Alleinerziehende Mutter spielt mit Tochter in Natur: Sie freut sich, dass ihr das Jugendamt Unterhaltsvorschuss zahlt. © Adobe Stock | Irina84

Unterhaltsvorschuss: Die 28 aktuellsten Fragen zu Höhe, Antrag & Auszahlung 2022

Zum 1. Januar 2022 werden die Mindestunterhaltsbeträge erhöht. Damit erhöhen sich auch die Zahlbeträge für den Unterhaltsvorschuss. Wer hat Anspruch? Wie hoch ist der Vorschuss? Muss er zurückgezahlt werden? Folgender Beitrag beantwortet die 28 wichtigsten Fragen im Jahr 2022. Lesen Sie mehr.

Unterhaltsvorschuss: Definition


‌Der alleinerziehende Elternteil und das Kind können vom Staat „Unterhaltsvorschuss“ erhalten. Und zwar, wenn der getrennt lebende Elternteil keinen, nicht genug bzw. unregelmäßig Kindesunterhalt zahlt. So bekommen sie dennoch eine bestimmte Summe Geld, die ihre wirtschaftliche Situation stabilisiert. 

‌Ist der andere Elternteil in Wahrheit leistungsfähig, muss er den Unterhaltsvorschuss später an die Unterhaltsvorschusskasse zurückzahlen. Vorausgesetzt: Er bringt sich dadurch selbst nicht in wirtschaftliche Gefahr. 

‌Der Unterhaltsvorschuss ist im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) geregelt.
Hinweis:
Im folgenden Artikel wird der Einfachheit halber der Vorschuss-beziehende Elternteil als „Alleinerziehende(r)“ angesprochen. Obwohl es natürlich sein kann, dass auch der getrennt lebende Elternteil Betreuung und Erziehung teilweise übernimmt. Ganz unabhängig davon, ob für ihn ein Sorgerecht besteht.

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss

Hinweis:
Unterhaltszahlungen gemäß Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) bezeichnen Unterhaltsvorschussleistungen sowie Unterhaltsausfallleistungen. Kurz werden sie „Unterhaltsvorschuss“ genannt.

1) Wer bekommt Unterhaltsvorschuss?


‌Anspruchsberechtigst sind immer die Kinder. Bezogen wird das Geld aber vom alleinerziehenden Elternteil. Um den Vorschuss zu bekommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 

‌Voraussetzungen für Kinder bis zum 12. Geburtstag:
  • Elternteil wohnt mit dem Kind in einem Haushalt in Deutschland 
  • Elternteil übernimmt hauptsächlich die Kinderbetreuung und -erziehung 
  • Getrennt lebender Elternteil zahlt keinen bzw. nicht regelmäßig Kindesunterhalt bzw. weniger als der Unterhaltsvorschuss hoch ist. 
  • Hinweis:
    Für den antragstellenden Elternteil gibt es keine Einkommensgrenze.
    Zusätzliche Voraussetzungen bei Kindern von 12–17 Jahren:
  • Das Kind bezieht keine SGB II-Leistungen (also Hartz IV), oder 
  • für das Kind bestünde mit dem Unterhaltsvorschuss keine Angewiesenheit auf SGB II-Leistungen (also Hartz IV), oder 
  • bezieht der betreuende Elternteil Arbeitslosengeld II, muss er/sie zusätzliches Einkommen in der Höhe von 600 Euro brutto pro Monat haben. 
  • Für den antragstellenden Elternteil gibt es keine Einkommensgrenze 
  • Hinweis:
    Steht kein Vater fest, z.B. weil keine Vaterschaftsanerkennung vor dem Jugendamt bzw. keine Vaterschaftsfeststellung bei Gericht durchgeführt wurde, kann die Mutter ebenfalls Unterhaltsvorschuss beziehen.

    2) Wann hat man keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss (mehr)?


    ‌Es gibt eine Reihe an Hindernissen, die den Bezug von Unterhaltsvorschuss unmöglich machen:
  • Wenn der alleinerziehende Elternteil mit einer neuen Partnerin oder einem neuen Partner verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt und mit dieser oder diesem zusammenlebt. 
  • Wenn das Kind oder der „alleinerziehende Elternteil“ bzw. Kind und „alleinerziehender Elternteil“ mit dem anderen Elternteil zusammenleben. Egal, ob verheiratet, verpartnert oder nicht. 
  • Wenn der getrennt lebende Elternteil regelmäßig Kindesunterhalt zahlt und diese Zahlungen die Unterhaltsvorschuss-Höhe erreichen. 
  • Wenn der alleinerziehende Elternteil keine Auskünfte über den getrennt lebenden Elternteil gibt. 
  • Wenn der antragstellende Elternteil bei der Vaterschaftsfeststellung oder bei der Feststellung des Aufenthalts des getrenntlebenden Elternteils nicht mitwirkt. 
  • Wenn der zahlungspflichtige Elternteil vermehrt Erziehungs- und Betreuungsaufgaben für das Kind übernimmt. Wird das Kind durch ein Wechselmodell oder Nestmodell betreut, gibt es definitiv keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Aber auch bei einem Residenzmodell mit erweitertem Umgang kann der Anspruch entfallen. Mehr Infos dazu beim betreffenden Jugendamt. 
  • Hinweis:
    Lebt der antragstellende Elternteil mit einem neuen Partner oder einer neuen Partnerin zusammen, kann er Unterhalt beziehen.

    Voraussetzung: Mit der neuen Partnerin/ dem neuen Partner besteht keine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft.

    3) Wie lange kann man Unterhaltsvorschuss beziehen?


    ‌Der Unterhaltsvorschuss kann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes bezogen werden: Also bis zu dessen 18. Geburtstag. Die Auszahlung endet mit diesem Datum.

    4) Haben Ausländerinnen und Ausländer Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?


    Manche. Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in Deutschland leben, können Unterhaltsvorschuss bekommen. Je nach Staatsbürgerschaft gelten aber unterschiedliche Voraussetzungen für den Anspruch. Welche Bedingungen es gibt, wird im Folgenden erklärt. 

    ‌>> Für Kinder aus der EU, aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz:
  • Es gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungena wie bei Kindern mit deutscher Staatsbürgerschaft. 

  • ‌ >> Für Kinder anderer Staatsangehörigkeit: 

    ‌Kinder aus anderen als der genannten Staaten können Unterhaltsvorschuss beziehen, wenn sie …
  • … eine Niederlassungserlaubnis haben, 
  • … eine Erlaubnis zum dauerhaften Aufenthalt in der EU haben, 
  • … eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte haben, eine Mobile-ICT-Karte haben, sofern sie in der Bundesrepublik Deutschland bereits arbeiten durften oder für mind. 6 Monate arbeiten dürfen, 
  • … eine Aufenthaltserlaubnis haben, sofern sie in der Bundesrepublik Deutschland für mind. 6 Monate bereits arbeiten durften oder für mind. 6 Monate arbeiten dürfen. Es gelten noch zusätzliche Bedingungen. 

  • ‌>> Für folgende ausländische Staatsangehörige ist kein Bezug möglich:
  • Für Ausländer während eines Asylverfahrens („Aufenthaltsgestattung“) 
  • Für Ausländer, die aufgrund einer Duldung in Deutschland sind 
  • Hinweis:
    Die Regelungen für ausländische Staatsangehörige erscheinen etwas kompliziert. Daher sollte man vor dem Antrag bei der Unterhaltsvorschusskasse (Jugendamt) anrufen.

    5) Bekomme ich Unterhaltsvorschuss auch dann, wenn ich eine neue Partnerin / einen neuen Partner habe?


    ‌Ist der antragstellende Elternteil mit dem neuen Partner bzw. der neuen Partnerin verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft, erhält er keinen Unterhaltsvorschuss. Leben sie unehelich bzw. nicht in eingetragener Lebenspartnerschaft zusammen, kann der Unterhaltsvorschuss ganz normal bezogen werden.

    6) Gibt es für Großeltern Unterhaltsvorschuss?


    Nein. Großeltern können keinen Unterhaltsvorschuss bekommen. Auch dann nicht, wenn ausschließlich sie das Kind (also Enkelkind) betreuen, erziehen und für dessen Lebensunterhalt aufkommen. Allerdings können Großväter und Großmütter andere staatliche Leistungen erhalten.
    Hinweis:
    Andere staatliche Leistungen sind zum Beispiel Pflegegeld, Hilfen zur Erziehung und „Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen“.

    7) Gibt es auch für Stiefkinder Unterhaltsvorschuss?


    Nein. Es haben nur die „eigenen“ Kinder Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Das heißt, leibliche oder adoptierte Kinder, oder solche, für die man die Vaterschaft anerkannt hat.

    8) Können Witwen und Witwer Unterhaltsvorschuss erhalten?


    Ja. Verwitwete Elternteile können für ihre Kinder Unterhaltsvorschuss erhalten. Aber: Bezieht das Kind Waisenrente, wird diese angerechnet. Das heißt, die Waisenrente verkleinert den Unterhaltsvorschuss. In manchen Fällen kann der Vorschuss dann auch gänzlich wegfallen.
    Hinweis:
    Auch die Waisenrente ist für den Kindesunterhalt gedacht. Daher kürzt sie den U-Vorschuss

    9) Kann man Unterhalt und Unterhaltsvorschuss bekommen?


    Ja. Aber nur, wenn die Unterhaltszahlungen die Höhe des Unterhaltsvorschusses nicht erreichen. Sobald der andere Elternteil Unterhalt zahlt, muss man das der Unterhaltsvorschusskasse melden. Es ist nicht erlaubt, vollumfänglichen Unterhalt und gleichzeitig Unterhaltsvorschuss zu beziehen.

    Höhe des Unterhaltsvorschusses


    Ab 01.01.2022 steigt die Höhe des Vorschusses. Warum? Weil auch die Mindestunterhaltsbeträge angehoben werden. Wie hoch sind die Beträge im Jahr 2022? Wie hoch waren sie im Jahr 2021? Alles darüber in den folgenden Zeilen. 

    ‌10) Wie viel Unterhaltsvorschuss bekommt man für ein Kind?

    ‌11) Was wird vom Unterhaltsvorschuss abgezogen?
    ‌‌
    ‌12) Wie wirken sich andere Sozialleistungen auf den Unterhaltsvorschuss aus?

    ‌13) Warum ist der Unterhaltsvorschuss geringer als der Unterhalt?
    Hinweis:
    Das nachstehend erwähnte „Erstkindergeld“ ist die Höhe des Kindergelds, das man für das 1. Kind erhält.

    10) Wie viel Unterhaltsvorschuss bekommt man für ein Kind?


    ‌Der Leistungsbetrag setzt sich folgendermaßen zusammen: 

    ‌Mindestunterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle ‌ Erstkindergeld („Kindergeld für 1. Kind“) = ‌Unterhaltsvorschuss 

    ‌>> Höhe im Jahr 2022: 

    ‌1) Kindesalter 0-5 Jahre … 396 Euro − 219 Euro = 177 Euro (im Monat) 

    ‌2) Kindesalter 6-11 Jahre … 455 Euro − 219 Euro = 236 Euro (im Monat) 

    ‌3) Kindesalter 12-17 Jahre … 533 Euro − 219 Euro = 314 Euro (im Monat)

    ‌* Zusätzlich zum Erstkindergeld sind ggf. weitere Beträge abzuziehen: Zum Beispiel, wenn das Kind Unterhaltszahlungen, eine Halbwaisenrente, ein eigenes Einkommen etc. bekommt. Mehr zu den Abzügen.
    Hinweis:
    Bezugsberechtigte werden bis Ende 2021 über die Erhöhung informiert.
    >> Höhe im Jahr 2021: 

    ‌1) Kindesalter 0-5 Jahre … 393 Euro – 219 Euro = 174 Euro 

    ‌2) Kindesalter 6-11 Jahre … 451 Euro – 219 Euro = 232 Euro 

    ‌3) Kindesalter 12-17 Jahre … 528 Euro – 219 Euro = 309 Euro 


    ‌>> Höhe im Jahr 2020: 

    1) Kindesalter 0-5 Jahre … 369 Euro – 204 Euro = 165 Euro 

    ‌2) Kindesalter 6-11 Jahre … 424 Euro – 204 Euro = 220 Euro 

    ‌3) Kindesalter 12-17 Jahre … 497 Euro – 204 Euro = 293 Euro

    11) Was wird vom Unterhaltsvorschuss abgezogen?


    ‌Die Höhe des Unterhaltsvorschusses wird gemindert, …
  • … wenn der getrennt lebende Elternteil Kindesunterhalt zahlt oder 
  • … wenn das Kind Halbwaisenrente bezieht. 
  • … wenn das Kind keine allgemeinbildende Schule mehr besucht bzw. keinen allgemeinbildenden Abschluss erstrebt. Hat ein solches Kind Einkünfte, erhält es weniger Unterhaltsvorschuss. 

  • ‌Folgende Einkünfte des Kindes verringern den Unterhaltsvorschuss:
  • Kindesunterhalt 
  • Waisenbezüge 
  • Erwerbseinkommen 
  • Ausbildungsvergütungen 
  • Vermögenseinkünfte 
  • Freiwilligendienst-Taschengeld 

  • ‌Achtung: Einkünfte des Kindes werden zur Hälfte auf Unterhaltsvorschuss angerechnet. Erhält das Kind z.B. 200 Euro Einkommen, werden 100 Euro vom Unterhaltsvorschuss abgezogen.
    Hinweis:
    Geht das Kind noch nicht oder noch immer in eine allgemeinbildende Schule, wird das Einkommen des Kindes nicht berücksichtigt. Es wird also nichts vom Unterhaltsvorschuss abgezogen. Auch die Einkünfte des Elternteils, bei dem das Kind wohnt, werden nicht auf den Vorschuss angerechnet.

    12) Wie wirken sich andere Sozialleistungen auf den Unterhaltsvorschuss aus?


    ‌Ist der Unterhaltsvorschuss nicht ausreichend, um den Lebensunterhalt des Kindes zu bestreiten, kann man zusätzliche Leistungen beantragen. Der Unterhaltsvorschuss wird als „vorrangige Sozialleistung“ auf diese anderen Leistungen angerechnet: z.B. auf „Hartz IV“ (ALG II) oder Kinderzuschlag. 

    ‌Mögliche zusätzliche Leistungen:
  • Sozialhilfe oder  
  • Wohngeld oder  
  • Hinweis:
    Bei den genannten Leistungen werden Vermögen und Einkommen des Antragstellers berücksichtigt.
    Besonderheit seit 1. Juli 2017: 

    ‌Ist das Kind zwischen 12 und 18 Jahre alt, kann man für dieses Kind Unterhaltsvorschuss erhalten. Aber nur, wenn es keine Leistungen des ALG II bezieht. Oder: Wenn das Kind ALG-II-Leistungen bekommt, und der alleinerziehende Elternteil mind. 600 Euro brutto monatlich an Einkommen erhält.

    13) Warum ist der Unterhaltsvorschuss geringer als der Unterhalt?


    ‌Das Kindergeld wird zu 100% auf den Mindestunterhalt angerechnet (also davon „abgezogen“). Daher fällt der Vorschuss auch kleiner aus als der eigentliche Kindesunterhalt.

    Antrag auf Unterhaltsvorschuss

    Hinweis:
    Bei der Antragsstellung sollte man möglichst alle notwendigen Papiere beisammen haben. Damit werden Zeitverzögerungen bei der Bearbeitung vermieden.

    14) Wie beantrage ich Unterhaltsvorschuss?


    ‌Der Antrag ist bei der Unterhaltsvorschusskasse zu stellen. Diese ist üblicherweise bei dem Jugendamt eingerichtet, das für die eigene Wohnadresse zuständig ist. Das Geld ist schriftlich über ein Formular zu beantragen.

    15) Wo bekomme ich das Antragsformular?


    ‌Das Antragsformular ist direkt beim zuständigen Jugendamt erhältlich. Oder bei der Kreis-, Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Schauen Sie auf die Website der jeweiligen Stelle: Meistens sind die Formulare auch online erhältlich.
    Hinweis:
    Liste aller Jugendämter Deutschlands.

    16) Welche Unterlagen werden benötigt?


    ‌Beim Antrag sind folgende Dokumente bzw. Papiere erforderlich:
  • Antrag auf Unterhaltsvorschuss 
  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (Kopie) 
  • Bei Kindern mit ausländischer Staatsbürgerschaft: Personalausweis bzw. Pass des alleinerziehenden Elternteils (Kopie) und Aufenthaltstitel des Kindes sowie des alleinerziehenden Elternteils 
  • Geburtsurkunde des Kindes (Kopie) oder Urkunde der Vaterschaftsanerkennung oder gerichtliche Entscheidung bzgl. Vaterschaftsfeststellung 
  • Haushaltsbescheinigung: Das ist eine Bescheinigung des Einwohnermeldeamts, die bestätigt, dass Antragsteller und Kind in einem Haushalt leben. 
  • Vollstreckbarer Unterhaltstitel 
  • Nachweise über Einkünfte: beispielsweise Unterhaltszahlungsnachweise, Halbwaisenrentenbescheid etc. 
  • wenn vorhanden: Bescheid über in der Vergangenheit gewährte Unterhaltsvorschussleistungen 
  • Haftungsbescheinigung
    ‌ 
  • 17) Wann bekommt man einen Bescheid?


    ‌Die Unterhaltsvorschusskasse braucht für die Bearbeitung des Antrags in der Regel einige Wochen. Wer lange auf den Bescheid wartet, sollte einfach bei der Vorschusskasse anrufen und den Status erfragen. Das Jugendamt kann den Vorschuss vollständig oder teilweise bewilligen. Möglich ist auch eine Ablehnung. Ein Widerspruch gegen den Bescheid ist möglich.

    18) Kann das Jobcenter mich zwingen, Unterhaltsvorschuss zu beantragen?


    ‌Hartz-4-Empfänger müssen vorrangig den Unterhaltsvorschuss beantragen. Das Jobcenter kann einen dazu nicht zwingen. Es kann allerdings selbst den Antrag beim Jugendamt stellen. Der Vorschuss wird auf Leistungen des Kindes in voller Höhe angerechnet. Der Bedarf an diesen Leistungen verringert sich dann entsprechend.

    Auszahlung des Unterhaltsvorschusses

    Hinweis:
    Bei Fragen zu Antrag und Auszahlung, einfach beim Jugendamt anrufen, das für den Wohnort zuständig ist. Telefonnummern aller Jugendämter Deutschlands.

    19) Wann wird der Unterhaltsvorschuss ausgezahlt?


    ‌Die Auszahlung erfolgt immer zu Beginn des Kalendermonats. Der Vorschuss wird vom Jugendamt also immer in Voraus gezahlt. So hat die oder der Alleinerziehende den Unterhalt schon am Monatsanfang zur Verfügung. Gibt’s den Vorschuss nicht für den ganzen Anspruchsmonat, dann wird er anteilig gezahlt.
    Hinweis:
    Die Auszahlungstermine sind auch bei „normalen“ Kindesunterhaltszahlungen immer die Monatsersten. Denn auch der Unterhaltspflichtige muss bzw. müsste den Unterhalt immer für ein Monat im Voraus zahlen.

    20) Wie wird der Unterhaltsvorschuss gezahlt?


    ‌Der Vorschuss wird auf das Konto der Antragstellerin bzw. des Antragstellers überwiesen.

    21) Welche Änderungen muss ich bekanntgeben?


    ‌Die Unterhaltsvorschussstelle muss informiert werden, sobald …
  • Anspruchsberechtigte(r) heiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht. 
  • Anspruchsberechtigte(r) und Kind(er) nicht mehr zusammenwohnen. 
  • Anspruchsberechtigte(r) umzieht. 
  • Anspruchsberechtigte(r) und unterhaltspflichtiger Elternteil zusammenziehen. 
  • der in der Vergangenheit unbekannte Aufenthaltsort des unterhaltspflichtigen Elternteils bekannt wird. 
  • der unterhaltspflichtige Elternteil verstirbt. 
  • sich die Höhe des Kindeseinkommens ändert. 
  • Achtung:
    Wichtig ist, dass Sie sich in den genannten Situationen stets beim Jugendamt melden.

    22) Kann der Unterhaltsvorschuss auch rückwirkend gezahlt werden?


    ‌Ja, der Vorschuss kann für 1 Monat rückwirkend ausgezahlt werden. Beispiel: Wurde im Dezember ein Antrag gestellt, kann man auch für November das Geld erhalten. Voraussetzung: Schon im November waren alle Voraussetzungen erfüllt gewesen. Und: Der unterhaltsbedürftige Elternteil hatte sich vergeblich bemüht gehabt, den Unterhalt einzufordern.

    23) Muss der andere Elternteil nun keinen Unterhalt mehr zahlen?


    ‌Doch, der unterhaltssäumige Elternteil muss den Unterhaltsvorschuss später an die Vorschussstelle zurückzahlen. Weigert er/sie sich zu zahlen, kann die Rückzahlung eingeklagt und vollstreckt werden. Allerdings braucht dieser nur dann zahlen, wenn er gleichzeitig seinen eigenen Lebensunterhalt noch bestreiten kann (§ 7 UhVorschG). Lebt er am Existenzminimum, so kann das Jugendamt nichts machen. Wichtiges Schlagwort: „Leistungsfähigkeit“.

    24) Wie holt sich das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss zurück?


    ‌Das Jugendamt meldet sich beim unterhaltspflichtigen Elternteil, um den Vorschuss von diesem zurückzufordern.
    Hinweis:
    Kindesunterhaltspflichtige Personen unterliegen der gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Das heißt, sie müssen ihre Fähigkeiten bestmöglich einsetzen (deutschlandweit), um genügend Geld für die Kinder zu verdienen.

    25) Wann verjährt die Rückzahlung von Unterhaltsvorschuss?


    ‌Für den Unterhaltsvorschuss gilt regelmäßig eine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres zu laufen, in dem das 1. Mal eine Vorschusszahlung geleistet wurde. Hat die Vorschusskasse zum Beispiel am 1. Juli 2021 das erste Mal gezahlt, beginnt die Frist am 31. Dezember 2021 zu laufen.

    Hilfe bei Problemen mit dem Kindesunterhalt


    ‌Das Thema Kindesunterhalt hat ein sehr großes Konfliktpotential. Viele Eltern streiten sich nach Trennung oder Scheidung darüber. Die richtigen Ansprechpartner sind in solchen Situationen wichtig. 

    ‌26) Wie hilft eine Beistandschaft?

    ‌27) Was kann ich gegen eine Entscheidung tun?

    ‌28) Wie hilft ein Anwalt für Familienrecht?
    Hinweis:
    Im Folgenden finden Sie einige Möglichkeiten, um Unterstützung zu erhalten.

    26) Wie hilft eine Beistandschaft?


    ‌Wer keinen oder nicht genügend Unterhalt bekommt, kann beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Kostenlos und freiwillig. Ein Beistand hilft dann, den Unterhalt durchzusetzen. Auch bei Vaterschaftsfeststellungen unterstützt die Beistandschaft.

    27) Was kann ich gegen eine Entscheidung tun?


    ‌Einem Bescheid des Jugendamts kann man widersprechen. Zum Beispiel, weil man mit der festgelegten Höhe nicht einverstanden ist. Widerspruchsfrist: 4 Wochen. Der Widerspruch ist schriftlich ans Jugendamt zu richten. Er kann auch persönlich (per Niederschrift) direkt beim Jugendamt erfolgen.

    28) Wie hilft ein Anwalt für Familienrecht?


    ‌Unterhaltsstreitigkeiten kommen sehr häufig vor. Es gibt daher viele Rechtsanwälte, die sich auf dieses Thema spezialisiert haben. Anwälte für Familienrecht unterstützen bei derartigen Problemen. Sie beraten umfassend und helfen z.B. beim Widerspruch gegen einen Bescheid, oder, wenn der Widerspruch erfolglos war, in der nächsten Instanz bei einem Verwaltungsgerichtsverfahren.
    Hinweis:
    Ein Familienanwalt gibt rechtlichen Rückhalt, berät, begleitet und vertritt vor und während Gerichtsverfahren.

    Weiterführende Beiträge

  • Nachehelicher Unterhalt
  • Unterhaltsvorschuss – Recht einfach erklärt

    Was ist Unterhaltsvorschuss?

    Alleinerziehende, die für minderjährige Kinder keinen oder nicht ausreichend Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss beziehen. Das ist eine Geldleistung, die von der Unterhaltsvorschusskasse (Jugendamt) ausgezahlt wird. Ist der unterhaltspflichtige Elternteil zahlungsfähig, muss er das Geld später zurückzahlen. 

    ‌Weiterlesen: Unterhaltsvorschuss: Definition

    Wann zahlt das Jugendamt Unterhalt?

    Es gibt eine Reihe an Voraussetzungen, um auf den Vorschuss Anspruch zu haben. Zum Beispiel, dass der Antragssteller mit dem Kind in einem Haushalt in Deutschland lebt. Das Jugendamt überweist den Unterhaltsvorschuss mit Monatsersten auf das Bankkonto des Bezugsberechtigten. Damit steht es bereits zu Monatsbeginn zur Verfügung. 

    ‌Weiterlesen: Anspruch auf Unterhaltsvorschuss

    Warum wird beim Unterhaltsvorschuss das volle Kindergeld abgezogen?

    Das Kindergeld wird vom Unterhaltsvorschuss abgezogen, da es sich dabei um „Einkommen des Kindes“ handelt. 

    ‌Weiterlesen: Höhe des Unterhaltsvorschusses

    Warum muss ich Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

    Weil nicht das Jugendamt unterhaltspflichtig ist, sondern der getrennt lebende Elternteil. Verletzt dieser seine Unterhaltpflicht, obwohl er eigentlich leistungsfähig ist, muss er den Vorschuss zurückzahlen. 

    ‌Weiterlesen: Auszahlung des Unterhaltsvorschusses

    Wer muss Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

    Der unterhaltspflichtige Elternteil, muss den Vorschuss zurückzahlen, sofern er leistungsfähig ist. Das ist jener Elternteil, der mit dem Kind nicht zusammenwohnt. 

    ‌Weiterlesen: Auszahlung des Unterhaltsvorschusses

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