UNTERNEHMENSGRÜNDUNG: Die juristische Tätigkeit der Familie Mantell reicht bis ins 17. Jahrhundert zurück. Theodor Mantell hat die Duisburger Kanzlei 1904 eröffnet. Christoph Mantell führt das Anwaltsbüro seit 2005 in vierter Generation fort. Dr. Schüler kam 2013 als Partner hinzu.
MITARBEITERZAHL: Die zwei Rechtsanwälte werden im Office von fünf engagierten Mitarbeitern/-innen unterstützt.
EINZUGSGEBIET KUNDEN/-INNEN: Der Großteil der Mandanten/-innen kommt aus Duisburg und Umgebung.
LEISTUNGEN: Einer der Schwerpunkte der Kanzlei ist das Arzthaftpflichtrecht. Hierbei vertritt Herr Mantell sowohl Patienten/-innen als auch Ärzte/-innen. Auch das Vertragsarztrecht gehört zum Leistungskatalog des Anwaltsbüros. Dr. Schüler ist ein ausgewiesener Experte im Schiffskaufvertrags- und -hypothekenrecht. Schwerpunkte seiner Arbeit bilden das allgemeine Zivilrecht und das Zwangsvollstreckungsrecht. Besonders mittelständische Unternehmen wenden sich in gesellschaftsrechtlichen Fragen an die Anwälte. In sachgebietsübergreifenden Fragestellungen arbeitet die Kanzlei mit Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zusammen.
ERFOLGSFAKTOREN: Die fachlich gute Sachbearbeitung, schnelles Reagieren, Zuverlässigkeit und transparente Informationen zum Verfahren sind die Stärken von Mantell & Partner. Aufgrund der hohen Fachkompetenz vertrauen die Mandanten/-innen den Rechtsanwälten auch bei schwierigen Problemstellungen.
ERWÄHNENSWERTES: Christoph Mantell ist seit 1992 als zugelassener Rechtsanwalt tätig. Die Ernennung zum Notar erfolgte im Jahr 2004. Er ist bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Dr. Hans Christian Schüler ist seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2000 arbeitet er in Duisburg. Zum Notar wurde er im Jahr 2008 bestellt. Er ist auftretungsberechtigt bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
Beide Anwälte sind Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in der Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat. Dr. Schüler ist im Gesetzgebungsausschuss Anwaltsnotariat und gleichzeitig dessen Europabeauftragter. Er hält auch Vorträge auf Fachtagungen der Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat. Veröffentlicht wurden von ihm u.a. die Anmerkung zum Urteil des LG Bremen vom 25.1.2001 und der nationale Beitrag der Bundesrepublik Deutschland in Haftungsvorschriften für die Binnenschifffahrt (IVR Rotterdam).
Redaktionstipp!
Mantell & Partner gehört in Duisburg zu den ältesten und traditionsreichsten Kanzleien. Die Anwälte fühlen sich der Tradition verpflichtet und bauen den guten Ruf der Kanzlei beständig aus. Durch die Spezialisierung auf zivilrechtliche Problemstellungen hat sich das Anwaltsbüro eine hohe Kompetenz erarbeitet.