Kind mit streitenden Eltern beim Anwalt: Den Eltern wird das Sorgerecht entzogen, für das Kind ein Vormund bestellt. © Adobe Stock | freeograph

Vormundschaft für Kinder (Vormund): Gesetzliche Fürsorge für Minderjährige

Manchmal stehen Kinder nicht unter elterlicher Sorge. Zum Beispiel, wenn den Eltern das Sorgerecht entzogen wird oder beide Elternteile versterben. In solchen Situationen wird für die Kinder eine Vormundschaft bestellt. Alles Wissenswerte zum Thema „Vormund“ wird im vorliegenden Beitrag erklärt.

Was bedeutet Vormundschaft?


‌Unter Vormundschaft versteht man die gesetzliche Fürsorge von Kindern und Jugendlichen, die sich nicht unter elterlicher Sorge befinden bzw. die nicht voll geschäftsfähig sind. Ein Vormund übernimmt das gesamte Sorgerecht der Eltern und handelt an deren Stelle. Er wird vom Staat eingesetzt, um das Kindeswohl zu wahren. 

‌Die Vormundschaft für erwachsene Personen gibt es nicht mehr. Sie wurde am 1. Januar 1992 abgeschafft und von der „Betreuung“ (§§ 1896–1908 BGB) ersetzt.
Hinweis:
Die Vormundschaft ist rechtlich in den §§ 1773–1895 BGB begründet.

Unterschied zwischen Vormundschaft und Pflegschaft?

  • Vormundschaft: 
    Die Vormundschaft umfasst das gesamte Sorgerecht für ein Kind oder einen Jugendlichen. Mit anderen Worten: Der Vormund übernimmt die elterliche Sorge vollumfänglich und ersetzt in dieser Hinsicht die Eltern. Die elterliche Sorge teilt sich auf in Personensorge und Vermögenssorge. Eine Vormundschaft gibt es nur für Minderjährige.   
  • Pflegschaft: 
    ‌Die Pflegschaft umfängt hingegen nur bestimmte Teilbereiche des Sorgerechts. Hierbei ist auch von einer Ergänzungspflegschaft mit Wirkungskreisen die Rede. Die Ergänzungspflegschaft kann sich z.B. nur auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Vermögenssorge beziehen. 
  • Hinweis:
    Vormundschaft = Eine Form gesetzlicher Fürsorge für eine Person, die nicht voll geschäftsfähig ist.

    Betreuung = Eine Betreuung gibt es für Volljährige die nicht geschäftsfähig sind. Früher gab es die Vormundschaft auch für Erwachsene, die aber 1992 von der „Betreuung“ abgelöst wurde.

    Vormund = Jene Person, die die Vormundschaft über das Mündel innehat

    Mündel = Jene Person, die unter Vormundschaft steht

    Amtsvormundschaft = In bestimmten Fällen wird dem Jugendamt die Vormundschaft übertragen.

    Ergänzungspflegschaft = Ein Ergänzungspfleger hat nur bestimmte Teilbereiche der elterlichen Sorge über: z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

    Umgangspflegschaft = Eine Umgangspflegschaft kann angeordnet werden, wenn die Eltern oder ein Elternteil wiederholt erheblich gegen die Wohlverhaltenspflicht verstößt. Beispiel: Wenn ein Elternteil dem anderen den Kontakt mit dem Kind verwehrt.

    Wann wird ein Vormund eingesetzt?


    ‌Für Kinder und Jugendliche wird eine Vormundschaft angeordnet, wenn … 

    ‌1) sie nicht unter elterlicher Sorge stehen (z.B. weil die Eltern verstorben sind), 

    ‌2) deren Eltern sie weder im Teilbereich Personensorge noch im Teilbereich Vermögenssorge vertreten dürfen, 

    ‌3) ihr Familienstand nicht ermittelbar ist (z.B. bei Kindern, die durch eine anonyme Geburt geboren wurden oder in einer Babyklappe abgegeben wurden, 

    ‌4) die Mutter bei zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes noch minderjährig und nicht verheiratet ist. Jedoch: Wurde schon vor der Geburt ein Vormund bestimmt, übernimmt dieser die Vormundschaft, nicht das Jugendamt. 

    ‌5) die Eltern offiziell zugestimmt haben, ein Kind zur Adoption freigeben zu wollen. 

    ‌6) eine richterliche Anordnung das Jugendamt mit einer Vormundschaft beauftragt (z.B. wenn die Eltern unauffindbar sind) 

    ‌7) sie unbegleitete minderjährige Flüchtende sind und sich in Deutschland aufhalten. Das gilt nicht nur für Flüchtlingskinder, sondern für alle Kinder mit ausländischer Staatsbürgerschaft, die ohne Eltern oder Aufsichtspersonen in Deutschland sind. (Beitrag: Wie man ein Flüchtlingskind aufnehmen kann.)

    Was ist eine Amtsvormundschaft?


    ‌Von einer Amtsvormundschaft ist dann die Rede, wenn das Jugendamt die Vormundschaft ausübt. Das Jugendamt übernimmt in bestimmten Fällen das Sorgerecht über das Kind automatisch, oder weil es vom Gericht so angeordnet wurde. 

    ‌Unterschieden wird zwischen zwei Formen von Amtspflegschaft

    ‌1) Bestellte Amtsvormundschaft: Hier bestellt das Gericht das Jugendamt als Vormund. Vor allem bei Sorgerechtsentzug ist dies der Fall. 

    ‌2) Gesetzliche Amtsvormundschaft: Hier greift die Vormundschaft des Jugendamts automatisch „vom Gesetz her“. Beispielsweise, wenn die Mutter unverheiratet und minderjährig ein Kind gebärt, oder, wenn ein Kind in Adoption gegeben wird.
    Hinweis:
    In vielen Fällen tritt eine automatische „Amtsvormundschaft“ durch das Jugendamt ein.

    Welche Aufgaben hat ein Vormund?


    ‌Ein Vormund muss …
  • seine Handlungen stets am Wohl des Mündels orientieren. 
  • die Personensorge sowie die Vermögenssorge anstelle der Eltern übernehmen. Er/Sie ist der gesetzliche Vertreter des Mündels. 
  • die Erziehung und Pflege des Mündels fördern und gegebenenfalls Hilfen zur Erziehung beantragen. 
  • die medizinische Versorgung, das körperliche und psychische Wohlbefinden sowie einen Krankenversicherungsschutz sicherstellen. 
  • die Interessen des Mündels unvoreingenommen und ohne Beeinflussung Dritter vertreten. 
  • mit dem Mündel und dessen engen Bezugspersonen regelmäßig persönlichen Kontakt halten und den Kontakt zwischen Mündel und diesen fördern. 
  • bei bestimmten Geschäften die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts einholen oder einen Gegenvormund heranziehen. 
  • dem Gericht ein Verzeichnis über das Mündelgut einreichen. 
  • dem Gericht jährlich Rechenschaft über die Verwaltung des Kindesvermögens ablegen. 
  • eng mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und anderen Akteuren im sozialen Feld kooperieren. 
  • sich an die Regel halten, keine Schenkungen durchzuführen (außer in Ausnahmefällen, z.B. gemäß § 1804 BGB
  • Hinweis:
    Hat der Vormund einen hohen Vermögenswert des Kindes zu verwalten, soll es zur Sicherheit einen Gegenvormund geben.

    Wer kann die Vormundschaft übernehmen?


    ‌Vormund kann grundsätzlich jeder werden. Nur nicht solche Personen, die unter Betreuung stehen oder noch minderjährig sind. 

    ‌Folgende Personen können Vormünder werden:
  • natürliche – rechtsfähige – Personen 
  • Vereine
  • Jugendämter 
  • Wer in einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag) vom Erblasser zum Vormund benannt wurde 
  • Wen das Vormundschaftsgericht in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt bestimmt: Priorität haben Verwandte und Verschwägerte des Minderjährigen 
  • Hinweis:
    Ein Vormund wird in der Regel nicht bezahlt. Außer, er übt diese Aufgabe berufsmäßig aus.
    Erwünschte Qualifikationen in den Bereichen:
  • Recht (besonders Familienrecht und Verwaltungsrecht) 
  • Pädagogik 
  • Soziale Arbeit 
  • Psychologie 

  • ‌Erwünschte persönliche Eigenschaften:
  • Verantwortungsbewusstsein 
  • Empathie  
  • Konfliktfähigkeit 
  • Resilienz
  • Hinweis:
    Als Vormund kann grundsätzlich jede geschäftsfähige Person fungieren; wichtig sind aber bestimmte Kompetenzen, um die Aufgabe gut erfüllen zu können.

    Können Pflegeeltern die Vormundschaft über das Pflegekind übernehmen?


    ‌Ja. Pflegeeltern haben nicht automatisch die Vormundschaft über das Pflegekind. Diese liegt in der Regel weiterhin beim Jugendamt oder bei einem Verein, wie etwa des SkF oder der Diakonie. Pflegeeltern haben nur einen Teil des Sorgerechts inne, z.B. die Vermögenssorge. Nicht aber von Vorneherein die gesamte elterliche Sorge. 

    ‌Pflegeeltern können die Vormundschaft über das Pflegekind aber beim Familiengericht beantragen. Das kann sinnvoll sein, um mehr Entscheidungsspielraum für das Kind zu haben. Besonders bei langfristigen Pflegeverhältnissen sollte über diese Option nachgedacht werden.

    Wann wird eine Vormundschaft beendet?


    ‌In folgenden Situationen kommt es zu einer Beendigung:
  • Wegfall der Anordnungsvoraussetzungen 
  • Volljährigkeit des Mündels 
  • Tod des Mündels 
  • bei pflichtwidrigem Verhalten des Vormunds 
  • wenn der Vormund einen Antrag auf Beendigung gestellt hat und ein wichtiger Grund für die Beendigung.

    ‌ 
  • Vormundschaft für Erwachsene?


    ‌Die Vormundschaft für Volljährige gibt es seit 1992 nicht mehr. An ihre Stelle ist die sogenannte „Betreuung“ getreten. Umgangssprachlich ist aber weiterhin noch oft der Begriff „Vormundschaft“ dafür gebräuchlich. Betreuung kann beantragt werden, wenn Volljährige geschäftsunfähig werden. Die Gründe dafür können vielfältig sein: Krankheit, Demenz, Behinderung, Unfall etc. 

    ‌Jeder kann in einer Betreuungsverfügung bestimmen, von wem sie/er betreut werden möchte. Häufig geschieht dies in Verbindung mit einer Patientenverfügung sowie einer Vorsorgevollmacht.

    Wohin kann ich mich für Hilfe wenden?


    ‌Wer sich hinsichtlich der Vormundschaft in einer fragwürdigen Situation befindet, die fachkundige juristische Beratung erfordert, sollte sich von einem Anwalt für Familienrecht beraten lassen. 

    ‌Pflegeeltern, die die Vormundschaft über ihr Pflegekind übernehmen wollen, sei ebenfalls eine anwaltliche Beratung vor der Antragstellung empfohlen. Nicht selten weigern sich die Jugendämter gegen eine Übernahme der Vormundschaft durch die Pflegeeltern.

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    Vermögenssorge – Recht einfach erklärt

    Wie heißt Vormundschaft für ein Kind?

    Es bezeichnet die gesetzliche Fürsorge für eine minderjährige Person (Mündel), die nicht voll geschäftsfähig ist. Die Vormundschaft umfasst das gesamte Sorgerecht, das sonst die Eltern hätten. Im Unterschied dazu umfasst die Pflegschaft nur bestimmte Teile des Sorgerechts. 

    ‌Weiterlesen: Was bedeutet Vormundschaft?

    Wann wird ein Vormund bestellt?

    Dann, wenn ein(e) Minderjährige(r) nicht unter elterlicher Sorge steht. Zum Beispiel, wenn beide Eltern versterben, wenn die Eltern nicht auffindbar sind oder wenn ihnen das Sorgerecht entzogen wird. Aber auch z.B. dann, wenn eine minderjährige und unverheiratete Frau ein Kind gebiert und vor der Geburt kein Vormund bestellt wurde. 

    ‌Weiterlesen: Wann wird ein Vormund eingesetzt?

    Was darf der Vormund?

    Der Vormund hat eine Reihe an Aufgaben, Rechte und Pflichten: Oberstes Ziel ist immer, das Wohl seines Mündels zu wahren und zu fördern. Er ist der gesetzliche Vertreter des Mündels, übernimmt die Personen- und Vermögenssorge des Minderjährigen und hat sich an bestimmte Regeln zu halten. 

    ‌Weiterlesen: Welche Aufgaben hat ein Vormund?

    Wer kann als Vormund eingesetzt werden?

    Im Grunde kann jeder eingesetzt werden, der volljährig ist und nicht unter Betreuung steht. Genauer gesagt, natürliche (rechtsfähige) Personen, Vereine, Jugendämter. Bestenfalls sollten aber Qualifikationen in den Feldern Recht, Pädagogik, Soziale Arbeit und Psychologie vorhanden sein. 

    ‌Weiterlesen: Wer kann die Vormundschaft übernehmen?

    Was ist die Vormundschaft für Erwachsene?

    Es gibt keine Vormundschaft für Volljährige mehr. 1992 wurde die Vormundschaft für Erwachsene von der „Betreuung“ ersetzt. Die Betreuung ist in den Paragraphen 1896-1908 BGB geregelt. 

    ‌Weiterlesen: Vormundschaft für Erwachsene?

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