Weltweit sind 200 Millionen Frauen von der Tradition der weiblichen Genitalverstümmelung betroffen. Weitere drei Millionen Mädchen sind davon bedroht, dieser Prozedur unterzogen zu werden. Wie kann man den Opfern helfen und die bedrohten Mädchen wirkungsvoll schützen?
Inhaltsverzeichnis
Weibliche Genitalverstümmelung – Erläuterung des Begriffs
Weibliche Genitalverstümmelung – Zahlen und Fakten
Arten der weiblichen Genitalverstümmelung
Aus welchen Gründen werden Mädchen der Genitalverstümmelung unterzogen?
Folgen weiblicher Genitalverstümmelung
Wie ist die Rechtslage weltweit und in Deutschland?
Weibliche Genitalverstümmelung – Welche Möglichkeiten der Prävention gibt es in Deutschland?
Weibliche Genitalverstümmelung – Recht einfach erklärt
Weibliche Genitalverstümmelung – Zahlen und Fakten
Arten der weiblichen Genitalverstümmelung
Aus welchen Gründen werden Mädchen der Genitalverstümmelung unterzogen?
Folgen weiblicher Genitalverstümmelung
Wie ist die Rechtslage weltweit und in Deutschland?
Weibliche Genitalverstümmelung – Welche Möglichkeiten der Prävention gibt es in Deutschland?
Weibliche Genitalverstümmelung – Recht einfach erklärt
Weibliche Genitalverstümmelung – Erläuterung des Begriffs
Weibliche Genitalverstümmelung wird auch als FGM (Female Genital Mutilation) oder als weibliche Genitalbeschneidung bezeichnet. Die Weltgesundheitsorganisation WHO definiert den Begriff wie folgt: „die partielle oder vollständige Entfernung der weiblichen Genitalien oder die Beschädigung der Geschlechtsorgane ohne profunden, medizinischen Hintergrund“.
Die weibliche Genitalverstümmelung hat keinerlei gesundheitliche Gründe und somit auch keine Vorteile für betroffene Mädchen und Frauen. Die Prozedur wird üblicherweise von sogenannten Beschneiderinnen an Kindern oder jungen Mädchen bis zum Alter von 15 Jahren durchgeführt und gehört in verschiedenen Kulturen zur Tradition. In einigen Regionen werden bereits Säuglinge und Kleinkinder beschnitten. Oft handelt es sich bei den Beschneiderinnen um exponierte Mitglieder der betreffenden Gemeinschaften. Teilweise wird die Beschneidung von speziellen Gesundheitsdienstleistern durchgeführt. Diese begründen ihre Handlungen damit, dass es für die betroffenen Mädchen ungefährlicher ist, wenn die Prozedur unter hygienischen Bedingungen erfolgt und eine Nachsorge sichergestellt ist.
Mädchen und Frauen leiden lebenslang unter dem traumatisierenden Eingriff der weiblichen Genitalverstümmelung. Das Lustempfinden wird durch die Entfernung oder Verletzung der Klitoris erheblich eingeschränkt. Geschlechtsverkehr und Geburt können nur unter Schmerzen vollzogen werden. Darüber hinaus drohen akut lebensbedrohliche Komplikationen sowie schwerste körperliche und seelische Folgeschäden.
Weibliche Genitalverstümmelung – Zahlen und Fakten
UNICEF, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, hat ermittelt, dass weltweit mehr als 200 Millionen Mädchen und Frauen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen sind. Weitere drei Millionen Mädchen sind akut bedroht, der Beschneidung unterzogen zu werden. Es handelt sich bei der FGM um ein globales Problem, von dem laut SAIDA International e.V. jede 20. Frau betroffen ist.
Seit 2017 steigt die Zahl der Betroffenen in Deutschland stark an. Jährlich sind zwischen 3.000 und fast 15.000 Mädchen hierzulande bedroht. Besonders betroffen sind Mädchen aus den Herkunftsländern Ägypten, Eritrea, Indonesien, Irak und Somalia. In vielen Fällen wird die weibliche Genitalverstümmelung während der Urlaubsaufenthalte im Heimatland durchgeführt.
FGM wird größtenteils in Ländern Asiens, Afrikas und im Mittleren Osten praktiziert. In Guinea, Somalia und Ägypten sind beispielsweise mehr als 90 Prozent aller Frauen beschnitten. Migration aus diesen Ländern führt zu einer zunehmenden Verbreitung in Europa.
Arten der weiblichen Genitalverstümmelung
Die WHO unterscheidet vier Arten der weiblichen Genitalverstümmelung, die alle den Tatbestand der schweren Menschenrechtsverletzung erfüllen:
Typ I: Entfernung oder Verletzung von Klitoris und/oder der Klitorisvorhaut (Klitoridektomie)
Typ II: zusätzliche Kürzung oder Entfernung der inneren Schamlippen (Exzision)
Typ III: Entfernung des kompletten äußeren Genitals und Zunähen der Scheide (Infibulation)
Typ IV: Andere den Körper und/oder die Psyche schädigende Beschneidungspraktiken
Die Klitoridektomie wird in Kulturen durchgeführt, in denen Mädchen als unrein gelten oder die FGM von Religionsgelehrten vorgeschrieben wird. Eine milde Form der Klitoridektomie ist die in arabischen Ländern durchgeführte „Sunna-Beschneidung“, bei der ein kleiner Schnitt in die Klitoris erfolgt. Es soll bei dieser rituellen Beschneidung „nur“ ein einziger Blutstropfen fließen.
Die Exzision wird als Initiationsritus praktiziert, der den Übergang vom Mädchen zur Frau markiert. Oft ist es Teil des Rituals, dass das Mädchen bei der ohne Narkose durchgeführten Tortur keine Regung zeigt. Das gilt als Beweis für charakterliche Reife und als Voraussetzung dafür, eine entsprechende Rolle in der Gesellschaft einnehmen zu können.
Bei der Infibulation handelt es sich um die schwerste Form der weiblichen Genitalverstümmelung. Die dadurch entstehende große Wunde wird zugenäht. Es verbleibt eine kleine Öffnung, durch die Urin und Menstruationsblut abfließen. Eine Penetration wird unmöglich. Diese barbarische Art der FGM wird in Kulturen durchgeführt, die den Wert einer jungen Frau an ihrer Jungfräulichkeit festmachen. Mit der Infibulation wird zudem die eheliche Treue sichergestellt. In der Hochzeitsnacht erfolgt durch die Penetration eine zweite, oft weitaus schlimmere, Traumatisierung. Auch bei einer Geburt führen die körperlichen Qualen zu einer Reaktivierung des Traumas. Die langfristigen Risiken sind beim Typ III besonders hoch, denn nach einem Geschlechtsverkehr oder einer Geburt muss die Wunde erneut vernäht werden und verheilt immer schwieriger.
Unter Typ IV werden alle weiteren Praktiken aufgeführt, die das weibliche Genital schädigen. Das Spektrum reicht von Verätzungen und Verbrennungen bis zum Auftragen nervenschädigender Substanzen.
Warum werden Mädchen der Genitalverstümmelung unterzogen?
Es stellt sich die Frage, wie die weibliche Genitalverstümmelung gerechtfertigt wird und wie es begründet wird, Kinder, junge Mädchen oder Frauen dieser Prozedur zu unterziehen. In den Regionen, in denen die FGM praktiziert wird, gehört diese Prozedur zur Tradition. Eine tiefe Verankerung in der Gesellschaft und das kulturell geprägte tradierte Rollenbild der Frau tragen dazu bei, dass kein Unrechtsbewusstsein vorhanden ist.
Rechtfertigungsgründe für die weibliche Genitalverstümmelung:
Tradition
Traditionell gilt die FGM als Zeichen der Respektsbekundung gegenüber den Älteren und als Ausdruck der Dankbarkeit, aus einer bestimmten Kultur zu stammen. Wird mit den teilweise jahrtausendealten Bräuchen gebrochen, gilt dies als eine Brüskierung der Großfamilie und Herkunft. Wer sich weigert, sein Kind der weiblichen Genitalverstümmelung zu unterziehen, wird oft mit dem Tod bedroht und aus der Gesellschaft ausgestoßen. Für junge Migrantinnen gilt die Beschneidung zudem als Zeichen der weiteren kulturellen Zugehörigkeit zum Heimatland und somit der eigenen kulturellen Identität.
Religion
Bei einer religiös begründeten Genitalverstümmelung erfolgt eine Verknüpfung zwischen der spirituellen Reinheit des Mädchens und der Genitalhygiene. Die Genitalbeschneidung dient in diesem Kontext der Kontrolle der Libido des Mädchens. Damit soll erreicht werden, dass Frauen keine vorehelichen Sexualkontakte haben und außerdem ihrem Ehemann treu bleiben. Die Beschneidung ist die Voraussetzung dafür, dass die Mädchen von einem potenziellen Ehemann akzeptiert werden. Nicht beschnittene junge Frauen gelten als nicht vermittelbar. Es ist jedoch eine Tatsache, dass keine der monotheistischen Weltreligionen die weibliche Genitalbeschneidung fordert.
Medizinische Mythen
Es gibt Kulturen, die einen Zusammenhang zwischen erhöhter sexueller Befriedigung des Mannes und der Beschneidung der Frau als Rechtfertigung für die Genitalverstümmelung heranziehen. In diesen Gesellschaften gilt die Vulva allgemein als unhygienisch und der körperliche Kontakt des Mannes mit der weiblichen Klitoris als tödlich oder zumindest potenzschädigend. Besonders radikale Beschneidungspraktiken werden in Kulturen vorgenommen, in denen davon ausgegangen wird, dass Föten oder Organe aus der Vulva herausfallen können. Dort wird nicht nur eine Beschneidung durchgeführt, sondern zusätzlich die Scheide bis auf eine kleine Öffnung zugenäht. Diese Art der Beschneidung (Infibulation) wird jedoch öfter mit der Sicherstellung der Reinheit des Mädchens und Treue der Ehefrau begründet.
Ökonomische Vorteile
Für beschnittene Frauen kann oft ein wesentlich höheres Brautgeld gefordert werden. Die Heiratschancen sind größer. Das ist insbesondere in Gesellschaften, in denen eine hohe wirtschaftliche Abhängigkeit vom Ehemann vorhanden ist, überlebenswichtig. Grundsätzlich ist der Status von Frauen in den Ländern, in denen weibliche Beschneidungen vorgenommen werden, vom Mann abhängig. Nicht verheiratete Frauen werden von der Gesellschaft geächtet und ledige Mütter sind kaum überlebensfähig.
Folgen weiblicher Genitalverstümmelung
Alle Arten der FGM sind traumatisierend und da sie meist ohne Betäubung durchgeführt werden, extrem schmerzvoll. Die weibliche Beschneidung ist irreversibel und beeinträchtigt den weiblichen Körper in seiner natürlichen Funktionsfähigkeit. Darüber hinaus führt die weibliche Genitalverstümmelung zu unmittelbaren oder erst später auftretenden Komplikationen. 25 Prozent der Mädchen und Frauen sterben laut Schätzungen der WHO direkt nach der Beschneidung oder an später auftretenden Folgen.
Akute Komplikationen weiblicher Genitalverstümmelung
Schmerzen
Fieber
Gefährlicher Blutverlust bis zum Tod durch Verbluten
Kreislaufkollaps
Wundheilungsprobleme
Infektionen
Blutvergiftung
Hochgradige Traumatisierung
Langzeitfolgen weiblicher Genitalverstümmelung
Schwere Schädigungen der Harnwege
Schwere Schädigungen der inneren Geschlechtsorgane
Wucherungen, Bildung von Fisteln
Inkontinenz
Erhöhtes Geburtsrisiko für Mütter und Kinder
Unfruchtbarkeit
Erhöhte Gefahr von HIV-Infektionen
Vermindertes oder Ausbleibendes sexuelles Empfinden
Psychische Erkrankungen (Angst- und Schlafstörungen, Depressionen, Posttraumatische Störungen)
Wie ist die Rechtslage weltweit und in Deutschland?
Gemäß der Einstufung der Vereinten Nationen (UN), der Europäische Union (EU), Deutschlands und zahlreicher anderer Länder, Resolutionen und Konventionen stellt die weibliche Genitalverstümmelung eine schwere Menschenrechtsverletzung dar.
FGM ist ein Angriff auf die körperliche Unversehrtheit, den Schutz vor Diskriminierung und Gewalt sowie die sexuelle Selbstbestimmung jedes Menschen. In der „Afrikanischen Charta der Rechte der Menschen und Völker“ bekennen sich mittlerweile 49 der 55 zur Afrikanischen Union gehörenden Länder zur Abschaffung der FGM.
Die Vereinten Nationen haben 2012 alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, durch Gesetze und Präventionsmaßnahmen dazu beizutragen, dass die FGM abgeschafft wird. Schon 2011 hat der Europarat in Artikel 38 seiner „Istanbul Konvention“ festgelegt, dass Opferschutz, Prävention und Strafverfolgung zur Vermeidung weiblicher Genitalverstümmelung eingesetzt werden sollen.
Die Bedrohung durch eine FGM gilt in Deutschland als geschlechtsspezifische Verfolgung und wird gemäß Asylgesetz als anerkannter Fluchtgrund bewertet. Aufgrund der besonderen Schwere der Verletzungen durch eine FGM wurde 2013 in § 226a des Strafgesetzbuches ein spezieller Straftatbestand geschaffen. Es erfolgte die Heraufstufung der weiblichen Genitalverstümmelung von der Straftat zum Verbrechen.
Urteile – Wie wird weibliche Genitalverstümmelung bestraft?
Im Februar 2019 hat das Schweizer Bundesgericht eine achtmonatige Haftstrafe bestätigt, die gegen eine Somalierin verhängt worden war. Die Frau hatte ihre beiden Töchter lange vor der Einreise in die Schweiz im Heimatland beschneiden lassen.
Im November 2019 wurde in Irland ein Ehepaar, das aus Somalia stammte, für schuldig befunden, die Beschneidung ihrer einjährigen Tochter veranlasst zu haben. Der Vater wurde zu einer fünfeinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt und die Mutter zu vier Jahren und neun Monaten. Das Mädchen und seine beiden Geschwister kamen in die Obhut ihrer Tante.
Das Verwaltungsgericht Freiburg urteilte 2003, dass eine drohende Beschneidung in Guinea ein Abschiebehindernis nach § 53 Absatz 6 des Ausländergesetzes (AuslG) darstellt.
Das Oberlandesgericht Dresden (OLG-Dresden – Aktenzeichen: 20 UF 401/03) legte 2003 fest, dass es der Mutter untersagt werden kann, ihre Tochter nach Gambia zu verbringen, wenn diese dort von einer Beschneidung bedroht ist. Das elterliche Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde somit teilweise entzogen. Die Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie lehnte das Gericht jedoch als unverhältnismäßig ab.
Weibliche Genitalverstümmelung – Welche Möglichkeiten der Prävention gibt es in Deutschland?
Die weibliche Genitalverstümmelung wird überwiegend an Kindern und Jugendlichen bis zu 15 Jahren vorgenommen. In den meisten Fällen erfolgt die Beschneidung, weil die eigene Familie diese Praktik unterstützt. Die bedrohten Mädchen können deshalb keine Hilfe durch nahe Verwandte erwarten und benötigen Hilfe von Menschen außerhalb der Familie. Es ist wichtig, die Dringlichkeit einer derartigen Notsituation als Außenstehender richtig zu bewerten. Durch ein schnelles und konsequentes Eingreifen kann den Kindern geholfen und die Gefahr abgewendet werden. Handeln Sie umgehend, wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Mädchen von einer Beschneidung bedroht ist.
Die Auswirkungen der FGM sind irreversibel, somit ist schnelles Eingreifen erforderlich. Im § 7 Paßgesetz (PaßG) ist eine Regelung enthalten, die eine Passentziehung ermöglicht, wenn eine Genitalverstümmelung im Ausland geplant ist. Auf diese Weise wird die Ausreise verhindert.
Wenden Sie sich an das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (08000 116 016). Die Mitarbeiter sind vertraut mit den Themen Häusliche Gewalt, Sexualisierte Gewalt und Erziehungsgewalt. Hier finden Sie qualifizierte Ansprechpartner, die den Kontakt zu Unterstützungseinrichtungen in Ihrer Region herstellen (beispielsweise Selbsthilfegruppen oder Deutsch-Afrikanische Frauennetzwerke).
Welche Signale deuten auf eine drohende Genitalverstümmelung hin?
Es ist wichtig, dass die Gefährdung des Mädchens erkannt wird, um eine Genitalverstümmelung zu verhindern. Folgende Signale deuten darauf hin, dass ein Mädchen davon bedroht ist, einer FGM unterzogen zu werden:
Das Kind stammt aus einem Land, in dem die FGM zur Kultur gehört.
Die Familie pflegt kaum Kontakte außerhalb der eigenen kulturellen Gruppe
Es steht eine Reise ins Herkunftsland bevor. In diesem Zusammenhang ist eine das Mädchen betreffende Festlichkeit geplant, die nicht näher thematisiert wird.
Die Familie pflegt die heimischen Traditionen und Riten.
Es besteht ein veraltetes Frauenbild und Rollenverständnis.
Söhne werden in der Familie deutlich bevorzugt.
Es wurden Äußerungen gemacht, die eine FGM positiv bewerten.
Über nicht-beschnittene Frauen wird abwertend gesprochen.
Es sind in der Familie Fälle von Genitalverstümmelung bekannt.
Bereits, wenn nur einige Fragen bejaht werden, sollten Sie sich an eine Hilfsorganisation oder an einen Anwalt wenden. Hier werden Sie kompetent beraten und der Fokus liegt darauf, die körperliche und seelische Unversehrtheit des Mädchens sicherzustellen. Wenn Sie Grund zur Annahme haben, dass eine weibliche Genitalverstümmelung unmittelbar bevorsteht, sollten Sie umgehend die Polizei unter dem Notruf 110 alarmieren.
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Helfen Sie betroffenen oder bedrohten Mädchen!
Aufgrund der Schwere der Verletzung der körperlichen und seelischen Unversehrtheit von Mädchen und Frauen sollten Verwandte oder Freunde sich nicht scheuen, Hilfsangebote anzufragen. Im Extremfall ist es sinnvoll, sich direkt an einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden.
Der Rechtsexperte wird beispielsweise geeignete Maßnahmen ergreifen, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, weil in den Ferien eine Beschneidung im Herkunftsland geplant ist. Das Bundeskinderschutzgesetz bildet die gesetzliche Grundlage, die ein Eingreifen ermöglicht. Unterstützung finden Sie außerdem bei der Kinder- und Jugendhilfe, die eine Inobhutnahme des Mädchens verfügen kann, um es vor einer weiblichen Genitalverstümmelung zu bewahren.
Weibliche Genitalverstümmelung – Recht einfach erklärt
In welchen Ländern werden weibliche Genitalverstümmelungen durchgeführt?
Die weibliche Genitalverstümmelung wird in vielen Ländern Afrikas, in Asien und im Mittleren Osten durchgeführt. Aufgrund der Migration sind immer mehr Mädchen in Europa betroffen.
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Welche Folgen hat die weibliche Genitalverstümmelung?
Mädchen und Frauen leiden lebenslang unter den physischen und psychischen Folgen und sind oft schwer traumatisiert.
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Aus welchen Gründen werden Mädchen beschnitten?
Die weibliche Genitalverstümmelung wird mit Tradition, religiösen Vorschriften, vermeintlichen medizinischen und ökonomischen Vorteilen begründet.
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Auf welche Weise erfolgt die weibliche Beschneidung?
Die WHO unterscheidet vier Arten der weiblichen Genitalverstümmelung, die von der Beschneidung der Klitoris bis zur vollständigen Entfernung der äußeren Geschlechtsorgane reichen.
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Wie wird die weibliche Genitalverstümmelung weltweit rechtlich bewertet?
Die weibliche Genitalverstümmelung wird weltweit als schwere Verletzung der Menschenrechte geächtet. Dies wurde in verschiedenen Gesetzen, Resolutionen und Konventionen manifestiert.
Weiterlesen: Wie ist die Rechtslage weltweit und in Deutschland?
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Wie kann man Mädchen schützen, die von einer FGM bedroht sind?
Hilfsorganisationen und das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen beraten Betroffene. Strafrechtsanwälte können erwirken, dass ein Mädchen nicht nur in Deutschland geschützt wird, sondern auch vermieden wird, dass die Verstümmelung bei einer Reise ins Herkunftsland durchgeführt wird.
Weiterlesen: Weibliche Genitalverstümmelung – Welche Möglichkeiten der Prävention gibt es in Deutschland?
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