UNTERNEHMENSGRÜNDUNG: Gabriele Koch ist seit 1989 als Rechtsanwältin tätig. Ihr Kollege Uwe Bümmerstede startete bereits 1981 durch.
MITARBEITERZAHL: Das Team umfasst 5 Rechtsanwälte und 2 Rechtsanwaltsfachangestellte.
EINZUGSGEBIET KUNDEN/-INNEN: Die Klienten/-innen kommen aus dem gesamten Landkreis Heilbronn.
LEISTUNGEN: Gabriele Koch ist Fachanwältin für Familienrecht und hat ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Erbrecht. Mit viel Erfahrung, Einfühlungsvermögen und einem guten Gespür findet sie stets die richtigen Lösungen. Ihr Partner Uwe Bümmerstede steht den Mandanten/-innen in den Bereichen Arbeitsrecht und Sozialrecht mit Rat und Tat zur Seite.
ERFOLGSFAKTOREN: Die Mandanten/-innen schätzen besonders die gute Erreichbarkeit und die kurzfristigen Terminvergaben der Kanzlei sowie das engagierte Auftreten und die Beharrlichkeit der beiden Rechtsanwälte, die Klienten/-innen erfolgreich an ihr Ziel zu bringen. Mit den Gefühlen und Erwartungen der Mandanten/-innen wird fair und ehrlich umgegangen, der Mensch steht stets im Mittelpunkt.
ERWÄHNENSWERTES: Zur Klientel zählen in erster Linie kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch viele Privatpersonen. Die Kanzlei legt größten Wert auf ihren guten Ruf und wird auch von anderen Rechtsanwälten gerne weiterempfohlen, was einem Ritterschlag gleichkommt.
Neben den regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen der Anwälte/-innen und Mitarbeiter/-innen setzt die Kanzlei auf systematische Qualitätssicherung. Die Inhaber überprüfen und optimieren regelmäßig ihre Kanzleiorganisation und Arbeitsabläufe, um für die Mandantschaft einen maximalen Qualitätsstandard sicherzustellen.
Der Organisationsablauf der Kanzlei ist durch die DEKRA nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert.
Redaktionstipp!
Die beiden Rechtsanwälte setzen sich für Sie und Ihr Anliegen im Familienrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht und Sozialrecht ein. Durch Einfühlungsvermögen, ein offenes Ohr und die Bereitschaft, sich mit dem Mandanten zu identifizieren, überzeugt die Kanzlei auch in sehr kniffligen Fällen.