UNTERNEHMENSGRÜNDUNG: Frau Halat-Mec ist seit 1997 als Anwältin an allen deutschen Landes- und Oberlandesgerichten zugelassen und seit 2004 Fachanwältin. Die Kanzlei in der Kaiserstraße in Frankfurt am Main hat sie im Jahr 2001 bezogen. Die unmittelbare Nähe zum Hauptbahnhof ist angesichts der angespannten Parksituation in Frankfurt ein großer Vorteil.
MITARBEITERZAHL: Die Juristin ist allein in der Kanzlei tätig. Im Rahmen einer Bürogemeinschaft ist eine Mitarbeiterin für die organisatorischen und bürospezifischen Belange mehrerer Anwälte/-innen zuständig.
EINZUGSGEBIET KUNDEN/-INNEN: Die Mandanten/-innen kommen aus Frankfurt am Main, Hanau, Wiesbaden und Mainz sowie den dazugehörigen umliegenden Regionen. Da Frau Halat-Mec selbst gebürtige Türkin ist, ist der Anteil der türkischen Mandanten/-innen entsprechend hoch.
LEISTUNGEN: Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt auf den Rechtsgebieten Familienrecht und Scheidungsrecht. In den Teilbereichen Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltsberechnung, Vaterschaft und vielem mehr verfügt die Anwältin über große juristische Erfahrung. Außergerichtliche Lösungen und Einigungen haben in der Kanzlei oberste Priorität.
Weitere Rechtsgebiete sind: - Internationales Recht (Schwerpunkt: Scheidungsrecht) - Europäisches Recht (Schwerpunkt: Scheidungsrecht) - Arbeitsrecht: Abfindung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Kündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, Probezeit, Urlaub etc. - Erbrecht: Testamente, Erbe, Erbfolge, Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Erbschein, Ersatzerbschaft, Vermächtnis etc. - Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht: Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Geschwindigkeitsübertretungen, Schmerzensgeld, Unfallregulierung etc. - Zivilrecht - Vertragsrecht für Käufer und Verkäufer: Vertragsfragen, AGB, Fernabsatzvertrag, Online-Kauf, Autokauf, Garantie, Gewährleistung, Haftungsausschluss, Nachbesserung, Sachmangel, Versendungskauf, Versteigerung, Vorvertrag, Widerrufsrecht etc. - Ausländerrecht und Asylrecht: Abschiebung, Arbeitsgenehmigungsrecht, Asyl, Ausweisung, Familiennachzug, Staatsangehörigkeitsrecht etc.
ERFOLGSFAKTOREN: Rechtsanwältin Halat-Mec arbeitet akribisch und kennt die nationalen und internationalen juristischen Rahmenbedingungen bestens. Die offene, empathische Beratung, die in Deutsch, Türkisch und Englisch erfolgen kann, schafft sehr schnell Vertrauen bei den Mandanten/-innen. Dies ist gerade für die Klientel aus anderen europäischen oder außereuropäischen Regionen ein enormer Vorteil. Ihr gesundes Selbstbewusstsein wirkt sehr überzeugend auf alle, die ihren juristischen Beistand in Anspruch nehmen.
ERWÄHNENSWERTES: Frau Halat-Mec hat an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz Jura studiert und dort das Erste Saatsexamen absolviert. Das Zweite Staatsexamen folgte in Wiesbaden. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht mit Kompetenz auch im Internationalen Recht. Die vielseitige Expertin ist Mitglied im DAV, Sektion Frankfurt am Main. Sie hat mehrmals an der „Deutschen Islamkonferenz“ als Juristin und Übersetzerin teilgenommen.
Redaktionstipp!
Rechtsanwältin Gönül Halat-Mec ist Fachanwältin für Familienrecht mit großer Erfahrung auf dem Gebiet des Internationalen Rechts. Die äußerst sympathische Juristin punktet mit viel Empathie. Transparente Kostenstruktur, gute Erreichbarkeit und eine exzellente Kommunikation zeichnen die Rechtsanwältin ebenfalls aus. In dieser Kanzlei wird nicht um jeden Preis vor Gericht gestritten. Die außergerichtliche Lösung hat immer oberste Priorität.