Fiskalerbschaft - Staat erbt Nachlass

Rechtsanwalt

In manchen Fällen passiert es, dass der Staat erbt. Zum Beispiel, wenn es keine Verwandten gibt. Oder: Wenn alle Erbberechtigten enterbt wurden bzw. den Nachlass ausgeschlagen oder darauf verzichtet haben. Dann tritt das Bundesland als Erbe auf, in welchem der Erblasser zum Todeszeitpunkt wohnte.

Klient und Anwalt klären die fiskalerbschaft
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In manchen Fällen passiert es, dass der Staat erbt. Zum Beispiel, wenn es keine Verwandten gibt. Oder: Wenn alle Erbberechtigten enterbt wurden bzw. den Nachlass ausgeschlagen oder darauf verzichtet haben. Dann tritt das Bundesland als Erbe auf, in welchem der Erblasser zum Todeszeitpunkt wohnte. 

Wie kann der Staat erben?


‌Die Gesellschaft in Deutschland wird zunehmend älter, viele Menschen vereinsamen. Der Staat erbt deshalb immer öfter. Gibt es keine Erben, so bleibt der Nachlass aber nicht einfach unbeachtet und herrenlos zurück. Der Staat bzw. das Bundesland, in dem der Verstorbene zuletzt lebte, kann auf zwei Arten erben: 
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‌1. durch letztwillige Verfügung (kommt selten vor): Der Erblasser kann den Staat durch Testament oder durch Erbvertrag als Erben einsetzen. Wird dem Staat per Testament vererbt, kann er aber – wie auch eine Privatperson – das Erbe ausschlagen. Möglich ist ebenso Folgendes: Der Erblasser vererbt einem Erben nur einen kleinen Teil per Testament. Gesetzliche Erben gibt es nicht. Nun erbt der Fiskus den restlichen Erbteil. 
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‌oder 
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‌2. durch gesetzliche Erbfolge: In diesem Fall ist der Staat dazu verpflichtet, das Erbe anzunehmen. Er könnte es nur ausschlagen, wenn er mit einem Testament als Erbe eingesetzt wäre. Erbt der Staat gesetzlich, so muss er den Gläubigern etwaige Schulden zurückzahlen – jedoch nur bis zu einer gewissen Höchstgrenze. Gesetzestext im Bürgerlichen Gesetzbuch [ BGB § 1936 ] nachlesen. 
 Hinweis: Unter anderem der demographische Wandel in Deutschland sorgt dafür, dass der Staat immer häufiger zum gesetzlichen Erben wird.

Wann wird der Staat gesetzlicher Erbe?


‌Der Staat kann als gesetzlicher Erbe nur auftreten, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft: 

 

Fiskalerbschaft Ablauf


‌1. Amtsgericht sucht Erben: Das Amtsgericht forscht zuerst nach, ob mögliche Erben existieren (Feststellungsverfahren). Verantwortlich ist jenes Amtsgericht, das für den Wohnsitz des Erblassers zuständig ist. Hierbei hilft meist ein öffentlicher Aufruf an die Erben im Bundesanzeiger. 
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‌2. Bestellung eines Nachlasspflegers: Häufig wird zur Sicherung der Erbschaft ein Nachlasspfleger bestellt. Ein Nachlasspfleger kümmert sich um den Nachlass, bis dieser einen Erben gefunden hat. Er sorgt auch dafür, dass sich der Nachlass nicht im Wert verringert ( § 1960 BGB ). 
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‌3. Staat erbt durch Beschluss: Findet das Amtsgericht in einer angemessenen Frist keinen Erben, setzt es jenes Bundesland als gesetzlichen Erben ein, in dem der Erblasser zum Todeszeitpunkt wohnte ( § 1964 BGB ). Sollte sich doch noch ein Erbe finden, kann er im Nachhinein noch zum Erben werden. Zum Beispiel, wenn man bei der Hausräumung noch ein Testament findet. 
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‌4. Nachlass wird verwertet: Das Bundesland bzw. der Staat verkauft oder versteigert die geerbten Vermögensgegenstände. Oft werden über Auktionen Möbel, Haushaltsgegenstände, Schmuck, Autos, Immobilien und weitere Vermögensgegenstände aus der Erbschaft versteigert. Zuständig für die staatlichen Versteigerungen ist die Plattform zoll-auktion.de . Etwaige Schulden des Erblassers gegenüber Gläubigern werden beglichen. 
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Erbt der Staat auch Schulden?


‌Der Fiskus erbt auch Schulden. Er haftet für die Nachlassverbindlichkeiten aber nur in der Höhe des vorhandenen Nachlasswerts. Damit soll vermieden werden, dass der Staat und damit die Steuerzahler erheblich belastet werden. Das bedeutet also, die Gläubiger erhalten ihr Geld nicht vollständig zurück. Die Gläubiger können sich beim zuständigen Nachlassgericht melden, um ihre Forderungen geltend zu machen. 
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Staat erbt Nachlass – Recht einfach erklärt