Wer sich gegenüber dem Erblasser gravierend fehlverhält, kann sein Erbrecht verlieren. Das gilt nicht nur für potentielle Erben und ihren Erbteil. Sondern auch für Pflichtteilsberechtigte und ihren Pflichtteil sowie Vermächtnisnehmer und ihren Vermächtnisanspruch. Welche Gründe gibt es noch?
Was ist Erbunwürdigkeit?
Als erbunwürdig gilt ein Erbe, der sich gegenüber dem Erben etwas Bestimmtes zuschulden kommen lässt. Nachdem er nach einer Klage vom Gericht als erbunwürdig verurteilt wird, verliert er sein Erbrecht. Die Erbunwürdigkeit kann man immer erst anfechten, nachdem der Erblasser verstorben ist.
In den nachstehenden Erklärungen verwenden wird der Einfachheit halber in erster Linie der Begriff „Testament“ verwendet. Die Ausführungen zur Erbunwürdigkeit beziehen sich aber immer auf beide Arten der Verfügung von Todes wegen:
Will der Erblasser bereits zu Lebzeiten handeln, weil er das Wissen über oder den Verdacht auf ein Fehlverhalten des Erben hat, kann er diesen enterben. Wie das funktioniert, lesen Sie im Artikel „Enterbung“.
Gründe für die Erbunwürdigkeit sind:
1) Tötung: Wer versucht, den Erblasser zu töten oder ihn tatsächlich vorsätzlich tötet, wird erbunwürdig. Ein Mensch wird auch dann erbunwürdig, wenn er den Erblasser in einen Zustand versetzt, der diesen bis zu seinem Lebensende daran hindert, ein Testament zu schreiben oder aufzuheben.
>> Beispiel: Das einzige Kind eines Witwers weiß, dass es nach der gesetzlichen Erbfolge Alleinerbe ist. Um eine Enterbung zu verhindern, verletzt es den Vater so schwer, dass er zeitlebens kein Testament mehr errichten kann. Das Kind verwirkt dadurch sein Erbrecht.
2) Hinderung: Wer verhindert hat, dass der Erblasser ein Testament schreibt oder aufhebt, verliert ebenso sein Erbrecht.
>> Beispiel: Jemand hat erfahren, dass er in einem Testament enterbt werden würde. Nun verhindert er aktiv und auf verschiedene Art, dass der Erblasser das Testament schreibt.
3) Täuschung und Drohung: Wer einen Erben mittels arglistiger Täuschung oder Drohung so weit gebracht hat, ein Testament zu schreiben oder ein bestehendes Testament zu widerrufen, wird erbunwürdig. Hinweis: Erbunwürdig kann eine Person nicht werden, wenn das Testament oder der Erbvertrag vor dem Versterben des Erblassers unwirksam wird.
>> Beispiel: Eine enterbte Person droht den Erblasser zu verprügeln, sollte dieser das Testament nicht widerrufen.
4) Fälschung: Wer eine vorhandene Urkunde des Erblassers verfälscht, macht sich erbunwürdig. Das gilt sowohl für die Erstellung als auch für die Verwendung einer gefälschten Urkunde. Wurde die Urkunde nach dem Erbfall gefälscht, gilt dasselbe. Hinweis: Die Erbunwürdigkeit tritt nicht ein, wenn das Testament vor dem Tod des Erblassers unwirksam wird.
>> Beispiel: Jemand findet ein Testament im Schrank und ändert dieses, weil der Inhalt nicht seinen Wünschen entspricht.
Ein Grund für Erbunwürdigkeit liegt vor: Was nun?
Die Erbunwürdigkeit wird nicht „automatisch“ aktiviert, wenn eine der genannten Voraussetzungen erfüllt ist. Damit eine Person tatsächlich erbunwürdig wird, muss der Erblasser eine Erbunwürdigkeitsklage einreichen und die Erbunwürdigkeit beweisen. Diese Klage leitet ein Verfahren ein, in dem das Gericht die Beweismittel für die Erbunwürdigkeit prüft. Reichen die Beweise aus, erklärt das Gericht den Erben als erbunwürdig.
Erbunwürdigkeit durchsetzen – So gehen Sie vor:
1) Anfechtungsklage veranlassen: Der Erblasser oder eine andere Person, welcher der Wegfall der Erbwürdigkeit des Erben zu Gute kommen würde, kann die Erbwürdigkeit beim zuständigen Gericht anfechten. Das Gericht verlangt ausreichende Hinweise / Beweise für die Erbunwürdigkeit. Sinnvoll sind Dokumente, Fotos oder andere Dokumente und Hinweise.
2) Erbunwürdigkeit nach Erbfall: Die Erbwürdigkeit kann erst angefochten werden, wenn der Erblasser tot ist. Vor dem Tod ist eine Anfechtung nicht zulässig. Will der Erblasser vorsorgen, kann er im Testament enterben und möglicherweise auch den Pflichtteil entziehen. Mehr zu Enterbung und Pflichtteilsentzug.
3) Frist einhalten: Innerhalb eines Jahres, nachdem Kenntnis über einen Anfechtungsgrund erlangt wurde, muss die Anfechtungsklage bei Gericht eingebracht werden. Sind über 30 Jahre ab dem Erbfall vergangen und erlangt eine Person Kenntnis über einen Anfechtungsgrund, kann sie nicht mehr anfechten.
4) Nachlassgericht entscheidet: Liegen hinreichende Gründe vor, entzieht das Gericht der schuldigen Person ihr Erbrecht, Pflichtteilsrecht bzw. seinen Anspruch auf ein Vermächtnis.
5) Bei Verzeihung: Hat der Erblasser der erbunwürdigen Person verziehen, ist keine Anfechtung mehr möglich. Der nun Erbwürdige muss das Verzeihen aber beweisen können.
Folgen der Erbunwürdigkeit
Was verliert man durch Erbunwürdigkeit?
Eine erfolgreiche Erbunwürdigkeitsklage führt für den Erbunwürdigen zum …
Verlust des Erbrechts und
Verlust des Pflichtteilsrechts, sowie zum
Verlust des Anspruchs auf ein Vermächtnis.
Wichtig zu wissen ist also: Lässt sich ein Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer etwas gegen den Erben nach obengenannten Gründen zu Schulden kommen, verliert er das Recht auf das, was ihm sonst zustehen würde.
Wer erbt bei Erbunwürdigkeit?
Anstelle des Erbunwürdigen erbt nun jener, der in der gesetzlichen Erbfolge oder durch ein Testament (möglicherweise ein Ersatzerbe) als Erbe bestimmt ist.
Was gilt für Ehegatten?
Auch für Ehegatten gelten die genannten Bestimmungen. Allerdings: Stirbt ein Ehegatte und lebte das Ehepaar im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so kann der überlebende Ehegatte einen Zugewinnausgleich beanspruchen.
Erbunwürdigkeit bei Tötung auf Verlangen?
Schwierig gestaltet sich die Frage nach der Erbfolge bei der Sterbehilfe. Unabhängig davon, ob die Sterbehilfe im konkreten Fall strafbar war, gilt Folgendes: Verlangt der Erblasser vom Erben, ihn zu töten, verliert der Erbe sein Erbrecht nicht. Dafür muss der Erblasser allerdings diesen seinen Willen zur Sterbehilfe ausdrücklich kommunizieren. Das kann er zum Beispiel mit einer Patientenverfügung tun.
Pflichtteil bei Erbunwürdigkeit
Verurteilt das Gericht jemanden als erbunwürdig, verliert dieser auch seinen Pflichtteilsanspruch. Zudem: Ein Pflichtteilsberechtigter verliert seinen Pflichtteilsanspruch, wenn er sich den Erbunwürdigkeitsgründen nach § 2339 BGB schuldig macht.
Erbunwürdigkeit – Recht einfach erklärt
Was bedeutet Erbunwürdigkeit?
Erbunwürdig ist eine Person, die sich gegenüber dem Erben etwas Schweres zu Schulden kommen lässt. Eine erbunwürdige Person verliert aber nicht automatisch ihr Erbrecht. Jemand, dem der Wegfall der Erbwürdigkeit nutzen würde, muss die Erbwürdigkeit bei Gericht anfechten, mit einer sogenannten Erbunwürdigkeitsklage.
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Welche Voraussetzungen gibt es für Erbunwürdigkeit?
Wer den Erblasser tötet oder zu töten versucht, ihn am Verfassen oder Aufheben eines Testaments gehindert hat, ihn durch arglistige Täuschung oder Drohung zum Schreiben oder Aufheben eines Testaments gebracht hat, ist erbunwürdig. Ebenso jemand, der eine gefälschte Urkunde des Erblassers anfertigt oder verwendet.
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Erbunwürdigkeit bei Schuldunfähigkeit
Erbunwürdig kann nur ein Schuldfähiger werden. Das heißt zum Beispiel: Ist jemandes freie Willensentscheidung aufgrund von Geisteskrankheit bei seiner Tat nicht gegeben, bleibt seine Erbwürdigkeit bestehen.
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Wie ist der Ablauf einer Erbunwürdigkeitsklage?
Für die Klage muss der Erblasser bereits verstoreben sein. Beim Amtsgericht kann dann die anfechtende Person eine Klage einreichen und die Erbunwürdigkeit mit guten Gründen beweisen. Ab dem Zeitpunkt, an dem sie über einen Anfechtungsgrund Kenntnis erlangte, hat sie ein Jahr für die Einreichung Zeit. Schließlich entscheidet das Amtsgericht.
Weiterlesen: Ein Grund für Erbunwürdigkeit liegt vor: Was nun?
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Kann ich auch nach Erbfall erbunwürdig werden?
Erbunwürdig wird man immer nur nach dem Erbfall. Warum? Weil erst nach dem Erbfall die Erbwürdigkeit angefochten werden darf.
Weiterlesen: Ein Grund für Erbunwürdigkeit liegt vor: Was nun?
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Wer erhält Erbschaft bei Erbunwürdigkeit?
Anstatt des Erbunwürdigen erbt jene Person, die sich aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder der anderen testamentarischen Anordnungen ergibt (beispielsweise ein Ersatzerbe). #
Weiterlesen: Folgen der Erbunwürdigkeit
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Kann ein Erbunwürdiger wieder „erbwürdig“ werden?
Ja. Wenn der Erblasser dem Erbunwürdigen verzeiht, kann aus einem Erbunwürdigen wieder ein Erbwürdiger werden. Der „wieder Erbwürdige“ muss das aber nachweisen können.
Weiterlesen: Ein Grund für Erbunwürdigkeit liegt vor: Was nun?
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