Sukzessivadoption: Familie sitzt auf Sofa und freut sich durch die Sukzessivadoption über mehr Rechte. © Adobe Stock | fizkes

Sukzessivadoption – Wenn der Partner ein adoptiertes Kind adoptiert

Eine Sukzessivadoption bedeutet, dass ein Kind in zwei Schritten adoptiert wird. Erst vom einen Partner, dann vom anderen. Sie ist quasi eine Stiefkindadoption, bei der das Kind jedoch nicht das leibliche, sondern das adoptierte Kind des Ehepartners oder Lebenspartners ist.

Was ist eine Sukzessivadoption?


‌Bei einer Sukzessivadoption wird ein Adoptivkind noch einmal adoptiert. Und zwar vom Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner derjenigen Person, welche das Kind schon zuvor angenommen hat.
  • Adoptiert eine nicht-verheiratete Person ein Kind, dann handelt es sich um eine sogenannte „Einzeladoption“. Geht diese Person später eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein, kann ihr Partner das Kind ebenso adoptieren
  • Verheiratete können ausschließlich gemeinsam adoptieren. Wollen sie ein Kind adoptieren, nachdem sie geheiratet haben, können sie und brauchen sie keine Sukzessivadoption betreiben. 
  • Eingetragene Lebenspartner können jedoch nicht gemeinsam adoptieren. Einer von ihnen muss vorher eine Adoption durchführen, der andere sodann eine Sukzessivadoption. 
  • Hinweis:
    Der Begriff Sukzessivadoption leitet sich vom Wort „sukzessiv“, also „schrittweise“ ab. Es handelt sich daher um eine schrittweise Adoption.

    Unterschied zwischen Stiefkind- und Sukzessivadoption?


  • Eine Stiefkindadoption bedeutet, dass jemand das leibliche Kind seines Partners adoptiert.  
  • Eine Stiefkindadoption ist möglich für Ehepaare, eingetragene Lebenspartner und Lebensgefährten (wenn Letztere 4 Jahre lang zusammen lebten).  
  • Im Gegensatz dazu steht die Sukzessivadoption, bei der jemand das Kind seines Partners, welches dieser zuvor angenommen hat, adoptiert. 
  • Eine Sukzessivadoption ist nur für Eheleute und eingetragene Lebenspartner möglich, aber nicht für Lebensgefährten (ganz gleich wie lang Lebensgefährten zusammen lebten). 
  • Hinweis:
    Eine gemeinschaftliche Adoption ist nur für Ehepartner möglich. Bei dieser Annahmeform wird ein Kind von beiden Ehepartnern gemeinsam adoptiert. Seit 1. Oktober 2017 können in Deutschland auch gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe schließen.

    Sukzessivadoption für homosexuelle Paare möglich?


    ‌Die Möglichkeit auf Sukzessivadoption gab es früher nur für Ehepartner. Seit Februar 2013 gibt es sie auch für Homosexuelle in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. Befinden sich zwei Personen bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, können sie jedoch nicht gemeinschaftlich adoptieren. Daher muss der eine Lebenspartner eine Adoption durchführen, der andere eine Sukzessivadoption. Diese beiden voneinander getrennten Verfahren können aber parallel zueinander betrieben werden.

    Welche Gründe gab es für die Gesetzesänderung?


  • Der Bundesgerichtshof ist zum Entschluss gekommen, die bisherige Regelung verletzt den allgemeinen Gleichheitssatz. 
  • Eine eingetragene Lebenspartnerschaft unterscheidet sich nicht wirklich von der Ehe im Bezug auf die Stabilität, die sie für das Kind gewährt. Beide bestreben eine dauerhafte Verbindung der Partner. Die Auflösung der Verbindung ist nicht so leicht wie bei einer losen Beziehung. 
  • Eine Sukzessivadoption beeinträchtigt nicht das Kindeswohl. 
  • Das Kind hat insgesamt eine bessere Rechtsstellung, insbesondere aber auch wenn die Lebenspartnerschaft seiner Adoptiveltern durch Trennung oder Tod aufgelöst würde (z.B. Unterhalts- und Erbansprüche).
  • Hinweis:
    Seit 19. Februar 2013 ist eine Sukzessivadoption auch für schwule und lesbische Paare in einer Ehe oder eingetragen Lebenspartnerschaft möglich. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat zu dieser Neuregelung des Gesetzes für Regenbogenfamilien geführt.

    Sukzessivadoption für Lebensgefährten möglich?


    ‌Wer weder in einer Ehegemeinschaft noch in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt (also „Lebensgefährten“), dem bleibt die Sukzessivadoption verwehrt. Der Gesetzgeber argumentiert die Ungleichstellung folgendermaßen: Lebensgefährten sind nicht so stark aneinander gebunden wie Eheleute und eingetragene Lebenspartner.

    Sukzessivadoption und gemeinschaftliche Adoption


    ‌Eine gemeinschaftliche (gemeinsame) Adoption ist nur für Ehepartner möglich. Die Ehe ist seit Oktober 2017 auch für gleichgeschlechtliche Partner möglich. Alle anderen Formen des Zusammenlebens, also weder eingetragene Lebenspartner noch Lebensgefährten, können eine gemeinschaftliche Adoption durchführen.

    Sukzessivadoption – Recht einfach erklärt

    Was bedeutet Sukzessivadoption?

    Angenommen, jemand nimmt allein ein Kind an. Heiratet er/sie später oder geht er/sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein, so kann sein Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner das Kind auch adoptieren. Insgesamt kommt es also zu zwei Adoptionen, nacheinander: Zuerst von der adoptierenden Person, dann vom Stiefelternteil. Deshalb auch der Name „Sukzessiv-Adoption“. Wollen eingetragene Lebenspartner ein Kind zusammen annehmen, ist die Sukzessiv-Adoption für sie die einzige Möglichkeit. Eine gemeinsame Adoption des Kindes ist für sie nicht möglich. 

    ‌Weiterlesen: Was ist eine Sukzessivadoption?

    Was ist der Unterschied zwischen Stiefkind- und Sukzessivadoption?

    Eine Stiefkindadoption bedeutet, dass man das leibliche Kind des Partners adoptiert. Sie ist auch bei Lebensgefährten möglich. Eine Sukzessivadoption ist nur für einen Partner möglich, der mit dem Adoptivelternteil des Kindes in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Das Kind wird zuerst vom einen, und dann – nach Eheschließung oder Eingehen der eingetragenen Lebenspartnerschaft – vom anderen Partner adoptiert. 

    ‌Weiterlesen: Unterschied zwischen Stiefkind- und Sukzessivadoption?

    Ist eine Sukzessivadoption für homosexuelle Paare möglich?

    Ja, seit Anfang 2013. Für eingetragene Lebenspartnerschaften. Das Bundesverfassungsgericht hat damals in einem Urteil beschlossen, dass die Adoptionsrechte für eingetragene Lebenspartner und deren Adoptivkinder gestärkt werden sollen. Hinsichtlich Adoption gibt es also eine Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten. 

    ‌Weiterlesen: Sukzessivadoption für homosexuelle Paare

    Aus welchen Gründen wurde die Sukzessivadoption für Homosexuelle zugelassen?

    Der Bundesgerichtshof wollte die Rechte eingetragener Lebenspartner und ihrer Kinder stärken. Somit ist nun ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis zwischen dem schwulen oder lesbischen Lebenspartner und dem Adoptivkind möglich. Damit gehen weitreichende Unterhalts-, Erb-, Sorgerechts- und Umgangsrechtsansprüche einher. 

    ‌Weiterlesen: Welche Gründe gab es für die Gesetzesänderung?

    Ist eine Sukzessivadoption für Lebensgefährten möglich?

    Nein. Für hetero- und homosexuelle Paare, die „nur“ als Lebensgefährten zusammenleben, ist die Sukzessivadoption nicht möglich. Das geht nur für Verehelichte oder eingetragene Lebenspartner. 

    ‌Weiterlesen: Sukzessivadoption für Lebensgefährten?

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