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Rechtsanwalt
Roderich van Heemskerk

Rechtsanwalt Roderich van Heemskerk - Bild 1
Rechtsanwalt Roderich van Heemskerk - Bild 2
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG:
Seit der Gründung der Kanzlei im Jahre 1986 ist Herr van Heemskerk als Anwalt tätig.

MITARBEITERZAHL:
In der Kanzlei werden 2 Mitarbeiter/-innen beschäftigt.

EINZUGSGEBIET KUNDEN/-INNEN:
Der größte Teil der Mandanten/-innen kommt aus der Region Willich.

LEISTUNGEN:
Im Jahre 1992 erfolgte die Gründung einer Bürogemeinschaft mit der Steuerberaterpraxis Heinz-Jochen Bohm, die bis zum heutigen Tage andauert. Zur anwaltlichen Tätigkeit kam 2003 die Arbeit als Streitschlichter nach dem Gütestellen- und Schlichtungsgesetz (NRW) für den Krefelder Anwaltverein hinzu.
Die Kanzlei ist überwiegend zivilrechtlich ausgerichtet, wobei aber auch straf- und bußgeldrechtliche Angelegenheiten, insbesondere auf dem Gebiet des Verkehrsrechtes, übernommen werden.

Familienrecht:
Die Tätigkeit auf dem Gebiet des Familienrechtes umfasst nicht nur die Durchführung von Scheidungsverfahren, sondern auch die Regelung von Kindes- und Ehegattenunterhalt, die Durchführung des Zugewinnausgleiches zwischen den Ehepartnern, die Regelung der elterlichen Sorge und des Umganges der Elternteile mit den Kindern, die Hausratsteilung und die Durchführung des Versorgungsausgleiches.
Regelungen sind auch in Eilverfahren möglich. Für einkommensschwache Personen besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beratungshilfe für die außergerichtliche Tätigkeit und Prozesskostenhilfe für die gerichtliche Tätigkeit, so dass die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren sowie die Gerichtskosten durch die Staatskasse getragen werden.

Verkehrsrecht:
Die verkehrsrechtliche Tätigkeit umfasst alle Rechtsgebiete, die mit dem Straßenverkehr zusammenhängen, wie zum Beispiel die Regulierung von Verkehrsunfallschäden, die Durchsetzung und die Abwehr von Gewährleistungsansprüchen aus dem Kauf von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen oder die Vertretung in Straf- und Bußgeldverfahren.

Mietrecht:
Die mietrechtliche Tätigkeit fokussiert Wohnraum- und gewerbliche Mietverhältnisse. Hierbei werden die Rechte der Mieter/-innen beziehungsweise der Vermieter/-innen durchgesetzt. Es werden Mietverhältnisse durch Entwurf von Mietverträgen begründet, Mietverhältnisse durch Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung beendet, Räumungsverfahren eingeleitet beziehungsweise abgewendet, rückständige Mietzinszahlungen beigetrieben, Mietzinsminderungen ebenso wie Mieterhöhungen geltend gemacht und beendete Mietverhältnisse ordentlich abgewickelt.

Als Interessenschwerpunkte der Kanzlei sind im Wesentlichen das Arbeitsrecht, das Forderungsinkasso sowie das Erbrecht zu bezeichnen.

Arbeitsrecht:
Im Arbeitsrecht erfolgt die Vertretung von Arbeitgebern beziehungsweise Arbeitnehmern im Rahmen von Streitigkeiten über Kündigungen, Gehaltszahlungen und anderen Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem Arbeitsverhältnis beziehungsweise seiner Beendigung ergeben.

Forderungsinkasso:
Das Forderungsinkasso beinhaltet die Geltendmachung und Beitreibung offener Forderungen, insbesondere von Handwerkern und Kleinbetrieben.

Erbrecht:
Die erbrechtliche Tätigkeit umfasst die Durchsetzung der Ansprüche aus der Erbschaft, gegebenenfalls vorab im Auskunftsverfahren, die Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen, die Abwehr unberechtigter Ansprüche, die Erbauseinandersetzung unter Miterben, die Testamentsvollstreckung und die Nachlassverwaltung.

ERFOLGSFAKTOREN:
Die Kanzlei von Herrn van Heemskerk zeichnet sich durch hohe Mandantentreue aus. Generationsübergreifend werden Mandanten/-innen nach dem Motto „Man muss nicht immer klagen“ betreut. Gerne wird nach einer gütlichen Lösung für alle Beteiligten gesucht – Hauruck-Aktionen gibt es hier nicht. Ein netter, freundlicher Umgangston ist für Herrn van Heemskerk selbstverständlich.

ERWÄHNENSWERTES:
- Vertragsanwalt der ARAG
- ständige Fort- und Weiterbildung
- Hausbesuche
- schnelle Terminvergabe (binnen 3 Tagen)

Redaktionstipp!

Bei Herrn van Heemskerk merkt man sofort, dass es sich um einen Anwalt handelt, der fachlich absolut auf der Höhe ist, aber auf das „Herunterbeten“ von Paragrafen verzichtet. Er punktet vielmehr mit Bodenständigkeit – und das schätzen seine Mandanten/-innen sehr.

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