UNTERNEHMENSGRÜNDUNG: Ursula Flechtner hat ihre auf das Erbrecht und die Vermögensnachfolge spezialisierte Kanzlei im Oktober 1992 gegründet und danach mit außergewöhnlichem Erfolg zu ihrer heutigen Bedeutung für die Mandanten/-innen in der Metropolregion Nürnberg weiterentwickelt.
MITARBEITERZAHL: Die Einzelkanzlei von Frau Flechtner arbeitet bei Bedarf mit renommierten Anwälten in der Region zusammen.
EINZUGSGEBIET KUNDEN/-INNEN: Die Mandanten/-innen kommen in erster Linie aus Nürnberg, Fürth und Erlangen. Der gute Ruf der Kanzlei und die vielen Weiterempfehlungen haben zudem zu Mandanten/-innen aus der gesamten Metropolregion Nürnberg geführt.
LEISTUNGEN: Die Kanzlei von Ursula Flechtner in Nürnberg versteht sich als hoch spezialisierte Kanzlei für Erbrecht, Vermögensnachfolge, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Oberstes Ziel der Kanzlei ist dabei die Einhaltung höchster beruflicher Standards. Für Aufgaben, die mehrere rechtliche Bereiche betreffen, stellt die Kanzlei je nach Bedarf ein kompetentes Team aus Anwälten/-innen zusammen.
Auch durch Veröffentlichungen in ihrem Fachgebiet und ihre Tätigkeit als Referentin hat sich die Expertin einen hervorragenden Ruf verdient. Ihre Kompetenz wird durch eine umfangreiche Prozessführung vor den nationalen Gerichten unterstrichen.
Sowohl Privatpersonen als auch Firmeninhaber schätzen die kompetente Arbeitsweise der Kanzlei auf dem Gebiet des Erbrechts. Das Erbrecht eröffnet die Möglichkeit individueller Gestaltung der Vermögensnachfolge nach dem Ableben. Im Jahr 2005 wurde der „Fachanwalt für Erbrecht“ eingeführt. Diesen Titel trägt Frau Flechtner von Anfang an.
ERFOLGSFAKTOREN: Die Rechtsanwaltskanzlei von Ursula Flechtner vertritt die Mandanten/-innen äußerst fachkundig und zuverlässig. Durch regelmäßige Schulungen, Seminare und Fortbildungen bleibt die Spezialistin immer auf dem neuesten Stand. Sie bietet somit kompetente Vertretung in allen Belangen ihres Rechtsgebietes.
ERWÄHNENSWERTES: Seit dem Jahr 2013 ist Ursula Flechtner jährlich Teil der Focus-Liste der besten Fachanwälte für Erbrecht in Deutschland. Als Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) besucht Frau Flechtner regelmäßig die dort angebotenen Fortbildungsmaßnahmen und ist seit Oktober 2001 eine von der DVEV geprüfte Testamentsvollstreckerin.
Sie ist Mitglied des Fachprüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammer Nürnberg für die Verleihung des Fachanwaltstitels. Außerdem ist Frau Ursula Flechtner Regionalbeauftragte der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein.
Redaktionstipp!
Ursula Flechtner setzt sich mit Leidenschaft, Kompetenz und umfangreichem Wissen für ihre Mandanten ein. Sie arbeitet stets engagiert und lösungsorientiert, um die individuellen rechtlichen Interessen der Mandanten bestmöglich zu vertreten. Die Beratung ist herausragend.