Ehegatten warten auf Scheidungsanwalt

Scheidung: Alles Wichtige auf einen Blick

Fast jede zweite Ehe in Deutschland wird geschieden. Trotzdem ist und bleibt die Scheidung ein umfangreiches Verfahren, bei dem es vieles zu beachten gibt. Es ist von Vorteil, sich sobald wie möglich einen Überblick über eine mögliche Scheidung zu verschaffen. Je besser vorbereitet man in die Scheidung geht, desto einfacher verläuft das Scheidungsverfahren in der Regel. In diesem Artikel geben wir Ihnen alle Infos, die Sie zur Scheidung wissen sollten.

1 Ablauf Scheidung – Das Wichtigste auf einen Blick

  1. Beraten Sie sich mit einem Rechtsanwalt und beauftragen Sie ihn mit der Scheidung. In Deutschland gibt es Anwaltspflicht bei einer Scheidung. Erfolgt die Scheidung streitig, beauftragt auch Ihr Ehegatte einen Rechtsanwalt.
  2. ‌Der Rechtsanwalt reicht die Scheidung beim Familiengericht ein.
  3. ‌Nachdem das Familiengericht den Antrag geprüft und angenommen hat, sendet es ihn an den zweiten Ehegatten. Dieser reagiert auf den Scheidungsantrag.
  4. ‌Dann legt das Gericht den Scheidungstermin fest. Gegebenenfalls berechnen die Rentenversicherungsträger in der Zwischenzeit den Versorgungsausgleich.
  5. ‌Beim Scheidungstermin müssen alle Beteiligten, d.h. sowohl beide Ehepartner als auch der Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwälte, anwesend sein.
  6. ‌Nach der Verhandlung verkündet das Gericht den Scheidungsbeschluss, der aber noch nicht rechtskräftig ist.
  7. ‌Im Anschluss an die Scheidungsverhandlung bekommen die Ehepartner noch einen Monat Frist, um sich zu überlegen, ob sie den Scheidungsbeschluss annehmen wollen.
  8. ‌Nachdem dieser Monat verstrichen ist, ist die Scheidung offiziell und somit rechtskräftig. Das Paar ist geschieden.

‌Hier erfahren Sie alle weiteren Details zum Scheidungsablauf.


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2 Trennungsjahr und Scheidungsvoraussetzungen


‌Für den Gesetzgeber gibt es Voraussetzungen, die vor einer Scheidung erfüllt sein müssen. Das vollendete Trennungsjahr ist eine mögliche Voraussetzung dafür, dass das Scheidungsverfahren überhaupt beginnen kann. Eine Scheidung kann aber auch dann starten, wenn das Ehepaar bereits 3 Jahre lang getrennt voneinander gelebt hat.

‌Der Gesetzgeber sieht das Trennungsjahr als Bedenkzeit vor, die das Ehepaar vor der Scheidung ableisten muss. Das Trennungsjahr ist gesetzlich verpflichtend. Es muss durchgeführt werden, unabhängig davon, ob sich das Ehepaar einvernehmlich oder im Streit scheiden lässt. Es kann nur mit einer Härtefallscheidung umgangen werden, was aber äußerst selten vorkommt.

‌Wichtig für das Trennungsjahr ist die „Trennung von Tisch und Bett“. Die Eheleute müssen ihre Lebensgemeinschaft aufheben. Praktisch bedeutet das meistens, dass ein Ehepartner aus der Wohnung auszieht. Der Auszug ist aber nicht Pflicht. Auch in einer gemeinsamen Wohnung kann das Trennungsjahr vollzogen werden. In jedem Fall müssen die Ehepartner aber getrennt voneinander schlafen, Freizeitbeschäftigungen nachgehen usw. Auch die gemeinsame Haushaltskasse gibt es während des Trennungsjahrs nicht. Kurzum: Sie müssen ihr Leben getrennt voneinander verrichten. Ein Trennungsjahr in der gemeinsamen Wohnung verläuft häufig schwierig, wenn es Kinder gibt. Diese verstehen oft den Sinn solcher Maßnahmen nicht.

‌Es ist klug, wenn die Ehepartner den Beginn des Trennungsjahrs schriftlich festhalten. Damit kann ein Ehepartner das Trennungsjahr später nur noch schwer abstreiten. Der Auszug aus dem Haus ist eine sichere Art, den Trennungsbeginn nachzuweisen. Das Gericht überprüft in der Regel nicht, ob das Paar das Trennungsjahr wirklich nach Vorschrift eingehalten hat. Kommen aber Zweifel auf, kann das Gericht die Situation nachprüfen. Haben die Ehepartner falsch ausgesagt und den Beginn der Trennungszeit bewusst nach vorne verlegt, zieht das schwerwiegende Konsequenzen mit sich, der Scheidungsantrag wird möglicherweise abgelehnt.

‌Das Trennungsjahr ist wie eine Bedenkzeit dafür, ob die Scheidung wirklich stattfinden soll. Gleichzeitig ist es eine Phase, in der sich das Ehepaar bereits auf die Scheidung vorbereiten kann. Vereinbarungen zu Folgesachen etc. lassen sich bereits in der Trennungszeit treffen.

‌Was muss ich im Trennungsjahr genau beachten? Was ist, wenn wir uns versöhnen? – Wird das Trennungsjahr dann automatisch abgebrochen? Alles zum Thema Trennungsjahr lesen.

3 Scheidungsantrag einreichen


‌Bei einer Scheidung herrscht Anwaltspflicht. Ein Ehepartner beauftragt einen Anwalt, der den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreicht. Nur der Anwalt selbst kann den Antrag einreichen. Erfolgt die Scheidung einvernehmlich, ist es egal, welcher der Ehegatten einen Rechtsanwalt engagiert. Im Normalfall (Einvernehmen) ist der andere Ehegatte mit dem Antrag einverstanden.

‌Nachdem das Trennungsjahr erfolgreich beendet ist, kann man den Scheidungsantrag einreichen. Genau genommen kann man den Antrag schon vor Ablauf des Trennungsjahrs, ca. 4-8 Wochen davor, einreichen. Das Familiengericht berücksichtigt die kurze Zeitspanne, die bis zum Ablauf noch ausständig ist. Somit verlieren die Eheleute keine Zeit und die Scheidung kann so bald wie möglich starten.

‌Zuständig für die Scheidung ist das Familiengericht des gemeinsamen Wohnsitzes der Ehepartner. Leben die Ehepartner aufgrund des Trennungsjahres an verschiedenen Wohnadressen, fällt die Zuständigkeit auf jenes Gericht, das für den Wohnort des Antragstellers verantwortlich ist.

‌Begriffe wie „Scheidungsantrag online einreichen“ und „Online Scheidung“ werden im Internet häufig gesucht. Es wäre natürlich äußerst bequem, eine Scheidung mit wenigen Klicks zu erledigen. Eine Scheidung online gibt es aber schlichtweg nicht. Den Scheidungsantrag einreichen kann aber nur der Rechtsanwalt, nachdem Sie ihn damit beauftragt haben. Möglich ist aber Folgendes: Sie können sich einen Anwalt online suchen. Heutzutage ist ein Erstgespräch online, anstelle eines Termins in der Kanzlei, häufig möglich und praktisch für Antragssteller sowie Anwalt.

‌Alles zum Thema Scheidung einreichen lesen.‌
Achtung:
Häufiger Irrglaube aus dem Weg geräumt: Eine Scheidung können Sie nicht „online einreichen“. Sie können maximal Ihren Anwalt online kontaktieren. Und überhaupt: Nicht Sie reichen die Scheidung bei Gericht ein, sondern Ihr Anwalt. In Deutschland herrscht nämlich Anwaltspflicht. Nachdem Sie einen Anwalt beauftragt und den Scheidungsantrag aufgesetzt haben, übermittelt dieser den Antrag an das Familiengericht.

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4 Scheidungspapiere


‌Um eine Scheidung per Rechtsanwalt zu beantragen, muss das Ehepaar eine Reihe an Dokumenten ausfüllen und bereitstellen. Nachstehend ein Überblick der benötigten Unterlagen:
  1. ‌Vollmacht für den Rechtsanwalt
  2. ‌Scheidungsformular
  3. ‌Heiratsurkunde
  4. ‌Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung (wenn vorhanden)
  5. ‌Antragsformular für die Verfahrenskostenhilfe (wenn benötigt)
  6. ‌Geburtsurkunden der Kinder
  7. Formulare für Versorgungsausgleich
‌Weitere Infos zu Scheidungsunterlagen.

5 Arten von Scheidung


5.1 Einvernehmliche Scheidung


‌Das übliche Scheidungsszenario sieht folgendermaßen aus: Beide Ehegatten wollen sich scheiden lassen. Nun beauftragt einer der beiden einen Anwalt für den Scheidungsantrag. Beim Anwaltstermin werden alle Scheidungsdetails besprochen. Der Rechtsanwalt fragt die Ehepartner, ob sie sich über die Scheidungsfolgen einig sind. Scheidungsfolgen sind zum Beispiel: Vermögensaufteilung durch Güterstand, Versorgungsausgleich, Unterhalt, gegebenenfalls Sorge- und Umgangsrecht usw.

‌Herrscht Einigkeit in den Folgesachen, kommt es zu einer einvernehmlichen Scheidung. Weil sich das Ehepaar außergerichtlich über diese Folgesachen geeinigt hat, dauert das Scheidungsverfahren wesentlich kürzer und kostet weniger als eine streitige Scheidung. Schließen Sie den Versorgungsausgleich aus, beläuft sich die Scheidungsdauer auf etwa 1-3 Monate.

‌Lesen Sie weiter im ausführlichen Artikel Einvernehmliche Scheidung.

5.2 Streitige Scheidung


‌Eine streitige Scheidung, auch „strittige“ Scheidung genannt, erfolgt, wenn sich die Ehepartner in einer oder mehreren Scheidungsfolgen nicht einig sind. Typisch dafür wäre zum Beispiel, dass sich ein Ehepartner scheiden lassen möchte und dafür bereits einen Anwalt beauftragt hat. Der andere Ehepartner ist jedoch dagegen und schaltet ebenso einen Anwalt ein, um den Scheidungsantrag anzufechten. Es kann also schon am Anfang zu streitigen Situationen kommen. In den meisten Fällen gibt es Uneinigkeiten, wenn es um die Regelung der Folgesachen geht. Die Uneinigkeit bzw. der „Streit“ beeinflusst die Scheidungsdauer und damit auch die Scheidungskosten maßgeblich.

‌Eine gute Möglichkeit, die streitige Scheidung zu umgehen, ist oft eine Mediation. Ein Mediator tritt als Mittler zwischen den Ehepartnern auf und hilft, Vereinbarungen ohne Gericht zu treffen. Nach einer Mediation fühlen sich Ehepaare oft in der Lage, eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufsetzen.

‌Kann eine streitige Scheidung Sinn machen? Worauf sollte ich Acht geben? Informieren Sie sich weiter im Leitartikel Streitige Scheidung.‌‌
Hinweis:
Wenn sich das Ehepaar in gewissen Aspekten nicht einig ist, kann eine Mediation helfen. Ein Mediator ist eine neutrale Person, die das Ehepaar dabei unterstützt, eine außergerichtliche Lösung bei strittigen Themen zu finden. Wenn Sie die Scheidungskosten reduzieren wollen, sollten Sie eine Mediation in Betracht ziehen. Es gibt Mediatoren, die gleichzeitig Rechtsexperten sind. In unserem Beraterbereich finden Sie passende Mediatoren in Ihrer Region.

5.3 Härtefallscheidung


‌Die Härtefallscheidung bezeichnet eine Blitzscheidung, die durchgeführt wird, wenn der Antragsteller hinreichend beweisen kann, dass der Fortbestand der Ehe unzumutbar ist. Als unzumutbar sieht das Gericht einen sogenannten Härtefall an. Das wäre ein schwerwiegendes Fehlverhalten eines Ehepartners. Zum Beispiel: Morddrohungen, sexueller Missbrauch, schwerer Drogenmissbrauch und gescheiterte Entziehungskuren, Prostitution usw. Bei einer Härtefallscheidung entfällt das Trennungsjahr, damit die Ehe so schnell wie möglich beendet wird.‌
Achtung:
Wer eine Härtefallscheidung beim Familiengericht beantragt, muss sich im Klaren darüber sein, dass er handfeste Beweise (Dokumente, Fotos, Videos, Zeugenaussagen etc.) liefern muss. Sind keine hinreichenden Beweismittel vorhanden, lehnt das Gericht die Blitzscheidung ab. Bevor es zu einer Ablehnung kommt, kann viel Zeit vergehen. Das Gericht entscheidet immer im Einzelfall.

‌Es muss die Vorwürfe erst prüfen und der andere Ehegatte hat das Recht sich dazu zu äußern. Das kann im schlimmsten Fall bedeuten, dass die Prüfung des Härtefalls an sich schon mehrere Monate braucht und die Scheidungsdauer somit verlängert.‌Darüber hinaus sollte sich der Antragsteller vergewissern, ob er Trennungsunterhalt bekommen würde. Ist das der Fall, ist es vielleicht klüger, eine „normale“ Scheidung mit Trennungsjahr zu wählen. Gegebenenfalls bekommt der Antragssteller Trennungsunterhalt, was für ihn vorteilhaft wäre.
Folgendes Fehlverhalten wird in der Regel nicht als Härtefall gewertet (Auszug):‌

  • Seitensprung
  • Handgreiflichkeit im Streit
  • Emotionale Kälte und nichtvorhandene Liebe
  • Erniedrigende Beschimpfungen ohne Beisein von Dritten
  • ‌Hier lesen Sie alles zum Thema Härtefallscheidung.

    6 Ehevertrag


    ‌Der Gesetzgeber sorgt an sich für eine faire Vermögensaufteilung bei einer Scheidung. Aber in manchen Fällen ist die gesetzliche Regelung nicht die geeignetste. Deshalb besteht die Möglichkeit, mit vertraglichen Regelungen individuelle Lösungen zu finden. Im Ehevertrag kann das Ehepaar verschiedene Vereinbarungen im Einvernehmen treffen. Wichtige Themen für den Ehevertrag sind zum Beispiel: Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Unterhaltszahlungen, Erbschaften, Sorge- und Umgangsrecht etc.

    ‌Der Ehevertrag bietet zwar einen Handlungsspielraum, in dem das Ehepaar von gesetzlichen Regelungen absehen kann. Das heißt aber nicht, dass alle Vereinbarungen zulässig sind. Es gibt exakte Vorschriften für Inhalt und Form des Ehevertrags. Hält man sich nicht an die Vorschriften, ist der Vertrag ungültig. Würde im Ehevertrag zum Beispiel ein Ausschluss des Trennungsunterhalts vereinbart, wäre er sittenwidrig und deshalb nichtig. Einen Zugewinnausgleich hingegen kann man ausschließen. Eine weitere Voraussetzung für die Gültigkeit des Ehevertrags ist die Beglaubigung durch einen Notar.

    ‌Um Probleme zu vermeiden, macht es meist Sinn, einen zuständigen Fachanwalt mit der Formulierung des Ehevertrags zu beauftragen. Die weitreichenden Folgen von vermögensrechtlichen Vereinbarungen erfordern in der Regel juristische Expertise.

    ‌Was kostet ein Ehevertrag? Wann kann ich einen Ehevertrag abschließen? Antworten auf diese Fragen und mehr, finden Sie im Leitartikel Ehevertrag.‌
    Hinweis:
    Einen Ehevertrag kann man auch bei der Trennung abschließen: eine sogenannte Trennungsvereinbarung. Ist man kurz vor dem Scheidungsverfahren oder bereits mitten drin, kann man noch eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung abschließen. Was diese Vereinbarung bringt und wann sie Sinn macht, können Sie in unserem Artikel Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung nachlesen.

    7 Güterstand und Vermögensaufteilung


    ‌Der Güterstand regelt die Vermögensverhältnisse während und nach der Ehe. In Deutschland gibt es drei Güterstände: die Zugewinngemeinschaft, die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand, der automatisch gilt, wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wird. Gibt es einen Ehevertrag, dann meist mit dem Zweck, den gesetzlichen Güterstand zu vermeiden. Dazu vereinbart man in einem Ehevertrag eine Gütertrennung oder eine Gütergemeinschaft. Eine weitere Möglichkeit ist, die Zugewinngemeinschaft abzuändern. Ein Beispiel für eine modifizierte Zugewinngemeinschaft wäre, die Wertsteigerung einer Immobilie vom Zugewinnausgleich auszuschließen.

    ‌Der „Zugewinnausgleich“ ist ein sehr wichtiger Begriff bei einer Scheidung. Weil in den meisten Ehen kein Ehevertrag abgeschlossen wird, ist die gesetzlich festgelegte Zugewinngemeinschaft der am meistverbreitete Güterstand. Der Zugewinnausgleich findet dann statt, wenn eine Ehe mit Zugewinngemeinschaft endet. Das kann durch Scheidung oder durch Tod eines Ehegatten geschehen. Wie der Name schon hinweist, erfolgt eine Ausgleichszahlung: Derjenige Ehepartner, der während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen hat als der andere, muss diesen Überschuss mit dem anderen teilen. Er muss seinen „Zugewinn ausgleichen“.

    ‌Alle wichtigen Informationen zum Thema „Güterstand, Güterrecht & Vermögensaufteilung“ sowie Praxisbeispiele.

    8 Scheidung und Haus


    ‌Das Haus, die Wohnung oder eine andere Immobilie ist im Normalfall der höchste Vermögenswert in einer Ehegemeinschaft. Kommt es zur Scheidung, bleibt der Streit um die Immobilie oft nicht aus. Im Grunde gibt es 6 Möglichkeiten, was mit einem Haus bei Scheidung geschieht:

    1. Ein Ehegatte bleibt im Haus (in der Immobilie), der andere wird ausgezahlt
    2. ‌Das Haus wird verkauft
    3. ‌Es kommt zu einer Realteilung des Hauses
    4. ‌Das Ehepaar lässt das Haus vermieten
    5. ‌Es kommt zu einer Teilversteigerung des Hauses
    6. ‌Das Haus wird an ein Kind übertragen

    ‌Eine häufig gestellte Frage zum Thema Scheidung und Haus ist, wer für die Schulden zuständig ist. Zur Schuldenrückzahlung ist allein derjenige Ehepartner verpflichtet, der den Schuldvertrag unterschrieben hat. Haben sich aber beide zur Haftung verpflichtet, sind auch beide für die Rückzahlung der Schulden verantwortlich.

    ‌Wer darf in der Wohnung oder im Haus bleiben? Wird der Wertzuwachs der Immobilie geteilt? Lesen Sie alles hierzu und mehr im Hauptartikel Scheidung und Haus.

    9 Unterhalt


    ‌Bei einer Scheidung sind drei Arten von Unterhalt wichtig: Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt. Trennungsunterhalt kann während des Trennungsjahrs bezogen werden. Ist beispielsweise ein Ehegatte ohne Arbeit, besteht für ihn Anspruch auf 3/7 des bereinigten Nettoeinkommens vom anderen Ehegatten. Der wirtschaftlich bessergestellte Ehepartner zahlt also an den wirtschaftlich schlechter gestellten Ehepartner Trennungsunterhalt. Ausschlaggebend hierfür ist aber nicht bloß ein niedrigeres Einkommen, sondern die tatsächliche Bedürftigkeit des Antragstellers. Kann sich dieser aus eigenen Mitteln nicht ausreichend versorgen, besteht Anspruch auf Unterhalt. Voraussetzung für den Anspruch ist aber auch, dass der Unterhaltspflichtige die Kosten seines Lebensbedarfs weiterhin decken kann. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt kann nicht ausgeschlossen werden. Es liegt allerdings in der Verantwortung der unterhaltsberechtigten Person, den Unterhalt zu beantragen.

    ‌Der Unterhaltsanspruch bleibt nach der Scheidung weiterhin bestehen. Nach der Ehe heißt er jedoch nicht mehr „Trennungsunterhalt“, sondern „Ehegattenunterhalt“ auch „nachehelicher Unterhalt“ genannt. Im Grunde sind Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt dasselbe. Es müssen aber beide jeweils eigens beantragt werden, sie werden nicht automatisch ausbezahlt. Auch hier gilt: Eine Verzögerung bei der Beantragung geht zu Lasten des Antragstellers.

    ‌Für Kinder besteht in jedem Fall Unterhaltsanspruch – der sogenannte Kindesunterhalt. Derjenige Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, zahlt dem Kind sogenannten „Barunterhalt“. Derjenige Elternteil, bei dem das Kind wohnt, schuldet dem Kind „Naturalunterhalt“. Naturalunterhalt wird von jenem Elternteil geleistet, indem er das Kind betreut, versorgt und seine Wohnung zur Verfügung stellt. Der Unterhaltsanspruch eines Kindes endet aber mit einem gewissen Alter. Angenommen, das Kind ist nach wie vor in der Schulausbildung und lebt bei einem Elternteil, dann endet der Unterhaltsanspruch mit dem 21. Lebensjahr.

    ‌Die konkrete Höhe an Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Diese unterteilt sich in verschiedene Unterhaltsstufen: Je älter das Kind ist und je mehr der Unterhaltspflichtige an Nettoeinkommen verdient, desto mehr muss er Unterhalt zahlen.

    ‌Alles zum Thema Unterhalt lesen.

    10 Scheidungskosten


    ‌Die Scheidungskosten teilen sich in Anwaltskosten und Gerichtskosten. Die Anwaltskosten setzen sich aus Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr und Termingebühr sowie Auslagen zusammen. Die Gerichtskosten umfassen Gerichtsgebühren und Gerichtsauslagen. Hinzu kommen noch etwaige Notarkosten, die man aber nicht zu den Scheidungskosten an sich zählt. Überblick:

    ‌Anwaltskosten:

  • ‌Geschäftsgebühr
  • ‌Verfahrensgebühr
  • ‌Termingebühr
  • ‌Auslagen für den Anwalt
  • ‌Gerichtskosten:

  • ‌Gerichtsgebühren
  • ‌Gerichtsauslagen
  • ‌Die Scheidungskosten, müssen vom Antragssteller im Vorhinein bezahlt werden. Der Antragsteller muss vorerst die Scheidung bezahlen. Es macht aber einen Unterschied, ob die Scheidung im Einvernehmen oder im Streit abläuft. Bei einer einvernehmlichen Scheidung werden zumindest die Gerichtskosten aus Gründen der Fairness ausgeglichen.

    ‌Die streitige Scheidung muss immer gesondert betrachtet werden. Es ist recht schwer, den Kostenaufwand bei einer solchen Scheidung pauschal anzugeben. Grundsätzlich gilt aber: Beauftragen beide Ehegatten einen Anwalt, so hat jeder die Kosten für seinen Anwalt selber zu tragen. Alle Kosten für Scheidungsfolgesachen, die nicht im Verbund abgewickelt werden, bezahlt der Verlierer des Verfahrens.

    ‌Wie soll ich die Scheidungskosten berechnen? Wie kann man Scheidungskosten sparen? Informieren Sie sich in unserem Artikel Scheidungskosten.

    11 Scheidungsdauer


    ‌Wie lange dauert eine Scheidung? Auch diese Frage ist eine der am häufigsten gestellten zum Thema. Eine Antwort darauf ist aber nicht leicht zu geben. Die Scheidungsdauer hängt in erster Linie davon ab, wie einig sich die Ehepartner sind. Wollen beide, dass die Scheidung überhaupt erfolgt, ist der erste Schritt getan. Sind sie sich auch in den Folgesachen einig (Vermögensaufteilung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht usw.), ist die Scheidung einvernehmlich. Somit ist sie schnell vorbei. Ein Zeitfaktor hierbei kann jedoch der Versorgungsausgleich sein. Ein Versorgungsausgleich verlängert das Scheidungsverfahren normalerweise um 3-7 Monate. Die Rentenversicherungsträger müssen erst die Rentenansprüche berechnen, weshalb sich die Scheidungsdauer in die Länge zieht.

    ‌Sind sich die Ehepartner über die Scheidung und/oder in den Folgesachen nicht einig, wirkt sich das sehr negativ auf die Verfahrensdauer aus. Prinzipiell gilt: Je kompromissloser sich das Ehepaar im Scheidungsprozess verhält, desto länger dauert die Scheidung und desto teurer wird sie. Es ist auch möglich, dass ein Ehepartner bewusst versucht, einen Scheidungsbeschluss hinauszuzögern. Eine streitige Scheidung kann im schlimmsten Fall zu einem „Fass ohne Boden“ werden und mehrere Jahre dauern.

    ‌Ungefähre Dauer der Scheidungsarten:

  • ‌Einvernehmliche Scheidung ohne Versorgungsausgleich: ca. 1-3 Monate
  • ‌Einvernehmliche Scheidung mit Versorgungsausgleich: ca. 3-7 Monate
  • ‌Streitige Scheidung: Dauer offen
  • ‌Wie kann ich eine Scheidung beschleunigen? Wie verzögere ich eine Scheidung? Alles zum Thema Scheidungsdauer lesen.
    Hinweis:
    Die Scheidungsdauer ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Ein wesentlicher Faktor ist der Versorgungsausgleich. Wird ein solcher durchgeführt, dauert die Scheidung ca. 3 Monate länger. Eine Möglichkeit wäre, den Versorgungsausgleich in einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung  auszuschließen. Fragen Sie am besten einen Fachanwalt für Scheidungen, wie viel Versorgungsausgleich Ihnen ausbezahlt würde und entscheiden Sie dann, ob es sich lohnt.

    12 Scheidungstermin vor Gericht


    ‌Der Scheidungstermin vor Gericht findet unter Anwesenheit der Ehegatten und des Anwalts (bei einer streitigen Scheidung – beider Anwälte) statt. Der Richter fragt das Ehepaar, ob es die Ehe weiterführen oder endgültig die Scheidung will. Auch fragt er, ob sie das Trennungsjahr nach Vorschrift abgeleistet haben.

    ‌Es ist sehr wichtig, dass Sie wahrheitsgemäß antworten. Immer wieder gibt es Paare, die zum Beispiel versuchen, das Datum des Trennungsbeginns vorzudatieren. Findet das Gericht heraus, dass das Trennungsjahr nicht rechtskonform verlaufen ist, kann es den Scheidungsantrag einfach abweisen. Alle bisher entstandenen Scheidungskosten werden nicht rückerstattet. Auch riskieren Sie strafrechtliche Konsequenzen sowie Steuernachzahlungen, da die Steuerklasse mit der Trennungszeit zusammenhängt.

    ‌Wenn der Richter den Scheidungsbeschluss verkündet, bekräftigt er:
  • ‌die Ehe wird geschieden
  • ‌die Scheidungsfolgen werden wie vereinbart geregelt
  • die Ehepartner teilen die Scheidungskosten (bei einvernehmlicher Scheidung)
  • ‌Normalerweise dauert der Scheidungstermin bloß 15 Minuten. Am Ende der Scheidungsverhandlung verkündet der Richter den Scheidungsbeschluss (früher „Scheidungsurteil“). Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Um den Eheleuten noch einmal Bedenkzeit einzuräumen, gewährt das Gericht 1 Monat Bedenkzeit. Innerhalb dieser Monatsfrist kann dem Scheidungsbeschluss widersprochen werden. Nachdem der Monat verstrichen ist, wird der Beschluss rechtskräftig und das Ehepaar ist offiziell „Ex-Ehepaar“. Will das Ehepaar die Monatsfrist nicht abwarten, sondern sofort die rechtskräftige Scheidung, kann es einen sogenannten „Rechtsmittelverzicht“ einlegen.

    ‌Lesen Sie mehr darüber im Leitartikel Scheidungstermin vor Gericht.

    13 Namensänderung Scheidung


    ‌Wer nach der Scheidung seinen Nachnamen ändern möchte, kann das problemlos machen. Dazu benötigen Sie lediglich den Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk vom Gericht sowie einen Personalausweis. Für die Namensänderung ist jenes Standesamt zuständig, in dem die Ehe geschlossen wurde.

    ‌Schwieriger gestaltet sich die Namensänderung bei einem Kind. Der Nachname des Kindes bleibt nach der Scheidung bestehen, unabhängig davon ob Sie als Elternteil Ihren Nachnamen ändern. Wollen Sie den Nachnamen des Kindes auf Ihren umändern, brauchen Sie die Zustimmung des anderen Elternteils, auch wenn dieser sorgeberechtigt ist. Soll das Kind den Namen Ihres neuen Ehegatten annehmen, so muss dieser ebenso damit einverstanden sein. Hat das Kind das 5. Lebensjahr bereits vollendet, muss auch das Kind zustimmen. Darüber hinaus muss das Kind gemeinsam mit Ihnen und Ihrem neuen Ehepartner in einem Haushalt leben. Es gibt aber noch weitere Voraussetzungen für die Namensänderung bei Kind.

    ‌Was muss ich noch beachten? Welche Varianten für die Namensänderung gibt es? Alle Infos hierzu lesen Sie im Artikel Namensänderung nach Scheidung.

    14 Der Scheidungsanwalt


    ‌In Deutschland herrscht bei einer Scheidung Anwaltszwang. Das bedeutet, der Antragssteller der Scheidung muss sich im Scheidungsprozess unbedingt von einem Anwalt vertreten lassen. Sind Sie sich mit Ihrem Noch-Ehepartner über die Folgesachen einig, dann ist kein zweiter Anwalt nötig. Bei Streitigkeiten über die Folgesachen, wäre ein zweiter Anwalt sinnvoll.

    ‌Denken Sie an einen Anwaltswechsel, sollte der Wechsel so früh wie möglich gemacht werden. Dadurch hat der neue Anwalt mehr Zeit, sich mit dem Fall vertraut zu machen. Möglicherweise ist ein Wechsel dann sinnvoll, wenn zwischen Ihnen und Ihrem Anwalt ein schlechtes Verhältnis besteht und Sie in einem schwierigen Scheidungsverfahren sind. Geht es aber nur um eine einfache, einvernehmliche Scheidung, haben Sie mit dem Anwalt nicht so viel zu tun; das Verfahren ist dann in der Regel ein „Standardverfahren“.

    ‌Auf unserer Beraterseite besteht eine große Auswahl an Fachanwälten für Scheidungen, die Sie bei der Scheidung unterstützen.

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    15 FAQ – Häufig gestellte Fragen

    Welche Scheidungsarten gibt es?

    Grundsätzlich sind 3 Scheidungsformen zu unterscheide. Einvernehmliche Scheidung: Das Ehepaar ist sich über die Scheidung und die Folgesachen einig. Streitige Scheidung: Die Eheleute streiten sich in einem oder mehreren Sachen – eine Einigung ist nicht möglich. Härtefallscheidung: Der Fortbestand der Ehe ist für einen Ehepartner unzumutbar; z.B.: wegen Morddrohungen durch den Gatten usw.

    ‌Weiterlesen: Welche Scheidungsarten gibt es?

    Welche Voraussetzungen gibt es für eine Scheidung?

    Das Gericht muss die Ehe als „endgültig gescheitert“ ansehen. Das ist dann der Fall, wenn die Ehegatten eine Trennungszeit hinter sich gebracht haben und sich weiterhin scheiden lassen wollen. Wurde das Trennungsjahr erfolgreich absolviert und will sich das Paar nach wie vor scheiden lassen, kann die Scheidung erfolgen. Leben die Ehepartner bereits 3 Jahre getrennt, kann die Scheidung auch ohne Zustimmung des anderen Partners geschehen (streitige Scheidung).

    ‌Weiterlesen: Welche Voraussetzungen gibt es für eine Scheidung?

    Wann kann man sich scheiden lassen?

    Eine Scheidung kann man im Grunde immer einreichen. Wichtig: Die gesetzliche Voraussetzung für eine Scheidung liegt aber erst dann vor, wenn die Ehe unwiederbringlich zerrüttet ist. Das heißt, wenn entweder das Trennungsjahr vorbei ist, oder wenn die Eheleute bereits 3 Jahre getrennt voneinander gelebt haben. Kam die Ehe ungültig zustande, kann sie annulliert werden.

    ‌Weiterlesen: Wann kann ich mich scheiden lassen?

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