Frau schreibt mit Notar ein Testament © Adobe Stock | JPC-PROD

Testament schreiben – Mustervorlage, Kosten, Checkliste

Das Testament ist das wohl wichtigste Thema beim Erben. Mit einem Testament umgehen Sie die Erbfolge, die vom Gesetzgeber aus automatisch gilt. Wer gezielt Vermögen an ausgewählte Personen vererben will, sollte sich intensiv mit dem Testament befassen. Lesen Sie weiter, um mehr zu erfahren.

Testament Definition


‌Wer gegen die gesetzliche Erbfolge ist und sie umgehen möchte, muss ein Testament schreiben oder einen Erbvertrag abschließen (Interne Verlinkung - Erbvertrag). Eine Person, die ein Testament erstellt, kann ganz frei entscheiden, „wer“ „wie viel“ erben soll. Das wird „Testierfreiheit“ genannt. Der Testierende darf dabei aber nicht gegen die guten Sitten oder ein Gesetz verstoßen. Er kann das Testament auch jederzeit ändern.
Beispiel:
Manuel und Barbara leben unverheiratet zusammen. Sie haben ein Kind. Manuel setzt Barbara in einem Testament als Alleinerbin ein. Damit ist das Kind automatisch enterbt .

‌Als Manuel nach langjährigem Krebs stirbt, hinterlässt er einen Nachlass von 60.000 Euro. Sein Kind würde gesetzlich alles erben. Da es enterbt ist, bekommt es nur den Pflichtteil, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ausmacht (30.000 Euro). Barbara bleiben als Alleinerbin nur 30.000 Euro. Ohne Testament würde sie aber gar nichts erben.

Wann soll ich ein Testament machen?


‌>> Ein Testament ist sinnvoll, wenn man mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden ist. 
‌>> Der Erblasser kann das Testament jederzeit schreiben, bevor er verstirbt. Für ein handschriftliches Testament muss er mindestens 16, für ein notarielles Testament mindestens 18 Jahre alt sein. 

‌Oft kommt es vor, dass der Nachlass an Menschen geht, die der Verstorbene niemals als Erben wünschte. Auch wird vielen Gerüchten geglaubt, und das kann sich katastrophal auswirken. Etwa, dass Lebensgefährten selbstverständlich erben. Oft lebten sie ja mit dem Erblasser ein Leben lang zusammen und pflegten ihn im Alter. 

‌Wahr ist aber: Der Lebensgefährte erbt ohne Testament gar nichts! Dafür aber die Eltern des Verstorbenen, wenn dieser keine Kinder hat. Und sogar dann, wenn er mit seinen Eltern heillos zerstritten war.‌
Achtung:
Wer nicht will, dass der Staat über die Erbangelegenheiten entscheidet, sollte unbedingt ein Testament schreiben oder einen Erbvertrag aufsetzen. Gibt es kein Testament, kann unter Umständen sogar der Staat erben.

Welche Arten von Testament gibt es?


‌>> Ein Testament kann privatschriftlich oder öffentlich (von einem Notar) erstellt werden. 
‌>> Für unterschiedliche Situationen gibt es unterschiedliche Testamentsarten: Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament usw.

Einzeltestament


‌Jeder Mensch kann (alleine) ein Testament abschließen. Ein Einzeltestament ist nicht nur ein Testament für Alleinstehende. Wollen sich Ehegatten gegenseitig beerben, sind sie nicht dazu verpflichtet, ein gemeinschaftliches Testament zu errichten. Sie können auch jeweils ein Einzeltestament erstellen.

Gemeinschaftliches Testament

  • Testament für Eheleute: Das gemeinschaftliche Testament ist für Ehegatten und sowie eingetragene Lebenspartner vorgesehen. Häufig ist es das sogenannte Berliner Testament. Dabei regeln die Ehegatten, dass, wenn einer von ihnen stirbt, der Überlebende den ganzen Nachlass vom Verstorbenen erbt. 

    ‌Dritte Personen erben später, nämlich dann, wenn auch der überlebende Ehegatte gestorben ist. Ein Berliner Testament kann man mit Voll- und Schlusserben oder mit Vor- und Nacherben verfassen.
  • Testament für eingetragene Lebenspartner: Schwule und lesbische Partner, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können wie Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament, auch in Form eines Berliner Testaments schreiben. Homosexuelle sind Ehegatten erbrechtlich gleichgestellt.
  • Testament für unverheiratete Paare: Paare in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft haben verschiedene Möglichkeiten für ein Testament. Zum Beispiel kann jeweils ein Lebensgefährte den anderen zum Alleinerben machen. Sie können aber kein Berliner Testament wie die Ehegatten schreiben, sondern müssen ähnliche Regelungen einen Erbvertrag vereinbaren.
  • Hinweis:
    Patchworkfamilien sollten sich auf jeden Fall mit dem Thema Erbschaft auseinandersetzen. Gibt es kein Testament oder einen Erbvertrag können Menschen erben, die dem Verstorbenen nicht einmal nahestanden.

    Was kann ins Testament rein? – Das Wichtigste zum Inhalt


    ‌Beim Verfassen des Testaments gibt es wenig „muss“ und viel „kann“. Damit das Testament gültig ist, müssen einige Vorschriften befolgt werden. Mehr dazu im Abschnitt „Wann kann ich ein Testament anfechten?“

    ‌Ein Anwalt für Erbrecht stellt dabei sicher, dass die Gültigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind und unterstützt Sie dabei, die geeignetsten Gestaltungsmöglichkeiten zu finden.

    Überblick über die Punkte, die Sie bestimmen können:


    ‌>> Erbeinsetzung regeln 

    ‌>>
     Teilungsanordnung bei mehreren Erben 

    ‌>>
     Auflagen festlegen 

    ‌>> Ersatzerben einsetzen 

    ‌>>
     Vor- und Nacherben einsetzen 

    ‌>>
     Voll- und Schlusserben einsetzen 

    ‌>> Vermächtnis aussetzen 

    ‌>> Testamentsvollstreckung anordnen 

    ‌>> Weitere Regelungen

    Erbeinsetzung


    ‌Der Erblasser steht vor der grundlegenden Entscheidung, wen er als Erben einsetzt. Die Entscheidung liegt alleine bei ihm, da es um sein eigenes Vermögen geht. Er kann einen Alleinerben bestimmen oder mehrere Erben einsetzen. 

    ‌Sollen mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht eine sogenannte „Erbengemeinschaft“. Wer jemanden enterben möchte, braucht diese Person nicht extra beim Namen nennen. Die bloße Formulierung „Ich setze XY als Alleinerben ein“ meint automatisch, dass alle anderen Personen enterbt sind.

    Teilungsanordnung


    ‌Die Teilungsanordnung regelt, welcher Erbe welche Gegenstände bekommt. Mit dieser Anordnung fordert der Erblasser die Erben auf, die Nachlassgegenstände so aufzuteilen, wie er möchte. Eine Teilungsanordnung kann in einem Testament oder einem Erbvertrag festgelegt werden.‌
    Beispiel:
    „Hiermit gebe ich die Anweisung, dass meine 4 Kinder, Michael, Nele, Hannah und Karl mein gesamtes Vermögen erben sollen. Die Vermögensgegenstände sind folgendermaßen aufzuteilen: Michael bekommt die Wohnung in der Malergasse 55, Regensburg. Nele erhält mein Unternehmen, das Schuhgeschäft Simmert. Hannah erbt alle meine Wertpapiere und Karl erbt meine Segelyacht.“

    Ersatzerbschaft


    ‌Es kommt vor, dass der eingesetzte Erbe stirbt, bevor er seine Erbschaft antreten kann, oder die Erbschaft ausschlägt, möglicherweise weil sie verschuldet ist. Für diesen Fall können Sie einen sogenannten Ersatzerben einsetzen. Der Ersatzerbe löst damit den ursprünglich eingesetzten Erben bei Nichtannahme ab.‌
    Beispiel:
    „Hiermit setze ich meine Tochter, Maria Neuer, als meine Alleinerbin ein. Sollte Maria die Erbschaft nicht antreten, bestimme ich meinen Cousin, Detlef Huber, als Ersatzerben.“

    Voll- und Schlusserben


    ‌Bei dieser Art des Vererbens regeln Sie, dass der Nachlass zuerst an ihren Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner vollständig übergeht. Der Ehepartner wird mit Ihrem Tod zum Vollerben. Erst dann, wenn Sie als Vollerbe versterben, geht der Nachlass an den oder die Schlusserben. Hierbei gibt es also zwei Etappen. 

    ‌Typisch für diese Regelung ist das Berliner Testament. Es bestimmt, dass der jeweils überlebende Ehepartner Alleinerbe wird. Erst mit dem Tod des zweiten Ehepartners erben die Kinder den Nachlass, und zwar von beiden Elternteilen (Einheitslösung). Die Kinder sind also die Schlusserben der gesamten Vermögensmasse beider Eltern.‌
    Beispiel:
    „Hiermit setzen wir, die Ehegatten Ina und Jan Schäfer, uns gegenseitig als Vollerben unseres ganzen Nachlasses ein. Als Schlusserben des Letztversterbenden setzen wir unsere drei gemeinsamen Kinder, Laura, Rüdiger und Peter zu gleichen Teilen ein.“

    Vor- und Nacherbschaft


    ‌Diese Art von Erbschaft funktioniert ähnlich wie die Voll- und Schlusserbschaft – auch sie hat mehreren Etappen. Auch sie kommt meist bei Ehegatten mit Kindern vor. 

    ‌Der Unterschied: Die Vermögensmassen des Erblassers und des Vorerben verschmelzen nicht in ein gemeinsames Vermögen (Trennungslösung). Das heißt, die Nacherben erben nur vom Erblasser, aber nicht vom Vorerben. Der Vorerbe hat nur eingeschränkten Zugriff auf die Vorerbschaft, ist quasi nur Verwalter des Vermögens, bis es die Nacherben erhalten.‌
    Beispiel:
    Bernd und Gabriele sind ein Ehepaar. Sie haben zwei gemeinsame Söhne, Franz und Daniel. Bernd vertraut Gabriele aber beim Umgang mit Geld nicht. Er will daher, dass seine Kinder Nacherben werden. Als Vorerbin kann Gabriele das geerbte Haus nutzen. Bernd hat auch eine Eigentumswohnung hinterlassen, deren Mieterträge sie für die Zeit der Vorerbschaft verwenden darf. 

    ‌Verkaufen und in der Substanz verändern darf sie aber nichts. Sie verwaltet also im Grunde Bernds Nachlass, bis die Kinder als Nacherben zum Zug kommen.

    Vermächtnis


    ‌Damit bekommen bestimmte Personen Gegenstände, obwohl sie gar keine Erben sind. Die eingesetzten Erben müssen dem Vermächtnisnehmer sein Vermächtnis herausgeben, wenn dieser das Vermächtnis beansprucht. Weigern sich die Erben mit der Herausgabe, kann man vor Gericht gehen. Ein Vermächtnis kann an Personen, aber auch Vereine, Kirchen oder andere Institutionen ausgesetzt werden.‌
    Beispiel:
    „Meine Briefmarkensammlung vermache ich dem Briefmarkensammler-Verein Hamburg.“

    Auflagen


    ‌Mit einer Auflage verpflichtet der Testierende einen Erben oder Vermächtnisnehmer zu einer Handlung (Tun oder Unterlassen). Die Gestaltungsfreiheit erlaubt verschiedene Auflagen. Von der Grabpflege für die nächsten 20 Jahre, über die Pflege eines Haustiers, bis hin zur Auflage, dass die Eigentumswohnung nicht verkauft werden darf.
    Beispiel:
    Bei einer Unternehmensnachfolge gibt es häufig Auflagen. Sie sollen sicherstellen, dass die betrieblichen Strukturen beibehalten werden oder z.B. Vollmachten an bestimmte Führungspersonen erteilt werden, usw.

    Testamentsvollstrecker


    ‌Der Testamentsvollstrecker stellt sicher, dass die Erben so mit der Erbschaft umgehen, wie es der Erblasser im Testament wollte. Durch die hohen Kosten, die dabei entstehen können, macht eine Testamentsvollstreckung nicht immer Sinn. 

    ‌Sinnvoll ist ein Testamentsvollstrecker oft bei:
  • Unternehmensnachfolge
  • unübersichtlichem Nachlass
  • Erblasser hat Angst, die Erben werden sich über seinen Willen hinwegsetzen
  • usw.
  • Weitere Regelungen


    ‌Im Grunde kann man alles bis ins kleinste Detail regeln. Man kann auch festlegen, welche Blumen auf dem Grab liegen sollen und welcher Pfarrer die Totenmesse halten soll, wer die Miete überweisen darf, etc. Angelegenheiten, die sich direkt auf die Zeit nach dem Todesfall beziehen, sollten aber besser nicht im Testament geregelt werden. Bis zur Testamentseröffnung können 6 Wochen vergehen, ein Begräbnis findet aber viel früher statt.

    Wie soll ich ein Testament verfassen? – Checkliste


    ‌Es gibt zwei Formen für ein Testament: 

    ‌>> selber handschriftlich schreiben 
    ‌>> von einem Notar erstellen lassen

    Handschriftliches Testament


    ‌Bei der eigenhändigen Variante, muss der Testierende folgende wichtige Vorschriften beachten:
  • Schreibt man ein Testament selbst, ist es äußerst wichtig, dass man es handschriftlich schreibt. Der Testierende darf es nicht mit dem PC oder der Schreibmaschine schreiben. Ist es nicht handschriftlich (privatschriftlich) und eigenhändig verfasst, so ist es unwirksam.
  • Ort, Datum und Zeit müssen auf dem Testament stehen. Das ist wichtig für den Fall, dass später ein neues Testament geschrieben wird. Dann ist erkenntlich, welches das neue und welches das alte Testament ist.
  • Sind mehrere Testamente vorhanden, kann es zu Missverständnissen kommen. Stellen Sie also sicher, dass ein nicht mehr benötigtes Testament vernichtet wird (verbrennen oder zerreißen). Soll mit einem neuen ein älteres Testament ersetzt werden, muss dies jedenfalls klar kenntlich gemacht werden.
  • Die Sprache im Testament soll klar und eindeutig sein. Benannte Personen sollen mindestens mit Vor- und Nachnamen benannt werden. Um Unklarheiten und Verwechslung zu vermeiden, zusätzlich zum Namen noch weitere persönliche Daten anführen.
  • Spätere Änderungen oder Ergänzungen sollen klar erkenntlich sein. Jede einzelne Änderung muss extra vom Testierenden, direkt unter der Änderung, unterschrieben werden.
  • Das Testament sollte durchnummeriert sein – jede einzelne Seite sollte eine Nummer haben. Würde jemand eine Seite daraus entwenden, wäre dies dann ersichtlich.
  • Wer ein Testament privatschriftlich verfasst, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Beim Notar kann man bereits ab dem 16. Lebensjahr ein Testament schreiben lassen.
  • Achtung:
    Unklare Benennungen von Personen oder Nachlassgegenständen können unangenehme Folgen für Erblasser und angedachte Erben haben. Schlimmstenfalls bleiben die Personen, die mit dem Testament beerbt werden sollten, tatsächlich nur „angedachte Erben“. Je eindeutiger die Formulierung, desto besser.

    Notarielles Testament


    ‌Wer auf Nummer sicher gehen will, kann sein Testament vom Notar schreiben lassen. Diese Variante hat einige Vorteile, weshalb es auch etwas kostet. Die Höhe der Notarkosten ist von der Höhe des Nachlasswerts abhängig. Je wertvoller der Nachlass, desto höher sind die Kosten für den Notar. 

    ‌Vorteile eines Testaments beim Notar:

  • Expertenrat: Ungültige Formulierungen werden mit einem notariellen Testament vermieden.
  • Notarielles Testament gleich Erbschein? – Ja. Ein vom Notar verfasstes Testament (auch öffentliches Testament genannt) ersetzt den Erbschein. Somit kann man sich die Beantragung eines Erbscheins und die damit entstehenden Kosten sparen.

    ‌ 
  • Wie soll ich ein Testament schreiben? – Vorlage


    ‌Nachstehend finden Sie ein Muster, anhand dessen Sie ein Testament schreiben können. Beachten Sie aber immer, dass ein Muster nur ein Beispiel ist. Eine Vorlage sollte nicht einfach direkt übernommen werden. 

    ‌Wer nichts riskieren möchte, sollte das Testament von einem Anwalt für Erbrecht oder auch von einem Notar durchsehen lassen.
    Testament Vorlage (Beispiel mit Ersatzerben): 

    ‌Ich, Moritz Becker, geboren am 2. Mai 1960 in Hannover, wohnhaft in Köln, Flußstraße 7, errichte folgendes Testament: 

    ‌Hiermit setze ich meine Lebensgefährtin, Julia Wolf, geboren am 23. November 1966 in Kiel, wohnhaft in Köln, Flußstraße 7, als Alleinerbin meines gesamten Nachlasses ein. Für den Fall, dass Julia Wolf vor mir verstirbt, soll mein Freund Thomas Schmidt, geboren am 5. September 1970 in Berlin, wohnhaft in Köln, Münchner Straße 94, meinen gesamten Nachlass erben. 

    ‌Köln, 30. April 2020

    Wo kann ich ein Testament hinterlegen?


    ‌Viele Erblasser fragen sich, wohin sie das Testament geben sollen, um es sicher aufzubewahren. Die Varianten für die Aufbewahrung sind:
  • Testament zu Hause aufbewahren: Wer das Testament zuhause aufbewahren möchte, sollte es an einen sicheren Ort legen. Der Ort soll aber nicht so versteckt sein, dass niemand das Testament finden kann. Am besten verrät man einem oder zwei absoluten Vertrauenspersonen, wo sich das Testament befindet. 
  • Testament bei Gericht hinterlegen: Wer sich Sorgen darüber macht, dass ein enterbter Verwandter das Schriftstück verschwinden lassen könnte, hat eine sichere Alternative: Man kann das Testament an das Nachlassgericht geben. Das Nachlassgericht eröffnet das Testament nach dem Todesfall und verständigt die Erben. Die Hinterlegung kostet nicht viel.
  • Achtung:
    Wer ein Testament findet, muss es unbedingt dem Gericht übergeben. Erfährt jemand davon, muss man mit strafrechtlichen Folgen rechnen. Sobald Sie ein Schriftstück finden, das einem Testament ähnelt, müssen Sie es herausgeben. Die Bewertung, ob es sich wirklich um ein Testament handelt, obliegt dem Gericht.

    Wann kann ich ein Testament anfechten?


    ‌Gegen das Testament vorgehen kann man nur, wenn das Testament nichtig, also ungültig ist. Das ist der Fall, …
  • wenn der Testierende beim Schreiben des Testaments testierunfähig war (Zum Beispiel wegen Geisteskrankheit, schwerer Demenz, Schizophrenie, oder aber einfach noch minderjährig war, als er das Testament verfasste).
  • wenn im Schriftstück sittenwidrige Formulierungen enthalten sind („Will mein Sohn Alleinerbe werden, muss er sich vorher von seiner Frau scheiden lassen.“).
  • wenn die Formvorschriften nicht beachtet wurden (Testament ohne Unterschrift oder Datum; mit dem Computer geschrieben, etc.).
  • andere Verstöße
  • >> Einspruch gegen Testament erheben? Alle Gründe und eine Vorgehensempfehlung finden Sie im Artikel „Testament anfechten“.

    Was kostet ein Testament?


    ‌Wer das Testament privatschriftlich schreibt, spart sich die Notarkosten. Für ein Testament beim Notar ist der Nachlasswert wichtig. Je höher der Nachlasswert, desto mehr kostet das notarielle Testament. Für gemeinschaftliche Testamente berechnet der Notar die doppelte Gebühr, da darin zwei Personen eingebunden sind. 

    ‌>> Wie viel kostet ein Testament? Alle Details 

    Testament – Recht einfach erklärt

    Was ist ein Testament?

    Das Testament ist eine letztwillige Verfügung, die jede Person ab 18 Jahren verfassen kann. Wer mit der gesetzlichen Erbfolge nicht zufrieden ist, sollte unbedingt ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen. Ein Testament macht also nicht nur für Lebensgefährten Sinn. 

    ‌Weiterlesen: Testament – Definition

    Was kann ich in ein Testament schreiben?

    Der Testierende kann völlig frei entscheiden, was mit seiner Erbschaft passieren soll. Vor- und Nacherbschaft, Voll- und Schlusserbschaft, Vermächtnis, Auflagen, Testamentsvollstreckung, Ersatzerbschaft, Teilungsanordnung und vieles Weitere kann darin geregelt werden. 

    ‌Weiterlesen: Was kann ins Testament?

    Wie schreibe ich ein Testament?

    Entweder privatschriftlich, also handschriftlich und eigenhändig, oder von einem Notar schreiben lassen. Wichtig: Ein privatschriftliches Testament darf nicht mit dem Computer geschrieben werden. Ort, Datum und Unterschrift des Testierenden sind äußerst wichtig. Genauso die klare Benennung von Personen mit Vor- und Nachnamen, etc. 

    ‌Weiterlesen: Wie soll ich ein Testament verfassen? – Vorgehen

    Kann ich ein Testament ohne Notar machen?

    Ja. Der Gang zum Notar ist für ein Testament nicht Pflicht. Sie können auch ein privatschriftliches Testament schreiben. Das notarielle Testament hat aber den Vorteil, dass sich der Notar bestens bei Testamenten auskennt und genau weiß, was rein muss und was verboten ist. Hinweis: Ein Erbvertrag muss immer von einem Notar beglaubigt werden. 

    ‌Weiterlesen: Wie soll ich ein Testament verfassen? – Checkliste

    Wo soll ich ein Testament aufbewahren?

    Ein Testament können Sie entweder zu Hause oder beim Nachlassgericht aufbewahren. Zu Hause am besten an einem sicheren Ort, den ein oder zwei Ihrer Vertrauenspersonen kennen. Die Hinterlegung beim Nachlassgericht für eine geringe Gebühr ist die sicherere Variante. 

    ‌Weiterlesen: Wo kann ich ein Testament hinterlegen?

    Wann ist ein Testament ungültig?

    Wenn der Testierende beim Verfassen testierunfähig war (geisteskrank usw.), wenn das Testament gefälscht wurde, wenn das Testament sittenwidrig ist („Hans wird Alleinerbe, nur wenn er Monika heiratet“), wenn Formvorschriften ignoriert wurden (persönliche Handschrift, Unterschrift, Datum etc.), wenn Pflichtteilsberechtigte übergangen wurden, usw. 

    ‌Weiterlesen: Wie kann ich ein Testament anfechten?

    Was mache ich, wenn ich ein Testament zu Hause gefunden habe?

    Wer ein Testament zu Hause findet, muss es unverzüglich dem Nachlassgericht aushändigen. Tut man das nicht, macht man sich strafbar. Außerdem kann das schwere Folgen für die eigene Erbbeteiligung haben, sofern man als Erbe eingesetzt ist. Sind Sie nicht sicher, ob es sich um ein Testament handelt, geben Sie es trotzdem ab. Die Bewertung, ob es tatsächlich ein Testament ist, nimmt das Gericht vor. 

    ‌Weiterlesen: Wie kann ich ein Testament anfechten? 

    Welche Alternative gibt es zum Testament?

    Die typische Testament-Alternative ist der sogenannte Erbvertrag. Anders als das Testament ist er ein Vertrag, es braucht also die Zustimmung zweier Personen, der Vertragspartner. Für viele persönliche oder familiäre Situationen gibt es passende Testament- und Erbvertragsarten. Bei Unsicherheiten fragen Sie am besten einen Rechtsanwalt um Unterstützung. 

    ‌Weiterlesen: Testament – Definition

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