Seit genau 100 Jahren dürfen Jugendliche ab einem bestimmten Alter ihre Religionszugehörigkeit frei wählen: und zwar ab dem 14. Geburtstag. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, wer über die religiöse Erziehung entscheidet, was Religionsmündigkeit bedeutet, sowie weitere wichtige Aspekte zu diesem Thema.
Inhaltsverzeichnis
Was ist das Gesetz über die religiöse Kindererziehung?
Was beinhaltet das Gesetz über die religiöse Kindererziehung?
Wer entscheidet über die Religion des Kindes?
Was ist die Religionsmündigkeit im Gesetz?
Seit wann gibt es das Gesetz über religiöse Kindererziehung?
Gesetz über religiöse Kindererziehung – Recht einfach erklärt
Was beinhaltet das Gesetz über die religiöse Kindererziehung?
Wer entscheidet über die Religion des Kindes?
Was ist die Religionsmündigkeit im Gesetz?
Seit wann gibt es das Gesetz über religiöse Kindererziehung?
Gesetz über religiöse Kindererziehung – Recht einfach erklärt
Was ist das Gesetz über die religiöse Kindererziehung?
Seit 1. Januar 1922 ist in Deutschland gesetzlich geregelt, inwiefern Eltern ihre Kinder religiös erziehen dürfen. Verankert ist dieses Recht im sogenannten „Gesetz über religiöse Kindererziehung“. Darin ist etwa bestimmt, wann ein Kind religionsmündig ist, wer die Religion bestimmen darf, was passiert, wenn sich die Eltern in dieser Frage nicht einig werden etc.
Das Gesetz über die religiöse Kindererziehung wird auf zwei Arten abgekürzt: KErzG sowie RelKErzG. Dieses Gesetz ist relativ kurz, es enthält gerade einmal 11 Paragraphen. Wobei nur noch 9 der 11 Paragraphen heute relevant sind.
Mit dem Gesetz über die religiöse Kindererziehung wird auch der Artikel 4 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland garantiert. Dieser besagt:
Mit dem Gesetz über die religiöse Kindererziehung wird auch der Artikel 4 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland garantiert. Dieser besagt:
Was beinhaltet das Gesetz über die religiöse Kindererziehung?
Das Gesetz über religiöse Kindererziehung setzt sich aus folgenden Stücken zusammen:
1) Die Eltern des Kindes bestimmen über dessen religiöse Erziehung. Voraussetzung ist, dass sie die Personensorge haben und sich in dieser Frage einigen.
2) Können sich die Eltern nicht einigen, gilt Folgendes:
3) Haben Vater und Mutter die Personensorge gemeinsam und gibt es gleichzeitig einen Vormund oder Pfleger, dann gelten die Bestimmungen des Paragraph 3 KErzG. Relevant ist das zum Beispiel bei praktischen Fragen wie der Taufe, den Religionsunterricht oder auch dem Kircheneintritt oder Kirchenaustritt:
4) Wird ein Vertrag in Sachen religiöser Kindererziehung getroffen, hat dieser keine bürgerliche Wirkung:
5) Im folgenden Paragraph wird festgelegt, ab wann das Kind selbst über sein Religionsbekenntnis entscheiden darf:
6) Die Ausführungen in diesem Gesetz beziehen sich auf sowohl religiöse als auch nicht-religiöse Weltanschauungen gleichermaßen:
7) Das Familiengericht ist bei Streitigkeiten zuständig, die sich aus diesem Gesetz ergeben:
8) Das Gesetz über die religiöse Kindererziehung ist höher gestellt als das Landesrecht:
Wer entscheidet über die Religion des Kindes?
Gemeinsam sorgeberechtigte Eltern eines Kindes entscheiden gemeinsam über dessen religiöse Erziehung. Streiten sich die Eltern in dieser Frage und kommen sie zu keiner Lösung, kann das Gericht eingeschaltet werden. Dann bestimmt das Gericht womöglich, wer der Eltern das Bestimmungsrecht bekommt.
Hat nur ein Elternteil die elterliche Sorge, so kann er allein in dieser Frage entscheiden.
Wer entscheidet über die religiöse Erziehung nach einer Scheidung?
Eine Trennung oder Scheidung ändert erst einmal nichts daran, wer die elterliche Sorge hat. Haben die Eltern die gemeinsame elterliche Sorge, so müssen sie sich einigen. Bei Streit kann das Gericht involviert werden, welches daraufhin entscheiden kann, dass zum Beispiel ein Elternteil entscheiden darf.
Möglich ist auch, dass das Kind befragt wird und seine eigene Meinung berücksichtigt wird.
Wer entscheidet über die religiöse Erziehung, wenn das Kind durch einen Vormund vertreten ist?
In diesem Fall hängt es davon ab, ob die Eltern des Kindes – trotz Vormundschaft – das Recht über die religiöse Kindererziehung innehaben. Wenn ja, entscheiden die Eltern. Vertritt der Vormund das Kind jedoch vollständig, entscheidet allein dieser in den religiösen Fragen für das Kind.
Dasselbe gilt übrigens auch, wenn das Kind bei Pflegeeltern in einer Pflegefamilie aufwächst.
Was ist die Religionsmündigkeit im Gesetz?
Ein Kind ist religionsmündig, sobald es sein 14. Lebensjahr vollendet hat. Das heißt, mit Beginn des Jugendlichen-Alters. Von diesem Zeitpunkt an darf die jugendliche Person eigenständig Rechtshandlungen vollziehen. Das heißt, ohne dafür die Zustimmung der Eltern zu brauchen.
Zum Beispiel:
Kirchenaustritt
Kircheneintritt
Taufe
Firmung / Konfirmation
Wechsel der Konfession (Konversion)
An- oder Abmeldung vom Religionsunterricht
Es kann also dann selbst bestimmen, welches religiöse Bekenntnis es wählt oder an welche nicht-religiöse Weltanschauung es sich halten möchte. Ab Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes dürfen zudem die Eltern keinen Religionswechsel für das Kind gegen dessen Willen bestimmen.
Ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist das Kind hinsichtlich seiner religiösen Vorstellungen vom Gericht anzuhören, falls dieses einbezogen wird.
Die Religionsmündigkeit ist gesetzlich im § 5 KErzG (Gesetz über die religiöse Kindererziehung) geregelt. Der Wortlaut des Paragraphen ist wie folgt:
Was gilt in Bayern und im Saarland?
In Bayern sowie im Saarland dürfen die Eltern länger darüber entscheiden, ob bzw. welchen Religionsunterricht ihre Kinder besuchen. Nämlich bis zum 18. Lebensjahr. In den anderen Bundesländern dürfen die Kinder ab dem Religionsmündigkeitsalter (ab 14.) selbst darüber entscheiden.
Seit wann gibt es das Gesetz über religiöse Kindererziehung?
Das einheitliche Gesetz über religiöse Kindererziehung wurde im Jahre 1921 verabschiedet. Mit 1. Januar 2022 trat es in Kraft. Im Deutschen Reich bestanden davor um die 30 Landesrechte, welche Kindererziehung und Religion unterschiedlich regelten.
In den Regelungen der einzelnen Landesrechte stand bei ehelichen Kindern dem Vater zu, in religiösen Fragen der Kinder zu entscheiden. Das neu geschaffene Gesetz räumte fortan jedoch beiden Eltern das Recht ein, darüber zu entscheiden.
Bei Uneinigkeit sollte von da an das Vormundschaftsgericht entscheiden bzw. vermitteln.
Gesetz über religiöse Kindererziehung – Recht einfach erklärt
Worum geht es im Gesetz über religiöse Kindererziehung?
Dieses Gesetz regelt das Recht der Eltern, ihre Kinder in einer bestimmten religiösen oder nicht-religiösen Weltanschauung zu erziehen. Gleichzeitig geht es auch auf das Recht des Kindes auf Religionsfreiheit ein. Darin ist zudem die Religionsmündigkeit geregelt.
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Was, wenn sich die Eltern in der religiösen Erziehung nicht einigen können?
Das Gesetz über religiöse Kindererziehung legt fest, dass sich die Elternteile in dieser Frage einigen müssen. Gelingt dies nicht, kann das Gericht eingeschaltet werden. Dieses kann daraufhin vermitteln. Es kann auch das Kind und dessen Meinung anhören und eine Entscheidung fällen.
Weiterlesen: Wer entscheidet über die Religion des Kindes?
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Was ist Religionsmündigkeit?
Ein Kind tritt in die „Religionsmündigkeit“ ein, sobald es das Jugendlichen-Alter erreicht hat. Also ab dem 14. Geburtstag. Religionsmündigkeit heißt, dass der junge Mensch nun selbstständig in der Religion betreffenden Fragen entscheiden darf. Möchte er sich bspw. zum Religionsunterricht anmelden, kann er dies ohne Zustimmung der Eltern tun.
Weiterlesen: Was ist die Religionsmündigkeit im Gesetz?
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Wann wurde das Gesetz über religiöse Kindererziehung eingeführt?
Dieses Gesetz wurde 1921 verabschiedet und trat mit 1. Januar 1922 in Kraft. Vorher gab es im „Deutschen Reich“ bezüglich religiöser Kindererziehung viele verschiedene gesetzliche Regelungen. Das KErzG sorgte fortan für eine einheitliche Regelung.
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