Die Dauer einer Scheidung ist für die Noch-Ehegatten eine sehr wichtige Frage. Die Einigkeit im Ablauf bestimmt die Dauer des Scheidungsverfahrens. Wie lange eine Scheidung dauert, hängt aber letztlich von vielen Details ab. Diese wollen wir Ihnen in diesem Artikel näherbringen. Auch zeigen wir Ihnen, wie Sie die Scheidungsdauer verkürzen oder verlängern können.
Inhaltsverzeichnis
- Wie lange dauert eine Scheidung? – Recht einfach erklärt
- Die Trennungszeit vor der Scheidung dauert 1 Jahr lang
- Scheidungsdauer – Einvernehmliche Scheidung
- Scheidungsdauer – Streitige Scheidung
- Scheidung beschleunigen: 7 wichtige Tipps
- Scheidung hinauszögern: 7 Möglichkeiten
- FAQ – Häufig gestellte Fragen
1 Wie lange dauert eine Scheidung? – Recht einfach erklärt
- Die Scheidungsdauer hängt maßgeblich davon ab, ob sich das Ehepaar einvernehmlich oder im Streit scheiden lässt. Wie die Namen schon erahnen lassen, ist eine einvernehmliche Scheidung viel schneller zu Ende, als eine streitige Scheidung.
- Vor einer Scheidung in Deutschland muss man das sogenannte „Trennungsjahr“ absolvieren. Im Trennungsjahr leben die Noch-Ehepartner getrennt voneinander. Der Gesetzgeber fordert in der Tat eine Trennung von „Tisch und Bett“. Das Trennungsjahr zählt aber noch nicht zur eigentlichen Scheidungsdauer.
- Erfolgt die Scheidung einvernehmlich, entscheidet das Gericht nur über die Scheidung selbst sowie über die Durchführung des Versorgungsausgleichs (Verbundverfahren genannt). Die Scheidungsfolgesachen, zum Beispiel Unterhalt, Zugewinnausgleich usw., regelt das Ehepaar ohne Gericht.
- Eine Scheidung ohne Versorgungsausgleich dauert in der Regel 1 bis 4 Monate. Wird der Versorgungsausgleich aber durchgeführt, muss von einer Scheidungsdauer von 5 bis 9 Monaten ausgegangen werden.
- Eine gute Möglichkeit, um die Scheidungsdauer zu verkürzen, ist die Mediation. Ein Mediator hilft den Ehepartnern, außergerichtliche Lösungen zu finden, mit denen beide zufrieden sind. Mediatoren haben die Aufgabe, einen neutralen Gesprächsrahmen zu schaffen, innerhalb dessen Kompromisse gefunden werden können.
- Die Scheidungsdauer ist maßgeblich vom Verhalten der Ehepartner abhängig. Wer gewisse Punkte beachtet, trägt zu einer schnellen Abwicklung der Ehe bei. Dazu gehören etwa das Einhalten aller Fristen, der Abschluss einer Folgenvereinbarung oder auch die Wahrnehmung eines Rechtsmittelverzichts.
- Genauso, wie die Geschwindigkeit der Scheidung gesteigert werden kann, kann sie auch durch gezielte Handlungen gebremst werden. Will ein Ehepartner die Scheidung hinauszögern, kann er beispielsweise der Scheidung nicht zustimmen, sich mit allem viel Zeit lassen, nicht erreichbar sein, das Trennungsjahr abstreiten und vieles mehr.
2 Die Trennungszeit vor der Scheidung dauert 1 Jahr lang
Das Gesetz in Deutschland sieht eine verpflichtende Trennungszeit von einem Jahr vor. Deshalb wird die Trennungszeit als sogenanntes „Trennungsjahr“ bezeichnet. Das Trennungsjahr wird eigentlich nur im weiteren Sinne als Teil der Scheidungsdauer betrachtet. Für den Gesetzgeber ist die verpflichtende Trennungszeit strikt vom eigentlichen Scheidungsverfahren abgegrenzt und als sogenannte „Probezeit“ für die Ehe gedacht. Die Scheidungsdauer an sich beginnt somit ab der Einreichung des Scheidungsantrags.
3 Scheidungsdauer – Einvernehmliche Scheidung
Die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung ist erheblich kürzer als die Dauer einer streitigen Scheidung. Wie der Name schon sagt, gründet eine einvernehmliche Scheidung auf dem Einvernehmen der Ehegatten, also auf dem gemeinsamen Einverständnis hinsichtlich der Scheidung selbst sowie ihrer Folgesachen. Die Tatsache, dass sich das Ehepaar darüber einig ist, sich überhaupt scheiden zu lassen und die Bereitschaft, die Folgesachen außergerichtlich zu regeln, halten die Scheidungsdauer recht kurz. Die streitige Scheidung ist im Vergleich dazu ein unüberschaubares Verfahren mit einem offenen Ausgang und einer Dauer von mehreren Monaten, im schlimmsten Fall sogar mehreren Jahren.
Eine einvernehmliche Scheidung dauert im Normalfall zwischen 4 und 7 Monate. Bei einer solchen Scheidung ist die Durchführung des Versorgungsausgleichs mit einberechnet. Wird der Versorgungsausgleich jedoch ausgeschlossen, zum Beispiel in einem Ehevertrag oder in einer Scheidungsfolgenvereinbarung, dann ist die Scheidungsdauer wesentlich kürzer: Nach 1 bis 3 Monaten ist die Scheidung ohne Versorgungsausgleich in der Regel erledigt.
3.1 Scheidungsantrag einreichen: Wie lange dauert die Einreichung?
Wie lange es dauert, bis der Rechtsanwalt mit dem Antragsteller alle Details zur Scheidung geklärt hat, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Wesentliche Faktoren sind hier zum Beispiel, ob die Scheidung einvernehmlich ist und welche Folgesachen noch zu vereinbaren sind. Relevant für die Dauer von Erstkontakt mit dem Rechtsanwalt bis zum faktischen Einreichen des Scheidungsantrags ist auch die Frage, wie komplex sich die gegebene Lage gestaltet. Wie intensiv muss sich der Anwalt für das Scheidungsverfahren vorbereiten, beispielsweise durch das Lesen von Fachliteratur? Die Scheidungsdauer wird zudem davon beeinflusst, wie viel Zeit der Rechtsanwalt für die Kommunikation mit beteiligten Behörden und Dritten aufzuwenden hat.
Darüber hinaus sollten Sie immer eine gewisse Vorlaufzeit mit einberechnen. Vom Erstkontakt bis zu einem persönlichen Termin beim Anwalt können, je nach Auslastung, einige Wochen vergehen. Deshalb ist es durchaus sinnvoll, bereits mehrere Wochen vor Ablauf des Trennungsjahrs Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufzunehmen. Glücklicherweise ist ein erstes Gespräch per Video heutzutage immer öfter möglich. Viele Rechtsanwälte sind problemlos online zu erreichen.
3.2 Wie lange dauert es, bis der andere Ehegatte den Scheidungsantrag bekommt?
Nachdem der Rechtsanwalt die Scheidung beantragt hat, ist das Familiengericht am Zug. Dann dauert es im Idealfall 2 Wochen bis das Gericht den Antrag geprüft hat und ihn schlussendlich dem anderen Ehepartner (dem „Antragsgegner“) zusendet. Jener hat dann Zeit, auf den Antrag zu reagieren. Die Bearbeitungsdauer hängt auch hier wieder von der aktuellen Auslastung des Familiengerichts ab.
3.3 Formulare für den Versorgungsausgleich ausfüllen und zügig einreichen
Mit dem Scheidungsantrag kommen auch die Formulare für den Versorgungsausgleich, die jeder Ehegatte separat ausfüllen muss. Beim Versorgungsausgleich werden die in der Ehe erworbenen Rentenansprüche zwischen den Ehegatten ausgeglichen. Aber erst dann, wenn die Ehe bereits 3 Jahre bestand hatte. Der Versorgungsausgleich kann unter Umständen auch ausgeschlossen werden. Alles zum Thema Versorgungsausgleich lesen.
Wollen Sie die Scheidungsdauer nicht unnötig verlängern, so tun Sie gut daran, sich mit dem Ausfüllen nicht lange Zeit zu lassen. Die mit persönlichen Daten und Angaben zur Einkommenssituation ausgefüllten Formulare senden Sie daraufhin an die angegebene Adresse des Familiengerichts zurück. Hier hängt alles von der Schnelligkeit der Ehegatten ab: Je zügiger sie arbeiten, desto früher beginnen die Rentenversicherungsträger mit der Berechnung.
3.4 Versorgungsausgleich: Wie lange dauert die Durchführung?
Der Versorgungsausgleich ist ein enormer Zeitfaktor im Scheidungsprozess. Lässt das Ehepaar den Ausgleich durchführen, können einige Monate vergehen. Genau genommen dauert es in der Regel 3 bis 7 Monate, bis das Gericht die erforderlichen Daten von den zuständigen Rentenversicherungsträgern erhält. Der Versorgungsausgleich macht also bei einer einvernehmlichen Scheidung etwa 2/3 der gesamten Scheidungsdauer aus. In den meisten Fällen macht ein Versorgungsausgleich aber Sinn.
3.5 Wie lange dauert der Gerichtstermin?
Der Gerichtstermin wird vom Gericht bereits festgelegt, nachdem die Formulare für den Versorgungsausgleich eingereicht sind. Die Dauer der mündlichen Verhandlung kann variieren. Zum Beispiel in dem Fall, wenn sich die Ehegatten in gewissen Dingen nicht einig sind, etwa im Ablauf des Trennungsjahres o.a. Die einvernehmliche Scheidung vor Gericht dauert in der Regel aber nur etwa 15 Minuten und ist somit schnell zu Ende.
3.6 Wie lange dauert es, bis die Scheidung rechtskräftig ist?
Eine Scheidung endet, wenn der der Scheidungsbeschluss rechtskräftig ist. Nach dem Scheidungstermin gewährt das Gericht noch 1 Monat Zeit, um das Scheidungsurteil anzufechten. Nachdem auch dieser Monat verstrichen ist, sind die Ehepartner „offiziell“ und rechtskräftig geschieden.
Für nähere Details zum Ablauf einer Scheidung, lesen Sie den Leitartikel „Ablauf einer Scheidung“.
4 Scheidungsdauer – Streitige Scheidung
Grundsätzlich ist der Scheidungsablauf bei einer streitigen Scheidung derselbe wie bei einer einvernehmlichen Scheidung. Allerdings – wie der Name schon sagt – kommt es hierbei in der einen oder anderen Angelegenheit zu Uneinigkeiten zwischen den Eheleuten. Daher ist es schwierig, pauschal zu beurteilen, wie lange die Scheidungsdauer bei einer streitigen Scheidung ist. Bei dieser Scheidungsart können viele Faktoren vorhanden sein, die den Ablauf maßgeblich erschweren und die Dauer in die Länge ziehen.
Wenngleich diese Scheidungsart schwer im Allgemeinen zu skizzieren ist, wollen wir in diesem Artikel trotzdem ein paar mögliche Variablen nennen, welche die Scheidungsdauer verlängern. Angenommen, ein Ehepartner legt seine Einkommenssituation bzw. die Höhe seiner Vermögenswerte zur Berechnung des Zugewinnausgleichs nicht offen: Das kann in einem großen Streit enden, denn in diesem Fall muss ihn der andere Ehegatte auf Einsicht klagen. Bis dieser Vorgang erledigt ist, vergeht in der Regel viel Zeit.
Eine andere Möglichkeit wäre, dass weder ein Ehevertrag noch eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufgesetzt wird. Nun gehen die Meinungen hin und her und die Diskussionen wiederholen sich andauernd auf Grund von fehlender vertraglicher Absicherung. Das kann viel wertvolle Zeit kosten.
Wie Sie sehen, kann eine streitige Scheidung zum Hexenkessel werden, und zwar besonders dann, wenn sich die Beteiligten verbittert streiten und ein Ehegatte überhaupt nicht an eine Scheidung denken will. Weitere Beispiele dafür, wie eine Scheidung hinausgezögert werden kann, lesen Sie in diesem Artikel unter "Scheidung hinauszögern".
5 Scheidung beschleunigen: 7 wichtige Tipps
5.1 Lassen Sie sich einvernehmlich scheiden
Die einvernehmliche Scheidung verkürzt die Scheidungsdauer erheblich. Diskutieren Sie mit Ihrem Noch-Ehepartner alle wichtigen Fragen, welche die Scheidung aufwirft und finden Sie gemeinsame Antworten darauf. Lassen Sie nichts dem Zufall über: Alles was Sie jetzt klären, muss nicht später zeitintensiv vom bzw. vor Gericht geregelt werden.
5.2 Beauftragen Sie nur einen Anwalt
Dieser Ratschlag geht Hand in Hand mit der Empfehlung, sich einvernehmlich scheiden zu lassen. Eine einvernehmliche Scheidung impliziert nämlich schon, dass nur ein Anwalt involviert ist. Beauftragt auch der andere Ehegatte einen Anwalt, kommt es zu einer streitigen Scheidung: Die Scheidungsdauer verlängert sich demnach stark.
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5.3 Härtefall begründen
In Ausnahmesituationen kann eine Härtefallscheidung bei Gericht beantragt werden. Eine Härtefallscheidung bezeichnet eine Scheidung im Schnellverfahren, aufgrund von unzumutbarer Härte. Begründet wird sie durch schwerwiegendes Fehlverhalten des Ehepartners, das den Weiterbestand der Ehe unerträglich macht. Das ist der Fall, wenn ein Ehegatte dem anderen mit Mord droht, ständig brutal zusammenschlägt o.a. Solche Vorkommnisse müssen aber genau dokumentiert und nachgewiesen werden.
5.4 Schließen Sie einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung ab
Solche Verträge haben großen Wert: Sie machen die in ihnen getroffenen Abmachungen rechtlich bindend und können viel Streit vermeiden. Ist ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufgesetzt und unterschrieben, kann ein Ehepartner nicht mehr einfach sagen, er möchte sich nicht an die Abmachungen halten. Diese Verträge verkürzen also die Dauer einer Scheidung erheblich, weil sie einem langen Hin und Her vorbeugen.
5.5 Schließen Sie den Versorgungsausgleich aus, wenn er sich nicht auszahlt
Die Scheidungsdauer können Sie erheblich verkürzen, wenn Sie keinen Versorgungsausgleich durchführen lassen. Dann beträgt die Scheidungsdauer nur ungefähr 1 bis 3 Monate. Waren Sie aber in einer langjährigen Ehe und haben Sie unterschiedlich viel verdient, rentiert sich ein Versorgungsausgleich allemal.
5.6 Versuchen Sie eine Mediation, um Kompromisse zu finden
Ein Mediator kann dem Ehepaar dabei helfen, einen Konsens in den Scheidungsfragen zu finden. Er schafft einen neutralen Gesprächsrahmen, in dem einvernehmliche Vereinbarungen mitunter einfacher und schneller getroffen werden. Eine erfolgreiche Mediation spart also nicht nur viel Geld sondern auch eine Menge Zeit.
5.7 Halten Sie alle Fristen ein und handeln Sie schnell
Während des gesamten Scheidungsverfahrens sind vom Ehepaar verschiedene Dinge fristgerecht zu erledigen. Untätigkeit rächt sich in der Regel mit einem großen Verlust an Geld und Zeit. Lassen Sie sich zum Beispiel beim Ausfüllen der Formulare zum Versorgungsausgleich lange Zeit oder verhalten Sie sich nicht kooperativ, müssen Sie mit einer starken Verzögerung rechnen.
5.8 Verzichten Sie auf Rechtsmittel
Nach dem Scheidungsbeschluss des Richters hat das Ehepaar genau einen Monat Zeit, um dem Scheidungsbeschluss zu widersprechen. Doch dieses Extra-Monat kann umgangen werden: Beim Scheidungsbeschluss kann derjenige Ehepartner, der einen Rechtsanwalt engagiert hat, auf Rechtsmittel verzichten.
6 Scheidung hinauszögern: 7 Möglichkeiten
Eine Scheidung hinauszuzögern, sollte gründlich überlegt sein. Sie sollten sich immer bewusst sein, welche psychische und finanzielle Belastung eine Scheidung in den meisten Fällen ist.
Aus diesem Grunde wollen wir hinsichtlich der Hinauszögerung einer Scheidung nicht von Tipps reden, sondern von Möglichkeiten. Natürlich gibt es den einen oder anderen Vorteil für einen Ehepartner, den die bewusste Streckung des Verfahrens mit sich bringen kann. Am besten besprechen Sie die Risiken und Möglichkeiten einer taktischen Hinauszögerung mit einem Rechtsanwalt.
6.1 Der Scheidung nicht einwilligen
Wenn ein Ehegatte dem Scheidungsantrag nicht zustimmt, ist die Basis für eine streitige Scheidung gelegt. Sollte der Ehegatte der Scheidung anfangs eingewilligt, es sich aber im Verfahrensverlauf anders überlegt haben, muss er nur einen Widerruf erklären. Der Widerruf kann jederzeit beim Familiengericht oder direkt beim Scheidungstermin erklärt werden. Wichtig: Der Widerruf kann bis zum Abschluss der mündlichen Verhandlung eingelegt werden.
6.2 In Folgesachen nicht einig werden
Der klassische Grund für die Verzögerung eines Scheidungsbeschlusses ist die Uneinigkeit in Scheidungsfolgesachen. Besonders hinsichtlich der Rechte Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhalt sind viele Umstände zu berücksichtigen, die allesamt verlängernd auf die Scheidungsdauer wirken. Eine Stufenklage in Bezug auf Unterhalt ist eine mögliche und typische Art, um die Dauer auszureizen.
6.3 Gutachten für Zugewinnausgleichsverfahren
Wird ein Gutachten für die Wertermittlung von Immobilien (Häusern, Wohnungen usw.) oder Unternehmen verlangt, um ein Zugewinnausgleichsverfahren hinauszuzögern, kann das durchaus im Interesse einer Scheidungspartei liegen. Auch wer bei der Gerichtsverhandlung einen Auskunftsantrag bezüglich Unterhalt, Zugewinnausgleich oder anderen Folgesachen stellt, hält die Scheidung für eine Weile auf. Genauso derjenige, der verweigert, Auskunft in diesen Sachen zu geben.
6.4 Trennungsjahr abstreiten und Versöhnungsversuch
Streitet ein Ehepartner beim Gerichtstermin das Trennungsjahr ab, führt das zu Komplikationen im Scheidungsverfahren. Daraufhin muss das Ehepaar beweisen, dass das Trennungsjahr rechtmäßig verbracht wurde bzw. dass es nicht rechtmäßig verbracht wurde. Im Normalfall leben die Eheleute getrennt voneinander, weshalb ein Meldezettel für den neuen Wohnsitz reichen dürfte. Komplizierter wird es, wenn die Eheleute während des Trennungsjahrs in derselben Wohnung gelebt haben. Ist kein schriftlicher Nachweis dafür vorhanden, wann das Trennungsjahr begonnen hat, kann ein Partner den Zeitpunkt des Beginns einfach abstreiten.
Darüber hinaus wäre es möglich, dass der sich querstellende Ehegatte behauptet, es hätte ein Versöhnungsversuch von über 3 Monaten stattgefunden. Es ist nämlich so, dass ein Versöhnungsversuch in dieser Länge das Scheidungsjahr aufhebt. Mit anderen Worten: Versucht das Ehepaar eine Versöhnung von über 3 Monaten, dann bewertet das Gericht dies als gelungene Versöhnung. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob sich das Paar zum Beispiel nach 4 Monaten Versöhnungsversuch wieder trennt. Geht der Versöhnungsversuch über die Dauer von 3 Monaten hinaus, gilt das Paar als versöhnt. Das Trennungsjahr ist somit aufgehoben. Will sich das Ehepaar dann wieder scheiden lassen, muss es das Trennungsjahr wieder neu beginnen.
Darüber hinaus wäre es möglich, dass der sich querstellende Ehegatte behauptet, es hätte ein Versöhnungsversuch von über 3 Monaten stattgefunden. Es ist nämlich so, dass ein Versöhnungsversuch in dieser Länge das Scheidungsjahr aufhebt. Mit anderen Worten: Versucht das Ehepaar eine Versöhnung von über 3 Monaten, dann bewertet das Gericht dies als gelungene Versöhnung. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob sich das Paar zum Beispiel nach 4 Monaten Versöhnungsversuch wieder trennt. Geht der Versöhnungsversuch über die Dauer von 3 Monaten hinaus, gilt das Paar als versöhnt. Das Trennungsjahr ist somit aufgehoben. Will sich das Ehepaar dann wieder scheiden lassen, muss es das Trennungsjahr wieder neu beginnen.
6.5 Fristen nicht einhalten und sich lange Zeit lassen
Wer sich im Scheidungsprozess Zeit lässt, wenn von ihm konkrete Handlungen gefordert werden, der kann den Scheidungsverlauf stark in die Länge ziehen. Nicht alles, was vom Gericht kommt, muss gleich beantwortet werden, und nicht jeder Handlungsaufforderung vom Rechtsanwalt muss gleich nachgekommen werden. So denkt sich der ein oder andere Gatte, der von der Scheidung überhaupt nichts hält oder vielleicht Interesse daran hat, so lange wie möglich im offiziellen Status der Ehe zu stehen. Möglicherweise um sich gewisse Rechte, wie zum Beispiel Unterhalt, zu sichern. Letztlich ist ein Ehepartner erst dann gezwungen, aktiv zu werden, wenn das Gericht ihm mit einer Strafe droht. Prinzipiell ist der Spielraum, der zum Verzögern bereitsteht, sehr groß.
6.6 Beim Scheidungstermin nicht erscheinen
Wenn ein Ehepartner vom Scheidungstermin fernbleibt und dies nicht ausreichend begründen kann, riskiert eine Ordnungsstrafe. Auf jeden Fall hat der Abwesende sein Nicht-Erscheinen mit einem ärztlichen Attest zu rechtfertigen. In Frage kommen auch andere schwerwiegende Gründe, die jedoch immer bewiesen werden müssen. In einer derartigen Situation muss der verteidigende Anwalt einen Antrag auf Verlegung des Gerichtstermins stellen.
Kommt es zum wiederholten Fernbleiben vor Gericht, kann das Gericht sogar eine Festnahme des fernbleibenden Ehepartners anordnen. Dann wird dieser zwangsweise vor Gericht geführt.
Kommt es zum wiederholten Fernbleiben vor Gericht, kann das Gericht sogar eine Festnahme des fernbleibenden Ehepartners anordnen. Dann wird dieser zwangsweise vor Gericht geführt.
6.7 Scheidungsbeschluss im letzten Moment anfechten
Nach dem Scheidungstermin vor Gericht und der Verkündung des Scheidungsbeschlusses kann das Ehepaar den Scheidungsbeschluss noch einen Monat lang anfechten. Mit anderen Worten: Wenn ein Ehepartner am letzten Tag der Monatsfrist Beschwerde gegen den Beschluss einlegt, dann wird der Beschluss nicht rechtskräftig. Der Abschluss des Scheidungsverfahrens wird somit noch einmal in die Länge gezogen.
Das Ehepaar muss sich aber auch hier wieder im Klaren darüber sein, dass die Verzögerung erneut mit Kosten verbunden ist. Ein neuer Gerichtstermin muss festgelegt und der Rechtsanwalt weiterbezahlt werden.
Das Ehepaar muss sich aber auch hier wieder im Klaren darüber sein, dass die Verzögerung erneut mit Kosten verbunden ist. Ein neuer Gerichtstermin muss festgelegt und der Rechtsanwalt weiterbezahlt werden.
6.8 Verfahrenskostenhilfe beantragen
Sollten Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben, dann können Sie mit einem Antrag darauf die Scheidungsdauer noch um ein Stück verlängern. Im Normalfall dauert die Prüfung auf Bewilligung ungefähr 2 Wochen. Anspruchsberechtigt sind Personen mit sehr niedrigem Einkommen. Unabhängig davon, ob Sie Anspruch haben oder nicht: Beantragen können Sie die Verfahrenskostenhilfe allemal. Nähere Informationen zum Thema Verfahrenskostenhilfe finden Sie im Beratungsartikel „Was kostet eine Scheidung?“.
7 FAQ – Häufig gestellte Fragen
Wie kann ich die Scheidungsdauer verkürzen?
Die Scheidung beschleunigen Sie, indem Sie Folgendes beachten: einvernehmlich scheiden lassen; nur einen Anwalt beauftragen; Ehevertrag, Trennungsvereinbarung oder Scheidungsfolgenvereinbarung abschließen; alle Fristen einhalten und schnell handeln. Dazu möglicherweise: Versorgungsausgleich ausschließen, wenn Sie in der Ehe gleich viel verdient haben; Mediation in Anspruch nehmen; Härtefall begründen.
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Welche Taktik zum Verzögern einer Scheidung gibt es?
Eine Scheidung können Sie auf vielfältige Weise verzögern. Zum Beispiel: der Scheidung nicht zustimmen; Gutachten für Zugewinnausgleich beantragen; Fristen verpassen; in Scheidungsfolgesachen uneinig sein; Trennungsjahr abstreiten; endgültige Versöhnung und Trennungsjahrabbruch; Fernbleiben vom Scheidungstermin; dem Scheidungsurteil nicht zustimmen; Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen; Härteklausel beanspruchen; usw.
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Wie lange kann ich eine Scheidung hinauszögern?
Es lässt sich schwer sagen, wie lange sich eine Scheidung hinauszögern lässt. Verhält sich ein Ehegatte sehr passiv und kompromisslos, können im schlimmsten Fall viele Monate oder sogar Jahre vergehen. Es gibt Umstände, in denen es für einen Ehepartner von Vorteil sein kann, die Scheidung hinauszuzögern. Beispielsweise dann, wenn dieser für längere Zeit Trennungsunterhalt beziehen möchte.
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Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?
Wenn sich die Ehegatten in den Folgesachen sowie über die Scheidung selbst einig sind, dauert der Scheidungsprozess zwischen 1 und 3 Monate (ohne Versorgungsausgleich). Mit Versorgungsausgleich beläuft sich die Scheidungsdauer auf 4 bis 7 Monate. Die Berechnung der Rentenansprüche kann nämlich mehrere Monate dauern.
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Wie lange dauert eine Scheidung, wenn einer nicht einwilligt?
Wenn ein Ehepartner der Scheidung nicht einwilligt und / oder in den Folgesachen kein Kompromiss gefunden wird, ist die Scheidungsdauer offen. Alle Schritte einer streitigen Scheidung erfordern weiteren Zeitaufwand, zum Beispiel die Beauftragung eines eigenen Anwalts, der Antrag auf Einsicht in die Einkommensverhältnisse usw.
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Wie lange dauert es, bis der Scheidungsantrag zugestellt wird?
Nachdem der Rechtsanwalt den Scheidungsantrag eingereicht hat, prüft das Familiengericht den Antrag. Wie lange das dauert, hängt davon ab, wie ausgelastet das Gericht im Moment ist. Im Normalfall stellt das Familiengericht innerhalb weniger Wochen dem anderen Ehepartner den Antrag zu. Wenn es schnell geht, dann erfolgt die Zusendung schon nach 2 Wochen.
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Wie lange dauert eine Scheidung vor Gericht?
Der Haupttermin einer Scheidung beim Familiengericht dauert nicht lange. Normalerweise dauert es bloß 15 Minuten, bis zur Verkündung des Scheidungsurteils. Sind sich aber die Ehegatten im mündlichen Scheidungstermin in gewissen Dingen nicht einig, kann sich der Gerichtstermin verzögern. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich die Ehepartner über den Beginn des Trennungsjahrs uneinig sind.
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