UNTERNEHMENSGRÜNDUNG: Hans-Werner Kanthak ist seit Januar 1978 als niedergelassener Rechtsanwalt tätig. Die Gründung der jetzigen Kanzlei in Wiesbaden erfolgte im Mai 2014.
MITARBEITERZAHL: Herr Kanthak betreibt die Kanzlei alleine.
EINZUGSGEBIET KUNDEN/-INNEN: Der Großteil der Mandanten/-innen kommt aus der Region.
LEISTUNGEN: Hans-Werner Kanthak wurde 1951 in Wiesbaden geboren. Nach dem Besuch des Gutenberg-Gymnasiums (Abitur) absolvierte er das Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main und in Mainz, wo er schließlich auch seinen Abschluss machte. Seine Kernkompetenz liegt in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht und Sozialrecht. Im Individualarbeitsrecht vertritt er Arbeitnehmer/-innen schwerpunktmäßig in Sachen: - Gestaltung und Auslegung von Arbeitsverträgen und Arbeitsverhältnissen - Vergütung - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Urlaubsanspruch - Befristung - Teilzeitregelung - Mutterschutz - Schwerbehinderung am Arbeitsplatz
Weitere Rechtsgebiete sind: - Sozialrecht: Schwerbehinderung, Rente, Krankenkassenrecht, Arbeitsunfall, Hartz IV (SGB II und XII) - Gesellschaftsrecht/Grundstücksrecht - Vertragsrecht/allgemeines Zivilrecht: Mietverträge, Werkverträge, Kaufverträge, Gewährleistung, Minderung, Mängel, Umtausch, Rückabwicklung, Schadenersatz, E-Commerce - Beamtenrecht: Dienstvergehen, Disziplinarmaßnahmen, Verwarnung, Verweis, Geldbuße, Herabsetzung des Dienstgrades, Gehaltskürzung, Entlassung, Beurteilung, Beförderung, Versetzung, Ansprüche aus beamtenähnlichen Verhältnissen - Verkehrsrecht: Bußgeldverfahren/Verkehrsstrafverfahren, Schadensregulierung mit Versicherungen, Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenanspruch, Schmerzensgeld/Verdienstausfall, Sachschaden, Kaskoversicherung, Totalschaden, Restwert, Reparaturschaden, Gutachter-/Sachverständigenkosten
ERFOLGSFAKTOREN: Hans-Werner Kanthak punktet mit immenser Erfahrung aus rund vier Jahrzehnten und unzähligen Fällen. Der Ruf der stets zügigen Abwicklung eilt ihm voraus. Seine Schnelligkeit schätzen die Mandanten/-innen sehr.
ERWÄHNENSWERTES: Herr Kanthak ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins. Mehr als sieben Jahre war er in einer Sozietät unter anderem als Notarvertreter tätig und verfügt über umfangreiches Wissen im Bereich Grundstückrecht. Der Rechtsanwalt vertritt seine Mandanten/-innen gerichtlich und außergerichtlich. Er ist an allen Landesgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland zugelassen.
Redaktionstipp!
Rechtsanwalt Hans-Werner Kanthak ist Experte für Arbeitsrecht und verfügt über rund 40 Jahre Berufserfahrung als zugelassener Anwalt. Er vertritt seine Mandanten bundesweit bei allen Landes- und Oberlandesgerichten und bringt umfangreiche Kenntnisse in notariellen Angelegenheiten mit.