arbeitsgerichtsgesetzes, der regelt, wie Arbeitnehmer sich mittels Klage gegen Diskriminierung wehren können. Eine PDF des Gesetzes kann man unter Arbeitsgerichtsgesetz downloaden.
Mutterschutzgesetz
Sind in einem Betrieb regelmäßig mehr als 3 Frauen beschäftigt, hat der Arbeitgeber das Mutterschutzgesetz auszuhängen. Als im Betrieb beschäftigt gelten auch Frauen, die im Homeoffice tätig sind. Eine PDF des Gesetzes kann man unter Mutterschutzgesetz downloaden.
Sind in einem Betrieb regelmäßig mehr als 3 Frauen beschäftigt, hat der Arbeitgeber das Mutterschutzgesetz auszuhängen. Als im Betrieb beschäftigt gelten auch Frauen, die im Homeoffice tätig sind. Eine PDF des Gesetzes kann man unter Mutterschutzgesetz downloaden.
Jugendarbeitsschutzgesetz
In Betrieben, in denen regelmäßig mindestens ein Jugendlicher beschäftigt ist, ist das Jugendarbeitsschutzgesetz aushangpflichtig. Der Arbeitgeber hat zudem die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde auszuhängen. Eine PDF des Gesetzes kann man unter Jugendarbeitsschutzgesetz downloaden.
In Betrieben, in denen regelmäßig mindestens ein Jugendlicher beschäftigt ist, ist das Jugendarbeitsschutzgesetz aushangpflichtig. Der Arbeitgeber hat zudem die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde auszuhängen. Eine PDF des Gesetzes kann man unter Jugendarbeitsschutzgesetz downloaden.
Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch ist in jedem Betrieb auszugsweise auszuhängen. Aushangpflichtig sind die arbeitsrechtlichen Vorschriften des Gesetzes: §§ 611 bis 630. Eine PDF des Gesetzes kann man unter Bürgerliches Gesetzbuch downloaden.
Das Bürgerliche Gesetzbuch ist in jedem Betrieb auszugsweise auszuhängen. Aushangpflichtig sind die arbeitsrechtlichen Vorschriften des Gesetzes: §§ 611 bis 630. Eine PDF des Gesetzes kann man unter Bürgerliches Gesetzbuch downloaden.
Je nach betrieblicher Gegebenheit aushangpflichtige Vorschriften, Gesetze und Verordnungen
Es gibt eine Vielzahl an aushangpflichtigen Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen, die von Betrieb zu Betrieb variieren. Es folgt die Auflistung einer Auswahl davon:
Arbeitsschutzvorschriften:
Der Arbeitgeber muss alle für den jeweiligen Betrieb relevanten Arbeitsschutzvorschriften aushängen. Welche das sind, ist branchenabhängig. Beispiele für aushangpflichtige Arbeitsschutzvorschriften sind das Strahlenschutzgesetz, die Röntgenverordnung, die Gefahrenstoffverordnung und die Baustellenverordnung.
Der Arbeitgeber muss alle für den jeweiligen Betrieb relevanten Arbeitsschutzvorschriften aushängen. Welche das sind, ist branchenabhängig. Beispiele für aushangpflichtige Arbeitsschutzvorschriften sind das Strahlenschutzgesetz, die Röntgenverordnung, die Gefahrenstoffverordnung und die Baustellenverordnung.
Unfallverhütungsvorschriften:
Je nach Betrieb gelten unterschiedliche Unfallverhütungsvorschriften. Der Arbeitgeber hat seine Mitarbeiter über diese zu unterrichten und ihnen eine praktische Unterweisung zu geben. Außerdem hat er die Unfallverhütungsvorschriften allen Mitarbeitern – etwa durch Aushang – zugänglich zu machen.
Je nach Betrieb gelten unterschiedliche Unfallverhütungsvorschriften. Der Arbeitgeber hat seine Mitarbeiter über diese zu unterrichten und ihnen eine praktische Unterweisung zu geben. Außerdem hat er die Unfallverhütungsvorschriften allen Mitarbeitern – etwa durch Aushang – zugänglich zu machen.
Betriebsvereinbarungen:
Betriebsvereinbarungen sind an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.
Betriebsvereinbarungen sind an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.
Tarifverträge:
Geltende Tarifverträge hat der Arbeitgeber im Betrieb bekannt zu machen.
Geltende Tarifverträge hat der Arbeitgeber im Betrieb bekannt zu machen.
Ladenschlussgesetz:
Der Inhaber einer Verkaufsstelle hat das Ladenschlussgesetz in der Verkaufsstelle auszuhängen, wenn er mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt.
Der Inhaber einer Verkaufsstelle hat das Ladenschlussgesetz in der Verkaufsstelle auszuhängen, wenn er mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt.
Wahlen:
In Betrieben, in denen Wahlen zum Betriebsrat, zur Schwerbehindertenvertretung oder zum Sprecherausschuss stattfinden, hat der Arbeitgeber die jeweilige Wahlordnung bekannt zu geben.
In Betrieben, in denen Wahlen zum Betriebsrat, zur Schwerbehindertenvertretung oder zum Sprecherausschuss stattfinden, hat der Arbeitgeber die jeweilige Wahlordnung bekannt zu geben.
Zum Aushang empfohlene Gesetze
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bestimmte Gesetze im Betrieb auszuhängen Darüber hinaus steht es ihm frei, weitere Gesetze auszuhängen, damit seine Mitarbeiter sich eigenständig über gesetzliche Regelungen und ihre Rechte informieren können. Sinnvoll, aber nicht verpflichtend ist der Aushang folgender Gesetze:
Aushangpflicht: Das müssen Arbeitgeber beachten
Um die Aushangpflicht zu erfüllen, hat der Arbeitgeber alle aushangpflichtigen Vorschriften im Betrieb auszuhängen oder auszulegen. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Vorschriften digital zur Verfügung zu stellen. Dabei muss allerdings gewährleistet sein, dass
alle Mitarbeiter einen entsprechenden Online-Zugang haben.
die bereitgestellten Dokumente nicht von den Mitarbeitern verändert werden können.
nicht erfasst wird, wann welcher Mitarbeiter auf die Dokumente zugreift.
Die auszuhängenden Vorschriften können Arbeitgeber im Internet downloaden und ausdrucken. Eine einfachere Variante, an die Gesetzestexte zu kommen, besteht darin, sich ein gedrucktes oder digitales Buch zu kaufen, in dem alle aushangpflichtigen Vorschriften gesammelt sind. Ein solches bieten viele Verlage an, wobei jedes Jahr ein aktualisiertes Buch erscheint.
Anforderungen an ausgehängte Gesetze
Der Arbeitgeber hat verschiedene Aspekte zu beachten, wenn er die Aushangpflicht ausreichend erfüllen möchte. Dazu zählen Leserlichkeit, Zugänglichkeit sowie Aktualität der ausgehängten Vorschriften.
Leserlichkeit
Die ausgehängten Gesetze haben leserlich zu sein. Die Schriftgröße muss groß genug sein, damit alle Mitarbeiter die Dokumente lesen können. Gibt es nicht-deutschsprachige Mitarbeiter kann es zudem erforderlich sein, dass der Arbeitgeber zusätzlich zur deutschen eine englische Fassung bereitstellt, die zumindest die wesentliche Punkte beinhaltet.
Die ausgehängten Gesetze haben leserlich zu sein. Die Schriftgröße muss groß genug sein, damit alle Mitarbeiter die Dokumente lesen können. Gibt es nicht-deutschsprachige Mitarbeiter kann es zudem erforderlich sein, dass der Arbeitgeber zusätzlich zur deutschen eine englische Fassung bereitstellt, die zumindest die wesentliche Punkte beinhaltet.
Zugänglichkeit
Mitarbeiter müssen die Möglichkeit haben, ausgehängte Vorschriften während der Arbeitszeit jederzeit selbstständig einzusehen. Mögliche Stellen, an denen der Arbeitgeber die Gesetze aushängen kann, sind etwa das Schwarze Brett, der Aufenthaltsraum, der Pausenraum oder das Büro des Betriebsrats. In größeren Betrieben ist es erforderlich, dass sich zumindest in jedem Stockwerk ein Aushang befindet. Alternativ zu einem Ausdruck kann der Arbeitgeber die Vorschriften digital, etwa im unternehmensinternen Intranet, zur Einsicht zur Verfügung stellen.
Mitarbeiter müssen die Möglichkeit haben, ausgehängte Vorschriften während der Arbeitszeit jederzeit selbstständig einzusehen. Mögliche Stellen, an denen der Arbeitgeber die Gesetze aushängen kann, sind etwa das Schwarze Brett, der Aufenthaltsraum, der Pausenraum oder das Büro des Betriebsrats. In größeren Betrieben ist es erforderlich, dass sich zumindest in jedem Stockwerk ein Aushang befindet. Alternativ zu einem Ausdruck kann der Arbeitgeber die Vorschriften digital, etwa im unternehmensinternen Intranet, zur Einsicht zur Verfügung stellen.
Aktualität
Der Arbeitgeber ist verpflichtet zu gewährleisten, dass aushangpflichtige Gesetze stets auf aktuellem Stand sind. Dazu sollte er diese zumindest jährlich aktualisieren.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet zu gewährleisten, dass aushangpflichtige Gesetze stets auf aktuellem Stand sind. Dazu sollte er diese zumindest jährlich aktualisieren.
Verstoß gegen Aushangpflicht
Kommt der Arbeitgeber der Aushangpflicht nicht nach, ist das ein Verstoß gegen die Fürsorgepflicht.
Bei der Mehrzahl der aushangpflichtigen Vorschriften stellt eine Missachtung der Aushangpflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. So heißt es etwa in § 22 ArbZG dass der Arbeitgeber mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro rechnen muss, wenn er das Arbeitszeitgesetz nicht im Betrieb aushängt.
Der Aushang von Gesetzestexten dient dazu, Arbeitnehmer über ihre Rechte zu informieren. Teilweise sind es auch ganz konkrete Schutzvorschriften, die Arbeitnehmer vor Arbeitsunfällen bewahren sollen. Verstößt der Arbeitgeber in Hinsicht auf Schutzvorschriften gegen die Aushangpflicht und ein Arbeitnehmer kommt zu Schaden, ist der Arbeitgeber schadensersatzpflichtig. Denn der Schaden wäre womöglich nicht entstanden, hätte der Arbeitnehmer Zugang zu den entsprechenden Vorschriften gehabt.
Aushangpflichtige Gesetze – Recht einfach erklärt
Was ist eine Aushangpflicht?
Manche Gesetze zum Arbeitsschutz sind aushangpflichtig. Das bedeutet, der Arbeitgeber hat sie im Betrieb auszuhängen oder auszulegen. Dadurch können Arbeitnehmer diese einsehen und sich selbstständig über ihre Rechte und Pflichten informieren.
Weiterlesen: Wozu dient die Aushangpflicht?
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Welche Vorschriften sind im Betrieb auszuhängen?
Welche Vorschriften aushangpflichtig sind, ist zumeist daran genknüpft, welcher Branche ein Betrieb angehört. Doch es gibt Gesetze, die Arbeitgeber branchenübergreifend aushängen müssen. Dazu zählen das Arbeitszeitgesetz sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Weiterlesen: Übersicht: Aushangpflichtige Gesetze
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Darf der Arbeitgeber die Gesetze digital zur Verfügung stellen?
Die Aushangpflicht kann der Arbeitgeber erfüllen, indem er die aushangpflichtigen Vorschriften digital bereitstellt. Dabei muss aber gewährleistet sein, dass alle Mitarbeiter die Möglichkeit haben, darauf zuzugreifen. Zudem darf der Arbeitgeber nicht überwachen, wann welche Mitarbeiter die Vorschriften einsehen.
Weiterlesen: Aushangpflicht: Das müssen Arbeitgeber beachten
Weiterlesen: Aushangpflicht: Das müssen Arbeitgeber beachten
Wo sind die Gesetze auszuhängen?
Der Arbeitgeber hat die aushangpflichtigen Gesetze so auszuhängen oder auszulegen, dass alle Mitarbeiter diese jederzeit und selbstständig einsehen können. Zum Aushang geeignete Orte sind etwa das Schwarze Brett, das Betriebsratsbüro oder der Aufenthaltsraum.
Weiterlesen: Anforderungen an ausgehängte Gesetze
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Hat ein Verstoß gegen die Aushangpflicht Konsequenzen?
Verstößt der Arbeitgeber gegen die Aushangpflicht, verletzt er damit seine Fürsorgepflicht. In vielen Fällen stellt das Nicht-Aushängen eines aushangpflichtigen Gesetzes eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Weiterlesen: Verstoß gegen Aushangpflicht
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