UNTERNEHMENSGRÜNDUNG: Rüdiger Gust ist seit 1991 als Rechtsanwalt zugelassen und eröffnete die Kanzlei nach seiner Referendarzeit am Amtsgericht Kulmbach, in der Staatsanwaltschaft Bayreuth und in der Regierung von Oberfranken im Jahr 1995.
MITARBEITERZAHL: In seiner Kanzlei wird der Jurist von zwei erfahrenen und kompetenten Rechtsanwaltsfachangestellten sowie einer geprüften Rechtsfachwirtin unterstützt.
EINZUGSGEBIET KUNDEN/-INNEN: Rüdiger Gust hat sich durch die konsequente Spezialisierung, die jahrelange Erfahrung und den beeindruckenden Aus- und Weiterbildungsweg einen hervorragenden Ruf als Erbrechtsspezialist erworben und arbeitet überregional und bundesweit.
LEISTUNGEN: Der Jurist ist ausgewiesener Experte und Fachanwalt für Erbrecht, welches alle Fachfragen zu folgenden Themen umfasst: - Testament, Testamentsvollstreckung - Vermächtnis, Pflichtteilrecht - Erbfolge, Nachlassregelungen, Erbengemeinschaften - Erbteilung/Auseinandersetzung von Erbengemeinschaft
Durch seine Auslandstätigkeiten sowie Netzwerke (u.a. Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein) ist Rüdiger Gust ein gefragter Koordinator bei komplizierten Erbrechtsfragen sowie Vermögensnachfolgen, auch solchen, die nicht unter das deutsche Erbrecht fallen. Er wird aufgrund seiner Erfahrung und Spezialisierung auch gerne von Anwälten/-innen verwandter oder anderer Fachrichtungen empfohlen. Als DVEV-zertifizierter Testamentsvollstrecker berät Herr Gust darüber hinaus andere Testamentsvollstrecker in juristischen und wirtschaftlichen Fachfragen.
ERFOLGSFAKTOREN: Rüdiger Gust beeindruckt mit Professionalität, spezialisiertem Expertenwissen und über 30-jähriger Erfahrung als hervorragend ausgebildeter Jurist. Der sympathische Kanzleiinhaber versteht es vorbildlich, komplizierte Sachverhalte verständlich zu erläutern und den Mandanten/-innen nachvollziehbar darzulegen. Rüdiger Gusts Engagement und Empathie begründen seinen Erfolg.
ERWÄHNENSWERTES: Rüdiger Gust absolvierte sein Studium an den Universitäten in Würzburg und Bayreuth und arbeitete während seiner Referendarzeit auch in einer großen und renommierten Kanzlei in New Orleans/USA. Er erwarb 2006 als erster Rechtsanwalt die Zusatzqualifikation Fachanwalt für Erbrecht im Amtsgerichtsbezirk Kulmbach. Rechtsanwalt Gust besucht ständig und weit über seine Fortbildungspflicht hinaus Weiterbildungen, zum Beispiel der DeutschenAnwaltAkademie oder des Deutschen Anwaltsinstituts. Des Weiteren hält Rüdiger Gust selbst erbrechtliche Vorträge. Er spricht dabei über das Erbrecht im Allgemeinen und die digitale Nachlassregelung im Speziellen. Der Rechtsanwalt ist an allen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt.