Auch Vater hat Umgangsrecht mit Kind © Adobe Stock | luckybusiness

Umgangsrecht – Rechte und Pflichten

Das Umgangsrecht ist ein komplexes Thema, das nicht in ein paar Zeilen zu erklären ist. Umgangsrecht und Sorgerecht gelten unabhängig voneinander. Jeder Elternteil hat das Recht und die Pflicht, mit dem Kind in Kontakt zu sein und Zeit mit ihm zu verbringen. Das heißt: Umgangsrecht haben auch Eltern ohne Sorgerecht. Verwirken kann man dieses Recht nur, wenn das Kind durch die umgangsberechtigte Person gefährdet wird. Häftlinge haben übrigens genauso ein Recht auf Umgang. Lesen Sie alles Wichtige zum Thema in diesem Beitrag.

Was ist das Umgangsrecht?


‌Das Umgangsrecht (§§ 1684 und 1685 BGB) umfasst Rechte und Pflichten für den Kontakt zwischen Kind und jenem Elternteil, bei dem das Kind nicht ständig wohnt. Der Begriff „Besuchsrecht“ meint dasselbe. 

Das Umgangsrecht unterscheidet sich vom Sorgerecht.

‌Das Recht auf Umgang besteht auch für einen Elternteil, der kein Sorgerecht hat. Haben beide Elternteil das Sorgerecht, müssen sie trotzdem Vereinbarungen zum Umgang treffen.
Hinweis:
Eltern haben automatische in Umgangsrecht. Es muss nicht eigens beantragt werden. Ein Recht auf Umgang haben auch jene Elternteile, die kein Sorgerecht haben.
Das Recht auf Umgang besteht nicht nur aus Elternsicht: Auch das Kind hat das Recht, mit beiden Eltern regelmäßig Zeit zu verbringen. 

‌Das Gesetz geht sogar noch weiter und hält fest, dass jeder Elternteil nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet ist, Umgang mit dem Kind zu haben. Der enge Kontakt zu jeweils beiden Elternteilen ist förderlich für die Kindesentwicklung:
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.“ 

Davon abgesehen müssen die Eltern respektvoll miteinander umgehen und dürfen im Beisein des Kindes nicht ständig den anderen Elternteil schlechtreden. Das Gesetz hält dazu fest:
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.

‌Wer hat ein Umgangsrecht?


Auch andere Personen können ein Umgangsrecht mit dem Kind haben. Dazu zählen: ‌

  • Großeltern des Kindes
  • Geschwister des Kindes
  • andere Personen, die einen engen Bezug zum Kind haben. (Zum Beispiel Stiefvater oder Stiefmutter oder der Ex-Partner der Mutter, mit dem das Kind immer schon viel Zeit verbracht hat etc.) 
  • Dem Kind ist der Umgang mit diesen Personen zu gewähren, sofern das dem Kindeswohl entspricht. Verweigert der sorgeberechtigte Elternteil diesen Personen den Umgang, können sie das Jugendamt oder auch einen Anwalt für Familienrecht einschalten.

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    Welche Rechte & Pflichten haben Umgangsberechtigte?


    ‌Für die Person, der das Umgangsrecht zugesprochen wurde, gibt es einige Rechte und Pflichten zu beachten. Egal, ob der Vater oder die Mutter umgangsberechtigt ist. Genauso muss sich die Person, welche das Kind betreut, an gewisse Regeln halten.

    ‌Die wichtigsten Rechte und Pflichten werden in nachstehender Tabelle erklärt:

    Pflichten

      1. Abstimmung in der Ausgestaltung des Umgangsrechts
        ‌Eltern müssen untereinander regeln, wie sie das Umgangsrecht wahrnehmen. Wann holt der Vater das Kind ab, wann bringt er es zurück? Wie oft darf das Kind beim Vater übernachten? Usw.
      2. Anspruch auf Auskunft
        ‌Umgangsberechtigte Person darf erfahren, wie es dem Kind geht, was das Kind macht, etc. Sie darf an der persönlichen Entwicklung des Kindes teilnehmen.
      3. Anspruch auf persönlichen Kontakt sowie Kontakt über verschiedene Kommunikationsmedien
        Umgangsberechtigte können über Telefon, Post, E-Mail oder andere elektronische Medien mit dem Kind kommunizieren.
      4. ‌Handschenkung an das Kind
        ‌Übliche Schenkungen sind durchaus möglich: Zum Beispiel darf der umgangsberechtigte Vater seiner Tochter ein paar Hundert Euro zum Geburtstag schenken.
        ‌‌
      5. ‌Alltägliche Entscheidungen allein treffen
        ‌„Bei Papa gibt es das ganze Wochenende Pizza, Pommes und Cola“. Der andere Elternteil kann das nicht einfach verbieten, auch wenn er dagegen ist.
      6. ‌„Große Reisen“ möglich, aber betreuender Elternteil muss zustimmen
        ‌Beispiel: Der Vater ist nicht sorgeberechtigt und will mit dem minderjährigen Sohn nach Australien fliegen. Er braucht die Zustimmung der sorgeberechtigten Person (der Mutter).
      1. Beziehung zwischen Kind und Elternteile darf nicht beeinträchtigt werden
        ‌Ein Elternteil darf das Kind nicht zu seinem eigenen Vorteil beeinflussen, indem es bspw. den anderen Elternteil immer vor dem Kind schlechtmacht.
      2. ‌Kind geistig auf den Umgang vorbereiten
        Ein Kind muss sich auf jeden Elternteil immer etwas anders einstellen. Deshalb sollte das Kind stets positiv und gefühlvoll auf den Kontakt mit dem Vater / der Mutter vorbereitet werden.
      3. Eltern müssen zusammenarbeiten
        Das Organisieren und Realisieren der Kinderbesuche verlangt von beiden Elternteilen Kooperationsbereitschaft: Bei Unstimmigkeiten und Streits ist nämlich meist das Kind die leidtragende Person.
      4. Positiver Umgang zwischen den Eltern
        ‌Das Verhältnis der Eltern soll zumindest neutral-positiv sein. Das entlastet das Kind.
      5. ‌Kosten übernehmen während dem Umgang
        Die umgangsberechtigte Person kommt für alle Kosten auf, während das Kind bei ihr ist. Dazu gehören Fahrtkosten, Kosten für Lebensmittel und Verpflegung, für Freizeitaktivitäten etc.
      6. Unterhaltspflicht bleibt bestehen
        Der unterhaltspflichtige Elternteil muss den Kindesunterhalt ganz normal weiterzahlen. Die gemeinsam mit dem Kind verbrachte Zeit ersetzt nicht die Unterhaltszahlungen.

    • Welche Umgangsregelungen gibt es?


    ‌Die gängigen Umgangsmodelle in Deutschland sind das Wechselmodell, das Residenzmodell und das Nestmodell. 

    ‌Die Eltern müssen selbst regeln, wie, wann und wie oft Zeit mit dem Kind verbracht wird. Können sie sich schlichtweg nicht einigen, können sie zum Jugendamt gehen oder das Familiengericht einschalten. Die Beratung bei einem Anwalt für Familienrecht ist sinnvoll.
  • Residenzmodell: 
    ‌Hier ist das Kind die meiste Zeit beim sorgeberechtigten (betreuenden) Elternteil. Das ist meist die Mutter. Regelmäßig befindet sich das Kind auch beim umgangsberechtigten Elternteil. Dieses Modell ist das gebräuchlichste. 
  • Mehr über das Residenzmodell
  • Wechselmodell: 
    ‌Hier wechselt das Kind zwischen sorge- und umgangsberechtigtem Elternteil: Die Elternteile verbringen jeweils gleich viel Zeit mit dem Kind (echtes Wechselmodell) oder ein Elternteil mehr als der andere (unechtes Wechselmodell).
  • Mehr über das Wechselmodell
  • Nestmodell: 
    ‌Dieses Modell ist dem Wechselmodell ähnlich, mit dem Unterschied: Die Kinder wohnen in einem Eigenheim. Die Eltern wohnen aber nicht bei den Kindern, sondern haben jeweils eigene Wohnungen. Nicht die Kinder, sondern die Eltern packen die Koffer und kommen abwechselnd in das Eigenheim der Kinder. So müssen sich die Kinder nicht ständig umstellen. 
  • Mehr über das Nestmodell
  • Hinweis:
    Je nachdem, ob die getrennten oder geschiedenen Eltern fähig sind, sich miteinander abzusprechen, gibt es starre oder flexible Umgangsmodelle.

    Wie oft darf der Vater das Kind sehen?


    ‌Das Umgangsrecht ist an kein Geschlecht gebunden. Meistens lebt aber das Kind bei der Mutter. Meistens machen sich daher Väter Sorgen, dass sie das Kind nur noch selten sehen dürfen. 

    Es gibt keine exakten Vorgaben, wie oft ein Elternteil sein Kind sehen darf. Es liegt gänzlich bei den Eltern, sich über die Häufigkeit der Besuche einig zu werden.

    Können sie keine einvernehmliche Lösung finden, sollten sie zuerst das Jugendamt kontaktieren. Kommt es auch dann zu keiner Einigung, muss das Gericht darüber entscheiden.‌
    Beispiel:
    Das Gericht entscheidet immer nach der jeweiligen familiären Situation. Vorrang hat immer das Kindeswohl und nicht bloß das Interesse der Eltern.

    Was darf der Vater bestimmen?


    ‌Die umgangsberechtigte Person – egal ob Vater oder Mutter – darf selbst bestimmen, wie sie die Zeit mit dem Kind verbringt. 

    ‌Hat zum Beispiel der Vater eine neue Freundin, kann er das Kind einfach zu dieser mitnehmen. Die Mutter kann nichts dagegen unternehmen.
    Achtung:
    Nicht erlaubt sind Unternehmungen oder Aktivitäten, die eine Kindeswohlgefährdung hervorrufen.

    Welche Regelungen gibt es für Ferien und Feiertage?


    ‌Der besuchsberechtigte Elternteil hat das Recht, Ferien und Feiertage zu einem bestimmten Ausmaß zusammen mit dem Kind zu verbringen. Wie lange ein gemeinsamer Urlaub mit dem Kind dauern darf, ist gesetzlich nicht festgelegt. Es gibt auch keine gesetzliche Regelung dafür, bei welchem Elternteil das Kind welche Feiertage verbringen muss. 

    ‌Möchte die umgangsberechtigte Person mit dem Kind ins Ausland fahren, braucht sie die Zustimmung vom anderen Elternteil. 

    ‌Die Eltern müssen daher kooperieren und sich abstimmen: Dem Kindeswohl entspricht am besten eine faire und nicht zu häufig wechselnde Zeitaufteilung.
    Beispiel:
    Martin verbringt einen Feiertag bei seinem Vater, den nächsten bei seiner Mutter. Bei seinem Geburtstag ist er im einen Jahr bei seinem Vater, im darauffolgenden bei seiner Mutter etc.
    Verstehen sich die Eltern, sind selbstverständlich auch gemeinsame Freizeitaktivitäten oder Urlaube denkbar; sofern die Eltern nicht im Trennungsjahr sind. Halten sie sich nicht an die Regeln des Trennungsjahrs, kann das die Scheidungsdauer hinauszögern.
    Beispiel:
    Lisa hat 6 Wochen Sommerferien. Sie lebt bei ihrer Mutter. Ihr Vater hat ein Besuchsrecht, aber kein Sorgerecht. Der Vater möchte mit Lisa für 4 Wochen auf Urlaub nach Spanien fahren. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden: Eine festgeschriebene „50/50-Regelung“ für die Ferienzeit gibt es nicht. Können sich die Eltern jedoch nicht einigen, kann der Gang zu einem Rechtsanwalt oder zum Jugendamt sinnvoll sein.

    Was gilt beim Umgang mit Kleinkindern?


    ‌Die Rechtsprechung geht grundsätzlich davon aus, dass die umgangsberechtigte Person ein Kleinkind ausreichend betreuen kann. Gegen den Umgang mit einem Kleinkind ist daher nichts einzuwenden. Dazu gehören auch Übernachtungen und Unternehmungen. 

    ‌Ein intensiver Umgang zwischen dem Kleinkind und dem besuchsberechtigten Elternteil ist förderlich für das Kindeswohl.  
    Hinweis:
    Das Kindeswohl steht immer an 1. Stelle. Der Umgang mit beiden Eltern ist auch für Kleinkinder wichtig. Ein junges Kindesalter ist in der Regel kein ausreichendes Kriterium, um den Umgang verweigern zu können.

    Wie kann ich das Umgangsrecht verweigern und einklagen?


    ‌Liegen gute Gründe vor, kann einem Elternteil der Umgang mit dem Kind untersagt werden. 

    ‌Umgekehrt: Verweigert der betreuende Elternteil den Umgang oder verstößt er ständig oder wiederholt gegen seine Pflichten, so kann der Umgangsberechtigte sein Recht einklagen.

    Unter welchen Umständen kann man das Umgangsrecht verweigern?


    ‌Der personensorgeberechtigte Elternteil kann dem umgangsberechtigten Elternteil den Umgang nur verweigern, wenn es schwerwiegende Gründe dafür gibt. Dafür müssen immer konkrete Hinweise oder Beweismittel vorliegen. 

    ‌Eine Verweigerung ist möglich bei:
  • Missbrauch des Kindes (körperlich, sexuell) durch die umgangsberechtige Person 
  • Psychische Auffälligkeiten beim Kind, die auf die umgangsberechtige Person zurückzuführen sind. 
  • Schwerer Alkohol- und Drogenmissbrauch der umgangsberechtigten Person 
  • Konkrete Entführungsgefahr durch die umgangsberechtigte Person 
  • Ansteckende Krankheiten, die von der umgangsberechtigten Person übertragen werden können. 
  • Wichtig ist aber, dass man das Kind dem anderen Elternteil nicht vorenthält, obwohl keine ausreichenden Gründe vorliegen. Ein solches Vorgehen wäre nur bei akuter Gefahr gerechtfertigt. 

    ‌Wer sich Sorgen um sein Kind macht, sollte einen Anwalt für Familienrecht einschalten, um alle rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen. Liegt eine dringende Kindeswohlgefährdung vor, muss jedoch unverzüglich das Jugendamt informiert werden. Bei Gefahr in Verzug müssen die Polizei und Rettungskräfte alarmiert werden.
    Hinweis:
    Nur das Familiengericht kann entscheiden, ob das Umgangsrecht entzogen werden soll.

    Was kann man tun, wenn die Mutter das Kind vorenthält?


    ‌Wird einem der Umgang verweigert, kann man beim Familiengericht das Umgangsrecht einklagen. Das Gericht entscheidet dann, was für das Kindeswohl am besten ist. 

    ‌Gebräuchlich ist auch ein sogenanntes „Vermittlungsverfahren“: Dabei versucht das Familiengericht zwischen den streitenden Eltern zu vermitteln. 

    ‌Innerhalb einer festgelegten Frist gibt es dann die Möglichkeit, eine einvernehmliche Regelung zu treffen. Sind die Eltern unfähig sich zu einigen, trifft das Gericht eine Entscheidung.
  • Was geschieht, wenn der Umgang trotz Gerichtsbeschluss verweigert wird?


    ‌Im Weiteren kann es zu Komplikationen bei der Umsetzung des Besuchsrechts. Denn nur weil das Gericht etwas beschließt, folgt daraus nicht automatisch, dass die sich weigernde Person den Beschluss auch umsetzt. 

    Gerichtliche Maßnahmen zur Durchsetzung des Umgangsrechts:
  • Der betreuende Elternteil muss Ordnungsgeld zahlen 
  • Ein sogenannter „Umgangspfleger“ wird angeordnet 
  • Begleiteter Umgang mit einem Dritten 
  • Dem betreuenden Elternteil wird das Sorgerecht entzogen 
  • Hinweis:
    Das Gericht muss sich um die Durchsetzung des Besuchsrechts kümmern. Tut es das nicht ausreichend, kann die benachteiligte Person sogar auf Schadenersatz klagen. Wer eine solche Klage einbringen will, sollte sich erst mit einem Familienanwalt beraten.

    Wer holt und bringt das Kind?


    ‌Der umgangsberechtigte Elternteil hat grundsätzlich die Aufgabe, das Kind abzuholen und es wieder zurückzubringen. Der sorgeberechtigte Elternteil muss das Kind entsprechend vorbereiten (Anziehen, Kleidung einpacken etc.), sodass es bereit fürs Abholen ist, wenn der umgangsberechtigte Elternteil da ist. 

    ‌Leben die Eltern weit voneinander entfernt und muss das Kind eine längere Reise antreten, kann vom Sorgeberechtigten aber verlangt werden, dass er das Kind zum Bahnhof oder Flughafen bringt. 

    ‌Transportkosten und andere Kosten, die beim Abholen und Zurückbringen entstehen, müssen grundsätzlich vom Umgangsberechtigten getragen werden.
    Hinweis:
    Es ist sinnvoll, fixe Zeiten fürs Abholen und Zurückbringen auszumachen, um Streitigkeiten vor dem Kind zu vermeiden.

    Was ist eine Umgangspflegschaft?


    ‌Eine Umgangspflegschaft bezeichnet die gerichtliche Beauftragung einer Person, das Umgangsrecht durchzusetzen. Der Umgangspfleger koordiniert zum Beispiel die Übergabe des Kindes und sorgt für einen neutralen und friedlichen Rahmen bei der Begegnung der Eltern. 

    ‌Die allermeisten Kinder wollen mit beiden Eltern Zeit verbringen. Oft trauen sie sich jedoch nicht, ihr Umgangsbedürfnis vor dem einen Elternteil zu äußern, weil dieser womöglich immer schlecht über den anderen redet. Der Umgangspfleger kann dem Kind helfen, wenn es bei Elternkonflikten zwischen den Fronten steht

    ‌Die Umgangspflegschaft ist befristet: Sie soll den Eltern dabei helfen, in Zukunft selber zu Recht zu kommen. 

    ‌Schaffen sie das nicht, muss über weitere Schritte vor Gericht nachgedacht werden. 
  • Hinweis:
    Der Umgangspfleger kann zwar nicht als Problemlöser für alles auftreten. Da Umgangsstreitigkeiten sehr häufig vorkommen, ist die Umgangspflegschaft aber eine besonders wichtige Hilfe, um ein produktives Familienklima zu fördern.

    Haben Inhaftierte ein Umgangsrecht?


    ‌Ja. Auch inhaftierte Personen haben ein Besuchsrecht. Der Kontakt zu beiden Eltern fördert die Kindesentwicklung kann eine Entfremdung vorbeugen. Natürlich nur, wenn das Kind nichts gegen den Kontakt hat. Das Interesse des Kindes ist immer zu berücksichtigen. 

    ‌Wie die Umgangsregelung für Inhaftierte in der Praxis aussieht, hängt vom Einzelfall ab. 

    ‌Zum Beispiel ist ein begleiteter Umgang in einer Vater-Kind-Gruppe möglich. Oft finden diese Treffen in eigenen Räumlichkeiten einer Justizvollzugsanstalt statt.  

    Weitere Beiträge

  • Umgangsrecht – Recht einfach erklärt

    Was bedeutet Umgangsrecht?

    Es umfasst das Recht sowie die Pflicht von Eltern, mit dem Kind Kontakt zu haben und regelmäßig Zeit zu verbringen (Treffen, Freizeitaktivitäten, Übernachtungen, Urlaub, usw.). Auch das Kind hat das Recht, Umgang mit seinen beiden Eltern zu pflegen. Ein anderes Wort für Umgangsrecht ist „Besuchsrecht“. 

    ‌Weiterlesen: Was ist das Umgangsrecht?

    Gibt es ein Umgangsrecht ohne Sorgerecht?

    Ja. Das Besuchsrecht gilt unabhängig von der Obsorge. Hat zum Beispiel ein Vater kein Sorgerecht, hat er trotzdem ein Besuchsrecht. Die Rechte und Pflichten einer sorgeberechtigten Person gehen weiter, als die einer umgangsberechtigten. 

    ‌Weiterlesen: Was ist das Umgangsrecht? 

    Gibt es ein Umgangsrecht für Großeltern?

    Ein Umgangsrecht für Großeltern besteht dann, wenn er das Kindeswohl fördert. Mit anderen Worten: Möchten das Kind und die Großeltern im Kontakt stehen, sollen die Eltern das erlauben. Sehen sich die Großeltern ungerecht behandelt, können sie das Jugendamt oder einen Anwalt heranziehen. 

    ‌Weiterlesen: Wer hat ein Umgangsrecht?

    Was darf ein Vater mit Umgangsrecht bestimmen?

    Das Umgangsrecht gilt unabhängig vom Geschlecht. Umgangsberechtigte haben ein Recht auf Auskunft, wie es dem Kind geht, müssen in der Zeitplanung mit dem Kind berücksichtigt werden, dürfen mit dem Kind in Kontakt stehen, können selbst über tägliche Angelegenheiten entscheiden, wenn das Kind bei ihnen ist, usw. 

    ‌Weiterlesen: Was darf der Vater bestimmen?

    Welche Regelungen gelten für das Umgangsrecht in den Ferien?

    Es gibt keine gesetzliche Regelung hierzu. Das Kindeswohl hat immer Vorrang. In der Praxis teilen die Eltern die Ferien meist fair auf. Einen Teil verbringt das Kind beim einen Elternteil, den anderen Teil beim anderen Elternteil. Die Eltern müssen sich untereinander ausmachen, was gelten soll. 

    ‌Weiterlesen: Welche Regelungen gibt es für Ferien und Feiertage? 

    Wer hat das Umgangsrecht an Feiertagen?

    Es gibt keine Vorschriften hierfür. Die Eltern sollen darauf achten, dass das Kind mit beiden genügend Zeit verbringt. Häufige Lösung: ein Geburtstag bei der Mutter, einer beim Vater. Einmal Weihnachten mit Mama, nächstes Mal mit Papa. 

    ‌Weiterlesen: Welche Regelungen gibt es für Ferien und Feiertage?

    Was gilt für das Umgangsrecht bei Kleinkindern?

    Es gibt keine Unterschiede bei Kleinkindern. Die Rechtsprechung geht grundsätzlich davon aus, dass der Elternteil mit Umgangsrecht sich um das Kleinkind kümmern kann. Übernachtungen und regelmäßige Aufenthalte beim umgangsberechtigten Elternteil sind zulässig; sie fördern die Entwicklung des Kleinkindes. 

    ‌Weiterlesen: Was gilt beim Umgang mit Kleinkindern?

    Wann kann man ein Umgangsrecht verweigern?

    Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, kann das Besuchsrecht verweigert bzw. abgesprochen werden. Zum Beispiel, wenn der Umgangsberechtigte das Kind in Gefahr bringt. Etwa durch übermäßigen Alkohol- und Drogenkonsum, körperlichen und seelischen Missbrauch, wenn eine Entführungsgefahr besteht etc. 

    ‌Weiterlesen: Wie kann ich das Umgangsrecht verweigern und einklagen?

    Haben Häftlinge ein Umgangsrecht?

    Ja. Das Umgangsrecht gilt auch für Eltern im Gefängnis. Meistens erfolgt der Umgang jedoch unter Aufsicht bzw. im Beisein einer dritten Person. JVAs haben häufig einen eigenen Raum, wo sich Eltern und Kinder treffen können. Nur in gravierenden Fällen, darf das Umgangsrecht nicht wahrgenommen werden. 

    ‌Weiterlesen: Haben Inhaftierte ein Umgangsrecht?

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