Erbe berechnet die Kosten für die Erbschaftssteuererklärung. © Adobe Stock | New Africa

Erbschaftsteuererklärung – Tipps & Checkliste für Erben und Beschenkte

Wer Vermögen durch Schenkung oder Erbschaft erhält, muss häufig eine Erbschaftssteuererklärung machen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über das weitläufige Thema Erbschaftssteuererklärung. Für eine umfangreiche Beratung sollte jedoch ein Steuerberater oder Rechtsanwalt kontaktiert werden.

Was ist eine Erbschaftsteuererklärung?


‌Bei einer Erbschaft oder Schenkung können Steuern anfallen. Wer Vermögen aus einer Erbschaft oder Schenkung erhält, hat eine Anzeigepflicht beim Finanzamt. 

‌Nachdem der Erwerb beim Finanzamt angezeigt wurde, wird geprüft, ob eine Erbschafts- oder Schenkungssteuerpflicht vorliegt. Anschließend kann das Finanzamt den Erben oder Beschenkten dazu auffordern, eine Erbschaftssteuererklärung abzugeben. Durch die Erbschaftssteuererklärung möchte das Finanzamt Details über die Erbschaft erfahren, sodass es die Höhe der zu entrichtenden Steuer ermitteln kann. 

‌Wichtig für das Finanzamt ist zum Beispiel, welche Vermögenswerte auf den Erben oder die Erbengemeinschaft übergehen und um welche Vermögenshöhe es sich dabei handelt. Dasselbe gilt bei Schenkungen

‌Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer ist in Deutschland erst ab einer gewissen Vermögenshöhe zu zahlen. Maßgeblich für die Höhe der Steuerlast sind … 

‌1) der Verwandtschaftsgrad zwischen Erben & Erblasser bzw. Schenker & Beschenkten, sowie 

‌2) die Höhe des erworbenen Vermögens.
Hinweis:
Eine Erbschaftssteuererklärung muss nur dann abgegeben werden, wenn das Finanzamt dazu auffordert. Um dazu auffordern zu können, muss das Finanzamt aber erst von der Erbschaft bzw. Schenkung erfahren. Es erfährt davon entweder vom Erben oder Beschenkten selbst (formloses Schreiben ist ausreichend), oder zum Beispiel auch vom Notar, etwa wenn ein notarieller Übertragungsvertrag aufgesetzt wurde.

Für welche Vermögensübergänge besteht Erbschaftsteuer- bzw. Schenkungssteuerpflicht?

  • für Erwerbe aufgrund eines Erbfalls (z.B. Erbschaft, Vermächtnis, Pflichtteil) 
  • für Erwerbe aufgrund einer Schenkung 
  • für Erwerbe aufgrund einer Zweckzuwendung 
  • Hinweis:
    Erbschaften und Schenkungen werden in Deutschland steuerlich grundsätzlich gleichbehandelt. In diesem Beitrag wird vor allem der Begriff Erbschaft bzw. Erbschaftsteuer verwendet, gemeint ist allerdings Erbschaft sowie Schenkung.
    > Weiterführende Artikel:
  • Erbschaftsteuererklärung – Ablauf im Überblick


    1) ‌Meldung an das Finanzamt: Der Erbe bzw. Beschenkte meldet dem Finanzamt innerhalb von 3 Monaten schriftlich, dass er Vermögen durch einen Erbfall oder einer Schenkung erhält. Das Schreiben gibt dem Finanzamt einen ersten Überblick. Ein formloses Schreiben reicht dabei aus. 

    ‌2) Finanzamt prüft Steuerlast: Danach prüft das Finanzamt, ob für die Vermögensübertragung Steuern anfallen könnten. Geht aus der Anzeige durch den Erben oder aus anderen Quellen bereits klar hervor, dass der Erbschaftswert bzw. der Schenkungswert unter dem Steuerfreibetrag liegt, verlangt das Finanzamt in der Regel keine Erbschaftsteuererklärung. Letztlich ist das aber eine Ermessensentscheidung des Finanzamtes. 

    ‌3) Finanzamt verlangt Steuererklärung: Daraufhin kann das Finanzamt den Beschenkten oder Erben mit der Abgabe einer Steuererklärung beauftragen. Die Erbschaftssteuererklärung kann aber nicht nur von den „offiziellen“ Erben verlangt werden, sondern auch von anderen möglichen Erben. Das Finanzamt kann also erst einmal auf Nummer sicher gehen und bei allen Personen „anklopfen“, die potentielle Steuerzahler sein könnten. 

    ‌4) Erbschaftssteuererklärung machen: Dann muss der Erbe oder Beschenkte oder ein Steuerberater die Steuererklärung erstellen. Die Erbschaftssteuererklärung ermöglicht dem Finanzamt, die Steuerhöhe zu berechnen. Dafür gibt es eine Frist von zumindest einem Monat.

    ‌5) Finanzamt versendet Steuerbescheid: Nachdem das Finanzamt die Erbschaftssteuererklärung geprüft hat, ergeht ein Erbschaftssteuerbescheid an den Steuerpflichtigen. Das kann mehrere Wochen oder gar Monate dauern. Möglich ist aber auch eine Wartezeit von einem Jahr oder länger. Maßgeblich für die Dauer ist die Schwierigkeit der Sachlage und die Organisation sowie Auslastung des Finanzamts. Auf dem Steuerbescheid steht dann ein Zahlungsdatum, an dem die Steuer spätestens zu bezahlen ist.

    Wann muss ich das Finanzamt über die Erbschaft informieren?

    Achtung:
    Zuerst muss dem Finanzamt gemeldet werden, dass es überhaupt eine Erbschaft oder Schenkung gibt. Diese Meldung an das Finanzamt ist noch nicht die Erbschaftssteuererklärung selbst, sondern dient lediglich als Vorabinformation.
  • Welche Frist gilt für die Meldung ans Finanzamt? Innerhalb von 3 Monaten, nachdem Erben vom Vermögensübergang erfahren haben bzw. nachdem die Schenkung stattgefunden hat, müssen sie das Finanzamt darüber informieren. Das Gesetz verpflichtet dazu (§ 30 ErbStG). Das Finanzamt muss von Schenkungen und Erbschaften erfahren, um gegebenenfalls Steuern erheben zu können.  
  • Wer muss das Finanzamt informieren?  
  • Bei einer Erbschaft > Erbe bzw. Erbengemeinschaft. Gegebenenfalls auch der Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsnehmer
  • Bei einer Schenkung > sowohl Schenker als auch Beschenkter 
  • Welches Finanzamt ist zuständig? Jenes Finanzamt, das für den letzten Wohnsitz des Erblassers bzw. Schenkenden zuständig ist. 
  • Welche Angaben braucht das Finanzamt? In einem Schreiben muss der Beschenkte oder Erbe eine Reihe an Informationen mitteilen. Ein formloses Schreiben wird akzeptiert. Folgende Details sollten aus dem Schreiben hervorgehen: 
  • Vor- und Familienname, Beruf, Wohnadresse des Schenkers oder Erblassers 
  • Todeszeitpunkt und Sterbeort des Erblassers oder Schenkungszeitpunkt 
  • Vermögensgegenstände mit Wertbezifferung 
  • Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben / Schenker und Erben 
  • Angaben zu Übertragungen in den vergangenen 10 Jahren (zwischen Verstorbenen und Beschenkten), Informationen zu Art und Wert des Vermögens sowie Angabe des Zeitpunkts der Vermögensübertragung. 
  • Wann muss ich das Finanzamt nicht informieren? Unter Umständen weiß das Finanzamt von der Vermögensübertragung bereits aus anderen Quellen. Möglicherweise von einem Notar, zum Beispiel, weil eine Immobilie per Übertragungsvertrag übertragen wurde. In folgenden Fällen muss das Finanzamt nicht extra informiert werden: 
  • Wenn die Erbeinsetzung aufgrund eines Erbvertrags erfolgte. 
  • Wenn die Erbeinsetzung in einem notariellen Testament erfolgte. 
  • Wenn die Testamentseröffnung bereits stattgefunden hat. 
  • Wenn ein Schenkungs- bzw. Übertragungsvertrag vorhanden ist, den ein Notar beglaubigt hat. 
  • Wenn der Erbe bereits einen Erbschein beim Gericht beantragt hat. 
  • Wenn ein Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter oder Nachlassinsolvenzverwalter die Erbschaft in Besitz genommen hat. 
  • Achtung:
    Ist Grundbesitz, Betriebsvermögen, Kapitalgesellschaftsanteile oder Auslandsvermögen im Vermögen enthalten, muss immer eine Meldung an das Finanzamt erfolgen. Auch dann, wenn der Vermögenserwerb durch ein Testament oder einen Erbvertrag erfolgt.

    Wann muss ich eine Erbschaftsteuererklärung abgeben?


    ‌Liegt der Schenkungs- oder Erbschaftswert über dem Freibetrag, oder sind die Angaben aus der vorläufigen Meldung unklar, wird das Finanzamt sicher eine Steuererklärung verlangen. Die Steuererklärung muss aber nur dann gemacht werden, wenn tatsächlich eine entsprechende Aufforderung vom Finanzamt vorliegt. Ohne eine solche Aufforderung braucht man keine Steuererklärung abgeben.

    Wie hoch sind die Steuerfreibeträge für Erbschaften und Schenkungen?


    ‌Die Steuerfreibeträge für Schenkungen und Erbschaften sind weitgehend gleich hoch. Die Verwandtschaftsbeziehung zwischen dem Erblasser und dem / den Erben sowie die Höhe erworbenen Vermögens sind dafür ausschlaggebend. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner müssen nur Vermögenswerte über 500.000 Euro versteuern. Für Kinder liegt der Freibetrag bei 400.000 Euro, usw. 

    ‌Aus steuerlicher Sicht problematisch sind Vermögensübergänge an Lebensgefährten. Das Gesetz behandelt Lebensgefährten – also unverheiratete Partner oder Partner, die nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben – wie fremde Dritte. Sie befinden sich in Steuerklasse III und können gerade einmal einen Freibetrag von 20.000 Euro nutzen. Ein großer Unterschied zum 500.000-Euro-Freibetrg für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. 

    ‌Nachstehend eine Tabelle zum besseren Verständnis:

    Verwandtschaftsgrad

    Steuerklasse

    Steuerfreibetrag bis

    Ehegatten 
    ‌Eingetragene Lebenspartner
    1
    500.000 Euro
    Kinder 
    Enkel, sofern Eltern verstorben
    1
    400.000 Euro
    Enkel, sofern Eltern noch leben
    1
    200.000 Euro
    Urenkel 
    ‌Bei Erwerb durch Erbschaft: Eltern und Großeltern
    1
    100.000 Euro
    Geschwister 
    ‌Nichten und Neffen 
    ‌Stiefeltern 
    ‌Schwiegereltern und Schwiegerkinder 
    ‌geschiedene Ehepartner 
    ‌Bei Erwerb durch Schenkung: Eltern und Großeltern
    2
    20.000 Euro
    Lebensgefährten 
    ‌Verlobte Personen 
    ‌Sonstige Personen

    3
    20.000 Euro
    > Mehr zu den Freibeträgen und Steuerklassen in Artikel Erbschaftssteuer

    Welche Frist gilt für die Einreichung der Erbschaftssteuererklärung?


    ‌Die Abgabefrist für die Erbschaftssteuererklärung beträgt mindestens einen Monat. Man kann jedoch einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. 

    ‌Durch die Fristverlängerung hat man dann länger Zeit, die Erklärung abzugeben. Jeder sollte sich an die Fristen halten, der Staat kann nämlich ziemlich hohe Nachzahlungen und Säumniszuschläge fordern. Möglich ist schlimmstenfalls auch, dass einem ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung angehängt wird.
    Achtung:
    Die Erbschaftssteuererklärung muss auch dann abgegeben werden, wenn der Steuerpflichtige selbst der Meinung ist, er müsse gar keine Steuern zahlen. Die Entscheidung darüber hat erst einmal nicht der (vermutlich) Steuerpflichtige zu treffen, sondern das Finanzamt. Der Aufforderung des Finanzamts ist hier jedenfalls Folge zu leisten.

    Wie lange dauert eine Erbschaftssteuererklärung?


    ‌Wer eine Steuererklärung das erste Mal macht, muss sich vorher möglicherweise etwas einlesen, da einige Details zu beachten und Formulare auszufüllen sind. Auch sollte man sich eine Übersicht darüber machen, welche Positionen abgesetzt werden können. Wer sich die Steuererklärung nicht zutraut, kann auch einen Steuerberater beauftragen. 

    ‌Meistens dauert es einige Wochen oder auch Monate bis man, nachdem man die Steuererklärung abgegeben hat, einen Steuerbescheid vom Finanzamt bekommt. Auf dem Steuerbescheid steht dann, bis wann genau man die Steuer zahlen muss.
    Hinweis:
    Wie lange man bis zur Ausstellung des Erbschaftssteuerbescheids letztlich warten muss, hängt von den einzelnen Umständen ab: Wie schwierig ist die rechtliche Situation der Erbschaft? Wie sehr ist das Finanzamt ausgelastet? Usw. 

    Wie wird die Erbschaftsteuererklärung abgegeben?


    ‌Es gibt verschiedene Arten, wie eine Erbschaftssteuererklärung abgegeben werden kann. Häufig erfolgt die Abgabe …
  • auf einem amtlichen Vordruck oder  
  • mittels Steuerprogramme (zum Beispiel DATEV).  

  • ‌Steuerpflichtige können die Erklärung entweder …
  • selbst machen oder  
  • einen Steuerberater dafür beauftragen.  

  • ‌Geht es um Vermögensgegenstände wie zum Beispiel Immobilien, Forst- und Landwirtschaften, Unternehmen oder Unternehmensanteile ist die Erstellung der Erbschaftssteuererklärung etwas komplizierter. Die Vermögensgegenstände müssen bewertet werden und es sind einige Anlagen auszufüllen.

    Was muss in einer Erbschaftssteuererklärung enthalten sein?


    ‌Die Abgabe eines Nachlassverzeichnisses ist verpflichtend. Darin muss der Nachlasswert angegeben werden. Also alle Nachlassaktiva- und Passiva. 

    ‌>> Nachlassaktiva (Vermögenswerte):
  • Bargeld
  • Bankeinlagen
  • Grundstücke und Immobilien 
  • Unternehmen oder Unternehmensanteile 
  • Wertpapiere
  • Darlehen u.a. Forderungen 
  • Krankenversicherungsansprüche 
  • Lebensversicherungsansprüche
  • Uhren, Juwelen, Schmuck, Gold etc. 
  • usw. 

  • ‌>> Nachlasspassiva (Schulden / Verbindlichkeiten):
  • Hypotheken
  • Darlehensverbindlichkeiten
  • Steuerverbindlichkeiten
  • Verbindlichkeiten durch Zugewinnausgleich
  • Verbindlichkeiten durch Unterhaltsansprüchen
  • Beerdigungskosten (in angemessener Höhe) 
  • Gutachterkosten für die Wertermittlung von Nachlassgegenständen (z.B. Immobilien) 
  • usw. 

  • ‌> Mehr zu Nachlasswert und Nachlassverzeichnis.

    Was kann ich von der Erbschaftssteuer absetzen?


    ‌Durch die Angabe von Nachlassverbindlichkeiten bei der Steuererklärung kann die Steuerlast gemindert werden. Das sind zum Beispiel:
  • Nachlasskosten
  • Schulden
  • Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsansprüchen oder Vermächtnissen 
  • Grabsteinkosten und Kosten für Grabpflege
  • Steuerberaterkosten für die Erstellung der Steuererklärung 
  • Kosten für ein Gutachten zur Wertfeststellung (z.B. Immobilienbewertung
  • Hinweis:
    Nachlasskosten sind zum Beispiel Notar- und Rechtsanwaltskosten, die bezüglich Erbauseinandersetzung, Testament oder anderer Erbangelegenheiten entstanden sind. Mehr zu den Kosten für Erben

    Wer macht die Erbschaftsteuererklärung bei einer Erbengemeinschaft?


    ‌Bei mehreren Erben (Erbengemeinschaft) ist in der Regel von jedem einzelnen Erben eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben: Die Erbschaft fällt zwar gänzlich in die Erbengemeinschaft, jedoch ist die Erbschaftsteuer „separat“ zu bezahlen. Mitunter sind die Erbquoten der einzelnen Miterben unterschiedlich hoch. Der einzelne Miterbe versteuert den Freibetrag übersteigenden Betrag seines Erbteils gemäß der ihm zustehenden Steuerklasse. 

    ‌> Mehr zur Erbengemeinschaft

    Was geschieht, wenn ich keine Erbschaftsteuererklärung abgebe?


    ‌Mit den Steuerpflichten sollte nicht leichtfertig umgegangen werden:
  • Wer die Fristen nicht einhält, dem kann das Finanzamt schnell zusätzliche Zahlungen auferlegen.  
  • Auch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung kann zustande kommen.  

  • ‌Manchmal stellt sich auch heraus, dass der Erblasser Steuerschulden gemacht hat und diese noch nicht beglichen wurden. Weil der Erbe automatisch in die Gesamtrechtsnachfolge des Erblassers eintritt, trägt er auch die Verantwortung für die meisten Schulden und Verbindlichkeiten, die der Erblasser nicht mehr beglichen hat. Für Erben ist daher große Vorsicht geboten. 

    ‌Besonders schwierig gestaltet sich auch die Frage, wie mit nichtversteuertem Vermögen bzw. mit „Schwarzgeld“ im Ausland umgegangen wird. Fällt dieses Problem einer Erbengemeinschaft zu, kann es sich schnell vergrößern, wenn sich die Miterben nicht über das Vorgehen einigen können.
    Achtung:
    Wer sich schwer tut, den Nachlass zu überblicken und vermutet, dass der Erblasser in großem Stil Steuern hinterzogen hat, kann auch einen Nachlassverwalter mit der Abwicklung der Erbschaft beauftragen. Die Aufgabe des Nachlassverwalters ist es dann, sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen und etwaige Schulden zu begleichen.

    Welche Kosten fallen bei der Erbschaftsteuererklärung an?


    ‌Kosten fallen nur an, wenn ein Experte für Erbschaftssteuer, also ein Steuerberater oder ein Rechtsanwalt mit entsprechender Kenntnis, beauftragt wird. Durch die umfangreichen Details, die bei einer Erbschaftssteuererklärung zu berücksichtigen sind, macht es häufig Sinn, einen Experten damit zu beauftragen. 

    ‌Ein Steuerberater rechnet nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV § 24) oder nach einem festen Stundensatz ab. Viele Kostenaufwände für einen Steuerberater können bei der Steuererklärung abgezogen werden. Sie mindern die Steuerpflicht.

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    Erbschaftssteuererklärung – Recht einfach erklärt

    Was ist eine Erbschaftssteuererklärung?

    Eine Erbschaftssteuererklärung muss von einem steuerpflichtigen Erben oder Beschenkten beim Finanzamt abgegeben werden. Darin enthalten ist ein Verzeichnis über die erworbenen Vermögensgegenstände (Art, Wert, Datum des Erwerbs) sowie Details zur Erbschaft bzw. Schenkung. Auf Grundlage der Erbschaftssteuerklärung kann das Finanzamt dann die tatsächlich zu entrichtende Steuer berechnen. 

    ‌Weiterlesen: Was ist eine Erbschaftssteuererklärung?

    Wann muss ich das Finanzamt über die Erbschaft informieren?

    Innerhalb von 3 Monaten nach Erbfall oder Zeitpunkt der Schenkung. Grundsätzlich ist jeder Erwerb aus einer Erbschaft oder Schenkung beim Finanzamt zu melden. Die Benachrichtigung kann formlos erfolgen. Ein Weihnachtsgeschenk mit geringem Wert (unter dem Steuerfreibetrag) interessiert das Finanzamt jedoch meist nicht. Häufig erfährt das Finanzamt aber schon von einem Notar, dem Gericht oder anderen einen steuerrelevanten Erwerb. In letzterem Fall muss der Erwerb nicht extra beim Finanzamt angezeigt werden. 

    ‌Weiterlesen: Wann muss ich das Finanzamt über die Erbschaft informieren?

    Wann muss ich eine Erbschaftssteuererklärung machen?

    Nachdem das Finanzamt dazu auffordert. Es ist schwierig allgemein zu sagen, wann das Finanzamt dem Erben oder Beschenkten aufträgt, die Steuererklärung zu machen. Es können mehrere Wochen oder auch Monate vergehen, bis das Finanzamt eine Steuererklärung fordert. Nachdem die Erbschaftssteuererklärung eingereicht wurde, können wieder Monate vergehen, bis letztlich der Steuerbescheid kommt, auf dem dann steht, wann die Steuer genau zu zahlen ist. 

    ‌Weiterlesen: Wann muss ich eine Erbschaftsteuererklärung abgeben?

    Welche Frist gilt für die Abgabe der Erbschaftssteuererklärung?

    Das Finanzamt gibt eine großzügige Frist für die Abgabe der Erbschaftssteuererklärung; mindestens 1 Monat. Auch kann die Frist verlängert werden, wenn der Steuerpflichtige merkt, dass es sich nicht bis zum festgelegten Datum ausgeht. 

    ‌Weiterlesen: Wann muss ich eine Erbschaftsteuererklärung abgeben?

    Kann ich Grabpflegekosten von der Erbschaftssteuer absetzen?

    Ja. Grabpflegekosten können von der Erbschaftssteuer abgesetzt werden. Entweder die konkret entstehenden Kosten, oder aber ein Pauschalbetrag bis zu einer gewissen Höhe. 

    ‌Weiterlesen: Was kann ich von der Erbschaftssteuer absetzen?

    Wie hoch sind die Kosten für eine Erbschaftssteuererklärung?

    Kosten fallen für die Steuererklärung selbst keine an. Außer man beauftragt einen Steuerberater oder Anwalt mit der Erledigung der Steuererklärung. Der Steuerberater rechnet gemäß der Steuerberatervergütungsverordnung ab. 

    ‌Weiterlesen: Welche Kosten fallen bei der Erbschaftsteuererklärung an?

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