Wer als ausländischer Staatsangehöriger in Deutschland heiraten möchte, braucht ein Ehefähigkeitszeugnis aus seinem Heimatstaat. Wer als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten möchte, braucht meist ebenfalls ein solches Zeugnis vom deutschen Standesamt. Mehr dazu lesen.
Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis?
Wollen deutsche Staatsbürger im Ausland heiraten, brauchen sie in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis. Dieses Zeugnis legen sie dann jenem ausländischen Standesamt vor, in welchem sie heiraten möchten. Das Dokument hat eine Gültigkeit von 6 Monaten und bestätigt, dass der deutsche Staatsangehörige nach deutschem Recht heiraten darf.
Sind beide Verlobte deutsche Staatsbürger, akzeptieren viele Länder ein gemeinsames Zeugnis. Also ein Dokument für beide.
Auch ausländische Staatsbürger, die in Deutschland heiraten möchten, brauchen ein Ehefähigkeitszeugnis. Sie müssen sich ein solches von einem Standesamt in ihrem Heimatstaat ausstellen lassen und dann beim deutschen Standesamt vorlegen.
Wie bekomme ich ein Ehefähigkeitszeugnis? – Antrag
Antragsformular
Wo beantragen?
Um das Ehefähigkeitszeugnis zu beantragen, sendet man das ausgefüllte Antragsformular an das jeweilige Standesamt. Die Urkunde muss beim Standesamt in Deutschland beantragt werden, wo man seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz hat.
Hat der Antragsteller keinen Wohnsitz mehr in Deutschland, ist einfach jenes Standesamt verantwortlich, das für den letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland zuständig war.
Hatte der Antragssteller noch keinen Wohnsitz in Deutschland, so muss man die Urkunde beim Standesamt I Berlin beantragen.
Wie beantragen?
Der Antrag muss schriftlich oder persönlich im Standesamt gestellt werden.
Wann beantragen?
Bereits mehrere Monate vor der Hochzeit. Man sollte genügend Zeit einplanen, weil auch der andere Staat eigene Prüfungen vornimmt. Außerdem wird meistens eine beglaubigte Übersetzung mit Apostille verlangt. Das beansprucht wieder Zeit.
Voraussetzungen
Für den Antrag müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Die Verlobten …
müssen die Volljährigkeit erreicht haben
dürfen nicht bereits verheiratet sein (bzw. nicht bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben)
dürfen nicht in gerader Linie verwandt oder Geschwister bzw. Halbgeschwister sein (Hinweis: auch durch Adoption entsteht ein Verwandtschaftsverhältnis).
Erforderliche Unterlagen
Grundsätzlich werden die nachstehenden Unterlagen benötigt (von beiden Verlobten):
gültiger Reisepass oder Personalausweis
Geburtsurkunde oder beglaubigter Geburtenregister-Auszug oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch oder (bei Geburt im Ausland) übersetzte Geburtsurkunde oder mehrsprachige Geburtsurkunde
erweiterte Meldebescheinigung (einfache Meldebescheinigung ist nicht ausreichend)
Wie lange warten?
Die Dauer bis zur Ausstellung der Urkunde ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Gibt es Probleme mit den Unterlagen oder ist das Amt sehr ausgelastet, kommt es zu Verzögerungen. Mindestens dauert es 2-3 Wochen. Zur Sicherheit sollten aber mehrere Monate eingeplant werden.
Wie viel kostet ein Ehefähigkeitszeugnis?
Die Beantragung kostet ca. 40 bis 80 Euro, abhängig vom Standesamt. Darin sind jedoch nicht die möglicherweise anfallenden Kosten für Übersetzung, Dolmetscher, Apostille etc. eingerechnet.
Was ist der Unterschied zur Ledigkeitsbescheinigung?
Eine Ledigkeitsbescheinigung (Familienstandsbescheinigung) ist kein Ersatz für ein Ehefähigkeitszeugnis. Möglich ist allerdings, dass man einen Antrag auf Befreiung davon stellt. Dann kann eine Ledigkeitsbescheinigung ausreichend sein. Das sollte man jedenfalls vorher mit der Behörde abklären.
Wie bekomme ich eine Befreiung?
Es gibt Staaten, die keine solche Urkunde ausstellen (§ 1309 Abs. 1 BGB) oder andere Umstände, aufgrund derer jemand kein derartiges Zeugnis erhalten kann (z.B. wenn die Person staatenlos ist).
In diesem Fall müssen diese Personen eine Befreiung von der Erbringung eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragen. Nur in besonderen Fällen kann eine Befreiung auch anderen Personen erteilt werden (§ 1309 Abs. 2 Satz 1 bis 3 BGB).
Weitere Beiträge
Ehefähigkeitszeugnis – Recht einfach erklärt
Was sagt das Ehefähigkeitszeugnis aus?
Das Zeugnis bescheinigt, dass für jene Person, für die es ausgestellt wurde, keine Ehehindernisse nach dem Recht seines Heimatstaates vorliegen. Diese Person darf also heiraten.
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Wer muss ein Ehefähigkeitszeugnis vorweisen?
Wer als deutscher Staatsbürger im Ausland eine Ehe schließen will, muss (in den meisten Fällen) beim Standesamt jenes Staates ein Ehefähigkeitszeugnis vorweisen. Will ein ausländischer Staatsbürger in Deutschland heiraten, muss er/sie ebenfalls ein solches Zeugnis vorweisen (vom Heimatsstaat ausgestellt).
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Wo kann ich ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen?
Es muss beim Standesamt beantragt werden, das für den gewöhnlichen Aufenthaltsort bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland zuständig ist. Wohnt der Antragssteller nicht in Deutschland, ist das Standesamt seines letzten gewöhnlichen Aufenthalts zuständig. Ohne vorherigen Wohnsitz in Deutschland, ist das Standesamt I Berlin verantwortlich. Ausländer, die in Deutschland heiraten wollen, müssen es beim zuständigen Standesamt ihres Heimatstaates beantragen.
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Wie lange dauert es bis ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt wird?
Wie lange es dauert, bis ein solches Zeugnis ausgestellt wird, hängt maßgeblich von der Vollständigkeit und Richtigkeit der eingereichten Dokumente sowie von der Auslastung des Amts ab. Mindestens wird es aber 2 Wochen dauern. Sicherer ist es, mit mehreren Wochen oder Monaten zu rechnen.
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Was kostet ein Ehefähigkeitszeugnis?
Ca. 40-80 Euro. Die Gebühren können sich von Standesamt zu Standesamt etwas unterscheiden. Gegebenenfalls kommen noch Kosten für Übersetzung, Dolmetschen, Apostille, usw. dazu.
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