Für den Fall, dass ein Erbe wegfällt, kann der Erblasser einen Ersatzerben bestimmen. Mögliche Gründe für den Wegfall: Der (Haupt)erbe stirbt; schlägt die Erbschaft aus; wird als erbunfähig erklärt oder die letztwillige Verfügung wird erfolgreich angefochten. Alle Infos in diesem Artikel.
Was ist ein Ersatzerbe?
Der Erblasser kann im Testament oder im Erbvertrag einen „Ersatzerben“ bestimmen. Stirbt der (erst)eingesetzte Erbe vor dem Erbfall, schlägt er die Erbschaft aus oder wird er erbunwürdig, so erbt der Ersatzerbe. Darüber hinaus kann der Erbe wegfallen, wenn das Testament erfolgreich angefochten wurde.
Die Ernennung eines Ersatzerben vermeidet, dass die gesetzliche Erbfolge greift, sollte der ersteingesetzte Erbe wegfallen. Ist auch der Ersatzerbe verstorben, kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zug. Aber nur dann, wenn im Testament auf keinen anderen Ersatzerben geschlossen werden kann.
Was passiert ohne Ersatzerben?
Wurde kein Ersatzerbe eingesetzt, gibt es zwei mögliche Szenarien.
1. Bei einem Alleinerben: Hat der Testator keinen Ersatzerben für den Alleinerben eingesetzt, kommt es zur gesetzlichen Erbfolge. Die Abkömmlinge des verstorbenen Erben werden damit zu Erben. Aber: Gibt es eine Formulierung im Testament, die letztlich auf einen bestimmten Ersatzerben schließen lässt, kann das Gericht auch diesen Menschen als Ersatzerben bestimmen.
2. Bei mehreren Erben: Gibt es mehrere Erben und wurde kein Ersatzerbe für den wegfallenden Erben eingesetzt, so bekommen die übrigen Erben einfach einen höheren Anteil. Das nennt man „Anwachsung“. Sie bekommen einen Anteil am Erbe, der ihrem Erbteil entspricht.
Unterschied zwischen Ersatzerbe, Nacherbe und Schlusserbe
Die Begriffe Ersatzerbe, Nacherbe und Schlusserbe stehen für drei voneinander abzugrenzende Dinge.
Ersatzerbe: Wird vom Testator zur Sicherheit bestimmt. Stirbt der Erbe, bevor er die Erbschaft annehmen kann, erbt der Ersatzerbe. Der Ersatzerbe erhält wie der verstorbene Erbe (oder ausschlagende Erbe) die Rechte und Pflichten eines Erben. Er übernimmt eventuell vorhandene Schulden, muss möglicherweise Auflagen erfüllen etc.
Nacherbe: Im gemeinschaftlichen Testament kann ein Vorerbe und Nacherbe. eingesetzt werden. Vorerbe ist der überlebende Ehegatte und Nacherben werden Dritte (meist die Kinder), sobald auch der zweite Ehegatte tot ist. Der Vorerbe ist quasi nur der Verwalter des Vermögens vom Erstverstorbenen, bevor die Nacherben erben.
Schlusserbe: In einem Berliner Testament wird ein Vollerbe und ein Schlusserbe eingesetzt. Der Vollerbe ist der überlebende Ehegatte, der den Nachlass des Ehegatten allein erbt. Stirbt auch der zweite Ehegatte, erben Dritte (meist die Kinder) den gesamten Nachlass – sowohl das, was noch vom erstversterbenden Elternteil übrig ist, sowie das übrige Vermögen des zweitverstorbenen Elternteils.
Wer kann Ersatzerbe sein?
Der Erblasser kann einen beliebigen Ersatzerben bestimmen. Einen Abkömmling, einen anderen Verwandten, einen Freund, seine Affäre oder wen auch immer. Es gilt die Testierfreiheit. Der Erblasser kann den Menschen als Ersatzerben einsetzen, den er will.
Formulierung eines Ersatzerben im Testament
Fazit
Die Einsetzung eines Ersatzerben ist dringend zu empfehlen. Wer ein Testament schreibt, möchte ja genau klären, wer was wann bekommt. Stirbt der eingesetzte Erbe vorzeitig und ist auch schon der Erblasser tot, kommt die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung. Und diese möchte man ja gerade durch ein Testament umgehen.
Ersatzerbe – Recht einfach erklärt
Was bedeutet Ersatzerbe?
Dem Erblasser ist freigestellt, ob er auch einen Ersatzerben im Testament bestimmt. Ein Ersatzerbe erbt in dem Fall, wenn der Erbe wegfällt. Gründe für den Wegfall sind: Erbe schlägt Erbschaft aus, stirbt bevor er die Erbschaft antreten kann, Erbe wird erbunwürdig oder die letztwillige Verfügung wird mit Erfolg angefochten. Mögliche Formulierung: „Sollte meine Ehefrau … als Erbin wegfallen, setze ich hiermit meinen Sohn … als Ersatzerben ein.“
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Was geschieht ohne Ersatzerben?
Verstirbt der Erbe ohne Ersatzerben, kommt es erst einmal darauf an, was im Testament steht. Möglicherweise kann man herauslesen, wen der Erblasser als Ersatzerben haben möchte. Ist das nicht möglich, kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zug. Gibt es mehrere Erben und ist einer der Erbengemeinschaft gestorben, so kommt es zur Anhäufung – die übrigen Erben erhalten mehr.
Weiterlesen: Was passiert ohne Ersatzerben?
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Was ist der Unterschied zwischen Ersatzerbe, Schlusserbe und Nacherbe?
Diese Begriffe sagen völlig Unterschiedliches: Ersatzerbe ist ein Ersatz für den Erben, sollte dieser wegfallen. Schlusserbe sowie Nacherbe sind Bestimmungen im gemeinschaftlichen Testament. Nacherben sind Personen, an denen die Erbschaft des erstverstorbenen Ehegatten weitergegeben wird, nachdem der zweite Ehegatte (Vorerbe) gestorben ist. Schlusserben erben den gesamten Nachlass nachdem der zweite Ehegatte gestorben ist.
Weiterlesen: Unterschied zwischen Ersatzerbe, Nacherbe und Schlusserbe
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Wer kann als Ersatzerbe eingesetzt werden?
Ersatzerbe kann eine beliebige Person sein. Die Testierfreiheit lässt den Testator frei darüber entscheiden, wen er als Erben sowie Ersatzerben einsetzten möchte.
Weiterlesen: Wer kann Ersatzerbe sein?
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