Frau mit Kinderwagen: Sie übernimmt eine gerichtlich angeordnete Ergänzungspflegschaft © Adobe Stock | koldunova_anna

Ergänzungspflegschaft: Was wird ein Ergänzungspfleger angeordnet?

Es gibt Situationen, in denen den Eltern ein Teil des Sorgerechts entzogen und an einen Ergänzungspfleger übertragen wird. Wann genau ordnet das Gericht eine Ergänzungspflegschaft an? Und wer bezahlt einen Ergänzungspfleger eigentlich? Vorliegender Beitrag erklärt die wichtigsten Details zum Thema.

Was ist Ergänzungspflegschaft?


‌Ergänzungspflegschaft heißt, dass den Eltern, einem Elternteil oder einem Vormund ein Teilbereich des Sorgerechts für ein minderjähriges Kind entzogen wird. Der entzogene Teil des Sorgerechts wird auf einen Dritten übertragen. Dieser Dritte ist ein sogenannter „Ergänzungspfleger“. 

‌Ein Ergänzungspfleger übt also den auf ihn übertragenen Sorgerechtsteil aus. Die anderen Teile des Sorgerechts werden aber weiterhin von den Eltern oder dem Vormund des Kindes ausgeübt. Das Gesetz bzw. das Gericht bestimmt, welchen Teilbereich des Sorgerechts (die „elterliche Sorge“) auf den Pfleger übertragen wird.
Hinweis:
Die elterliche Sorge („Sorgerecht“) umfasst die Personensorge sowie die Vermögenssorge der Eltern oder anderer Personen für ein minderjähriges Kind.
Das Bürgerliche Gesetzbuch hält hinsichtlich Ergänzungspflegschaft und Vormundschaft fest:
Ergänzungspflegschaft

‌Wer unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, erhält für Angelegenheiten, an deren Besorgung die Eltern oder der Vormund verhindert sind, einen Pfleger. Er erhält insbesondere einen Pfleger zur Verwaltung des Vermögens, das er von Todes wegen erwirbt oder das ihm unter Lebenden unentgeltlich zugewendet wird, wenn der Erblasser durch letztwillige Verfügung, der Zuwendende bei der Zuwendung bestimmt hat, dass die Eltern oder der Vormund das Vermögen nicht verwalten sollen.

Was ist der Unterschied zur Vormundschaft?


‌Im Gegensatz zu einem Ergänzungspfleger übernimmt ein Vormund das Sorgerecht zur Gänze. Das ist z.B. der Fall, wenn die Eltern versterben oder ihnen die gesamte elterliche Sorge entzogen wird. Bei einer Ergänzungspflegschaft erhält der Pfleger also nur einen Teilbereich der elterlichen Sorge. Zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn sich die Eltern darin nicht einig werden können. 

‌Aber auch einem Vormund kann das Sorgerecht teilweise oder ganz entzogen werden. Das ist z.B. notwendig, wenn ein Vormund seine Pflichten verletzt. In diesem Fall kann für den (volljährigen) Mündel ein Ergänzungspfleger eingesetzt werden. 

‌Die Ergänzungspflegschaft ist demnach eine vorgestaffelte Maßnahme, durch die den Eltern nur ein Sorgerechtsbereich entzogen wird. Zeigt auch diese Maßnahme keinen Erfolg, kann den Eltern das Sorgerecht schließlich ganz entzogen werden.
Hinweis:
Ergänzungspflegschaft = Pfleger übernimmt einen Teil des Sorgerechts

Vormundschaft = Vormund übernimmt das gesamte Sorgerecht

Wann wird ein Ergänzungspfleger bestellt?

Kindeswohlgefährdung


‌In den meisten Fällen wird aufgrund von Kindeswohlgefährdung durch die Eltern ein Pfleger angeordnet. Das Familiengericht will damit das körperliche, psychische und seelische Wohl des Kindes sowie dessen Vermögen schützen. 

‌Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Eltern Erziehungsgewalt gegenüber den Kindern ausüben oder ihnen Vernachlässigung nachgewiesen wird. 

‌Die Eltern müssen damit nicht ihre gesamte elterliche Sorge abgeben. Jedoch jenen Teilbereich, den sie nicht ordnungsgemäß wahrnehmen können und/oder wollen.

Vaterschaftsanfechtung


‌Darüber hinaus kann eine Ergänzungspflegschaft im Zuge einer gerichtlichen Vaterschaftsanfechtung beantragt werden, wenn die Mutter von der Vertretung des Kindes vor Gericht ausgeschlossen ist.

Erbrecht


‌Eine Ergänzungspflegschaft kann auch in einem Testament oder Erbvertrag angeordnet werden. Der Erblasser möchte damit verhindern, dass Personen, die das Sorgerecht für den Erben haben, an dessen Erbschaft gelangen.

Aussageverweigerungsrecht (Strafverfahren)


‌Relativ selten wird ein Pfleger im Zuge eines Strafverfahrens bestellt. Die Strafprozessordnung schließt Eltern von der Vertretung ihrer Kinder von Gesetz aus. Zur Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts kann vom Gericht ein Pfleger angeordnet werden.

Beispiel einer Ergänzungspflegschaft

Die Eltern eines nur wenige Monate alten Babys weigern sich, an dem Baby Früherkennungsuntersuchungen durchführen zu lassen. Eine Bekannte der Familie schaltet das Jugendamt ein, woraufhin dieses tätig wird. Nachdem die Eltern auch nach Gesprächen mit dem Jugendamt nichts unternehmen, führen Fachkräfte des Jugendamts nach Rücksprache mit dem Familiengericht eine Inobhutnahme durch. 

‌Das Familiengericht entzieht den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Gesundheitsfürsorge und überträgt diese Teilbereiche der elterlichen Sorge auf einen Ergänzungspfleger.

Wer kann als Ergänzungspfleger fungieren?


‌Eine solche Person wird nach den Vorschriften gemäß § 1779 BGB berufen. „Das Familiengericht soll eine Person auswählen, die nach ihren persönlichen Verhältnissen und ihrer Vermögenslage sowie nach den sonstigen Umständen zur Führung der Vormundschaft geeignet ist.“ (§ 1779 Abs. 2 BGB)

Wer muss den Ergänzungspfleger bezahlen?


‌Bei einer Ergänzungspflegschaft entstehen für die Eltern, denen ein Teil des Sorgerechts genommen wurde, keine Kosten. Wer diese Arbeit beruflich ausübt, wird auf Grundlage des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz nach Zeitaufwand vergütet. 

Ehrenamtliche Ergänzungspflegschaft wird durch einen Aufwendungsersatz vergütet. Ergänzungspfleger sind, wie auch Vormund oder rechtlicher Betreuer, von der Umsatzsteuer befreit. Pro Stunde werden grundsätzlich 23 Euro bezahlt. Liegen fachliche Qualifikationen vor, die für die Arbeit nutzbringend sind, erhöht sich der Stundensatz: 

‌1) auf 29,50 Euro, wenn diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Lehre oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind; 

2) auf 39 Euro, wenn diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder durch eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind.

‌(§ 3 VBVG)

Wie kann ein Anwalt helfen?


‌Durch die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft wird beiden oder einem Sorgeberechtigten ein Teil des Sorgerechts entzogen. Wer damit nicht einverstanden ist, sollte sich baldmöglichst bei einem Anwalt für Familienrecht juristischen Rückhalt holen. Ein Familienanwalt berät umfassend in allen familienrechtlichen Fragestellungen und vertritt seine Mandanten vor Gericht. 

‌Ein Rechtsanwalt für Familienrecht ist aber nicht nur für Personen da, die von einem Sorgerechts(-teil)entzug betroffen sind. Sondern auch für jene, die einen solchen vorantreiben wollen. Oder für Erblasser, die vermeiden wollen, dass an Minderjährige vererbtes Vermögen von deren Sorgeberechtigte verwaltet wird. In diesem Fall berühren sich Familienrecht und Erbrecht, weshalb auch ein Anwalt für Erbrecht unterstützen kann.


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Ergänzungspflegschaft – Recht einfach erklärt

Was bedeutet Ergänzungspflegschaft?

Wird den Eltern im Zuge einer Ergänzungspflegschaft ein Teil des Sorgerechts entzogen, wird dieser Teil auf einen Dritten übertragen: auf einen Ergänzungspfleger. Anders als bei einer Vormundschaft, haben die Eltern also noch einen Teil des Sorgerechts inne. 

‌Weiterlesen: Was ist Ergänzungspflegschaft?

Wo im Gesetz ist die Ergänzungspflegschaft geregelt?

Die gesetzliche Verankerung findet sich in den §§ 1909 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Darin sind die Rahmenbedingungen geregelt, mit denen eine Ergänzungspflegschaft errichtet werden muss. 

‌Weiterlesen: Was ist Ergänzungspflegschaft?

Wann wird ein Ergänzungspfleger angeordnet?

In den meisten Fällen, um das Kindeswohl (psychisch, physisch und finanziell) zu schützen, weil die Eltern nicht dazu in der Lage sind oder aus einem anderen Grunde das Wohl ihres minderjährigen Kindes nicht wahren können. Möglich ist eine Anordnung auch bei einer Vaterschaftsanfechtung oder bei erbrechtlichen Angelegenheiten. 

‌Weiterlesen: Wann wird ein Ergänzungspfleger bestellt?

Wann wird einem Ergänzungspfleger das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen?

Legen die Eltern ein Fehlverhalten gegenüber ihren Kindern an den Tag, kann ihnen das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen und an einen Pfleger übertragen werden. Das ist z.B. dann denkbar, wenn sich die Eltern nicht ohne heftigen Streit über den Aufenthalt des Kindes einigen können. 

‌Weiterlesen: Beispiel einer Ergänzungspflegschaft

Was verdient ein Ergänzungspfleger?

23 Euro in der Stunde. Bei vorhandenen zusätzlichen fachlichen Qualifikationen, die für die Arbeit nützlich sind: 29,50 Euro pro Stunde (bei abgeschlossener Lehre oder vergleichbarer Ausbildung). Möglich sind auch 39 Euro pro Stunde (bei abgeschlossener Hochschule oder vergleichbarer Ausbildung). Die Qualifikationen müssen aber im Rahmen der Ausbildung erworben worden sein. 

‌Weiterlesen: Wer muss den Ergänzungspfleger bezahlen?

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