Mann befestigt Nummernschild am Auto © Adobe Stock | Gilles Paire

Kennzeichenmissbrauch – Wie wird die Manipulation des Kennzeichens bestraft?

Kennzeichenmissbrauch ist eine Straftat, die streng geahndet wird. Wer das Kennzeichen manipuliert oder an einem anderen Fahrzeug anbringt, riskiert Geld- und Freiheitsstrafen. Erfahren Sie hier, wann es sich um einen Kennzeichenmissbrauch handelt und was das Straßenverkehrsgesetz vorsieht.

In welchen Fällen handelt es sich um einen Kennzeichenmissbrauch?


‌Kennzeichenmissbrauch ist gemäß § 22 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) eine Straftat, die der Gesetzgeber mit Geld- und sogar mit Freiheitsstrafen ahndet.
Kennzeichenmissbrauch

‌(1) Wer in rechtswidriger Absicht 

‌1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen, 
‌2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht, 
‌3. das an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt, wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafte bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. 

‌(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.

Der Gesetzgeber sieht also für Personen, die bewusst mit einem falschen Nummernschild unterwegs sind, die gleichen Strafen vor wie für diejenigen, die die Kennzeichenfälschung begangen haben. 

‌Tipp: Es ist unerheblich, ob es sich bei dem fraglichen Kennzeichen um ein Kurzzeit-, Wechsel- oder Saisonkennzeichen handelt. Auch in diesen Fällen wird der Missbrauch des Kennzeichens in gleicher Weise streng bestraft. Deshalb ist es wichtig, sich die Tragweite des Vergehens bewusst zu machen, um eine Geld- oder Freiheitsstrafe zu vermeiden.

Kennzeichen – Definition


‌Kennzeichenmissbrauch bezieht sich auf die Fälschung oder falsche Verwendung der amtlichen Kennzeichen. Dabei handelt es sich um die Nummernschilder, die von Ihrer zuständigen Zulassungsstelle ausgestellt und gestempelt werden. Neben den herkömmlichen Kennzeichen zählen auch Saison-, Wechsel- und Kurzzeitkennzeichen zu den amtlichen Kennzeichnen, deren Missbrauch gemäß § 22 StVG unter Strafe gestellt wird. Ausgenommen davon sind die sogenannten Versicherungskennzeichen, welche von den Versicherungen beispielsweise für die Kennzeichnung von Mofas oder Rollern ausgegeben werden.

Kennzeichenmissbrauch als Teil anderer Straftaten


‌In § 22 der StVG wird ausdrücklich betont, dass das Strafmaß nur dann angewendet wird, wenn der Kennzeichenmissbrauch nicht Teil einer anderen Straftat ist, die wiederum strenger bestraft wird. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass der Kennzeichenmissbrauch oft mit anderen Straftaten einhergeht. Autodiebe organisieren beispielsweise gestohlene Kennzeichen, um den Diebstahl zu verschleiern und die Polizei zu täuschen. 

‌Im Rahmen der organisierten Kriminalität werden Kennzeichen nicht nur gestohlen, sondern in großem Stil selber gefälscht. Wenn Sie feststellen, dass Ihr Kennzeichen gestohlen wurde, sind Sie verpflichtet, dieses unverzüglich der Polizei zu melden. Auf diese Weise wird dem Kennzeichenmissbrauch vorgebeugt und außerdem werden Ordnungswidrigkeiten, die mit dem Fahrzeug begangen wurden, nicht dem Fahrzeughalter angelastet. Nachdem der Diebstahl des Nummernschilds angezeigt wurde, stellt die zuständige Zulassungsstelle ein neues Kennzeichen aus.
Hinweis:
Vergewissern Sie sich beim privaten Autokauf davon, dass das Fahrzeug tatsächlich auf den Verkäufer zugelassen und mit ordnungsgemäßen Kennzeichen versehen ist.

Warum wird Kennzeichenmissbrauch streng bestraft?


Kennzeichenmissbrauch wird mit hohen Geldstrafen oder sogar mit Freiheitsentzug bestraft, weil die Funktionen des Autokennzeichens von großer Bedeutung sind. Das Nummernschild des Autos ermöglicht eine eindeutige Identifikation von Fahrzeug und Fahrzeughalter, denn das Kennzeichen ist ebenso einzigartig wie der Fingerabdruck eines Menschen. Jedes Fahrzeugkennzeichen wird nur einmal vergeben und deshalb kann anhand des Kennzeichens genau erkannt werden, wer eine Verkehrsordnungswidrigkeit oder sogar eine Verkehrsstraftat begangen hat. 

‌Wird das Kennzeichen gefälscht oder an einem anderen Fahrzeug montiert, entspricht das Fahrzeug nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnung und kann nicht korrekt zugeordnet werden. 

‌Wenn Sie ein fremdes Fahrzeug fahren, sollten Sie sich stets vergewissern, ob es ordnungsgemäß gekennzeichnet ist, um Ärger mit der Polizei zu vermeiden. Sie wurden wegen eines vermeintlichen Kennzeichenmissbrauchs angeklagt, obwohl Sie nichts von der Manipulation wussten? Wenden Sie sich in diesem Fall unbedingt an einen Rechtsanwalt, der auf Straßenverkehrsrecht spezialisiert ist. Da es sich beim Kennzeichenmissbrauch um eine Straftat handelt, sollten Sie die Anklage keinesfalls auf die leichter Schulter nehmen. Im Falle einer Verurteilung droht nicht nur eine hohe Geld- oder Freiheitsstrafe, es erfolgt außerdem ein Eintrag ins Führungszeugnis.

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Fahren mit abgelaufenem Kurzzeitkennzeichen – Kennzeichenmissbrauch?


‌Wie bereits erwähnt, ist die missbräuchliche Verwendung von Autokennzeichen kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wenn Sie mit einem abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen unterwegs sind, liegt jedoch lediglich eine Ordnungswidrigkeit und kein strafbarer Kennzeichenmissbrauch vor. Gemäß aktuellem Bußgeldkatalog wird das Fahren mit einem abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet. Gleiches gilt, wenn Sie ein Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen außerhalb des Zeitraums fahren, welcher auf dem Kennzeichen angegeben ist. Das Fahren ohne Zulassung wird mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft. Auch wenn Sie ohne gültige TÜV-Plakette in eine Verkehrskontrolle geraten, wird ein Bußgeld von 25 bis 70 Euro fällig. Ist die TÜV-Plakette bereits seit vier Monaten abgelaufen, kommt zum Bußgeld ein Punkt in Flensburg hinzu.

Fälle von Kennzeichenmissbrauch


‌Folgende Praxisbeispiele sollen verdeutlichen, wann ein Kennzeichenmissbrauch vorliegt, der als Straftat geahndet wird.

1. Fall: Zwei Fahrzeuge aber nur ein Satz Nummernschilder


‌Wer für sein Zweifahrzeug die gleichen Nummernschilder nutzt, wie für das Erstfahrzeug, um Versicherungsbeiträge und Kfz-Steuern zu sparen, macht sich des Kennzeichenmissbrauchs und zusätzlich des Versicherungsbetrugs strafbar. Das Gericht wird außerdem überprüfen, ob es sich dabei sogar um eine Urkundenfälschung handelt.

2. Fall: Kennzeichnung eines stillgelegten Fahrzeugs mit Pappschildern


‌Ein nicht zugelassenes Auto mit Nummernschildern aus Pappe zu versehen, erfüllt ebenfalls den Tatbestand des Kennzeichenmissbrauchs, auch wenn nicht mit dem Auto auf öffentlichen Straßen gefahren, sondern das Fahrzeug lediglich auf einem Privatgrundstück abgestellt wird. Es reicht aus, wissentlich falsche Kennzeichen anzubringen, damit der Straftatbestand erfüllt ist.

3. Fall: Kennzeichen eines Geländefahrzeugs sind stark verdreckt


‌Ein verdrecktes Nummernschild wird dann als Kennzeichenmissbrauch gewertet, wenn der Fahrzeughalter dem Anschein nach damit eine rechtswidrige Absicht verfolgt hat. Dies ist der Fall, wenn durch den Dreck die Herkunft sowie die Identität des Fahrzeugs absichtlich verschleiert werden sollten. Ob es sich um einen Kennzeichenmissbrauch handelt, wird im Zweifelsfall vor Gericht geklärt. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich von einem Rechtsanwalt verteidigen zu lassen, wenn Ihnen ein Kennzeichenmissbrauch unterstellt wurde, obwohl Sie lediglich versäumt haben, das Auto nach der Geländefahrt umgehend zu waschen.

4. Fall: Ausschalten der Kennzeichenbeleuchtung


‌Das Ausschalten der Kennzeichenbeleuchtung erfüllt den Tatbestand des Kennzeichenmissbrauchs, denn die Beleuchtung ist Teil des Kennzeichens und dient dazu, die Sichtbarkeit und damit die Identifizierbarkeit bei schlechten Sichtverhältnissen zu gewährleisten.

5. Fall: Manipulation des Kennzeichens mit Lack oder Folie


‌Wer das Kennzeichen mit reflektierendem Lack oder Folie beschichtet, damit es von Blitzer-Anlagen nicht erfasst wird, macht sich ebenfalls des Kennzeichenmissbrauchs strafbar.
Hinweis:
Die Individualisierung des Autos mit Stickern oder speziellen Autofolien ist Geschmackssache und nicht verboten. Achten Sie jedoch darauf, dass die Kennzeichen nicht (auch nicht teilweise) beklebt werden, um Ärger mit der Polizei zu vermeiden.

Kennzeichenmissbrauch wird als Straftat verfolgt


‌Im Kontrast zu anderen Verkehrsdelikten wie dem Parken im Parkverbot oder dem Überschreiten des Tempolimits wird der Kennzeichenmissbrauch nicht nur als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat verfolgt. Straftaten werden nicht wie Ordnungswidrigkeiten von den Verwaltungsbehörden bearbeitet, sondern vor Gericht verhandelt. Das hat wiederum zur Folge, dass jedes Urteil eine Einzelfallentscheidung ist. 

‌Laut § 22 StVG sind Geldstrafen und Freiheitsstrafen von maximal einem Jahr vorgesehen. Es ist jedoch möglich, dass das Gericht zusätzlich ein Fahrverbot anordnet. Im schlimmsten Fall erfolgt sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Je nachdem, welches Urteil ergeht, steigt das Punktekonto in Flensburg um bis zu drei Punkten.

Unterschied zwischen Kennzeichenmissbrauch und Urkundenfälschung


‌Die Bestrafung aufgrund von Kennzeichenmissbrauch erfolgt unter der Prämisse, dass damit keine schwerwiegendere Straftat einhergeht. Ansonsten tritt der Kennzeichenmissbrauch gemäß des Subsidiaritätsprinzips zurück und der schwerere Vorwurf wird verhandelt. Ein derart schwerwiegenderer Vorwurf ist die Urkundenfälschung. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit es sich nicht „nur“ um einen Kennzeichenmissbrauch, sondern sogar um eine Urkundenfälschung handelt? 

‌Das amtliche Kennzeichen wird für ein bestimmtes Fahrzeug vergeben und die Zulassung dieses Fahrzeugs wird durch den Stempel der Zulassungsbehörde bestätigt. Stempel und Nummernschild bilden zusammen mit dem Auto, an dem das Kennzeichen angebracht ist, eine sogenannte zusammengesetzte Urkunde. Wenn das amtliche Kennzeichen an ein anderes Fahrzeug montiert wird, wurde es zweckentfremdet und es ist der Tatbestand der Urkundenfälschung gemäß § 267 des Strafgesetzbuchs (StGB) erfüllt.
Urkundenfälschung

‌(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

‌(2) Der Versuch ist strafbar. 

‌(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 

‌1. Gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung der Urkundenfälschung verbunden hat, 
‌2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt, 
‌3. Durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder 
‌4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht. 

‌(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

Die Urkundenfälschung wird als schwerwiegenderes Delikt wesentlich härter bestraft als der Kennzeichenmissbrauch. Es werden neben Geldstrafen Freiheitsstrafen von maximal fünf, in schweren Fällen sogar von maximal zehn Jahren verhängt. 

‌Ob es sich in einem bestimmten Fall um eine Urkundenfälschung oder einen Kennzeichenmissbrauch handelt, hängt von den Umständen ab. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied 1999, das ein Kennzeichenmissbrauch, jedoch keine Urkundenfälschung, vorliegt, wenn das Kennzeichen mit einem reflektierenden Lack besprüht wird, um Blitzlichtaufnahmen von Radaranlagen zu beeinträchtigen. (BGH 4StR 71/99 – Beschluss vom 21.09.1999

‌Wenn Sie der Urkundenfälschung beschuldigt wurden, ist es unverzichtbar, sich von einem Strafrechtsanwalt verteidigen zu lassen. Der Rechtsanwalt wird Akteneinsicht anfordern und entsprechend der Ausgangslage eine Strategie für Ihre Verteidigung erarbeiten.

Verändern Sie nichts an den Kennzeichen Ihres Fahrzeugs!


‌Das Kennzeichen bildet zusammen mit dem Fahrzeug, für das es ausgestellt wurde, eine amtliche Urkunde. Dementsprechend darf nichts am Kennzeichen verändert werden. Das gilt auch für die Beleuchtung, die als Bestandteil des Kennzeichens gilt und regelmäßig hinsichtlich ihrer Funktionsfähigkeit überprüft werden muss. Wer Ärger vermeiden will, sollte zum einen darauf achten, dass das Kennzeichen stets gut erkennbar ist und sollte zum anderen davon absehen, irgendetwas am Kennzeichen zu verändern. Jede Veränderung birgt das Risiko, dass die Lesbarkeit des Nummernschilds eingeschränkt wird, auch wenn dies vielleicht gar nicht beabsichtigt wurde. 

‌Das Anbringen eines amtlichen Kennzeichens an einem anderen Fahrzeug erfüllt zusätzlich den Tatbestand der Urkundenfälschung und wird noch schärfer sanktioniert.

Kennzeichenmissbrauch – Recht einfach erklärt

In welchen Fällen handelt es sich um einen Kennzeichenmissbrauch?

Ein Kennzeichenmissbrauch liegt vor, wenn das Nummernschild verändert wird, um die Lesbarkeit zu beeinträchtigen, ein falsches Kennzeichen oder das Kennzeichen eines anderen Fahrzeugs benutzt wird. 

‌Weiterlesen: In welchen Fällen handelt es sich um einen Kennzeichenmissbrauch?

Wann handelt es sich zusätzlich um eine Urkundenfälschung?

Wird ein gültiges Kennzeichen an einem anderen Fahrzeug angebracht, handelt es sich um eine Urkundenfälschung, denn Kennzeichen und Fahrzeug bilden eine zusammengesetzte amtliche Urkunde. 

‌Weiterlesen: Unterschied zwischen Kennzeichenmissbrauch und Urkundenfälschung

Wie wird der Kennzeichenmissbrauch bestraft?

Kennzeichenmissbrauch wird mit Geldstrafen und Haftstrafen von maximal einem Jahr bestraft. Zusätzlich kann das Gericht ein Fahrverbot oder den Entzug der Fahrerlaubnis anordnen. 

‌Weiterlesen: Kennzeichenmissbrauch wird als Straftat verfolgt

Gilt das Fahren mit abgelaufenem Kurzzeitkennzeichen als Kennzeichenmissbrauch?

Nein, dabei handelt es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. 

‌Weiterlesen: Fahren mit abgelaufenem Kurzzeitkennzeichen – Kennzeichenmissbrauch?

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