UNTERNEHMENSGRÜNDUNG: Das Unternehmen wurde am 1.10.2007 gegründet.
MITARBEITERZAHL: Aktuell arbeiten 6 Anwälte/-innen in der Kanzlei. Diese werden von weiteren 7 Mitarbeitern/-innen unterstützt.
EINZUGSGEBIET KUNDEN/-INNEN: Durch den exzellenten Ruf kommen die Mandanten/-innen inzwischen nicht mehr nur aus Nürnberg und dem Landkreis Nürnberger Land, sondern auch von weiter her in die Kanzlei.
LEISTUNGEN: Besondere Schwerpunkte der Kanzlei sind das Steuerrecht, einschließlich des Steuerstraf- und Wirtschaftsstrafrechts, das Erbrecht einschließlich Nachfolgeplanung, sowie das Arbeitsrecht. Zivil- und wirtschaftsrechtliche Sachverhalte werden ebenso gerichtlich wie außergerichtlich sachkundig und fundiert betreut.
ERFOLGSFAKTOREN: Der Erfolg der Kanzlei beruht auf mehreren Säulen. Die erste Säule besteht aus der Sympathie, Freundlichkeit und Offenheit der Mitarbeiter/-innen. Man begegnet den Mandanten/-innen auf Augenhöhe und ist immer wertschätzend. Vom ersten Schritt in die Kanzlei merkt man den angenehmen Umgangston. Die zweite Säule umfasst das stark ausgeprägte Fachwissen und die langjährige Erfahrung. Durch die vielen Mandanten/-innen, die man hier über die Jahre bereits betreut hat, begegnet man jeder Herausforderung inzwischen mit viel Wissen und der notwendigen Erfahrung und Gelassenheit. In dieser Kombination ist es kein Wunder, dass so viele Verfahren zu Gunsten der Parteien der Kanzlei ausgehen. Die dritte Säule ist die Kombination aus Anwälten/-innen mit sehr fähigen Steuerfachleuten. Gerade im Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht hilft diese Kombi effizient weiter. Sehr häufig kommt es dadurch nicht einmal zur Einleitung eines Verfahrens – ein Punkt, der die ohnehin schon gebeutelten Mandanten/-innen immer wieder sehr freut. Und die vierte Säule bildet nicht zuletzt der Bildungshunger der Inhaber. Man ruht sich nicht aus, obwohl man das könnte, sondern ist immer begierig darauf, sich weiter und tiefer fortzubilden. Unserer Meinung nach der einzige Weg in der aktuellen Zeit. Alles verändert sich ständig – man kann es sich nicht mehr guten Gewissens erlauben, nicht ständig dazuzulernen. Schon allein, um im Kopf weiterhin beweglich und brillant zu bleiben. So ist man selbstverständlich längst auch ausgebildeter Mediator. Herr Meixner hat eine angenehm ruhige Art, verbunden mit extrem hohem Fachwissen und Verhandlungsgeschick. Seinen Verstand kann man wirklich guten Gewissens als brillant beschreiben.
ERWÄHNENSWERTES: So traurig es ist, einen Angehörigen zu verlieren – genauso traurig sind dann oft die Streitigkeiten, die sich daraus ergeben. Im Grunde will man sich ja nicht streiten. Sollte das aber nicht zu vermeiden sein, dann wird Ihnen die Kanzlei hier sehr hilfreich zur Seite stehen. Der erste Ansatz der Anwälte/-innen wird immer der Versuch einer außergerichtlichen Einigung sein. Schließlich bleibt man ja weiterhin „verwandt“ und mit so einer Einigung ist allen viel mehr geholfen. Doch auch wenn es – trotz allen Umständen – ein Vergnügen ist, sich mit der Kanzlei gemeinsam um diese Angelegenheiten des Erbrechtes zu kümmern, so ist es ein noch größeres Vergnügen, seine Angelegenheiten bereits zu Lebzeiten zu regeln. Keine Scheu also, auch hier die Kanzlei für die entsprechende Hilfestellung anzusprechen. In der Kanzlei spricht man übrigens folgende Sprachen: Deutsch, Englisch, Italienisch, Türkisch, Bulgarisch.