Zum 1. Januar 2022 werden die Mindestunterhaltsbeträge erhöht. Damit erhöhen sich auch die Zahlbeträge für den Unterhaltsvorschuss. Wer hat Anspruch? Wie hoch ist der Vorschuss? Muss er zurückgezahlt werden? Folgender Beitrag beantwortet die 28 wichtigsten Fragen im Jahr 2022. Lesen Sie mehr.
Unterhaltsvorschuss: Definition
Der alleinerziehende Elternteil und das Kind können vom Staat „Unterhaltsvorschuss“ erhalten. Und zwar, wenn der getrennt lebende Elternteil keinen, nicht genug bzw. unregelmäßig Kindesunterhalt zahlt. So bekommen sie dennoch eine bestimmte Summe Geld, die ihre wirtschaftliche Situation stabilisiert.
Ist der andere Elternteil in Wahrheit leistungsfähig, muss er den Unterhaltsvorschuss später an die Unterhaltsvorschusskasse zurückzahlen. Vorausgesetzt: Er bringt sich dadurch selbst nicht in wirtschaftliche Gefahr.
Der Unterhaltsvorschuss ist im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) geregelt.
Anspruch auf Unterhaltsvorschuss
Wer wann Vorschussleistungen bekommt, wie lange die Anspruchsdauer ist und welche Ausnahmen es gibt, lesen Sie nachstehend.
1) Wer bekommt Unterhaltsvorschuss?
2) Wann hat man keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss (mehr)?
3) Wie lange kann man Unterhaltsvorschuss beziehen?
4) Haben Ausländerinnen und Ausländer Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?
5) Bekomme ich Unterhaltsvorschuss auch dann, wenn ich eine neue Partnerin / einen neuen Partner habe?
6) Gibt es für Großeltern Unterhaltsvorschuss?
7) Gibt es auch für Stiefkinder Unterhaltsvorschuss?
8) Können Witwen und Witwer Unterhaltsvorschuss erhalten?
9) Kann man Unterhalt und Unterhaltsvorschuss bekommen?
1) Wer bekommt Unterhaltsvorschuss?
Anspruchsberechtigst sind immer die Kinder. Bezogen wird das Geld aber vom alleinerziehenden Elternteil. Um den Vorschuss zu bekommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Voraussetzungen für Kinder bis zum 12. Geburtstag:
Elternteil wohnt mit dem Kind in einem Haushalt in Deutschland
Elternteil übernimmt hauptsächlich die Kinderbetreuung und -erziehung
Getrennt lebender Elternteil zahlt keinen bzw. nicht regelmäßig Kindesunterhalt bzw. weniger als der Unterhaltsvorschuss hoch ist.
Zusätzliche Voraussetzungen bei Kindern von 12–17 Jahren:
Das Kind bezieht keine SGB II-Leistungen (also Hartz IV), oder
für das Kind bestünde mit dem Unterhaltsvorschuss keine Angewiesenheit auf SGB II-Leistungen (also Hartz IV), oder
bezieht der betreuende Elternteil Arbeitslosengeld II, muss er/sie zusätzliches Einkommen in der Höhe von 600 Euro brutto pro Monat haben.
Für den antragstellenden Elternteil gibt es keine Einkommensgrenze
2) Wann hat man keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss (mehr)?
Es gibt eine Reihe an Hindernissen, die den Bezug von Unterhaltsvorschuss unmöglich machen:
Wenn der alleinerziehende Elternteil mit einer neuen Partnerin oder einem neuen Partner verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt und mit dieser oder diesem zusammenlebt.
Wenn das Kind oder der „alleinerziehende Elternteil“ bzw. Kind und „alleinerziehender Elternteil“ mit dem anderen Elternteil zusammenleben. Egal, ob verheiratet, verpartnert oder nicht.
Wenn der getrennt lebende Elternteil regelmäßig Kindesunterhalt zahlt und diese Zahlungen die Unterhaltsvorschuss-Höhe erreichen.
Wenn der alleinerziehende Elternteil keine Auskünfte über den getrennt lebenden Elternteil gibt.
Wenn der antragstellende Elternteil bei der Vaterschaftsfeststellung oder bei der Feststellung des Aufenthalts des getrenntlebenden Elternteils nicht mitwirkt.
Wenn der zahlungspflichtige Elternteil vermehrt Erziehungs- und Betreuungsaufgaben für das Kind übernimmt. Wird das Kind durch ein Wechselmodell oder Nestmodell betreut, gibt es definitiv keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Aber auch bei einem Residenzmodell mit erweitertem Umgang kann der Anspruch entfallen. Mehr Infos dazu beim betreffenden Jugendamt.
3) Wie lange kann man Unterhaltsvorschuss beziehen?
Der Unterhaltsvorschuss kann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes bezogen werden: Also bis zu dessen 18. Geburtstag. Die Auszahlung endet mit diesem Datum.
4) Haben Ausländerinnen und Ausländer Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?
Manche. Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in Deutschland leben, können Unterhaltsvorschuss bekommen. Je nach Staatsbürgerschaft gelten aber unterschiedliche Voraussetzungen für den Anspruch. Welche Bedingungen es gibt, wird im Folgenden erklärt.
>> Für Kinder aus der EU, aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz:
Es gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungena wie bei Kindern mit deutscher Staatsbürgerschaft.
>> Für Kinder anderer Staatsangehörigkeit:
Kinder aus anderen als der genannten Staaten können Unterhaltsvorschuss beziehen, wenn sie …
… eine Niederlassungserlaubnis haben,
… eine Erlaubnis zum dauerhaften Aufenthalt in der EU haben,
… eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte haben, eine Mobile-ICT-Karte haben, sofern sie in der Bundesrepublik Deutschland bereits arbeiten durften oder für mind. 6 Monate arbeiten dürfen,
… eine Aufenthaltserlaubnis haben, sofern sie in der Bundesrepublik Deutschland für mind. 6 Monate bereits arbeiten durften oder für mind. 6 Monate arbeiten dürfen. Es gelten noch zusätzliche Bedingungen.
>> Für folgende ausländische Staatsangehörige ist kein Bezug möglich:
Für Ausländer während eines Asylverfahrens („Aufenthaltsgestattung“)
Für Ausländer, die aufgrund einer Duldung in Deutschland sind
5) Bekomme ich Unterhaltsvorschuss auch dann, wenn ich eine neue Partnerin / einen neuen Partner habe?
Ist der antragstellende Elternteil mit dem neuen Partner bzw. der neuen Partnerin verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft, erhält er keinen Unterhaltsvorschuss. Leben sie unehelich bzw. nicht in eingetragener Lebenspartnerschaft zusammen, kann der Unterhaltsvorschuss ganz normal bezogen werden.
6) Gibt es für Großeltern Unterhaltsvorschuss?
Nein. Großeltern können keinen Unterhaltsvorschuss bekommen. Auch dann nicht, wenn ausschließlich sie das Kind (also Enkelkind) betreuen, erziehen und für dessen Lebensunterhalt aufkommen. Allerdings können Großväter und Großmütter andere staatliche Leistungen erhalten.
7) Gibt es auch für Stiefkinder Unterhaltsvorschuss?
Nein. Es haben nur die „eigenen“ Kinder Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Das heißt, leibliche oder adoptierte Kinder, oder solche, für die man die Vaterschaft anerkannt hat.
8) Können Witwen und Witwer Unterhaltsvorschuss erhalten?
Ja. Verwitwete Elternteile können für ihre Kinder Unterhaltsvorschuss erhalten. Aber: Bezieht das Kind Waisenrente, wird diese angerechnet. Das heißt, die Waisenrente verkleinert den Unterhaltsvorschuss. In manchen Fällen kann der Vorschuss dann auch gänzlich wegfallen.
9) Kann man Unterhalt und Unterhaltsvorschuss bekommen?
Ja. Aber nur, wenn die Unterhaltszahlungen die Höhe des Unterhaltsvorschusses nicht erreichen. Sobald der andere Elternteil Unterhalt zahlt, muss man das der Unterhaltsvorschusskasse melden. Es ist nicht erlaubt, vollumfänglichen Unterhalt und gleichzeitig Unterhaltsvorschuss zu beziehen.
Höhe des Unterhaltsvorschusses
Ab 01.01.2022 steigt die Höhe des Vorschusses. Warum? Weil auch die Mindestunterhaltsbeträge angehoben werden. Wie hoch sind die Beträge im Jahr 2022? Wie hoch waren sie im Jahr 2021? Alles darüber in den folgenden Zeilen.
10) Wie viel Unterhaltsvorschuss bekommt man für ein Kind?
11) Was wird vom Unterhaltsvorschuss abgezogen?
12) Wie wirken sich andere Sozialleistungen auf den Unterhaltsvorschuss aus?
13) Warum ist der Unterhaltsvorschuss geringer als der Unterhalt?
10) Wie viel Unterhaltsvorschuss bekommt man für ein Kind?
Der Leistungsbetrag setzt sich folgendermaßen zusammen:
Mindestunterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle – Erstkindergeld („Kindergeld für 1. Kind“) = Unterhaltsvorschuss
>> Höhe im Jahr 2022:
1) Kindesalter 0-5 Jahre … 396 Euro − 219 Euro = 177 Euro (im Monat)
2) Kindesalter 6-11 Jahre … 455 Euro − 219 Euro = 236 Euro (im Monat)
3) Kindesalter 12-17 Jahre … 533 Euro − 219 Euro = 314 Euro (im Monat)
* Zusätzlich zum Erstkindergeld sind ggf. weitere Beträge abzuziehen: Zum Beispiel, wenn das Kind Unterhaltszahlungen, eine Halbwaisenrente, ein eigenes Einkommen etc. bekommt. Mehr zu den Abzügen.
>> Höhe im Jahr 2021:
1) Kindesalter 0-5 Jahre … 393 Euro – 219 Euro = 174 Euro
2) Kindesalter 6-11 Jahre … 451 Euro – 219 Euro = 232 Euro
3) Kindesalter 12-17 Jahre … 528 Euro – 219 Euro = 309 Euro
>> Höhe im Jahr 2020:
1) Kindesalter 0-5 Jahre … 369 Euro – 204 Euro = 165 Euro
2) Kindesalter 6-11 Jahre … 424 Euro – 204 Euro = 220 Euro
3) Kindesalter 12-17 Jahre … 497 Euro – 204 Euro = 293 Euro
1) Kindesalter 0-5 Jahre … 393 Euro – 219 Euro = 174 Euro
2) Kindesalter 6-11 Jahre … 451 Euro – 219 Euro = 232 Euro
3) Kindesalter 12-17 Jahre … 528 Euro – 219 Euro = 309 Euro
>> Höhe im Jahr 2020:
1) Kindesalter 0-5 Jahre … 369 Euro – 204 Euro = 165 Euro
2) Kindesalter 6-11 Jahre … 424 Euro – 204 Euro = 220 Euro
3) Kindesalter 12-17 Jahre … 497 Euro – 204 Euro = 293 Euro
11) Was wird vom Unterhaltsvorschuss abgezogen?
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses wird gemindert, …
… wenn der getrennt lebende Elternteil Kindesunterhalt zahlt oder
… wenn das Kind Halbwaisenrente bezieht.
… wenn das Kind keine allgemeinbildende Schule mehr besucht bzw. keinen allgemeinbildenden Abschluss erstrebt. Hat ein solches Kind Einkünfte, erhält es weniger Unterhaltsvorschuss.
Folgende Einkünfte des Kindes verringern den Unterhaltsvorschuss:
Kindesunterhalt
Waisenbezüge
Erwerbseinkommen
Ausbildungsvergütungen
Vermögenseinkünfte
Freiwilligendienst-Taschengeld
Achtung: Einkünfte des Kindes werden zur Hälfte auf Unterhaltsvorschuss angerechnet. Erhält das Kind z.B. 200 Euro Einkommen, werden 100 Euro vom Unterhaltsvorschuss abgezogen.
12) Wie wirken sich andere Sozialleistungen auf den Unterhaltsvorschuss aus?
Ist der Unterhaltsvorschuss nicht ausreichend, um den Lebensunterhalt des Kindes zu bestreiten, kann man zusätzliche Leistungen beantragen. Der Unterhaltsvorschuss wird als „vorrangige Sozialleistung“ auf diese anderen Leistungen angerechnet: z.B. auf „Hartz IV“ (ALG II) oder Kinderzuschlag.
Mögliche zusätzliche Leistungen:
Arbeitslosengeld II oder
Sozialhilfe oder
Wohngeld oder
Besonderheit seit 1. Juli 2017:
Ist das Kind zwischen 12 und 18 Jahre alt, kann man für dieses Kind Unterhaltsvorschuss erhalten. Aber nur, wenn es keine Leistungen des ALG II bezieht. Oder: Wenn das Kind ALG-II-Leistungen bekommt, und der alleinerziehende Elternteil mind. 600 Euro brutto monatlich an Einkommen erhält.
Ist das Kind zwischen 12 und 18 Jahre alt, kann man für dieses Kind Unterhaltsvorschuss erhalten. Aber nur, wenn es keine Leistungen des ALG II bezieht. Oder: Wenn das Kind ALG-II-Leistungen bekommt, und der alleinerziehende Elternteil mind. 600 Euro brutto monatlich an Einkommen erhält.
13) Warum ist der Unterhaltsvorschuss geringer als der Unterhalt?
Das Kindergeld wird zu 100% auf den Mindestunterhalt angerechnet (also davon „abgezogen“). Daher fällt der Vorschuss auch kleiner aus als der eigentliche Kindesunterhalt.
Antrag auf Unterhaltsvorschuss
Der Vorschuss muss eigens beantragt werden. Er wird nicht automatisch ausgezahlt. Dem Antrag sind einige Papiere beizulegen.
14) Wie beantrage ich Unterhaltsvorschuss?
15) Wo bekomme ich das Antragsformular?
16) Welche Unterlagen werden benötigt?
17) Wann bekommt man einen Bescheid?
18) Kann das Jobcenter mich zwingen, Unterhaltsvorschuss zu beantragen?
14) Wie beantrage ich Unterhaltsvorschuss?
Der Antrag ist bei der Unterhaltsvorschusskasse zu stellen. Diese ist üblicherweise bei dem Jugendamt eingerichtet, das für die eigene Wohnadresse zuständig ist. Das Geld ist schriftlich über ein Formular zu beantragen.
15) Wo bekomme ich das Antragsformular?
Das Antragsformular ist direkt beim zuständigen Jugendamt erhältlich. Oder bei der Kreis-, Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Schauen Sie auf die Website der jeweiligen Stelle: Meistens sind die Formulare auch online erhältlich.
16) Welche Unterlagen werden benötigt?
Beim Antrag sind folgende Dokumente bzw. Papiere erforderlich:
Antrag auf Unterhaltsvorschuss
Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (Kopie)
Bei Kindern mit ausländischer Staatsbürgerschaft: Personalausweis bzw. Pass des alleinerziehenden Elternteils (Kopie) und Aufenthaltstitel des Kindes sowie des alleinerziehenden Elternteils
Geburtsurkunde des Kindes (Kopie) oder Urkunde der Vaterschaftsanerkennung oder gerichtliche Entscheidung bzgl. Vaterschaftsfeststellung
Haushaltsbescheinigung: Das ist eine Bescheinigung des Einwohnermeldeamts, die bestätigt, dass Antragsteller und Kind in einem Haushalt leben.
Vollstreckbarer Unterhaltstitel
Nachweise über Einkünfte: beispielsweise Unterhaltszahlungsnachweise, Halbwaisenrentenbescheid etc.
wenn vorhanden: Bescheid über in der Vergangenheit gewährte Unterhaltsvorschussleistungen
Haftungsbescheinigung
17) Wann bekommt man einen Bescheid?
Die Unterhaltsvorschusskasse braucht für die Bearbeitung des Antrags in der Regel einige Wochen. Wer lange auf den Bescheid wartet, sollte einfach bei der Vorschusskasse anrufen und den Status erfragen. Das Jugendamt kann den Vorschuss vollständig oder teilweise bewilligen. Möglich ist auch eine Ablehnung. Ein Widerspruch gegen den Bescheid ist möglich.
18) Kann das Jobcenter mich zwingen, Unterhaltsvorschuss zu beantragen?
Hartz-4-Empfänger müssen vorrangig den Unterhaltsvorschuss beantragen. Das Jobcenter kann einen dazu nicht zwingen. Es kann allerdings selbst den Antrag beim Jugendamt stellen. Der Vorschuss wird auf Leistungen des Kindes in voller Höhe angerechnet. Der Bedarf an diesen Leistungen verringert sich dann entsprechend.
Auszahlung des Unterhaltsvorschusses
Im folgenden Abschnitt erfahren Sie, wann mit dem Geld zu rechnen ist, ob man den Vorschuss auch rückwirkend bekommen kann, wie das Jugendamt das Geld zurückbekommt, usw.
19) Wann wird der Unterhaltsvorschuss ausgezahlt?
20) Wie wird der Unterhaltsvorschuss gezahlt?
21) Welche Änderungen muss ich bekanntgeben?
22) Kann der Unterhaltsvorschuss auch rückwirkend gezahlt werden?
23) Muss der andere Elternteil nun keinen Unterhalt mehr zahlen?
24) Wie holt sich das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss zurück?
25) Wann verjährt die Rückzahlung von Unterhaltsvorschuss?
19) Wann wird der Unterhaltsvorschuss ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt immer zu Beginn des Kalendermonats. Der Vorschuss wird vom Jugendamt also immer in Voraus gezahlt. So hat die oder der Alleinerziehende den Unterhalt schon am Monatsanfang zur Verfügung. Gibt’s den Vorschuss nicht für den ganzen Anspruchsmonat, dann wird er anteilig gezahlt.
20) Wie wird der Unterhaltsvorschuss gezahlt?
Der Vorschuss wird auf das Konto der Antragstellerin bzw. des Antragstellers überwiesen.
21) Welche Änderungen muss ich bekanntgeben?
Die Unterhaltsvorschussstelle muss informiert werden, sobald …
Anspruchsberechtigte(r) heiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht.
Anspruchsberechtigte(r) und Kind(er) nicht mehr zusammenwohnen.
Anspruchsberechtigte(r) umzieht.
Anspruchsberechtigte(r) und unterhaltspflichtiger Elternteil zusammenziehen.
der in der Vergangenheit unbekannte Aufenthaltsort des unterhaltspflichtigen Elternteils bekannt wird.
der unterhaltspflichtige Elternteil verstirbt.
sich die Höhe des Kindeseinkommens ändert.
22) Kann der Unterhaltsvorschuss auch rückwirkend gezahlt werden?
Ja, der Vorschuss kann für 1 Monat rückwirkend ausgezahlt werden. Beispiel: Wurde im Dezember ein Antrag gestellt, kann man auch für November das Geld erhalten. Voraussetzung: Schon im November waren alle Voraussetzungen erfüllt gewesen. Und: Der unterhaltsbedürftige Elternteil hatte sich vergeblich bemüht gehabt, den Unterhalt einzufordern.
23) Muss der andere Elternteil nun keinen Unterhalt mehr zahlen?
Doch, der unterhaltssäumige Elternteil muss den Unterhaltsvorschuss später an die Vorschussstelle zurückzahlen. Weigert er/sie sich zu zahlen, kann die Rückzahlung eingeklagt und vollstreckt werden. Allerdings braucht dieser nur dann zahlen, wenn er gleichzeitig seinen eigenen Lebensunterhalt noch bestreiten kann (§ 7 UhVorschG). Lebt er am Existenzminimum, so kann das Jugendamt nichts machen. Wichtiges Schlagwort: „Leistungsfähigkeit“.
24) Wie holt sich das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss zurück?
Das Jugendamt meldet sich beim unterhaltspflichtigen Elternteil, um den Vorschuss von diesem zurückzufordern.
25) Wann verjährt die Rückzahlung von Unterhaltsvorschuss?
Für den Unterhaltsvorschuss gilt regelmäßig eine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres zu laufen, in dem das 1. Mal eine Vorschusszahlung geleistet wurde. Hat die Vorschusskasse zum Beispiel am 1. Juli 2021 das erste Mal gezahlt, beginnt die Frist am 31. Dezember 2021 zu laufen.
Hilfe bei Problemen mit dem Kindesunterhalt
Das Thema Kindesunterhalt hat ein sehr großes Konfliktpotential. Viele Eltern streiten sich nach Trennung oder Scheidung darüber. Die richtigen Ansprechpartner sind in solchen Situationen wichtig.
26) Wie hilft eine Beistandschaft?
27) Was kann ich gegen eine Entscheidung tun?
28) Wie hilft ein Anwalt für Familienrecht?
26) Wie hilft eine Beistandschaft?
Wer keinen oder nicht genügend Unterhalt bekommt, kann beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Kostenlos und freiwillig. Ein Beistand hilft dann, den Unterhalt durchzusetzen. Auch bei Vaterschaftsfeststellungen unterstützt die Beistandschaft.
27) Was kann ich gegen eine Entscheidung tun?
Einem Bescheid des Jugendamts kann man widersprechen. Zum Beispiel, weil man mit der festgelegten Höhe nicht einverstanden ist. Widerspruchsfrist: 4 Wochen. Der Widerspruch ist schriftlich ans Jugendamt zu richten. Er kann auch persönlich (per Niederschrift) direkt beim Jugendamt erfolgen.
28) Wie hilft ein Anwalt für Familienrecht?
Unterhaltsstreitigkeiten kommen sehr häufig vor. Es gibt daher viele Rechtsanwälte, die sich auf dieses Thema spezialisiert haben. Anwälte für Familienrecht unterstützen bei derartigen Problemen. Sie beraten umfassend und helfen z.B. beim Widerspruch gegen einen Bescheid, oder, wenn der Widerspruch erfolglos war, in der nächsten Instanz bei einem Verwaltungsgerichtsverfahren.
Weiterführende Beiträge
Nachehelicher Unterhalt
Unterhaltsvorschuss – Recht einfach erklärt
Was ist Unterhaltsvorschuss?
Alleinerziehende, die für minderjährige Kinder keinen oder nicht ausreichend Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss beziehen. Das ist eine Geldleistung, die von der Unterhaltsvorschusskasse (Jugendamt) ausgezahlt wird. Ist der unterhaltspflichtige Elternteil zahlungsfähig, muss er das Geld später zurückzahlen.
Weiterlesen: Unterhaltsvorschuss: Definition
Weiterlesen: Unterhaltsvorschuss: Definition
Wann zahlt das Jugendamt Unterhalt?
Es gibt eine Reihe an Voraussetzungen, um auf den Vorschuss Anspruch zu haben. Zum Beispiel, dass der Antragssteller mit dem Kind in einem Haushalt in Deutschland lebt. Das Jugendamt überweist den Unterhaltsvorschuss mit Monatsersten auf das Bankkonto des Bezugsberechtigten. Damit steht es bereits zu Monatsbeginn zur Verfügung.
Weiterlesen: Anspruch auf Unterhaltsvorschuss
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Warum wird beim Unterhaltsvorschuss das volle Kindergeld abgezogen?
Das Kindergeld wird vom Unterhaltsvorschuss abgezogen, da es sich dabei um „Einkommen des Kindes“ handelt.
Weiterlesen: Höhe des Unterhaltsvorschusses
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Warum muss ich Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?
Weil nicht das Jugendamt unterhaltspflichtig ist, sondern der getrennt lebende Elternteil. Verletzt dieser seine Unterhaltpflicht, obwohl er eigentlich leistungsfähig ist, muss er den Vorschuss zurückzahlen.
Weiterlesen: Auszahlung des Unterhaltsvorschusses
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Wer muss Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?
Der unterhaltspflichtige Elternteil, muss den Vorschuss zurückzahlen, sofern er leistungsfähig ist. Das ist jener Elternteil, der mit dem Kind nicht zusammenwohnt.
Weiterlesen: Auszahlung des Unterhaltsvorschusses
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