Mähdrescher und Traktor mit Ladewagen © Adobe Stock | Wolfgang Jargstorff

Grünes Kennzeichen: Voraussetzungen und Vorteile eines grünen Nummernschilds

Ein grünes Kennzeichen fällt im Straßenbild auf. Diese Kfz-Kennzeichen können nur unter bestimmten Bedingungen beantragt werden, und zwar für Fahrzeuge, die wegen ihrer Nutzung von der Kfz-Steuer befreit sind. Informieren Sie sich darüber, welche Einsatzzwecke eine Steuerbefreiung ermöglichen.

Welche Bedeutung hat ein grünes Kennzeichen?


‌Ein grünes Kennzeichen fällt im Straßenverkehr auf, denn es wird nur für Fahrzeuge vergeben, die von der Kraftfahrzeugsteuer befreit wurden. Es stellt sich somit die Frage, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit man ein grünes Kennzeichen beantragen kann. Das Privileg der Steuerbefreiung gilt nur für Fahrzeuge, die zulassungsfrei sind oder bei denen eine zweckgebundene Verwendung nachgewiesen wird. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Fahrzeuge ausschließlich in der Land- oder Forstwirtschaft genutzt werden.

‌Alle Bedingungen für eine Steuerbefreiung und damit für die Vergabe eines grünen Kennzeichens sind in Paragraph 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) festgelegt. Die Beantragung des grünen Kennzeichens hängt nicht vom Fahrzeugtyp oder den Emissionen, sondern einzig und allein vom Einsatzzweck ab.
Hinweis:
Folgende Faktoren bestimmen die Höhe der Kfz-Steuer: 

‌1. CO2-Emmission 
‌2. Motor (Verbrennungsmotor (Benzin/Diesel/Gas/Wasserstoff), Hybridmotor, Elektromotor) 
‌3. Hubraum 
‌4. Datum der Erstzulassung
Die Kfz-Steuer ist besonders bei großmotorigen Fahrzeugen ein wichtiger Kostenfaktor. Deshalb streben landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen mit einem umfassenden Fuhrpark an, von der Steuerbefreiung zu profitieren. Wenn Sie Fragen hinsichtlich der Beantragung des grünen Kennzeichens haben oder unsicher sind, ob Ihr Fahrzeug dafür in Betracht kommt, ist eine Beratung beim Finanzamt oder beim Zoll hilfreich. Dort erhält man alle relevanten Informationen und erfährt, ob ein grünes Kennzeichen und somit eine Steuerbefreiung bewilligt wird.

‌Die Zulassungsbehörde ist in diesem Fall nicht der geeignete Ansprechpartner. Im Nachweis der Steuerbefreiung wird der erlaubte Nutzungszweck eingetragen. Das grüne Kennzeichen ist selten und fällt dementsprechend im Straßenverkehr sowie bei Verkehrskontrollen auf. Wer ein Fahrzeug mit einem grünen Kennzeichen für einen anderen als den eingetragenen Verwendungszweck nutzt, muss damit rechnen, dabei ertappt und bestraft zu werden.

Für welche Fahrzeuge gilt die Steuerbefreiung?


‌In Deutschland werden bestimmte Fahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit. Am häufigsten wird das grüne Kennzeichen für landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge vergeben. Es gibt jedoch weitere Fahrzeugarten, für die Sie eine Steuerbefreiung beantragen können. 

‌Zunächst wird unterschieden, aus welchem Grund eine Steuerbeantragung möglich ist. Das ist zum einen bei zulassungsfreien Fahrzeugen der Fall. Diese Fahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit, müssen aber ein grünes Kennzeichen führen. Sie erhalten dieses Kennzeichen bei der Kfz-Zulassungsstelle. 

‌Zulassungsfreie Fahrzeuge:
  • Arbeitsmaschinen in Form von Anhängern (z. B. Kompressoren) 
  • Selbstfahrende Maschinen und Stapler (z. B. Kräne, Räum- und Reinigungsmaschinen) 
  • Anhänger für Tiertransporte (z. B. Pferde-Trailer) 
  • Anhänger für Sportgeräte (z. B. Bootsanhänger, Anhänger für Segelflugzeuge) 

  • ‌Des Weiteren ist eine Steuerbefreiung bei Fahrzeugen möglich, die ausnahmslos zweckgebunden genutzt werden. In diesem Fall müssen Sie den Antrag auf Befreiung von der Steuerpflicht beim Zollamt oder beim Finanzamt stellen und diesen Nachweis mitführen. 


    ‌Fahrzeuge, für die beim Zoll oder beim Finanzamt eine Steuerbefreiung beantragt werden kann:
  • Landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge (gilt auch für Fahrzeuge, die Milch oder bestimmte Milcherzeugnisse befördern) 
  • Forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge 
  • Fahrzeuge, die im Schaustellergewerbe genutzt werden (z. B. Wohnwagen, Wohnmobile, Zugmaschinen) 
  • Fahrzeuge gemeinnütziger und mildtätiger Organisationen 
  • Fahrzeuge für Hilfsmitteltransporte 
  • Fahrzeuge, die im kombinierten Verkehr für die Zustellung und Abholung, eingesetzt werden (dabei handelt es sich um die Kombination von Schienen- und Straßenverkehr, Binnenwasserstraßen- und Straßenverkehr sowie See/Seestraßen- und Straßenverkehr)    

  • Bei den landwirtschaftlich genutzten Fahrzeugen und Anhängern wird die Steuerbefreiung nach bestimmten Regeln geprüft. Jedes Bundesland verlangt die Erfüllung anderer Bedingungen. Generell gilt jedoch, dass ein grünes Kennzeichnen nur dann bewilligt wird, wenn der Landwirt eine Fläche von mindestens zwei Hektar bewirtschaftet. Des Weiteren muss der Fahrzeughalter als Landwirt oder als nebenberuflicher Landwirt angemeldet sein. Wenn Sie für ein zweckgebunden genutztes Fahrzeug die Kfz-Steuer-Befreiung beantragen, ist regelmäßig nachzuweisen, dass tatsächlich nur eine betriebliche Nutzung erfolgt. 

    ‌Es gibt darüber hinaus weitere Gruppen von Fahrzeugen, die zwar von der Kfz-Steuer befreit sind, jedoch kein grünes Kennzeichen führen dürfen. Dazu zählen beispielsweise Behördenfahrzeuge, Leicht- sowie Kleinkrafträder, Omnibusse und die Fahrzeuge schwerbehinderter Fahrzeughalter. Außerdem werden grüne Kennzeichen nicht an Elektrofahrzeuge ausgegeben.

    Wie sieht ein grünes Kennzeichen aus?


    ‌Das grüne Kennzeichen unterscheidet sich hinsichtlich der Form oder der darauf enthaltenen Informationen nicht von einem konventionellen Nummernschild. Einziger Unterschied ist die Schriftfarbe, die Grün anstatt Schwarz ist. 

    ‌Bestandteile des grünen Kennzeichens von links nach rechts betrachtet:
  • Eurofeld mit Länderkennzeichnung 
  • Stadtkennung des jeweiligen Zulassungsbezirks 
  • Stempelplakette
  • HU-/AU-Plakette 
  • Individuelle Buchstabenreihe 
  • Individuelle Zahlenreihe
    ‌ 

  • ‌Welche Nachteile sind mit einem grünen Kennzeichen verbunden?


    ‌Neben dem Vorteil der Befreiung von der Steuerpflicht sind mit dem grünen Kennzeichen jedoch auch Nachteile verbunden. Da die Bewilligung eines grünen Kennzeichens an strenge Auflagen geknüpft ist, müssen Sie die Erfüllung dieser Auflagen jederzeit bei einer Verkehrskontrolle nachweisen können. Wer beispielsweise den Pferde- oder den Bootsanhänger als Umzugsfahrzeug zweckentfremdet, macht sich der Steuerhinterziehung strafbar.

    ‌Ein Pferdeanhänger mit grünem Kennzeichen darf nur für den Transport von Sportpferden verwendet werden und nicht für den Transport von Pferden, die ausschließlich zu privaten Zwecken gehalten und beispielsweise zur Tierklinik oder auf eine andere Weide transportiert werden. Wenn Sie also mit Ihren Pferden auf dem Weg zu einem Turnier sind, sollte die Meldebestätigung jederzeit als Nachweis der zweckgebundenen Nutzung vorzeigbar sein.

    Sind Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen von der Versicherungspflicht befreit?


    ‌Die Befreiung von der Kfz-Steuer ist nicht mit einer Befreiung von der Versicherungspflicht verbunden. Es ist überwiegend erforderlich, mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Das Pflichtversicherungsgesetz (PflichtVG) sieht lediglich eine Ausnahme für Anhänger vor, die nicht unter die Bestimmungen des Zulassungsverfahrens fallen. Das trifft auf Sportanhänger (beispielsweise für den Transport von Sportpferden) zu oder auf Anhänger, die Rettungsboote transportieren. Für diese Anhänger besteht keine Versicherungspflicht, denn Schäden sind meist durch die Versicherung des Zugfahrzeugs abgedeckt.

    Unter dem Aspekt der Risikovermeidung ist es aber empfehlenswert, dennoch eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Unfälle, die direkt vom Anhänger verursacht werden, können nicht ausgeschlossen werden. Bei nicht korrekt angekoppeltem Anhänger kann es nicht nur zu Schäden an anderen Fahrzeugen, sondern außerdem zu Personenschäden kommen. In diesem Fall müssen Sie als Halter des Fahrzeugs für den Schaden aufkommen, der insbesondere bei Personenschäden eine hohe Summe erreichen kann. Des Weiteren sollten Sie je nach persönlicher Risikopräferenz eine Teil- oder sogar Vollkaskoversicherung abschließen, um sich vor den finanziellen Folgen eines selbstverschuldeten Unfalls oder Diebstahls zu schützen. Da die Steuerbefreiung oft für besonders teure Fahrzeuge (beispielsweise Landmaschinen) beantragt wird, sind auch die finanziellen Folgen eines Unfalls oder Diebstahls besonders schwerwiegend.

    Wie wird das grüne Kennzeichen beantragt?


    ‌Wenn das Fahrzeug die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllt, wird das grüne Kennzeichen ebenso wie das konventionelle Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde vor Ort beantragt. 

    ‌Damit die Beantragung reibungslos erfolgen kann, sollten Sie folgende Unterlangen mitnehmen:
  • Bestätigung der Steuerbefreiung vom Zoll oder vom Finanzamt 
  • Gültiger Personalausweis (alternativ Reisepass) 
  • Vollmacht des Fahrzeughalters (wenn in dessen Auftrag gehandelt wird) 
  • Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer) 
  • Zulassungsbescheinigungen Teil I und II 
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU) 
  • Kennzeichen (wenn es sich nicht um eine Neuzulassung handelt) 
  • Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister, Vollmacht oder Ausweisdokument des Vorsitzenden 
  • Unternehmen: Gewerbeanmeldung/Auszug aus dem Handelsregister, Vollmacht sowie Ausweisdokument des Geschäftsführers (alternativ des Prokuristen) 
  • GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), Vollmacht, von allen Gesellschaftern unterschriebene Erklärung (die besagt, auf wen das Fahrzeug zugelassen wird), Ausweisdokumente des Gesellschafters, auf dessen Name das Fahrzeug zugelassen wird. 
  • Minderjährige Fahrzeughalter: Einwilligungserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters sowie deren Ausweisdokumente 

  • ‌In der Bestätigung der Steuerbefreiung des Zolls oder des Finanzamts wird der Zweck eingetragen, für den das Fahrzeug oder der Anhänger ausschließlich genutzt werden darf. Da bei einer Verkehrskontrolle der Nutzungszweck nachgewiesen werden muss, sollten Sie die erforderlichen Dokumente bei jeder Fahrt mitnehmen. Auf diese Weise verhindern Sie Bußgelder oder sogar eine Anklage wegen Steuerhinterziehung. Im Falle einer derartigen Anklage sollten Sie umgehend mit einem Anwalt für Verkehrsrecht Kontakt aufnehmen, der Ihre Interessen vertritt.

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    ‌Beantragung des grünen Kennzeichens beim Zollamt


    ‌Wenn für ein bereits zugelassenes Fahrzeug das grüne Kennzeichen beim zuständigen Zollamt beantragt werden soll, benötigen Sie folgende Unterlagen:
  • Formular „Antrag auf Steuerbefreiung für Land- und Forstwirtschaft“ 
  • Nachweis, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb besteht 
  • Nachweis der Einkünfte des landwirtschaftlichen Betriebs oder 
  • Nachweis über die Durchführung von Lohnarbeiten 

  • ‌Auf der Website des Zolls kann man die entsprechenden Formulare herunterladen und findet außerdem zahlreiche Informationen zum Thema Befreiung von der Kfz-Steuer oder Steuerermäßigung.

    Welche Bußgelder werden bei Verstößen im Zusammenhang mit den amtlichen Kennzeichen verhängt?


    ‌Halter und Fahrer von Kraftfahrzeugen sind verpflichtet, ein korrektes amtliches Kennzeichen am Fahrzeug anzubringen. Wenn Sie bei einer Fahrzeugkontrolle dabei erwischt werden, das Fahrzeug anders als für den in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Zweck genutzt zu haben, droht eine Anklage wegen Steuerhinterziehung. In diesem Fall müssen Sie sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Die folgende Tabelle informiert darüber, welche Bußgelder ansonsten im Zusammenhang mit dem Autokennzeichen verhängt werden.

    ‌Folgen eines Kennzeichenmissbrauchs


    ‌Nach Paragraph 22 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ist die missbräuchliche Verwendung eines Kennzeichens eine Straftat und wird mit Geldstrafen oder sogar mit Freiheitsstrafen von maximal einem Jahr geahndet. Das gilt auch für den missbräuchlichen Gebrauch eines grünen Kennzeichens. Der Gesetzgeber betrachtet Kennzeichenmissbrauch keinesfalls als Kavaliersdelikt und ordnet das Vergehen dementsprechend nicht, wie beispielsweise eine Überschreitung des Tempolimits, als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat ein. Im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten werden Straftaten nicht von den zuständigen Verwaltungsbehörden bearbeitet, sondern vor Gericht verhandelt. Das Gericht wird das Strafmaß festsetzen und kann dabei Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr verhängen. Weitere Konsequenzen können Fahrverbote oder der Entzug der Fahrerlaubnis sein. Die Höhe der Strafe hat außerdem Einfluss darauf, mit wie vielen Punkten der Kennzeichenmissbrauch zusätzlich in der Verkehrssünderdatei geahndet wird.

    Grünes Kennzeichen – Recht einfach erklärt

    Welche grundsätzliche Bedeutung hat ein grünes Kennzeichen?

    Ein grünes Nummernschild darf nur an Fahrzeugen angebracht werden, die von der Kfz-Steuer befreit sind. Das trifft für Fahrzeuge zu, die einen bestimmten Einsatzzweck haben und ausschließlich dafür verwendet werden. 

    ‌Weiterlesen: Welche Bedeutung hat ein grünes Kennzeichen?

    Für welche Fahrzeuge kann ein grünes Kennzeichen beantragt werden?

    Das grüne Kennzeichen ist Fahrzeugen vorbehalten, die entweder grundsätzlich zulassungsfrei sind oder die ausnahmslos zweckgebunden genutzt werden. Für welche Zwecke der Gesetzgeber die Befreiung von der Kfz-Steuer vorsieht, regelt detailliert der Paragraph 3 des Kraftfahrsteuergesetzes. 

    ‌Weiterlesen: Für welche Fahrzeuge gilt die Steuerbefreiung?

    Wie sieht das grüne Kennzeichen aus?

    Das grüne Kennzeichen unterscheidet sich vom konventionellen Kennzeichen lediglich durch die Farbe der Schrift, die anstatt Schwarz Grün ist. Alle Angaben und die Anordnung der Bestandteile des Nummernschilds entsprechen dem üblichen Kennzeichen. 

    ‌Weiterlesen: Wie sieht ein grünes Kennzeichen aus?

    Ist mit der Steuerbefreiung auch eine Befreiung von der Versicherungspflicht verbunden?

    Die Befreiung von der Kfz-Steuer steht nicht im Zusammenhang mit der Versicherungspflicht, die im Pflichtversicherungsgesetz geregelt ist. Somit benötigen Sie, bis auf wenige Ausnahmen, zumindest eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Inwieweit eine Kaskoversicherung sinnvoll ist, hängt von den individuellen Risikopräferenzen ab. 

    ‌Weiterlesen: Sind Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen von der Versicherungspflicht befreit?

    Sind mit dem grünen Kennzeichen auch Nachteile verbunden?

    Das grüne Kennzeichen wird nur einem sehr begrenzten Kreis von Fahrzeugen gewährt und ist meist an einen bestimmten Zweck gebunden. Sie müssen jederzeit bei einer Verkehrskontrolle nachweisen, dass Sie das Fahrzeug ausschließlich zu diesem Zweck nutzen. Eine Zweckentfremdung erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung und kann sogar als strafbarer Kennzeichenmissbrauch geahndet werden. Schlimmstenfalls droht eine Haftstrafe bis zu einem Jahr sowie der Entzug der Fahrerlaubnis. 

    ‌Weiterlesen: Welche Nachteile sind mit einem grünen Kennzeichen verbunden?

    Wie wird das grüne Kennzeichen beantragt?

    Das grüne Kennzeichen wird bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragt. Sie benötigen neben dem Zulassungsschein Teil I und II einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die elektronische Versicherungsbestätigung, den Nachweis der Hauptuntersuchung und eine Vollmacht des Fahrzeughalters, wenn Sie im Auftrag handeln. Darüber hinaus gelten Sonderregelungen für Vereine und Firmen. Das wichtigste Dokument für die Beantragung des grünen Kennzeichens ist jedoch die Bestätigung der Steuerbefreiung, die das Finanz- oder das Zollamt ausstellt. 

    ‌Weiterlesen: Wie wird das grüne Kennzeichen beantragt?

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