Die Personensorge ist als Teil der elterlichen Sorge in den Paragraphen 1626 - 1698b BGB geregelt. Neben der Personensorge gibt es auch die Vermögenssorge. Was genau beinhaltet die Personensorge? Und wer darf sie ausüben? Mehr dazu in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Personensorge?
Unterschied: Personensorge, elterlicher Sorge, Sorgerecht und Vormundschaft
Wer ist Inhaber der Personensorge?
Was beinhaltet die Personensorge?
Wann endet die Personensorge?
Wann kommt es zum Entzug der Personensorge?
Wie schreibe ich eine Reisevollmacht?
Personensorge – Recht einfach erklärt
Unterschied: Personensorge, elterlicher Sorge, Sorgerecht und Vormundschaft
Wer ist Inhaber der Personensorge?
Was beinhaltet die Personensorge?
Wann endet die Personensorge?
Wann kommt es zum Entzug der Personensorge?
Wie schreibe ich eine Reisevollmacht?
Personensorge – Recht einfach erklärt
Was ist die Personensorge?
Die Personensorge ist einer der zwei Teilbereiche der „elterlichen Sorge“ (auch einfach „Sorgerecht“ genannt. Der andere Teilbereich ist die sogenannte Vermögenssorge. Die Personensorge regelt die Sorge um die direkte Person des Kindes sowie dessen juristische Vertretung. Die Vermögenssorge hingegen umfasst nur die Sorge um das Vermögen des Kindes.
Unter juristischer Vertretung des Kindes versteht man, dass ein Elternteil für das Kind einen Vertrag unterschreiben (z.B. für den Sportverein), eine Anmeldung vollziehen (z.B. in der KiTa) oder in anderen Bereichen eine schriftliche Zustimmung für das Kind abgeben darf.
Gesetzliche Verankerung
Die Personensorge ist im Bereich der elterlichen Sorge geregelt (§§ 1626 - 1698b BGB).
Inhalt und Grenzen sind in § 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt:
Unterschied: Personensorge, elterlicher Sorge, Sorgerecht und Vormundschaft
Nachstehend eine kurze Unterscheidung von Begriffen, die regelmäßig miteinander verwechselt werden:
Elterliche Sorge:
Die elterliche Sorge meint nichts anderes als das, was umgangssprachlich „Sorgerecht“ genannt wird.
Die elterliche Sorge meint nichts anderes als das, was umgangssprachlich „Sorgerecht“ genannt wird.
Personensorge:
Sie ist neben der Vermögenssorge ein Teil der elterlichen Sorge.
Sie ist neben der Vermögenssorge ein Teil der elterlichen Sorge.
Vormundschaft:
Steht ein Kind nicht unter elterlicher Sorge, muss für es ein Vormund bestellt werden. Das ist z.B. dann der Fall, wenn den Eltern das Sorgerecht entzogen wurde, oder, wenn z.B. eine minderjährige, unverheiratete Frau ein Kind zur Welt bringt.
Steht ein Kind nicht unter elterlicher Sorge, muss für es ein Vormund bestellt werden. Das ist z.B. dann der Fall, wenn den Eltern das Sorgerecht entzogen wurde, oder, wenn z.B. eine minderjährige, unverheiratete Frau ein Kind zur Welt bringt.
Wer ist Inhaber der Personensorge?
Inhaber der Personensorge sind jene Personen, welche die elterliche Sorge haben. Bei verheirateten Eltern erhalten beide Elternteile automatisch die elterliche Sorge. Bei unverheirateten Eltern erhält nur die Mutter die elterliche Sorge. Der Vater erhält sie, indem er gemeinsam mit der Mutter eine sogenannte „Sorgeerklärung“ abgibt.
Was beinhaltet die Personensorge?
Die Personensorge regelt alle Bereiche, die die Person des Kindes direkt betreffen (Auszug):
Erziehung
Pflege
Beaufsichtigung (Aufsichtspflicht)
Wahl der Schule, der Ausbildung, des Berufs
Herausgabeanspruch gegenüber Dritten
Freiheitsentziehende Maßnahmen (ggf. Einwilligung des Familiengerichts erforderlich)
Umgang
Einwilligung bei medizinischen Angelegenheiten
Taschengeld
Bestimmung über Freizeit des Kindes
Recht auf Hilfe öffentlicher Einrichtungen (z.B. Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe)
Wann endet die Personensorge?
Die Personensorge endet mit der elterlichen Sorge. Das ist jedenfalls dann der Fall, sobald das Kind volljährig ist. Ein vorzeitiges Ende der elterlichen Sorge für einen Elternteil ist nur in dem Fall denkbar, wenn ein Elternteil verstirbt oder der Staat eingreift (zum Beispiel, wenn das Gericht die elterliche Sorge einem oder beiden Elternteilen entzieht).
Wann kommt es zum Entzug der Personensorge?
Handeln die Eltern regelmäßig oder wiederholt auf eine Art und Weise, dass Kindeswohlgefährdung vorliegt, können sie ihr Recht auf elterliche Sorge verlieren oder darin eingeschränkt werden. Bei schweren Fällen kann das Jugendamt eine Inobhutnahme veranlassen.
Dafür muss das Jugendamt aber eine familiengerichtliche Zustimmung einholen. Außer, das Kindeswohl ist in dringlicher Gefahr. Hier kann es auch ohne die Zustimmung des Familiengerichts eingreifen. Jedenfalls ist das Familiengericht über den Vorfall unverzüglich zu informieren.
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Wie schreibe ich eine Reisevollmacht?
Immer wieder kommt es zu Problemen, da Kinder ohne „Reisevollmacht“ reisen. Sogar wenn das Kind von einer personensorgeberechtigten Person begleitet wird, kann es an der Grenze Schwierigkeiten mit behördlichen Kontrollen geben. Um derartige Situationen zu vermeiden, sollten die Personensorgeberechtigten eine Reisevollmacht anfertigen.
Der ADAC bietet Vorlagen für Reisevollmachten in verschiedenen Sprachen zum Download an (PDF):
>> Zu den Reisevollmachten
Bei Reisen außerhalb Europas sollte immer eine Reisevollmacht mitgeführt werden. Bei Reisen innerhalb Europas sind besonders Behörden folgender Reiseziele empfindlich, wenn ein Kind ohne Reisevollmacht verreist:
Bosnien & Herzegowina
Griechenland
Großbritannien
Kroatien
Nordmazedonien
Slowenien
Serbien
Personensorge – Recht einfach erklärt
Was bedeutet Personensorge?
Die Personensorge ist neben der Vermögenssorge ein Teil der elterlichen Sorge (umgangssprachlich auch einfach „Sorgerecht“ genannt). Sie umfasst die Sorge um die direkte Person des minderjährigen Kindes sowie die rechtliche Vertretung des Kindes.
Weiterlesen: Was ist die Personensorge?
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Welcher Paragraph regelt die Personensorge?
Die Personensorge ist im Bereich der elterlichen Sorge geregelt (§§ 1626 - 1698b BGB). Der Inhalt und die Grenzen der Personensorge sind in § 1631 BGB verankert. Weiterlesen:
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Ist Personensorge gleich Sorgerecht?
Nein, die Personensorge ist neben der Vermögenssorge ein Teilbereich des Sorgerechts.
Weiterlesen: Unterschied zwischen Personensorge, elterlicher Sorge, Sorgerecht und Vormundschaft
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Wer sind die Inhaber der Personensorge?
Jene Personen, die die elterliche Sorge („Sorgerecht“) innehaben, sind auch Inhaber der Personensorge. Das sind beide Elternteile, sofern sie verheiratet sind. Bei unverheirateten Eltern hat nur die Mutter die elterliche Sorge. Durch eine Sorgeerklärung erhält aber auch der Vater die elterliche Sorge.
Weiterlesen: Wer ist Inhaber der Personensorge?
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Was umfasst Personensorge?
Darunter fallen unter anderem Beaufsichtigung, Erziehung und Pflege des Kindes, Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes, die Einwilligung in medizinische Angelegenheiten (z.B. Operationen), das Recht auf Bestimmung des Vornamens des Kindes, die Geltendmachung von Rechtsansprüchen des Kindes (z.B. Unterhaltsansprüche) etc.
Weiterlesen: Was beinhaltet die Personensorge?
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