Statistisch betrachtet, wird sich das Ganze zu einem Problem entwickeln, da bayernweit nur 30% der Gebäude elementarversichert sind und das Gesetz schon ab Juli 2019 in Kraft treten wird.
Ausgangslage
Statistiken zeigen, dass die Zahl der Unwetterschäden aktuell massiv steigt. Unwetterschäden gelten als sogenannte „Elementarschäden“, welche meistens durch Überschwemmung und Rückstau verursacht werden.
Bisher war es immer so geregelt, dass der Freistaat Bayern in solchen Fällen extrem geholfen hat, indem er nicht ausreichend Abgesicherten viele Kosten erstattet hat.
Da diese Kosten aufgrund der steigenden Unwetterschadenquote ins Unermessliche gehen, trafen sich die Entscheider des Freistaates, um nach einer Lösung zu suchen.
Was wurde beschlossen?
Es kam dabei zu einer grundlegenden Änderung. In Zukunft soll es in Bayern keinerlei Soforthilfe für Schäden geben, welche versicherbar gewesen wären.
In fast allen Fällen der oben genannten Unwetterschäden wären diese Schäden durch eine Elementarversicherung versicherbar gewesen, was bedeutet, dass die Betroffenen zukünftig in solchen Fällen keine Entschädigung vom Staat genießen werden.
Selbst Fälle, bei denen eine Elementarversicherung nur mit einem hohen Selbstbehalt oder durch individuelle bauliche Schutzmaßnahmen möglich ist, werden vom Staat nicht berücksichtigt und gelten als „versicherbar“. Als einziger Sonderfall gelten Fälle, in dem die Versicherungskosten wirtschaftlich unzumutbar sind.
Welche Versicherungskosten „wirtschaftlich unzumutbar“ sind, lässt der Beschluss allerdings offen. Das bedeutet also, man kann sich nie sicher sein, ob man dann wirklich als solch ein Sonderfall gilt.
Und nun?
Der Verbraucherschützer Straub zeigt sich dem Ganzen auch eher mit einer kalten Schulter:
„Den Verstoß bewerten wir grundsätzlich als positiv, damit sich mehr Hausbesitzer versichern und Absicherungslücken nicht mehr aus Steuermitteln geschlossen werden müssen.“
Statistisch betrachtet, wird sich das Ganze zu einem Problem entwickeln, da bayernweit nur 30% der Gebäude elementarversichert sind und das Gesetz schon ab Juli 2019 in Kraft treten wird.
Das spricht ganz klar für Aufklärungsbedarf der Betroffenen, da es ein extrem hohes finanzielles Risiko darstellt, denn Hochwasser kann nicht nur Schäden am Äußeren des Gebäudes verursachen, sondern auch an der Einrichtung im Haus.