Eine Arbeitnehmerin im Homeoffice telefoniert an ihrem Schreibtisch. © Adobe Stock | cherryandbees

Homeoffice: Definition, Voraussetzungen, Vor-und Nachteile

Homeoffice kann in Form von Teleheimarbeit, alternierender Telearbeit und mobiler Telearbeit erfolgen. Damit Homeoffice möglich ist, braucht es zumeist eine entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Im Homeoffice gelten dieselben arbeitsrechtlichen Regelungen wie im Betrieb.

Definition des Homeoffice


‌Es gibt keine gesetzliche Definition von Homeoffice. Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter Homeoffice einerseits das heimische Arbeitszimmer. Andererseits ist Homeoffice ein Synonym für Telearbeit. Telearbeit ist ein Organisationsansatz, um die Arbeit flexibler zu gestalten. Dabei verrichtet der Arbeitnehmer seine Arbeit mittels Telekommunikation (z. B. Computer oder Smartphone) außerhalb der Arbeitsstätte. 

‌Es gibt folgende drei Formen der Telearbeit

‌1) Teleheimarbeit: 
‌Der Arbeitsplatz befindet sich permanent im Privatbereich des Arbeitnehmers. Die Arbeitsleistung wird vollständig dort erbracht. Im Unternehmen existiert kein Arbeitsplatz für den Arbeitnehmer. 

‌2) Alternierende Telearbeit: 
‌Der Arbeitnehmer arbeitet abwechselnd im Unternehmen und im Privatbereich. Üblicherweise stellt das Unternehmen mehreren Arbeitnehmern einen Arbeitsplatz zur Verfügung, der wechselweise genutzt wird. 

‌3) Mobile Telearbeit: 
‌Es gibt keinen festen Arbeitsplatz, weder im Privatbereich noch im Unternehmen. Die Tätigkeit findet an wechselnden Arbeitsorten statt, etwa in Kundenwohnungen. Der Arbeitnehmer nutzt dabei in der Regel per Fernzugriff die IT-Infrastruktur des Unternehmens.

Homeoffice und Steuer


‌Arbeitnehmer, die ein häusliches Arbeitszimmer haben, können Aufwendungen dafür in vollem Umfang von der Steuer absetzen, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG). Liegt der Tätigkeitsmittelpunkt des Arbeitnehmers außerhalb des Arbeitszimmers, dann ist die steuerliche Absetzbarkeit auf 1.250 Euro beschränkt.
Hinweis:
Damit es sich um ein häusliches Arbeitszimmer handelt, muss das Zimmer durch eine Tür vom Rest der Wohnung abgegrenzt sein. Zudem gilt, dass es nicht oder nur minimal zu privaten Zwecken genutzt werden darf. Wenn das Zimmer zu mehr als 10 Prozent privat genutzt wird, handelt es sich um kein Arbeitszimmer.
Zu den Aufwendungen, die von der Steuer abgesetzt werden können, zählen die folgenden:
  • Ausstattung des Arbeitszimmers. (Schreibtisch, Bürostuhl, Lampe, Teppich etc.) 
  • Mietanteil 
  • Wasser und Strom 
  • Haushaltsversicherung 
  • Internet 

  • ‌Wer im Homeoffice arbeitet, aber kein Arbeitszimmer hat, profitiert von den Regelungen des § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG, die eine Steuer-Pauschale für Arbeitnehmer vorsehen. So kann ein Arbeitnehmer pro Kalendertag, den er im Homeoffice arbeitet, 5 Euro abziehen. Das ist allerdings nur bis zu einer Grenze von 600 Euro im Jahr möglich.
    Hinweis:
    Die Homeoffice-Pauschale wird zu den Werbungskosten hinzugerechnet. Arbeitnehmer profitieren von der Pauschale erst dann, wenn die Werbungskosten insgesamt 1.000 Euro übersteigen.

    Voraussetzungen des Homeoffice


    ‌Homeoffice eignet sich nicht für jedes Berufsfeld. Ist der Arbeitnehmer etwa Programmierer, dann bietet sich für die Computertätigkeit Homeoffice an. Bei anderen Tätigkeiten, etwa in der Produktion, versteht es sich von selbst, dass Homeoffice nicht möglich ist. 

    ‌Arbeitet der Mitarbeiter von Zuhause aus, ist es notwendig, dass ein Arbeitsplatz inklusive Schreibtisch und höhenverstellbarem Bürosessel vorhanden ist. Zudem braucht es eine Internetleitung sowie eine ruhige Arbeitsatmosphäre.

    Ist Homeoffice Pflicht?


    ‌Ob ein Arbeitnehmer ins Homeoffice geht, ist in aller Regel Vereinbarungssache zwischen ihm und dem Arbeitgeber. Es ist nicht zulässig, dass der Arbeitgeber einseitig bestimmt, dass der Arbeitnehmer in Homeoffice gehen muss. Auch ein allgemeiner Anspruch des Arbeitnehmers auf Homeoffice existiert nicht. 

    ‌In Ausnahmefällen kann durch eine Verordnung der Politik eine Homeoffice Pflicht beschlossen werden. So wurde etwa aufgrund der Corona-Pandemie in § 28 Abs. 4 IfsG festgelegt, dass Homeoffice überall dort stattfinden muss, wo es möglich ist. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
  • Der Arbeitgeber muss Arbeitnehmern Homeoffice anbieten, sofern dem keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. 
  • Der Arbeitnehmer muss ins Homeoffice gehen, wenn keine privaten Gründe dagegensprechen. Das können etwa räumliche oder technische Gründe sein.
    ‌ 
  • Homeoffice-Vertrag


    ‌Telearbeitsplätze sind unter § 2 Abs. 7 ArbStättV geregelt. Danach handelt es sich dann um einen Telearbeitsplatz, wenn sich im Privatbereich des Arbeitnehmers ein vom Arbeitgeber eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz befindet. Dabei muss sowohl die wöchentliche Arbeitszeit vereinbart sein als auch für welche Dauer der Bildschirmarbeitsplatz eingerichtet wird. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, die notwendige Ausstattung für den Bildschirmarbeitsplatz bereitzustellen und zu installieren.
    Hinweis:
    Teleheimarbeit und alternierende Telearbeit unterliegen der Arbeitsstättenverordnung. Homeoffice im Sinne von mobiler Arbeit hingegen nicht. Werden Arbeitnehmer infolge der Corona-Pandemie ins Homeoffice geschickt, zählt das auch als mobiles Arbeiten, da es kurzfristig nicht möglich ist, einen Telearbeitsplatz einzurichten. Das ist zulässig, solange der Arbeitnehmer nur für einen begrenzten Zeitraum im Homeoffice ist.
    Allgemeine Bedingungen zu Homeoffice werden häufig im Rahmen von Betriebsvereinbarungen festgelegt. Das betrifft beispielsweise die Ausstattung des Telearbeitsplatzes. 

    ‌Üblicherweise gibt es zumeist auch individuelle Vereinbarungen. Das kann etwa eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrags sein oder eine Telearbeitsvereinbarung. Darin werden etwa folgende Aspekte geregelt:
  • Dokumentation der Arbeitszeit 
  • Maßnahmen zum Datenschutz  
  • Zutrittsberechtigung des Arbeitgebers zur Überprüfung der Arbeitssicherheit.

    ‌ 
  • Arbeitsrechtliche Regelungen im Homeoffice


    ‌Im Homeoffice gelten grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie im Betrieb. Etwa Regelungen zum Arbeitsschutz oder zur Arbeitszeit.
  • Der Arbeitgeber hat auch im Homeoffice zu überwachen, dass der Arbeitsschutz gewährleistet ist. Zu diesem Zweck gibt es häufig eine Vereinbarung, dass der Arbeitgeber eine Zutrittsberechtigung zum Telearbeitsplatz des Arbeitnehmers hat. 
  • Der Arbeitnehmer hat die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitszeit einzuhalten. Das betrifft etwa Ruhepausen und Höchstgrenzen der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit. Mehr dazu erfahren Sie unter Arbeitszeit
  • Arbeitsunfall im Homeoffice


    ‌Auch Unfälle im Homeoffice können als Arbeitsunfall gelten. Voraussetzung dafür ist, dass der Unfall im Rahmen einer versicherten Tätigkeit passiert. Versichert sind Tätigkeiten, die in direktem beruflichem Zusammenhang stehen. Wo im Privatbereich der Unfall geschieht, ist jedoch nicht ausschlaggebend. 
    ‌Mehr darüber können Sie im Artikel Arbeitsunfall erfahren.

    Mitarbeiterüberwachung im Homeoffice


    ‌Befindet sich ein Arbeitnehmer im Homeoffice, ist es dem Arbeitgeber schwer möglich, ihn bei seiner Arbeit zu überwachen. Es gibt zwar Möglichkeiten, etwa mithilfe einer Spionage Software oder einem Detektiv, doch ist das streng verboten und nur unter besonderen Umständen zulässig. Erlaubt ist hingegen, dass der Arbeitgeber die Arbeitszeiten des Arbeitnehmers protokolliert, indem er die Login-Daten des Firmennetzwerks überprüft. 
    ‌Mehr zu diesem Thema können Sie unter Mitarbeiterüberwachung lesen.

    Alkohol im Homeoffice


    ‌Es gibt kein gesetzliches Alkoholverbot, weder im Betrieb noch im Homeoffice. Der Arbeitnehmer sollte allerdings stets in der Lage sein, seine Arbeitsleistung zu erbringen, ohne dabei durch das Trinken von Alkohol eingeschränkt zu sein. Hält ein Arbeitnehmer sich nicht daran, ist das ein Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten

    ‌Arbeitgeber können mittels Betriebsvereinbarung ein betriebliches Alkoholverbot beschließen. Dieses ist für alle Mitarbeiter bindend und besitzt auch für diejenigen im Homeoffice Gültigkeit. 
    ‌Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in dem Artikel Alkohol am Arbeitsplatz.

    Vor- und Nachteile des Homeoffice


    ‌Arbeitnehmer im Homeoffice müssen eine hohe Selbstdisziplin an den Tag legen. Sie haben darauf zu achten, die Arbeitszeit wirklich als Arbeitszeit anzusehen und dürfen sich nicht anderweitig beschäftigen. Ebenso sollten Arbeitnehmer nach Feierabend oder am Wochenende ihre Zeit als Freizeit nutzen und etwa keine Mails mehr checken oder Anrufe tätigen. 

    ‌Arbeitgeber haben Arbeitnehmern im Homeoffice mehr Vertrauen entgegenzubringen. Schließlich können sie schlecht überwachen, inwieweit Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit tatsächlich mit Arbeiten verbringen. 

    ‌Eine Tätigkeit im Homeoffice bringt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer verschiedene Vor- und Nachteile mit sich. Einige davon werden in nachfolgender Tabelle dargestellt:

    Vorteile des Homeoffice  

    Nachteile des Homeoffice  

      Der Arbeitnehmer spart Zeit, da er keinen Arbeitsweg zurücklegen muss.
      Der Arbeitnehmer spart Geld, da er weder Auto noch öffentliche Verkehrsmittel nutzt, um zur Arbeit zu kommen.
      Bei Teleheimarbeit muss der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz im Unternehmen zur Verfügung stellen.
      Durch weniger Ablenkung aufgrund einer ruhigeren Arbeitsatmosphäre ist konzentrierteres Arbeiten möglich.
      Die Betreuung kranker Kinder ist im Homeoffice möglich, ohne dass der Arbeitnehmer sich dafür freinehmen muss.
      Für den Arbeitgeber besteht ein erhöhter Organisations- und Koordinationsaufwand.
      Der Arbeitnehmer ist sozial isoliert. Der Austausch mit Vorgesetzten und Kollegen ist nicht in normalem Umfang möglich.
      Die Kommunikation zwischen dem Mitarbeiter und seinem Arbeitgeber ist auf Telefon und E-Mail beschränkt.
      Ablenkungen kann es auch Zuhause geben. Beispielsweise wenn der Arbeitnehmer Kinder hat.
      Homeoffice kann Aufstiegschancen vermindern. So werden Leistungen von Arbeitnehmern oftmals weniger gewürdigt oder diese bei Entscheidungen übergangen.

    Homeoffice – Recht einfach erklärt

    Was ist Homeoffice?

    Homeoffice bezeichnet einerseits das heimische Arbeitszimmer. Gleichzeitig versteht man unter Homeoffice Telearbeit. Es gibt drei verschiedene Formen der Telearbeit. Teleheimarbeit, alternierende Telearbeit sowie mobile Telearbeit. 

    ‌Weiterlesen: Definition des Homeoffice

    Habe ich durch Homeoffice Steuervorteile?

    Wer die Voraussetzungen für ein heimisches Arbeitszimmer erfüllt, kann Aufwendungen von der Steuer absetzen. Damit das möglich ist, darf kein weiterer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Ist das Arbeitszimmer nicht Mittelpunkt der beruflichen Arbeit, kann es nur eingeschränkt von der Steuer abgesetzt werden. 

    ‌Weiterlesen: Homeoffice und Steuer

    Kann jeder Homeoffice machen?

    Grundsätzlich kann jeder Homeoffice machen, dessen berufliche Tätigkeit nicht an eine Arbeitsstätte gebunden ist. Damit Homeoffice möglich ist, müssen natürlich auch die notwendigen räumlichen und technischen Voraussetzungen erfüllt sein. 

    ‌Weiterlesen: Voraussetzungen des Homeoffice

    Ist Homeoffice ein Telearbeitsplatz?

    Ein Telearbeitsplatz liegt dann vor, wenn der Arbeitgeber einen Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich des Arbeitnehmers eingerichtet hat und die grundlegenden Bedingungen zu Arbeitszeit und Dauer der Telearbeit definiert wurden. 

    ‌Weiterlesen: Homeoffice-Vertrag

    Wie begründe ich Homeoffice?

    Um Homeoffice zu begründen, müssen die Bedingungen der Telearbeit vereinbart werden. Das kann in Form einer Betriebsvereinbarung oder durch eine individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschehen. 

    ‌Weiterlesen: Homeoffice-Vertrag

    Was sind die Vor- und Nachteile des Homeoffice?

    Vorteile des Homeoffice sind unter anderem Zeit- und Geldersparnis des Arbeitnehmers. Zu den Nachteilen zählen soziale Isolation des Arbeitnehmers sowie erhöhter Organisations- und Koordinationsaufwand des Arbeitgebers. 

    ‌Weiterlesen: Vor- und Nachteile des Homeoffice

    Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.

    Das könnte Sie auch interessieren

    Nebentätigkeit: Definition und Bedingungen der Zulässigkeit - BERATUNG.DE
    Grundsätzlich sind Nebentätigkeiten außerhalb des Arbeitsverhältnisses erlaubt. Der Arbeitgeber kann aber verlangen, darüber … mehr lesen
    Irrtümer bei Kündigung: 10 Fehler und Mythen - BERATUNG.DE
    Es sind jede Menge Gerüchte über Kündigungen im Umlauf. Manche sind wahr, manche halbwahr, wiederum andere bestehen aus … mehr lesen
    Pflichtteil einfordern (mit und ohne Anwalt) – Pflichtteilsanspruch geltend machen - BERATUNG.DE
    Jeder enterbte gesetzliche Erbe kann einen Pflichtteil einfordern. Bei der Einforderung des Pflichtteils sind einige wichtige … mehr lesen