Über Geiger-Schmitt-Haentjes Rechtsanwaltskanzlei
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG:Die Kanzleieröffnung erfolgte am 1. Juli 2001 in Mainz.
Seit Januar 2017 unterhält die Kanzlei einen zweiten Standort in Berlin am Hohenzollerndamm 123.
MITARBEITERZAHL:Die Kanzlei beschäftigt insgesamt sechs Mitarbeiter/-innen inklusive einer angestellten Rechtsanwältin.
EINZUGSGEBIET KUNDEN/-INNEN: Die Mandanten/-innen sind in ganz Deutschland ansässig.
ERFOLGSFAKTOREN:Klaus Geiger zeichnet sich durch seinen hohen Spezialisierungsgrad und die besondere Fähigkeit, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren, aus. Die Kanzlei verfügt über hilfreiche Vernetzungen, vor allem zu Krankenkassenverbänden und Finanzbehörden (speziell insolvenzrechtliche Belange).
Die Beratung erfolgt bundesweit, eine gerichtliche Vertretung vor Ort ist garantiert.
ERWÄHNENSWERTES: Der Kanzleigründer und -inhaber Klaus Geiger absolvierte nach dem Abitur das Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bayreuth und Münster (Erstes Staatsexamen am OLG Hamm, 1989; Zweites Staatsexamen in Mainz, 1993). Direkt im Anschluss erfolgte die Zulassung als Rechtsanwalt.
Bis 2001 war Klaus Geiger Partner einer mittelständischen Kanzlei in Mainz. Im gleichen Jahr erfolgte die Eröffnung der eigenen Kanzlei. Seit 1995 ist Klaus Geiger Fachanwalt für Arbeitsrecht. Auf dem Gebiet Insolvenzrecht hat sich der Jurist aufgrund seiner außerordentlichen Erfahrung und Kompetenz einen hohen Bekanntheitsgrad in ganz Deutschland erarbeitet.
Die Kanzlei ist Mitglied im DAV. Klaus Geiger ist in der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung (DAV) und im Hamburger Kreis (Harmonisierung von Steuer- und Insolvenzrecht) vertreten, außerdem nimmt er an regelmäßigen Fortbildungsseminaren, Tagungen und Workshops teil. Er fungiert selbst bei speziellen Themen (Insolvenzrecht/Arbeitsrecht) als Veranstalter bzw. Referent. Unter anderem ist Rechtsanwalt Geiger Dozent an der BKK Akademie in Rotenburg an der Fulda.