Vater und Sohn fahren mit dem Fahrrad und freuen sich über die Personensorge. © Adobe Stock | Halfpoint

Personensorge – Welche Punkte umfasst die Personensorge?

Die Personensorge ist als Teil der elterlichen Sorge in den Paragraphen 1626 - 1698b BGB geregelt. Neben der Personensorge gibt es auch die Vermögenssorge. Was genau beinhaltet die Personensorge? Und wer darf sie ausüben? Mehr dazu in diesem Beitrag.

Was ist die Personensorge?


‌Die Personensorge ist einer der zwei Teilbereiche der „elterlichen Sorge“ (auch einfach „Sorgerecht“ genannt. Der andere Teilbereich ist die sogenannte Vermögenssorge. Die Personensorge regelt die Sorge um die direkte Person des Kindes sowie dessen juristische Vertretung. Die Vermögenssorge hingegen umfasst nur die Sorge um das Vermögen des Kindes. 

‌Unter juristischer Vertretung des Kindes versteht man, dass ein Elternteil für das Kind einen Vertrag unterschreiben (z.B. für den Sportverein), eine Anmeldung vollziehen (z.B. in der KiTa) oder in anderen Bereichen eine schriftliche Zustimmung für das Kind abgeben darf.

Gesetzliche Verankerung


‌Die Personensorge ist im Bereich der elterlichen Sorge geregelt (§§ 1626 - 1698b BGB). 

‌Inhalt und Grenzen sind in § 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt:
Inhalt und Grenzen der Personensorge

‌(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. (2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. (3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.

Hinweis:
Eltern können sich durch Hilfen zur Erziehung kostenlos unterstützen lassen. Das sind Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, welche den Eltern in verschiedener Hinsicht Rückhalt bieten. Zum Beispiel bei Fragen rund um die Personensorge, bei Entwicklungsschwierigkeiten des Kindes und anderen Themen. Bei Familienkonflikten unterstützen die Beratungsstellen der Familienberatung.

Unterschied: Personensorge, elterlicher Sorge, Sorgerecht und Vormundschaft


‌Nachstehend eine kurze Unterscheidung von Begriffen, die regelmäßig miteinander verwechselt werden:
  • Elterliche Sorge: 
    ‌Die elterliche Sorge meint nichts anderes als das, was umgangssprachlich „Sorgerecht“ genannt wird.   
  • Personensorge: 
    ‌Sie ist neben der Vermögenssorge ein Teil der elterlichen Sorge.   
  • Vormundschaft: 
    ‌Steht ein Kind nicht unter elterlicher Sorge, muss für es ein Vormund bestellt werden. Das ist z.B. dann der Fall, wenn den Eltern das Sorgerecht entzogen wurde, oder, wenn z.B. eine minderjährige, unverheiratete Frau ein Kind zur Welt bringt. 

  • Wer ist Inhaber der Personensorge?


    ‌Inhaber der Personensorge sind jene Personen, welche die elterliche Sorge haben. Bei verheirateten Eltern erhalten beide Elternteile automatisch die elterliche Sorge. Bei unverheirateten Eltern erhält nur die Mutter die elterliche Sorge. Der Vater erhält sie, indem er gemeinsam mit der Mutter eine sogenannte „Sorgeerklärung“ abgibt.

    Was beinhaltet die Personensorge?


    ‌Die Personensorge regelt alle Bereiche, die die Person des Kindes direkt betreffen (Auszug):
  • Erziehung
  • Pflege
  • Beaufsichtigung (Aufsichtspflicht
  • Wahl der Schule, der Ausbildung, des Berufs 
  • Herausgabeanspruch gegenüber Dritten 
  • Freiheitsentziehende Maßnahmen (ggf. Einwilligung des Familiengerichts erforderlich) 
  • Umgang 
  • Einwilligung bei medizinischen Angelegenheiten 
  • Taschengeld
  • Bestimmung über Freizeit des Kindes 
  • Recht auf Hilfe öffentlicher Einrichtungen (z.B. Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Einforderung von Rechtsansprüchen des Kindes (z.B. Kindesunterhalt einfordern) 

  • Wann endet die Personensorge?


    ‌Die Personensorge endet mit der elterlichen Sorge. Das ist jedenfalls dann der Fall, sobald das Kind volljährig ist. Ein vorzeitiges Ende der elterlichen Sorge für einen Elternteil ist nur in dem Fall denkbar, wenn ein Elternteil verstirbt oder der Staat eingreift (zum Beispiel, wenn das Gericht die elterliche Sorge einem oder beiden Elternteilen entzieht).

    Wann kommt es zum Entzug der Personensorge?


    ‌Handeln die Eltern regelmäßig oder wiederholt auf eine Art und Weise, dass Kindeswohlgefährdung vorliegt, können sie ihr Recht auf elterliche Sorge verlieren oder darin eingeschränkt werden. Bei schweren Fällen kann das Jugendamt eine Inobhutnahme veranlassen. 

    ‌Dafür muss das Jugendamt aber eine familiengerichtliche Zustimmung einholen. Außer, das Kindeswohl ist in dringlicher Gefahr. Hier kann es auch ohne die Zustimmung des Familiengerichts eingreifen. Jedenfalls ist das Familiengericht über den Vorfall unverzüglich zu informieren.
    Hinweis:
    Wer sich mit einem Entzug der Personensorge konfrontiert sieht, sollte sich anwaltlich beraten lassen. Dasselbe gilt für Personen, die beobachten, dass sich ein Personensorgeberechtigter kindeswohlgefährdend verhält. Ein Anwalt für Familienrecht berät situationsspezifisch und vertritt vor Gericht.

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    Wie schreibe ich eine Reisevollmacht?


    ‌Immer wieder kommt es zu Problemen, da Kinder ohne „Reisevollmacht“ reisen. Sogar wenn das Kind von einer personensorgeberechtigten Person begleitet wird, kann es an der Grenze Schwierigkeiten mit behördlichen Kontrollen geben. Um derartige Situationen zu vermeiden, sollten die Personensorgeberechtigten eine Reisevollmacht anfertigen. 

    ‌Der ADAC bietet Vorlagen für Reisevollmachten in verschiedenen Sprachen zum Download an (PDF): 

    ‌>> Zu den Reisevollmachten 

    ‌Bei Reisen außerhalb Europas sollte immer eine Reisevollmacht mitgeführt werden. Bei Reisen innerhalb Europas sind besonders Behörden folgender Reiseziele empfindlich, wenn ein Kind ohne Reisevollmacht verreist:
  • Bosnien & Herzegowina 
  • Griechenland
  • Großbritannien
  • Kroatien
  • Nordmazedonien 
  • Slowenien
  • Serbien
  • Hinweis:
    Manche Länder schreiben sogar eine amtliche Beglaubigung der Vollmacht vor. Zum Beispiel Griechenland. Eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sollte in jedem Fall zusätzlich mitgeführt werden.

    Personensorge – Recht einfach erklärt

    Was bedeutet Personensorge?

    Die Personensorge ist neben der Vermögenssorge ein Teil der elterlichen Sorge (umgangssprachlich auch einfach „Sorgerecht“ genannt). Sie umfasst die Sorge um die direkte Person des minderjährigen Kindes sowie die rechtliche Vertretung des Kindes. 

    ‌Weiterlesen: Was ist die Personensorge?

    Welcher Paragraph regelt die Personensorge?

    Die Personensorge ist im Bereich der elterlichen Sorge geregelt (§§ 1626 - 1698b BGB). Der Inhalt und die Grenzen der Personensorge sind in § 1631 BGB verankert. Weiterlesen: 

    ‌Weiterlesen: Was ist die Personensorge?

    Ist Personensorge gleich Sorgerecht?

    Nein, die Personensorge ist neben der Vermögenssorge ein Teilbereich des Sorgerechts. 

    ‌Weiterlesen: Unterschied zwischen Personensorge, elterlicher Sorge, Sorgerecht und Vormundschaft

    Wer sind die Inhaber der Personensorge?

    Jene Personen, die die elterliche Sorge („Sorgerecht“) innehaben, sind auch Inhaber der Personensorge. Das sind beide Elternteile, sofern sie verheiratet sind. Bei unverheirateten Eltern hat nur die Mutter die elterliche Sorge. Durch eine Sorgeerklärung erhält aber auch der Vater die elterliche Sorge. 

    ‌Weiterlesen: Wer ist Inhaber der Personensorge?

    Was umfasst Personensorge?

    Darunter fallen unter anderem Beaufsichtigung, Erziehung und Pflege des Kindes, Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes, die Einwilligung in medizinische Angelegenheiten (z.B. Operationen), das Recht auf Bestimmung des Vornamens des Kindes, die Geltendmachung von Rechtsansprüchen des Kindes (z.B. Unterhaltsansprüche) etc. 

    ‌Weiterlesen: Was beinhaltet die Personensorge?

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