In Deutschland bleiben nach einer Trennung die Kinder überwiegend bei einem Elternteil. Meist bei den Müttern. Der andere Elternteil sieht die Kinder in der Regel für zwei Wochenenden im Monat. Wie das Residenzmodell funktioniert sowie dessen Vor- & Nachteile werden nachstehend diskutiert.
Was versteht man unter Residenzmodell?
Das Residenzmodell ist eine Umgangsregelung für Kinder bei getrennt lebenden Eltern: Das Kind lebt die meiste Zeit bei einem Elternteil, beim anderen Elternteil lebt es zu vereinbarten Zeiten. Oft sind das zwei Wochenenden im Monat, mit gegebenenfalls zusätzlichen Tagen oder Stunden.
Die anderen beiden Modelle des Umgangsrechts sind das Wechselmodell und das Nestmodell. Beim Wechselmodell verbringen die gemeinsamen Kinder gleich viel Zeit mit beiden Elternteilen.
Gerade letzteres Modell wird immer beliebter: Wissenschaftliche Erkenntnisse sowie die zunehmende Überwindung der traditionellen Geschlechterrollenverteilung rücken die positiven Elemente des Wechselmodells immer mehr in den Fokus.
Es gilt mittlerweise als wissenschaftlich erwiesen, dass es für die Kindesentwicklung am besten ist, wenn Kinder von ihren beiden Eltern in gleichem Umfang erzogen und betreut werden.
Gerade letzteres Modell wird immer beliebter: Wissenschaftliche Erkenntnisse sowie die zunehmende Überwindung der traditionellen Geschlechterrollenverteilung rücken die positiven Elemente des Wechselmodells immer mehr in den Fokus.
Es gilt mittlerweise als wissenschaftlich erwiesen, dass es für die Kindesentwicklung am besten ist, wenn Kinder von ihren beiden Eltern in gleichem Umfang erzogen und betreut werden.
Für getrennt lebende Elternteile und Kinder besteht stets auch ein Umgangsrecht. Wer das Sorgerecht hat, spielt für das Umgangsrecht keine Rolle. Es besteht so oder so.
Wie wird das Residenzmodell umgesetzt?
Dieses traditionelle Modell lässt sich auf unterschiedliche Weise umsetzen. Dabei hängt viel vom Alter der Kinder ab:
Bei Babys und Kleinkindern empfiehlt sich, Abstände zwischen den Umgangsterminen kurz zu halten. So kann das Kind eine stärkere Bindung zum Elternteil aufbauen, bei dem es nicht hauptsächlich lebt.
Die Umgangszeiten können ggf. auch etwas kürzer sein, z.B. ein paar Stunden an mehreren Nachmittagen. Wichtiger ist hier also die Häufigkeit und Regelmäßigkeit: Lässt man zu viel Zeit zwischen den Abständen vergehen, kann sich das Kind entfremden.
Bei älteren Kindern haben sich längere Umgangstermine etabliert. In der Praxis sieht es oft so aus, dass das Kind übers Wochenende (bzw. häufig 2 Wochenenden im Monat) bei jenem Elternteil verbringt, bei dem es normalerweise nicht wohnt.
Vor- und Nachteile
Vorteile:
Einfachheit:
Sind die Elternteile stark zerstritten, kann dieses Umgangsmodell vorteilhaft sein. Im Vergleich zu anderen Umgangsmodellen kann dieses weniger Kommunikation zwischen den Eltern erfordern. Haben beide das Sorgerecht, müssen nur wesentliche Angelegenheiten gemeinsam entschieden werden. Angelegenheiten des Alltags darf derjenige entscheiden, bei dem das Kind aktuell ist. Das ist beim Residenzmodell nur ein Elternteil für den größten Teil. Die Eltern brauchen also nicht so flexibel sein; das Kind wird überwiegend von einem Elternteil erzogen und betreut.
Sind die Elternteile stark zerstritten, kann dieses Umgangsmodell vorteilhaft sein. Im Vergleich zu anderen Umgangsmodellen kann dieses weniger Kommunikation zwischen den Eltern erfordern. Haben beide das Sorgerecht, müssen nur wesentliche Angelegenheiten gemeinsam entschieden werden. Angelegenheiten des Alltags darf derjenige entscheiden, bei dem das Kind aktuell ist. Das ist beim Residenzmodell nur ein Elternteil für den größten Teil. Die Eltern brauchen also nicht so flexibel sein; das Kind wird überwiegend von einem Elternteil erzogen und betreut.
Stabilität:
Betreute immer schon ein Elternteil das Kind hauptsächlich, kann nach einer Trennung oder Scheidung das Residenzmodell die ohnehin schwierige Situation für das Kind möglicherweise etwas stabilisieren.
Betreute immer schon ein Elternteil das Kind hauptsächlich, kann nach einer Trennung oder Scheidung das Residenzmodell die ohnehin schwierige Situation für das Kind möglicherweise etwas stabilisieren.
Kostensparen:
Es entsteht kein zusätzlicher finanzieller Aufwand: Beim Wechselmodell bräuchte es zwei kindergerecht eingerichtete Wohnungen mit Kinderzimmer, Spielmöglichkeiten etc. Bei einem Nestmodell mit 3 Wohnungen entstehen eventuell noch höhere Kosten, wenn beide Elternteile eine Wohnung anmieten müssen.
Es entsteht kein zusätzlicher finanzieller Aufwand: Beim Wechselmodell bräuchte es zwei kindergerecht eingerichtete Wohnungen mit Kinderzimmer, Spielmöglichkeiten etc. Bei einem Nestmodell mit 3 Wohnungen entstehen eventuell noch höhere Kosten, wenn beide Elternteile eine Wohnung anmieten müssen.
Nachteile:
Geringe Beteiligung:
Das Kind wird überwiegend von jenem Elternteil erzogen und betreut, mit dem es zusammenlebt. Für die Kindesentwicklung ist es grundsätzlich immer gut, wenn sich beide Elternteile gleich viel in die Erziehung einbringen. Das ist aber leider oft nur möglich, wenn die Eltern zumindest „normal“ miteinander auskommen und nicht ständig streiten.
Das Kind wird überwiegend von jenem Elternteil erzogen und betreut, mit dem es zusammenlebt. Für die Kindesentwicklung ist es grundsätzlich immer gut, wenn sich beide Elternteile gleich viel in die Erziehung einbringen. Das ist aber leider oft nur möglich, wenn die Eltern zumindest „normal“ miteinander auskommen und nicht ständig streiten.
Mangelnde Bindung:
Kind und umgangsberechtigter Elternteil können in der Regel keine so starke Bindung aufbauen, wie bei einem anderen Umgangsmodell.
Kind und umgangsberechtigter Elternteil können in der Regel keine so starke Bindung aufbauen, wie bei einem anderen Umgangsmodell.
Entfremdung:
Es besteht die Gefahr, dass sich Kind und umgangsberechtigter Elternteil durch den vergleichsweise geringen Kontakt entfremden.
Es besteht die Gefahr, dass sich Kind und umgangsberechtigter Elternteil durch den vergleichsweise geringen Kontakt entfremden.
Loyalitätskonflikte:
Das Kind hat zu beiden Elternteilen eine Bindung und kann durch die ungleichmäßige Zeitaufteilung in Loyalitätskonflikte geraten.
Das Kind hat zu beiden Elternteilen eine Bindung und kann durch die ungleichmäßige Zeitaufteilung in Loyalitätskonflikte geraten.
Kindesunterhalt:
Der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, muss Kindesunterhalt zahlen (je nach Sichtweise kann das natürlich auch ein Vorteil sein)
Der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, muss Kindesunterhalt zahlen (je nach Sichtweise kann das natürlich auch ein Vorteil sein)
Residenzmodell und Kontinuitätsprinzip
Dieses Umgangsmodell ist einerseits wegen der typischen Rollenverteilung zwischen Mann und Frau so weit verbreitet: Die Mütter verbringen statistisch gesehen mehr Zeit mit der Kinderbetreuung. Sie sind somit auch in einem stärkeren Maße für die Alltagssorge der Kinder zuständig als die Väter. Gängig ist dieses Modell auch deshalb, weil die Eltern, Familienrichter sowie Gutachter stark auf das „Kontinuitätsprinzip“ setzen.
Zusammenfassend gesagt besagt das Kontinuitätsprinzip:
Für Kinder ist es wichtig, stabile und gleichbleibende Lebensverhältnisse zu haben. Besonders bei einer Trennung oder Scheidung ist es also bedeutend, dass sich im Alltag der Kinder nicht noch mehr Dinge ändern. Die Hauptbezugsperson des Kindes während aufrechter Ehe oder Beziehung soll diese Rolle auch weiterhin beibehalten.
Allerdings wird diese gängige Praxis neuerdings immer mehr hinterfragt. Es ist nämlich nicht erwiesen, ob bzw. inwieweit das Kindeswohl durch das Kontinuitätsprinzip gefördert wird. Im Gegenteil: Die neuesten Forschungserkenntnisse zeigen mehrheitlich, dass Kinder mehr von einem Wechselmodell profitieren als von einem anderen Umgangsmodell.
Insgesamt ist wohl das Nestmodell das kinderfreundlichste Modell: Die Kinder bleiben dabei in ihrer gewohnten Umgebung, während die Eltern hin- und her wechseln.
Wer hat das Sorgerecht?
Das gewählte Umgangsmodell hat erst einmal keinen Einfluss darauf, wer das Sorgerecht hat. Nach Trennung oder Scheidung bleibt zunächst alles wie es war: Die Sorgeberechtigten bleiben weiterhin sorgeberechtigt. Das heißt auch, entscheiden sich die Eltern für das Residenzmodell, behält derjenige Elternteil, bei dem die Kinder nicht hauptsächlich leben, sein Sorgerecht.
Was die Fragen des täglichen Lebens angeht, darf immer derjenige allein entscheiden, bei dem das Kind im aktuell ist.
Residenzmodell und Unterhalt
Der Elternteil, bei dem das Kind die meiste Zeit lebt, leistet diesem durch Wohnung, Betreuung und Pflege sogenannten „Naturalunterhalt“. Der andere Elternteil hingegen kommt durch sogenannten „Barunterhalt“ für das Kind auf. Und zwar in Form von Kindesunterhalt.
Der Kindesunterhalt berechnet sich anhand der Düsseldorfer Tabelle. Seine Höhe ist vom Verdienst des barunterhaltleistenden Elternteils und vom Alter des Kindes abhängig. Die Kindesunterhaltspflicht eines Elternteils würde nur dann entfallen, wenn beide Eltern das Kind in einem (in etwa) gleichen Umfang erziehen und betreuen würden.
Möglich ist auch eine Umgangsausweitung (erweiterter Umgang): Dabei übernimmt der Elternteil über die vereinbarte Kontaktzeit (meist 2 Wochenenden im Monat) hinaus noch Betreuungsaufgaben. Mit zunehmender Betreuung steigen aber auch die Kosten für die Betreuung. Daher sollten die Eltern den Kindesunterhalt an die Betreuungszeiten anteilig (im Verhältnis der Betreuungsquote) anpassen.
Was ist das Doppelresidenzmodell?
Der Begriff „Doppelresidenzmodell“ ist ein Synonym für „Wechselmodell“. Mit diesem Ausdruck möchte man Abstand nehmen vom Begriff „Wechselmodell“. Letzterer hebt das Hin- und Her-Wechseln des Kindes zwischen den Elternteilen hervor.
Dies kann allerdings irreführend sein, da ein Kind bei einem Residenzmodell sogar mehr „hin- und her wechseln“ muss: Das übliche Modell sieht ein Wochenende alle 14 Tage und einen zusätzlichen Tag unter der Woche vor. Daraus ergeben sich insgesamt 8-12 Wechsel zwischen den Elternteilen im Monat. Beim „typischen“ Doppelresidenzmodell, in dem das Kind je eine Woche bei einem Elternteil lebt, gibt es hingegen nur 4 Wechsel im Monat.
Residenzmodell – Recht einfach erklärt
Was bedeutet Residenzmodell?
Darunter versteht man die Umgangsregelung, dass die Kinder nach einer Trennung oder Scheidung hauptsächlich von einem Elternteil erzogen und betreut werden. Bei diesem Elternteil haben die Kinder ihren Lebensmittelpunkt.
Weiterlesen: Was versteht man unter Residenzmodell?
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Wie funktioniert das Residenzmodell?
In aller Regel wird es so gehandhabt, dass das Kind und der umgangsberechtigten Elternteil sich für zwei Wochenenden pro Monat sehen. Manchmal kommt noch ein zusätzlicher Nachmittag in der Woche dazu. Dieses Umgangsmodell kann auch auf mehr Umgang ausgeweitet werden (Umgangserweiterung).
Weiterlesen: Was versteht man unter dem Residenzmodell?
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Welche Vorteile hat das Residenzmodell?
Einige Vorteile: Wohnen die Eltern weit voneinander entfernt, ist diese Umgangsregelung einfach handzuhaben; hat das Kind ohnehin die meiste Zeit mit dem Elternteil verbracht, bei dem es jetzt wohnt, und streiten die Eltern ständig, kann dieses Modell zumindest Konflikten zwischen den Eltern vorbeugen.
Weiterlesen: Vor- und Nachteile des Residenzmodells
Weiterlesen: Vor- und Nachteile des Residenzmodells
Welche Nachteile hat das Residenzmodell?
Einige Nachteile: Kinder profitieren davon in ihrer Entwicklung, wenn sie gleichwertigen Umgang mit beiden Eltern haben. Das ist mittlerweile wissenschaftlich nachgewiesen. Es kann auch zu Loyalitätskonflikten und zur Entfremdung von Kind und Elternteil kommen.
Weiterlesen: Vor- und Nachteile des Residenzmodells
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