Unzufriedenes Kind äußert Unmut: Es fordert ein Mitspracherecht bei der Trennung der Eltern. © Adobe Stock | shapovalphoto

Mitspracherecht der Kinder: Wann dürfen Kinder mitentscheiden?

Das Mitspracherecht der Kinder hängt von deren Alter, aber auch persönlicher Reife ab. Dieser Beitrag gibt Aufschluss darüber, ob Minderjährige bestimmen dürfen, wo sie wohnen, ob sie das Umgangsrecht wahrnehmen müssen, und beispielsweise auch, ob sie sich gegen ihren Willen impfen lassen müssen.

Wann hat ein Kind Mitspracherecht?


‌Kinder haben ein Mitspracherecht, sobald sie 12 Jahre alt sind. Ab diesem Alter dürfen sie mitentscheiden, zum Beispiel bei der Wahl des Wohnortes (bei getrennten/geschiedenen Eltern) oder bei der Wahrnehmung des Umgangsrechts mit dem umgangsberechtigten Elternteil. 

‌Zu beachten ist jedoch, dass der Kindeswille selbstverständlich in allen Entscheidungen, die das Kind selbst betreffen, berücksichtigt werden sollte. Dies ist auch im Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention festgehalten:
(1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife. 

‌(2) Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden.
Für die psychologische Entwicklung des Kindes ist es gut, wenn es die Gelegenheit hat, seine Meinung zu äußern und dem Alter entsprechend in alltäglichen Fragen mitentscheiden darf. Die letzte Entscheidungsmacht liegt allerdings bei den Eltern bzw. Sorgeberechtigten, nicht zuletzt deshalb, da diese das Kind vor Gefahren schützen und das Kindeswohl bestmöglich sicherstellen müssen.

Rechtliche Entscheidungen: Mit welchem Alter darf ein Kind was entscheiden?

  • Bis 7 Jahre: 
    ‌Kinder unter 7 sind geschäftsunfähig. Das bedeutet: Kinder in diesem Alter können rechtlich noch überhaupt nichts entscheiden. Sie können noch nicht darüber entscheiden, wo sie wohnen. 
  • Ab vollendetem 7. Lebensjahr: 
    ‌Kinder haben ab Vollendung des 7. Lebensjahres eine beschränkte Geschäftsfähigkeit. In kleinen Angelegenheiten des täglichen Lebens können sie eigenmächtig Entscheidungen treffen. Zum Beispiel, wie sie ihr Taschengeld ausgeben. Auch Kinder dieser Alterskategorie dürfen noch nicht entscheiden, wo sie wohnen.   
  • Ab vollendetem 14. Lebensjahr: 
    ‌Kinder haben ab dem 14. Geburtstag, also ab dem Jugendalter, die Religionsmündigkeit erreicht. Die Eltern müssen fortan bei der religiösen Kindererziehung den Kindeswillen beachten bzw. sie können dem Kind in dieser Hinsicht nichts mehr vorschreiben. Auch können Kinder in diesem Alter nicht gegen ihren Willen adoptiert werden.   
  • Ab vollendetem 18. Lebensjahr: 
    ‌Erst ab Volljährigkeit ist man voll geschäftsfähig. Ab diesem Zeitpunkt wird ein Jugendlicher offiziell zum Erwachsenen und darf in eigenen Angelegenheiten entscheiden. Das heißt zum Beispiel darüber, wo es wohnen bzw. leben will.
  • Hinweis:
    Mehr dazu, was Kinder ab welchem Alter vom Gesetz her dürfen, lesen Sie im Beitrag Jugendschutz – Was dürfen Kinder und Jugendliche, und was nicht?

    Welche Entscheidungen können Kinder in welchem Alter treffen?


    ‌Es gibt allgemeine Richtwerte dafür, welchen Entscheidungsspielraum Kinder in welchem Alter haben sollten. Nachstehend geht es um Empfehlungen, nicht um rechtliche Vorschriften (zu den Altersgrenzen für rechtliche Entscheidungen):
    Hinweis:
    Die Entscheidungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen wird mit zunehmendem Alter größer. Dementsprechend soll auch der Entscheidungsspielraum nach und nach vergrößert werden.
  • Bis 4 Jahre: 
    ‌In diesem Altersbereich sollen Kinder zwar bereits Entscheidungen treffen können, aber noch keine ausschließenden. Das bedeutet zum Beispiel: Dem Kind sollte zum Beispiel eine begrenzte Auswahl an Gerichten oder Kleidungsstücken gegeben werden, aus der es auswählen kann. 

    ‌Die Vorauswahl treffen dabei schon die Erziehungsberechtigten, um sicherzustellen, dass das Essen gesund und die Kleidung witterungsangepasst sind. Auch was das Thema Schlaf und Ruhephasen angeht, müssen die Eltern unbedingt das Kindeswohl beachten. Das Kind hat in diesem Alter noch nicht darüber zu entscheiden, ob es noch mehrere Stunden länger aufbleiben darf, wenn Zeit zum Schlafengehen ist.
  •  Ab 4 Jahre: 
    ‌Kinder ab 4 Jahre sollen lernen, schon etwas mehr Entscheidungen treffen zu können. Die Folgen von (kleineren) Fehlentscheidungen verkraften sie in diesem Alter bereits besser. Aber: Auch in diesem Alter sollten die Eltern noch nicht zu viele Möglichkeiten zur Auswahl geben. Zu viel Auswahl kann das Kind schnell überfordern. 

    ‌Ab dem Schulalter ist es jedoch notwendig, dem Kind auch schon etwas mehr Entscheidungsspielraum, etwa im Bezug auf Kleidung zu geben. Die Darstellung nach außen und die Wahrnehmung durch andere ist ein wichtiger Punkt für die Identitätsbildung des heranwachsenden Menschen.
  • Ab 6 Jahre: 
    ‌Kinder im Grundschulalter können sich schon besser in die Zukunft orientieren und daher Entscheidungen fällen, deren Folgen erst später zu sehen sind. Treffen sie in diesem Alter „Fehlentscheidungen“, so können sie das schon leichter verkraften. Dies stellt eine wichtige Erfahrung dar, die zur Kindesentwicklung dazugehört. 
  • Ab 10 Jahre: 
    ‌Junge Menschen ab 10 Jahren haben bereits die Fähigkeit, zunehmend logisch und abstrakt zu denken. Es können ihnen – unter Anleitung – schon komplexere Entscheidungen zugetraut werden, deren Konsequenzen sie dann auch tragen lernen sollen. 
  • Ab 12 Jahre: 
    ‌Für Kinder ab 12 setzt auch rechtlich gesehen ein Mitspracherecht ein. Ab diesem Alter darf ein Kind mitentscheiden – wenn die Eltern getrennt sind –, bei welchem Elternteil es wohnen möchte bzw. wo es wohnen möchte, etwa bei einem Umzug

    Aber: Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt allein beim sorgeberechtigten Elternteil bzw. bei den gemeinsam sorgeberechtigten Elternteilen bis das Kind volljährig ist. 

    ‌In diesem Alter wird auch die Meinung des Kindes vom Gericht angehört, wenn es familienrechtliche Streitigkeiten gibt. Zum Beispiel, wenn es um Fragen im Umgangsrecht geht. 

  • Haben Kinder ein Mitspracherecht, wer das Sorgerecht bekommt?


    ‌Hatten bisher beide Elternteile das Sorgerecht (gemeinsame elterliche Sorge) und soll nun einem Elternteil das alleinige Sorgerecht übertragen werden, so kann das Kind dem widersprechen. Voraussetzung: Es hat sein 14. Lebensjahr vollendet und bei der Anhörung durch das Familiengericht unmissverständlich erklärt, dass es gegen die Übertragung des Sorgerechts ist. Allerdings kann sich das Familiengericht auch über die Meinung des Kindes hinwegsetzen.

    Ab wann kann ein Kind den Umgang selbst bestimmen?


    Mit Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kind selber entscheiden, ob es Zeit mit einer umgangsberechtigten Person verbringen möchte. Verweigert ein Kind ab diesem Alter jedoch den Umgang, kann die umgangsberechtigte Person nichts machen. Das Kind kann nicht zum Umgang „gezwungen“ werden.
    Hinweis:
    Das Gericht ist der Ansicht, dass der Kindeswille ab 12 Jahren in Entscheidungen beachtet werden sollte. Eine Anhörung des Kindes unter 12 Jahren findet nur in Ausnahmefällen statt.
    Vor dieser Altersgrenze sieht die Sache anders aus: Haben die Eltern also beispielsweise ein Wechselmodell vereinbart, muss das Kind auch gegen seinen Willen zum Vater oder zur Mutter. 

    ‌Der Umgang darf vom sorgeberechtigten bzw. hauptbetreuenden Elternteil zudem nicht blockiert bzw. verhindert werden. Kommt es immer wieder zu Problemen bei der Kindesherausgabe oder -übergabe, kann eine Umgangspflegschaft Abhilfe verschaffen. Ein Umgangspfleger organisiert die Übergaben, ist bei diesen anwesend und darf das Kind auch herausfordern.
    Hinweis:
    Umgangsrecht besteht aber auch für andere Bezugspersonen des Kindes: Etwa zu den Großeltern etc. Umgangsberechtigt ist jedenfalls derjenige Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt.

    Ab wann darf ein Kind bestimmen, wo es leben will?


    ‌Das Kind hat kein Aufenthaltsbestimmungsrecht bis es volljährig ist. Es kann also erst mit 18 Jahren bestimmen, wo es wohnen möchte. Die Eltern sollten natürlich den Kindeswillen beachten; das Kind kann aber nicht gegen den Willen der Eltern über seinen Aufenthalt entscheiden.

    Haben Kinder ein Mitspracherecht bei Impfung?


    Ja, Kinder unter 18 Jahren dürfen grundsätzlich mitentscheiden, ob sie sich impfen lassen wollen oder nicht. Die Gerichte entscheiden hierbei jedoch im Einzelfall, gesetzlich gibt es keine explizite Regelung. Als Voraussetzung gilt meist: Das Kind muss einwilligungsfähig sein

    ‌Einwilligungsfähig ist es, wenn es versteht, worum es bei der Impfung geht und welche Folgen diese nach sich zieht. Die Einwilligungsfähigkeit ist nicht an ein fixes Alter gebunden, sondern ist von der Reife der betreffenden Person abhängig. Oft werden Kinder ab 14 oder 16 als einwilligungsfähig eingestuft.
    Hinweis:
    Bei einer Impfentscheidung handelt es sich um eine erhebliche Entscheidung. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht, müssen sie sich in dieser Frage einigen. Das Kind hat zudem ein Mitspracherecht: Ist es einwilligungsfähig, kann etwa die Impfung verhindern, auch wenn sich die Eltern einig sind.

    Wenn die Sorgeberechtigten für die Impfung sind, das einwilligungsfähige Kind jedoch dagegen?


    ‌Wollen beide Eltern (bei gemeinsamer elterlicher Sorge) die Impfung, das einwilligungsfähige Kind jedoch nicht, darf das Kind nicht zur Impfung gezwungen werden.

    Wenn die Sorgeberechtigten gegen die Impfung sind, das einwilligungsfähige Kind jedoch dafür?


    ‌Sind die Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge gegen eine Impfung, während das Kind dafür ist, darf sich das Kind nicht impfen lassen. Es darf nicht gegen den Willen der Eltern handeln; Eltern und Kind müssen einen Konsens finden.

    Wenn das Kind noch nicht einwilligungsfähig ist?


    ‌Jüngere (in der Regel unter 12-jährige) Kinder besitzen noch nicht die notwendige Reife für eine Impfentscheidung. Sie haben daher kein Mitspracherecht bei der Impfung. Die Entscheidung treffen hier die Eltern allein.

    Wenn sich die Sorgeberechtigten uneinig sind?


    ‌Können die Eltern bzw. Sorgeberechtigten keine gemeinsame Impfentscheidung treffen, kann man letztlich vor das Familiengericht gehen. Dann gibt es eine gerichtliche Entscheidung, welchem Elternteil die Entscheidungsbefugnis über das Impfen übertragen wird

    ‌Ist das Kind über 12 Jahre alt, wird die Entscheidung in der Regel dem impfwilligen Elternteil übertragen. Der Grund dafür ist die „Stiko-Empfehlung“, nach der eine Impfung für über 12-Jährige empfohlen wird (z.B. OLG München, Beschluss vom 08.09.2021 – 26 UF 928/21 oder OLG Rostock, Beschluss vom 10.12.2021 – 10 UF 121/21).

    Mitspracherecht der Kinder – Recht einfach erklärt

    Was dürfen Kinder mitbestimmen?

    Das Mitspracherecht kann sowohl psychologisch als auch rechtlich betrachtet werden. Aus psychologischer Sicht macht es für die Kindesentwicklung Sinn, das Kind mit zunehmendem Alter immer mehr bestimmen zu lassen. Aus rechtlicher Sicht gibt es fixe Altersgrenzen, die Minderjährigen bestimmte Entscheidungsbefugnisse einräumen. 

    ‌Weiterlesen. Wann hat ein Kind Mitspracherecht?

    Haben Kinder bei Trennung ein Mitspracherecht?

    Laut Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention Artikel müssen Kinder und ihre Interessen, insbesondere bei Angelegenheiten die die Person des Kindes direkt betreffen, berücksichtigt werden. Ob sich die Eltern nun trennen lassen, bleibt natürlich in erster Linie die Entscheidung der Eltern. Ab 12 darf das Kind aber schon einiges aus rechtlicher Sicht mitentscheiden. 

    ‌Weiterlesen. Haben Kinder ein Mitspracherecht, wer das Sorgerecht bekommt?

    Ab wann darf ein Kind entscheiden, ob es zum Vater will?

    Minderjährigen mit 12 Jahren wird ein Mitspracherecht eingeräumt. Möchte das Kind sein Umgangsrecht mit einer umgangsberechtigten Person nicht wahrnehmen, dann muss es das auch nicht. Bei Kindern unter 12 Jahren sieht die Sache anders aus: außer das Kindeswohl wäre durch den Umgang gefährdet. 

    ‌Weiterlesen. Ab wann kann ein Kind den Umgang selbst bestimmen?

    Kann ein 14-jähriges Kind den Aufenthalt selbst bestimmen?

    Nein, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei den Eltern bzw. Personensorgeberechtigten des Kindes. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil der Personensorge. Bis dahin kann das Kind hinsichtlich Aufenthalts also nicht gegen den Willen der Eltern handeln. 

    ‌Weiterlesen. Ab wann darf ein Kind bestimmen, wo es leben will?

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