Eine Hängematte, die am Sandstrand zwischen Bäumen gespannt ist, mit Aussicht auf das Meer. © Adobe Stock | foto8tik

Sabbatical: Definition, Anspruch und Modelle der Finanzierung

Eine längere Auszeit vom Beruf ist der Traum vieler Arbeitnehmer. Mit Zustimmung des Arbeitgebers wird dieser durch ein Sabbatical zur Wirklichkeit. Die Wahl des Sabbatical-Modells ist entscheidend, wenn es darum geht, ob der Arbeitnehmer während der Freistellung weiterhin Entgeltzahlungen erhält.

Definition von Sabbatical


‌Unter einem Sabbatical (engl. sabbatical leave) versteht man ein Arbeitszeitmodell für eine zeitlich begrenzte Auszeit vom Beruf. Je nach Absprache mit dem Arbeitgeber oder dem Dienstgeber dauert die Freistellung des Beschäftigten üblicherweise zwischen einem Monat und einem Jahr. Für das einjährige Sabbatical verwendet man auch den Begriff Sabbatjahr

‌Das Sabbatical nutzen Beschäftigte auf vielfältige Weisen:
  • Reisen
  • Fortbildung
  • Umschulung
  • Vorbeugung von Burnout 
  • Verwirklichung von Träumen 
  • Zeit für Partner und Familie 
  • Neuorientierung
    ‌ 
  • Anspruch auf Sabbatical


    ‌Ob Anspruch auf ein Sabbatical besteht, hängt davon ab, ob der Beschäftigte ein Arbeitnehmer, ein Beamter oder ein Angestellter im öffentlichen Dienst ist: 

    ‌1) Für Arbeitnehmer existiert kein gesetzlicher Anspruch auf ein Sabbatical. Ein Anspruch kann allerdings durch Tarifverträge, Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen zustande kommen. Abgesehen davon ist ein Sabbatical Verhandlungssache mit dem Arbeitgeber und muss von diesem genehmigt werden. 

    ‌2) Angestellte im öffentlichen Dienst haben nach Tarifvertrag Anspruch auf ein Sabbatical. Dieses kann durch Errichten eines Langzeitkontos zustande kommen (§ 10 Abs. 6 TVöD). 

    ‌3) Beamte des Bundes haben gesetzlichen Anspruch auf bis zu ein Jahr Sabbatical, wenn dieses durch ein Teilzeitmodell realisiert wird (§ 91 BBG, § 9 AZV)

    Sabbatical-Modelle


    ‌Grundvoraussetzung für ein Sabbatical ist, dass der Arbeitgeber mit der Auszeit einverstanden ist. Ist das der Fall, müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beginn und Dauer des Sabbaticals vereinbaren. Gleichzeitig gilt es festzulegen, ob und wie der Arbeitnehmer während des Sabbaticals vergütet wird. 

    ‌Es gibt unterschiedliche Modelle, wie die Auszeit finanziert werden kann. Diese sehen alle eine Ansparphase und eine Freistellungsphase vor. In der Ansparphase spart der Arbeitnehmer Zeit- oder Entgeltanteile in einem Wertguthaben. Das Wertguthaben ist eine Form des Arbeitszeitkontos. In der Freistellungsphase – dem Sabbatical – bekommt der Arbeitnehmer das Angesparte ausbezahlt.
    Hinweis:
    Seit 2009 dürfen Wertguthaben gemäß § 7d SGB IV nur mehr in Form von Geld geführt werden. Das bedeutet, das Zeitguthaben (gesammelte Überstunden und Urlaubstage) muss in Arbeitsentgelt umgerechnet werden.

    Sabbatical durch unbezahlten Sonderurlaub


    ‌Die einfachste Möglichkeit, eine Freistellung zu erhalten, ist durch ein Modell ohne Ansparphase. Den unbezahlten Sonderurlaub. Dieser ist grundsätzlich unbegrenzt möglich, die Dauer ist also Vereinbarungssache. In den ersten vier Wochen des Sonderurlaubs ist der Arbeitnehmer weiterhin über die Arbeit versichert. Danach befindet er sich in einem ruhenden Arbeitsverhältnis und muss sich selbst um seine Sozialversicherung kümmern. Die Krankenversicherung ist in Deutschland verpflichtend. Der Arbeitnehmer muss sich also entweder gesetzlich oder privat krankenversichern. 

    ‌Mehr zum Thema Sonderurlaub erfahren Sie in dem Artikel Sonderurlaub.

    Sabbatical durch Teilzeitmodell


    ‌Dieses Modell sieht vor, dass der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber für die Dauer der Ansparphase eine Teilzeitbeschäftigung vereinbart. Der Arbeitnehmer bekommt ein der Teilzeit entsprechendes geringeres Gehalt, arbeitet aber in Vollzeit. Die geleisteten Überstunden werden in Form von Geld in einem Wertguthaben angespart. Während des Sabbaticals wird das angesparte Geld an den Arbeitnehmer ausgezahlt. 

    ‌Die Berechnung des im Sabbatical ausgezahlten Lohns erfolgt je nach Teilzeitmodell, das der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber festlegt. Angenommen der Arbeitnehmer vereinbart eine Teilzeitbeschäftigung von 32 Stunden, arbeitet aber 40 Stunden in der Woche. Dann erhält der Arbeitnehmer in der Ansparphase 80 % des Vollzeitlohns, während die anderen 20 % (8 Überstunden) angespart werden. Dauert die Ansparphase 4 Jahre lang, kann der Arbeitnehmer danach ein einjähriges Sabbatical nehmen und erhält dabei 80 % des Vollzeitlohns.
    Hinweis:
    Das Teilzeitmodell kann nur dann umgesetzt werden, wenn die notwendigen Voraussetzungen für eine Teilzeitbeschäftigung vorliegen. Nach § 8 TzBfG muss der Arbeitnehmer seit mindestens 6 Monaten in dem Betrieb angestellt sein. Auch muss der Arbeitgeber regelmäßig mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigten.

    Sabbatical durch Lohnverzicht


    ‌Bei diesem Modell arbeitet der Arbeitnehmer in Vollzeit und verzichtet in der Ansparphase auf einen Teil des Lohns. Während des Sabbaticals zahlt der Arbeitgeber den in einem Wertguthaben angesparten Lohn aus. Im Unterschied zum Sabbatical-Teilzeitmodell ist während der Ansparphase keine Teilzeitbeschäftigung vereinbart. Auch ist die Menge des angesparten Lohns in der Regel flexibel. Stehen bei dem Arbeitnehmer etwa viele persönliche Ausgaben an, kann die Höhe des Betrags, der angespart wird, verringert werden. Hat der Arbeitnehmer wiederum wenige Ausgaben, kann der zu sparende Betrag erhöht werden.
    Hinweis:
    Wann bei diesem Modell das Sabbatical beginnt, ist Ausmachungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Entweder steht der Zeitpunkt von vornherein fest oder man vereinbart, dass der Arbeitnehmer das Sabbatical eine angemessene Zeit im Voraus ankündigen muss.

    Sabbatical durch Arbeitszeitguthaben


    ‌Im Rahmen dieses Sabbatical-Modells werden in der Ansparphase Überstunden in einem Wertguthaben angespart und während der Freistellungsphase in Form von Geld ausgezahlt. Dieses Modell setzt ein verlässliches System zum exakten Erfassen von Überstunden voraus. Deshalb funktioniert es beispielsweise nicht in Betrieben, in denen Vertrauensarbeitszeit geleistet wird. 

    ‌Ein Vorteil dieses Modells besteht darin, dass der Arbeitnehmer während der Ansparphase sein volles Gehalt erhält. Nachteilig ist aber, dass es lange dauern kann, bis der Arbeitnehmer genügend Überstunden für ein Sabbatical gesammelt hat. Immerhin ist die regelmäßige Leistung von Überstunden mit hoher Anstrengung verbunden. Auch müssen die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden, das die erlaubte regelmäßige Arbeitszeit pro Woche auf 48 Stunden beschränkt.
    Hinweis:
    Eine Variante dieses Modells ist das Zeitwertguthaben. Dabei können Überstunden angespart werden, aber auch Weihnachtsgeld, Boni und Urlaubstage, die den gesetzlichen Mindesturlaub übersteigen.

    Sabbatical: Sozialversicherung, Urlaub und Kündigung

    Sozialversicherung im Sabbatical


    ‌Beim Modell des unbezahlten Sonderurlaubs, endet die Sozialversicherung des Arbeitnehmers einen Monat nach Beginn der Freistellung. 

    ‌Spart der Arbeitnehmer im Rahmen eines Sabbatical-Modells Geld- oder Zeitguthaben in einem Wertguthaben an, erhält er in der Freistellungsphase Entgeltauszahlungen. Dadurch ist der Arbeitnehmer für die gesamte Dauer des Sabbaticals weiterhin sozialversichert. Allerdings gibt es zwei Bedingungen. Voraussetzung für eine Sozialversicherung des Arbeitnehmers während des Sabbaticals ist nach § 7 SGB IV, dass
  • das ausgezahlte Arbeitsentgelt in angemessener Höhe erfolgt. (Angemessen ist ein monatliches Entgelt in Höhe von 70 % bis 130 % des Durchschnittentgelts der letzten 12 Monate vor Freistellung.) 
  • eine Wertguthabenvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorliegt. Mehr dazu erfahren Sie in dem Artikel Wertguthaben.
    ‌ 
  • Urlaubsanspruch im Sabbatical


    ‌Für die Dauer eines Sabbaticals nach dem Modell des unbezahlten Sonderurlaubs entstehen nach Urteil des Bundesarbeitsgerichts keine Urlaubsansprüche. Begründung des Urteils ist, dass während des unbezahlten Sonderurlaubs die hauptvertraglichen Pflichten beider Parteien ruhen. Wenn der Arbeitnehmer nicht arbeitet, besteht demnach kein Bedarf für Erholungsurlaub. 

    ‌Ob bei Sabbatical-Modellen mit Anspar- und Freistellungsphase Urlaubsanspruch besteht oder nicht, ist vom Bundesarbeitsgericht indes noch nicht geklärt. Bis es diesbezüglich einen eindeutigen Beschluss gibt, sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber vertraglich festlegen, ob Urlaubsansprüche entstehen oder nicht.

    Kündigungsbedingungen im Sabbatical


    ‌Die Kündigungsbedingungen gelten während des Sabbaticals unverändert. Ebenso besteht vorhandener Kündigungsschutz fort. 

    ‌Gründe, aus denen der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer während des Sabbaticals kündigen kann, sind etwa die folgenden:
  • Der Arbeitnehmer arbeitet während der Freistellung für die Konkurrenz und verstößt damit gegen das Wettbewerbsverbot. Der Arbeitgeber kann ihm eine Abmahnung erteilen, in vielen Fällen ist auch eine verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt. 
  • Während des Sabbaticals wird der Betrieb umstrukturiert oder es kommt zu einer Betriebsschließung. Der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers fällt weg. In diesem Fall kann der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung durchführen. 
  • Hinweis:
    Arbeitnehmer und Arbeitgeber können vertraglich vereinbaren, die Kündigungsbedingungen während des Sabbaticals zu ändern. Sie können etwa die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung ausschließen oder die Kündigungsfristen verlängern.

    Vertragliche Regelungen zum Sabbatical


    ‌Es ist unerlässlich, dass klare Regelungen zum Sabbatical bestehen. Sind solche weder im Arbeitsvertrag oder einem geltenden Tarifvertrag noch in einer Betriebsvereinbarung festgelegt, bedarf es einer Zusatzvereinbarung. In einer Sabbatical-Vereinbarung sollten insbesondere folgende Punkte geklärt werden:
  • Wann beginnt das Sabbatical und wie lange dauert es? 
  • Welches Sabbatical-Modell legt man fest? Bei einem Modell mit Anspar- und Freistellungsphase muss zudem konkret festgehalten werden, wie der Aufbau des Wertguthabens und die Vergütung erfolgen sollen.  
  • Braucht es eine Sabbatical-Vertretung für den Arbeitnehmer? Wenn ja, sollten die Bedingungen der Arbeitsübergabe vereinbart werden. 
  • Hat der Arbeitnehmer bei seiner Rückkehr aus dem Sabbatical Anspruch auf seinen alten Arbeitsplatz oder besteht die Möglichkeit einer Versetzung? 
  • Gelten während des Sabbaticals die regulären oder abweichende Kündigungsbedingungen
  • Wie verfährt man mit Urlaubsansprüchen, die vor dem Sabbatical entstanden sind? Muss der Arbeitnehmer seine restlichen Urlaubstage vor der Freistellung nehmen oder sind sie auf die Zeit nach dem Sabbatical übertragbar? 
  • Wie geht man mit Krankenständen während des Sabbaticals um? Werden Zeiten der Arbeitsunfähigkeit an das Sabbatical angehängt oder wird eine entsprechende Verlängerung der Freistellung ausgeschlossen? 
  • Inwieweit ist das Wertguthaben des Arbeitnehmers vor Insolvenz geschützt? 
  • Muss der Arbeitnehmer während des Sabbaticals erreichbar sein? In welchen Fällen darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer kontaktieren? 
  • Hat der Arbeitnehmer während des Sabbaticals Anspruch auf Sonderzahlungen, etwa Weihnachtsgeld? 
  • Kann das Sabbatical vor dem vereinbarten Ende abgebrochen werden? 
  • Was passiert in einem Störfall mit dem Wertguthaben? Etwa bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder dauerhafter Erkrankung des Arbeitnehmers während des Sabbaticals? 

  • Sabbatical – Recht einfach erklärt

    Was ist ein Sabbatical?

    Ein Sabbatical, auch Sabbatjahr genannt, ist ein Arbeitszeitmodell, das eine befristete Auszeit ermöglicht. Arbeitnehmer nutzen diese Auszeit beispielsweise zum Reisen oder für Fortbildungen. In der Regel dauert ein Sabbatical zwischen einem Monat und einem Jahr. 

    ‌Weiterlesen: Definition von Sabbatical

    Wer hat Anspruch auf ein Sabbatical?

    Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben Anspruch auf ein Sabbatical. Arbeitnehmer hingegen haben nur Anspruch darauf, wenn es eine entsprechende vertragliche Regelung gibt. Ansonsten ist das Sabbatical Verhandlungssache mit dem Arbeitgeber. 

    ‌Weiterlesen: Anspruch auf Sabbatical

    Ist ein Sabbatical bezahlt?

    Ob der Arbeitnehmer während des Sabbaticals ein Entgelt erhält, hängt vom Sabbatical-Modell ab, das er mit dem Arbeitgeber vereinbart. Die meisten Modelle sehen vor, dass der Arbeitnehmer im Vorhinein Entgelt- oder Zeitguthaben anspart und während des Sabbaticals ausbezahlt bekommt. 

    ‌Weiterlesen: Sabbatical-Modelle

    Ist man während des Sabbaticals sozialversichert?

    Bei dem Modell des unbezahlten Sonderurlaubs ruht das Arbeitsverhältnis und einen Monat nach Beginn des Sabbaticals erlischt die Sozialversicherung. Bei den anderen Sabbatical-Modellen werden die Entgeltfortzahlungen fortgesetzt und die Sozialversicherung bleibt bestehen. 

    ‌Weiterlesen: Sozialversicherung im Sabbatical

    Kann ich während des Sabbaticals kündigen?

    Während des Sabbaticals gelten die gleichen Kündigungsbedingungen wie im regulären Arbeitsverhältnis. Es sei denn, Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen im Rahmen der Sabbatical-Vereinbarung die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung aus. 

    ‌Weiterlesen: Kündigungsbedingungen im Sabbatical

    Was steht in einer Sabbatical-Vereinbarung?

    In der Sabbatical-Vereinbarung legen Arbeitgeber und Arbeitnehmer alle wesentlichen Bedingungen der Freistellung fest. Das betrifft insbesondere Beginn und Dauer des Sabbaticals sowie die Art des Sabbatical-Modells. Aber auch Aspekte wie Krankenstände oder Urlaubansprüche sollten geklärt werden. 

    ‌Weiterlesen: Vertragliche Regelungen zum Sabbatical

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