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Führungszeugnis beantragen – Was ist zu beachten?

Sie benötigen ein Führungszeugnis für eine Bewerbung oder aus einem anderen Grund? Erfahren Sie hier, wie Sie ein Führungszeugnis beantragen können, welche Dokumente für den Antrag erforderlich sind und wie lange es dauert, bis man das Führungszeugnis erhält.

Wer kann ein Führungszeugnis beantragen?


‌Das Führungszeugnis (umgangssprachlich Polizeiliches Führungszeugnis) ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister, in dem aufgeführt wird, ob die antragstellende Person vorbestraft ist. Diese Urkunde wird vom Bundesamt für Justiz ausgestellt und auf grünem Spezialpapier gedruckt, um Fälschungen zu unterbinden. 

‌Meist wird das Führungszeugnis benötigt, wenn man sich für eine neue Stelle bewirbt. Der Arbeitgeber will sich anhand des Führungszeugnisses darüber informieren, ob es sich beim Bewerber um eine zuverlässige Person handelt, die in der Vergangenheit noch nicht straffällig geworden ist. Außerdem werden Führungszeugnisse für die Vorlage bei einer Behörde ausgestellt, wenn es beispielsweise darum geht, eine Genehmigung für das Betreiben einer Gaststätte zu erhalten. 

‌In Deutschland kann jede Person nach Vollendung des 14. Lebensjahres ihr Führungszeugnis beantragen. Die rechtlichen Grundlagen für die Beantragung des Führungszeugnisses sind in § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) festgelegt. Es ist nicht möglich, einer anderen Person die Vollmacht zu erteilen, das Führungszeugnis zu beantragen. 

‌Wurde ein privates Führungszeugnis beantragt, wird das Dokument direkt an die Meldeadresse der antragstellenden Person oder des gesetzlichen Vertreters gesendet. Wenn der Antragsteller längere Zeit abwesend ist, kann er das Führungszeugnis an eine andere Adresse senden lassen, muss dabei jedoch der Adressat bleiben: 

‌Max Mustermann (Antragsteller) 

‌c/o Sabine Musterfrau 

‌Musterstraße 1 

‌12345 Musterstadt 

‌Ein behördliches Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die betreffende Behörde gesendet, wenn der Antragsteller nicht die vorherige Einsichtnahme wünscht.
Antrag 

‌(1) Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Zeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt (Führungszeugnis). Hat sie eine gesetzliche Vertretung, ist auch diese antragsberechtigt. Ist die Person geschäftsunfähig, ist nur ihre gesetzliche Vertretung antragsberechtigt. 

‌(2) Wohnt die antragstellende Person innerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, ist der Antrag persönlich oder mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift schriftlich bei der Meldebehörde zu stellen. Bei der Antragstellung sind die Identität und im Fall der gesetzlichen Vertretung die Vertretungsmacht nachzuweisen. Die antragstellende Person und ihre gesetzliche Vertretung können sich bei der Antragstellung nicht durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Die Meldebehörde nimmt die Gebühr für das Führungszeugnis entgegen, behält davon zwei Fünftel ein und führt den Restbetrag an die Bundeskasse ab. 

‌(3) Wohnt die antragstellende Person außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, so kann sie den Antrag unmittelbar bei der Registerbehörde stellen. Absatz 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. 

‌(4) Die Übersendung des Führungszeugnisses ist nur an die antragstellende Person zulässig. 

‌(5) Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so ist es der Behörde unmittelbar zu übersenden. Die Behörde hat der antragstellenden Person auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren. Die antragstellende Person kann verlangen, daß das Führungszeugnis, wenn es Eintragungen enthält, zunächst an ein von ihr benanntes Amtsgericht zur Einsichtnahme durch sie übersandt wird. Die Meldebehörde hat die antragstellende Person in den Fällen, in denen der Antrag bei ihr gestellt wird, auf diese Möglichkeit hinzuweisen. Das Amtsgericht darf die Einsicht nur der antragstellenden Person persönlich gewähren. Nach Einsichtnahme ist das Führungszeugnis an die Behörde weiterzuleiten oder, falls die antragstellende Person dem widerspricht, vom Amtsgericht zu vernichten. 

‌(6) Wohnt die antragstellende Person außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, so kann sie verlangen, dass das Führungszeugnis, wenn es Eintragungen enthält, zunächst an eine von ihr benannte amtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland zur Einsichtnahme durch sie übersandt wird. Absatz 5 Satz 5 und 6 gilt für die amtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland entsprechend.

Wo kann man das Führungszeugnis beantragen?


‌Es gibt zwei Möglichkeiten, ein Führungszeugnis zu beantragen. Sie können das Dokument bei Ihrer zuständigen Meldebehörde beantragen oder den Antrag online beim Bundesamt für Justiz stellen. Die Online-Beantragung ist ein Service, der 2016 eingerichtet wurde, um Bürgern die Antragstellung zu erleichtern und ihnen den Weg zum Meldeamt zu ersparen.

Führungszeugnis bei der Meldebehörde beantragen


‌Die Beantragung des Führungszeugnisses kann schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax) sowie persönlich bei der Meldebehörde des Bezirks vorgenommen werden, in dem Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben. Der Antrag wird von der Meldebehörde an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet, die das Dokument ausstellt und dem Antragsteller zusendet. Für die Beantragung ist die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments erforderlich. 

‌Wer nicht in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet ist, muss das Führungszeugnis direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen. 

‌Wird das Führungszeugnis schriftlich beantragt, muss der Antrag folgende Angaben enthalten:
  • Familienname, Geburtsname, Vornamen 
  • Geburtsdatum 
  • Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit(en) 
  • Meldeadresse
  • Anschrift der Meldebehörde 
  • Genauer Verwendungszweck 
  • Eigenhändige Unterschrift 
  • Beglaubigung der Unterschrift
    ‌ 
  • Wenn dem Antrag die Kopie Ihres unterschriebenen Personalausweises oder Reisepasses beiliegt, kann auf die Beglaubigung durch eine siegelführende Behörde verzichtet werden. 

    ‌Es ist empfehlenswert, sich vor der schriftlichen Beantragung des Führungszeugnisses mit der jeweiligen Meldebehörde in Verbindung zu setzen. Auf diese Weise vermeiden Sie, dass Angaben in Ihrem Antrag fehlen und können sich außerdem darüber informieren, wie die Gebühr für diesen Verwaltungsakt zu entrichten ist. Die Zusendung des Führungszeugnisses wird erst erfolgen, nachdem die Gebühr beglichen wurde. Somit ersparen Sie sich mit dem Anruf bei Ihrer Meldebehörde unnötige Verzögerungen.

    Exkurs: Führungszeugnis direkt beim Bundesamt für Justiz abholen


    ‌Antragsteller können direkt beim Bundesamt für Justiz vorstellig werden und sich dort ihr Führungszeugnis persönlich aushändigen lassen. Der Antrag muss jedoch zuvor bei der Meldebehörde gestellt und bei der Abholung dem Bundesamt für Justiz im Original vorgelegt werden. Außerdem wird ein Lichtbildausweis zur Legitimation benötigt. Wurde ein Europäisches Führungszeugnis gemäß § 30b BZRG (s. oben) beantragt, ist diese Vorgehensweise nicht möglich. 

    ‌Anschrift: 
    ‌Bundesamt für Justiz
    ‌Besucherservice Adenauerallee 99 – 103 
    ‌53113 Bonn

    ‌Öffnungszeiten: 
    ‌‌ Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 14.00 Uhr 

    Führungszeugnis online beantragen


    ‌Die Online-Beantragung des Führungszeugnisses erfolgt auf dem Portal des Bundesamtes für Justiz

    ‌Dort können Sie zwischen verschiedenen Anträgen wählen:
  • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke 
  • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde 
  • Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses (für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde) 

  • ‌Antragsteller, die nicht nur die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sondern auch die eines (oder mehrerer) EU-Mitgliedsstaaten oder Großbritanniens, müssen dies angeben. Für diese Personen wird dann ein Europäisches Führungszeugnis erteilt. 

    ‌Wird das Führungszeugnis zur Vorlage im Ausland beantragt, ist es möglich, dass zusätzlich eine Apostille, Endbeglaubigung oder Überbeglaubigung erforderlich ist. Diese Dokumente können ebenfalls online über das Portal des Bundesamtes für Justiz beantragt werden. 

    ‌Um das Führungszeugnis online zu beantragen, benötigen Sie entweder einen neuen elektronischen Personalausweis und die dazugehörige 6-stellige PIN oder einen elektronischen Aufenthaltstitel inklusive PIN. Darüber hinaus ist ein Kartenlesegerät oder ein geeignetes Smartphone erforderlich, um sich via Internet auszuweisen. 

    ‌Des Weiteren benötigen Sie eine Software, um die Sicherheit der Verbindung zwischen dem PC und dem elektronischen Ausweis (Aufenthaltstitel) zu gewährleisten. Die kostenlose AusweisApp2 erfüllt beispielsweise diese Bedingung. Wenn man bei der Beantragung des Führungszeugnisses Nachweise hochladen muss, eignet sich dafür ein Erfassungsgerät wie eine Digitalkamera oder ein Scanner

    ‌Bei der Online-Antragstellung wird man durch ein benutzerfreundliches Menü gelotst und gibt Schritt für Schritt seine persönlichen Daten ein.

    Europäisches Führungszeugnis beantragen


    ‌Die Antragstellung erfolgt ebenfalls über das Bundesamt für Justiz. Das Führungszeugnis von Personen, die außer der deutschen eine andere europäische Staatsangehörigkeit besitzen, enthält neben den Eintragungen aus dem Bundeszentralregister außerdem die Eintragungen aus den Strafregistern der anderen Staaten. Europäische Führungszeugnisse können in Abhängigkeit vom jeweiligen Verwendungszweck als Führungszeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde oder als erweitertes Führungszeugnis beantragt werden. 

    ‌Das Bundesamt für Justiz wird in diesem Fall die Behörde kontaktieren, die im Herkunftsland für die Führung des Zentralregisters zuständig ist und um die Übermittlung des Registerinhalts für die antragstellende Person innerhalb von 20 Arbeitstagen ersuchen. Die Auskunft erfolgt gemäß den Bestimmungen im jeweiligen Herkunftsland. Die Angaben werden weder ins Deutsche übersetzt noch inhaltlich überprüft.

    Wann erhält man nach der Antragstellung das Führungszeugnis?


    ‌Es hängt vom Antragsaufkommen, das bearbeitet werden muss, ab, wann man sein Führungszeugnis erhält. Meistens wird das Dokument nach einer bis zwei Wochen zugesendet. Auf dem Online-Portal des Bundesamtes für Justiz können Sie sich mit dem Kontaktformular unter dem Betreff „Führungszeugnis“ über den aktuellen Bearbeitungsstand erkundigen. 

    ‌Wenn ein Europäisches Führungszeugnis beantragt wurde, kann es etwas länger dauern, bis man die Urkunde in den Händen hält. Die Registerbehörden der Herkunftsstaaten der EU und Großbritanniens haben 20 Arbeitstage Zeit für die Bearbeitung. Auch in diesem Fall kann man sich online unter dem Betreff „Führungszeugnis mit Auslandsbezug“ informieren, wie der Stand der Bearbeitung des Antrags ist.

    Führungszeugnis beantragen – Recht einfach erklärt

    Muss man persönlich bei der Meldebehörde vorstellig werden, wenn man nicht über einen Internetzugang verfügt?

    Nein, Sie können Ihren Antrag auf Erstellung eines Führungszeugnisses auch schriftlich an die Meldebehörde richten. Um Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden, sollte man jedoch vorher telefonisch Kontakt mit dem Meldeamt aufnehmen und sich auch darüber informieren, wie man die Gebühr entrichtet. 

    ‌Weiterlesen: Wo kann man das Führungszeugnis beantragen?

    Kann jeder, der einen Internetzugang hat, das Führungszeugnis online beantragen?

    Leider nein, es sind weitere Voraussetzungen wie das Vorhandensein eines elektronischen Personalausweises und eines Kartenlesegeräts erforderlich. 

    ‌Weiterlesen: Wo kann man das Führungszeugnis beantragen?

    Wie lange dauert es, bis man das Führungszeugnis erhält?

    Üblicherweise erfolgt die Zusendung nach ein bis zwei Wochen. Die Beantragung eines Europäischen Führungszeugnisses dauert länger, da zunächst die Auskunft des Herkunftslandes abgewartet werden muss. 

    ‌Weiterlesen: Wann erhält man nach der Antragstellung das Führungszeugnis?

    Kann man jemanden bevollmächtigen, das Führungszeugnis zu beantragen?

    Das Führungszeugnis kann nur von der Person, für die es ausgestellt wird, oder vom gesetzlichen Vertreter dieser Person beantragt werden. 

    ‌Weiterlesen: Wer kann ein Führungszeugnis beantragen?

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