Ein Arbeitnehmer nimmt von seiner Vorgesetzten ein Zwischenzeugnis entgegen. © Adobe Stock | Robert Kneschke

Zwischenzeugnis beantragen – Anspruch, Form und Inhalt

Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Hat ein Arbeitnehmer aber einen triftigen Grund für das Beantragen eines Zwischenzeugnisses, muss der Arbeitgeber ein solches erstellen. Neben der Leistungsbeurteilung kann ein Zwischenzeugnis dem Zweck der diskreten Jobbewerbung dienen.

Zwischenzeugnis beantragen: Anspruch


‌Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat ein Arbeitnehmer gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis (§ 109 GewO). 

‌Erhält ein Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis ein Arbeitszeugnis, spricht man von einem Zwischenzeugnis. Auf ein solches gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Grundsätzlich liegt die Entscheidung beim Arbeitgebers, ob er ein solches ausstellt oder nicht. 

‌Ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis kann durch entsprechende vertragliche Regelungen zustande kommen:
  • Klausel in Arbeitsvertrag: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können einzelvertraglich vereinbaren, dass Anspruch auf ein Zwischenzeugnis besteht. Für gewöhnlich richtet sich der Anspruch dabei nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit. 
  • Klausel in Tarifvertrag: Einige Tarifverträge sehen vor, dass Beschäftigte Anspruch auf ein Zwischenzeugnis haben. So auch der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Gemäß § 35 TVöD ist ein triftiger Grund Voraussetzung für den Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. 
  • Hinweis:
    Nach aktueller Rechtsprechung besteht auch ohne vertragliche Vereinbarung Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn ein triftiger Grund vorliegt.

    Gründe, um Zwischenzeugnis zu beantragen


    ‌Haben Beschäftigte einen guten Grund, um ein Zwischenzeugnis zu beantragen, dürfen Arbeitgeber dieses nicht ablehnen. Von der Rechtsprechung anerkannte Gründe für ein Zwischenzeugnis sind die folgenden:
  • Der direkte Vorgesetzte wechselt (BAG, Urteil v. 1.10.1998, 6 AZR 176/71). 
  • Der Arbeitgeber wechselt. 
  • Der Arbeitnehmer wechselt die Abteilung, etwa nach einer Beförderung oder einer Versetzung. 
  • Es stehen betriebliche Umstrukturierungen an, was zu Stellenabbau oder Insolvenz führt. 
  • Der Arbeitnehmer ist seit mehreren Jahren betriebszugehörig, ohne dass er eine schriftliche Leistungsbeurteilung erhalten hat. 
  • Der Arbeitnehmer plant eine längere Auszeit, etwa Elternzeit oder Sabbatical
  • Der Arbeitnehmer braucht das Zwischenzeugnis als Nachweis für Behörden oder für einen Kreditantrag (BAG, Urteil v. 21.1.1993, BB 1993, 2309). 
  • Der Arbeitnehmer reicht nach Kündigung des Arbeitgebers eine Kündigungsschutzklage ein (LAG Hamm, Urteil v. 13.02.2007, 19 Sa 1589/06). 
  • Frist bei Zwischenzeugnis


    ‌Auch wenn der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hat, muss der Arbeitgeber nicht von selbst tätig werden. Der Arbeitnehmer hat das Zwischenzeugnis anzufragen. Das ist sowohl schriftlich als auch mündlich möglich. 

    ‌Da kein gesetzlicher Anspruch auf ein Zwischenzeugnis besteht, gibt es keine Frist, die der Arbeitgeber bei der Ausstellung des Zwischenzeugnisses einhalten muss. 

    ‌Besteht ein triftiger Grund für die Anforderung, hat der Arbeitgeber die Erstellung des Zwischenzeugnisses unverzüglich vorzunehmen. Der Zeitraum ist hierbei allerdings nicht klar definiert. Es bietet sich an, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine angemessene Frist setzt, innerhalb derer er das Zwischenzeugnis erstellen soll. Als angemessen wird gemeinhin eine Frist von zwei oder drei Wochen angesehen.

    Inhalt und Form eines Zwischenzeugnisses

    Inhalt eines Zwischenzeugnisses


    ‌Wie auch beim regulären Arbeitszeugnis gibt es beim Zwischenzeugnis zwei mögliche Varianten. Ein einfaches Zeugnis und ein qualifiziertes Zeugnis. Die Zeugnisarten unterscheiden sich folgendermaßen: 

    ‌1) Einfaches Zwischenzeugnis 
    ‌In einem einfachen Zwischenzeugnis findet sich eine sachliche und neutrale Beschreibung des Arbeitsverhältnisses. Genannt werden etwa die bisherige Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie die Tätigkeitsbereiche. 

    ‌2) Qualifiziertes Zwischenzeugnis 
    ‌Ein qualifiziertes Zwischenzeugnis beinhaltet neben einer Auflistung der allgemeinen Arbeitsumstände eine Beurteilung des Arbeitsnehmers hinsichtlich Fachkompetenz, sozialer Kompetenz, Sozialverhalten, Ausdrucksvermögen sowie Kooperation und Kommunikation.

    Form eines Zwischenzeugnisses


    ‌Im Unterschied zum normalen Arbeitszeugnis hat ein Zwischenzeugnis in Präsens verfasst zu sein. Denn das Arbeitsverhältnis hat nach wie vor Bestand. 

    ‌Form und Inhalt des Zwischenzeugnisses dürfen keinen negativen Eindruck erwecken. Ein Zwischenzeugnis muss insbesondere folgende Anforderungen erfüllen:
  • Schriftform (Papier) 
  • Handschriftliche Unterschrift 
  • Ausstellungsdatum 
  • Passende Überschrift, damit Dokumentcharakter gewahrt ist 
  • Fehlerfrei in Rechtschreibung und Grammatik 
  • Ordentliche äußere Form: keine Knicke, Flecken, Durchstreichungen etc. 
  • Wohlwollende Formulierung 
  • Klarer und verständlicher Ausdruck 

  • ‌Ein Zwischenzeugnis darf wie auch ein reguläres Arbeitszeugnis keine Geheimcodes oder geheimen Formulierungen enthalten. Mehr dazu erfahren Sie in dem Artikel Arbeitszeugnis.
    Hinweis:
    Im Internet finden sich zahlreiche Vorlagen, die zeigen, wie Zwischenzeugnisse aussehen können. Jedoch sind dies nur Mustervorlagen und bieten Orientierung, wie ein Zwischenzeugnis verfasst werden kann. Zusätzlich gibt es Erklärungen zu typischen Zeugnis-Formulierungen und wie diese mit den Zeugnisnoten zusammenhängen.

    Wie Zwischenzeugnis beantragen?


    ‌Beschäftigte, die grundlos ein Zwischenzeugnis anfordern, müssen damit rechnen, dass der Arbeitgeber das als Hinweis auf einen geplanten Jobwechsel sieht. Das könnte die weitere Zusammenarbeit unter Umständen beeinträchtigen. Haben Arbeitnehmer einen triftigen Grund, ein Zwischenzeugnis zu verlangen, sollten sie ihn deshalb stets nennen

    ‌Grundsätzlich sollten Beschäftigte folgende Aspekte beachten:
  • Mit einer schriftlichen Anforderung des Zwischenzeugnisses vermeidet man das direkte Gespräch mit dem Vorgesetzten. Auch vermeidet man Missverständnisse und hat alles schwarz auf weiß. 
  • Beschäftigte, die eine Leistungsbeurteilung wünschen, sollten ausdrücklich ein qualifiziertes Zwischenzeugnis anfordern. Ansonsten erhalten sie womöglich bloß ein einfaches Zwischenzeugnis.  
  • Arbeitnehmer sollten für die Erstellung des Arbeitszeugnisses eine angemessene Frist setzen. 
  • Hinweis:
    Bei wem Arbeitnehmer das Zwischenzeugnis beantragen, ist unwesentlich, solange diese Person einen höheren Rang hat. Die geeignetste Adresse ist zumeist der direkte Vorgesetzte, da dieser die Leistungen des Arbeitnehmers am besten beurteilen kann. Alternativ kann man auch die Personalabteilung mit der Ausstellung des Zeugnisses betrauen.

    Verweigerung des Zwischenzeugnisses


    ‌Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis nicht verweigern, wenn dieser Anspruch darauf hat. 

    ‌Besteht kein vertraglicher Anspruch, liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob er ein Zwischenzeugnis ausstellt. Eine Verweigerung ist in diesem Fall ohne Weiteres zulässig. Nennt der Arbeitnehmer aber einen triftigen Grund – etwa einen Abteilungswechsel – darf der Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis nicht ablehnen.
    Hinweis:
    Es existiert keine gesetzliche Regelung, wie oft Beschäftigte Zwischenzeugnisse anfordern können.

    Bedeutung des Zwischenzeugnisses


    ‌Es gibt verschiedene Gründe, warum Beschäftigte ein Zwischenzeugnis anfordern. Der häufigste Grund ist, dass sie es für eine diskrete Jobbewerbung nutzen. Wichtig dabei ist, das Zwischenzeugnis so unauffällig wie möglich anzufragen, damit der Arbeitgeber nicht misstrauisch wird. 

    ‌Daneben gibt es verschiedene Vorteile, die ein Zwischenzeugnis haben kann. Dazu zählen die folgenden: 

    ‌1) Leistungsbeurteilung 
    ‌Beschäftigte, die bereits länger in einem Unternehmen angestellt sind, aber selten Feedback zu ihrer Arbeitsleistung erhalten, können ein Zwischenzeugnis anfordern. Dadurch erhalten sie Klarheit darüber, wie Vorgesetzte die Arbeitsleistung beurteilen. Ein Zwischenzeugnis kann sich in weiterer Folge auch gut für Gehaltsverhandlungen einsetzen lassen. 

    ‌2) Bindungswirkung 
    ‌Zwischenzeugnisse haben stets eine Bindungswirkung. Das heißt, dass sich die Leistungsbeurteilung später nicht mehr wesentlich ändern darf. Das betrifft insbesondere das Arbeitszeugnis bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis. Ein solches darf sich inhaltlich nur dann vom Zwischenzeugnis unterscheiden, wenn es über längere Zeit hinweg erhebliche Veränderungen im Leistungsvermögen des Beschäftigten gab. 

    ‌3) Selbstschutz 
    ‌Ändern sich wesentliche Aspekte im Unternehmen, ist es sinnvoll, ein Zwischenzeugnis zu beantragen. Etwa wenn der Vorgesetzte oder das Tätigkeitsfeld wechseln oder der Arbeitnehmer ein riskantes Projekt übernimmt. So stellt der Arbeitnehmer sicher, dass die guten Leistungen vor der Veränderung gewürdigt werden.

    Zwischenzeugnis beantragen – Recht einfach erklärt

    Habe ich Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

    Ein gesetzlicher Anspruch auf ein Zwischenzeugnis existiert nicht. Allerdings kann durch eine Klausel in Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ein vertraglicher Anspruch bestehen. Zudem muss der Arbeitgeber nach der Rechtsprechung ein Zwischenzeugnis erstellen, wenn ein triftiger Grund gegeben ist. 

    ‌Weiterlesen: Zwischenzeugnis beantragen: Anspruch

    Was ist ein triftiger Grund für ein Zwischenzeugnis?

    Triftige Gründe für ein Zwischenzeugnis sind etwa der Wechsel des Arbeitgebers oder des direkten Vorgesetzten. Weitere Gründe können ein Abteilungswechsel des Beschäftigten oder eine anstehende längere Auszeit sein. 

    ‌Weiterlesen: Gründe, um Zwischenzeugnis zu beantragen

    Was beinhaltet ein Zwischenzeugnis?

    Was ein Zwischenzeugnis beinhaltet, hängt davon ab, ob es sich um ein einfaches oder ein qualifiziertes Zwischenzeugnis handelt. Während das einfache Zeugnis eine neutrale Beschreibung des Arbeitsverhältnisses ist, nimmt das qualifizierte Zeugnis auch Bezug auf die fachlichen sowie die sozialen Kompetenzen des Beschäftigten. 

    ‌Weiterlesen: Inhalt eines Zwischenzeugnisses

    Welche Form muss ein Zwischenzeugnis haben?

    Ein Zwischenzeugnis muss in Papierform ausgestellt werden und in Präsens geschrieben sein. Darüber hinaus gibt es verschiedene Aspekte zu beachten. Etwa eine wohlwollende Formulierung, ein ordentliches Äußeres und eine klare Ausdrucksweise. 

    ‌Weiterlesen: Form eines Zwischenzeugnisses

    Wie fragt man am besten nach einem Zwischenzeugnis?

    Durch eine schriftliche Anforderung eines Zwischenzeugnisses kann man Missverständnisse im Gespräch vermeiden. Am besten setzt der Arbeitnehmer dem Vorgesetzten eine Frist, bis wann dieser das Zwischenzeugnis erstellen soll. Möchte der Arbeitnehmer ein qualifiziertes Zwischenzeugnis, hat er dieses ausdrücklich zu beantragen. 

    ‌Weiterlesen: Wie Zwischenzeugnis beantragen?

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