Diebstahl von fremden Sachen ist strafbar. © Adobe Stock | Racle Fotodesign

Diebstahl nach §242 StGB – Welche Strafen drohen? Was ist zu beachten?

Das Wegnehmen einer fremden Sache ist Diebstahl. Welche Details rund um die Tat gibt es noch? Welche Strafen drohen? Welche Arten von Diebstahl gibt es? Wann verjährt die Tat? All das und mehr hier erfahren.

Was ist Diebstahl nach § 242 StGB?


‌Wie bereits erwähnt handelt es sich bei Diebstahl um eine Straftat, bei der der Täter eine bewegliche, fremde Sache wegnimmt. Die Absicht dahinter besteht darin, sich die Sache rechtswidrig anzueignen. Im Strafgesetzbuch (StGB) wird Diebstahl im § 242 StGB geregelt und wie folgt formuliert:
‌(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. ‌ 

‌‌(2) Der Versuch ist strafbar. 

Im Gesetzestext ist von der Wegnahme einer fremden beweglichen Sache die Rede. Was das genau bedeutet, wird nun geklärt. ‌

Bewegliche Sache


‌Jeder körperliche, also physische Gegenstand ist eine Sache. Auch Tiere fallen unter den Begriff einer Sache. Um an einer Sache Diebstahl begehen zu können, muss sie beweglich sein, man muss sie also weg transportieren können. Bei Immobilien ist dies nicht der Fall. Jedoch Teile von unbeweglichen Sachen können betroffen sein. Beispielsweise die Türe einer Wohnung aber nicht die Wohnung kann gestohlen werden.

Fremde Sache


‌Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Sache fremd ist. Sie befindet sich also nicht im Alleineigentum des Täters. Bei der Wegnahme eigener Sachen kann es sich nicht um Diebstahl handeln. Die Sache muss also im Eigentum einer anderen Person stehen. Auch herrenlose Gegenstände, beispielsweise aus dem Müll können nicht betroffen sein.‌
Hinweis:
Eine Sache ist fremd, wenn sie jemand anders gehört. Es reicht auch, wenn der Täter nur Miteigentümer ist. Herrenlose Sachen oder Gegenstände, welche sich im Eigentum oder Besitz befinden, können nicht gestohlen werden. Herrenlose Sachen hatten entweder nie einen Besitzer oder der Besitz wurde aufgegeben – wie beispielsweise bei Müll.

Wegnahme


‌Bei der Wegnahme handelt es sich um eine Tat, die der Besitzer nicht zustimmt oder von der dieser nichts weiß. Ausschlaggebend ist, dass der Besitzer keinen Zugriff mehr auf die Sache hat.

Vorsatzhandlung


‌Damit der Tatbestand Diebstahl vorliegt, muss vorsätzlich gehandelt werden. Das bedeutet, der Täter muss wissen, dass er jemanden etwas wegnimmt ohne dass der Besitzer dies erlaubt. Es reicht aber schon die Vorstellung aus, etwas Brauchbares wegzunehmen.

Zueignung


‌Absatz 1 des § 242 sieht die Absicht einer Zueignung vor. Das bedeutet, dass der Täter die Absicht haben muss, sich eine fremde Sache selbst oder einem Dritten rechtswidrig zu eigen zu machen. Die Zueignungsabsicht hat zwei Seiten – den Enteignungsvorsatz und die Aneignungsabsicht. Beim Enteignungsvorsatz will der Täter den ursprünglichen Eigentümer vom Besitz der Sache ausschließen. Die Aneignungsabsicht besteht dann, wenn der Täter sich die Sache aneignen will. Grund dafür ist das Interesse des Täters an der Sache. Rechtswidrig geht der Täter dann vor, wenn er nicht die Erlaubnis des Besitzers hat, sich die Sache anzueignen.‌
Hinweis:
An einer gestohlenen Sache kann kein Eigentum erworben werden. Weder durch den Dieb bzw. Täter noch durch Dritte. Geregelt wird dies im § 953 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Kauft jemand also eine gestohlene Sache, kann er nicht rechtmäßiger Eigentümer werden.

‌Welche Strafe droht bei einfachem Diebstahl?


Der einfache Diebstahl ist ein Vergehen. Das Strafmaß liegt bei einer Geldstrafe oder bei einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Die genaue Höhe der Strafe hängt von der jeweiligen Tat ab. Fragen wie:
  • Hat der Täter zum ersten Mal Diebstahl begangen?
  • Ist der Täter ein Wiederholungstäter?
  • Ist der Täter bereits vorbestraft?
  • Zeigt der Täter Reue?
  • Wie wertvoll war die Sache?

  • ‌‌Werden in das Urteil miteinbezogen. Kleinere Diebstähle ziehen für Ersttäter eine Strafe zwischen 10 und 30 Tagessätzen nach sich. Ein Tagessatz entspricht einem Dreißigstel des Monatsgehalts – mindestens 1 Euro und höchstens 30 000 Euro. Bei Harz IV-Empfängern beträgt der Tagessatz 10 Euro. ‌

    ‌Welche Arten von Diebstahl gibt es?


    ‌Neben dem oben beschriebenen, einfachen, gibt es noch andere Arten von Diebstahl. Sonderfälle wie Diebstahl geringwertiger Sachen, besonders schwerer Diebstahl, räuberischer Diebstahl und Diebstahl mit Waffen sind zu unterscheiden. Auch Strafmaß und Verjährung der Tat unterscheiden sich in diesen Fällen zum einfachen Diebstahl.

    Diebstahl geringwertiger Sachen


    ‌Handelt es sich beim gestohlenen Gegenstand um eine Sache im Wert von bis zu ca. 25 bis 50 Euro, so ist von einer geringwertigen Sache die Rede. Wann es sich um eine geringwertige Sache handelt, ist gesetzlich nicht festgelegt. Ein derartiger Diebstahl wird nur auf Antrag verfolgt. Der Besitzer der Sache muss also einen Strafantrag stellen, damit das Vergehen verfolgt wird.

    Besonders schwerer Diebstahl


    ‌§ 243 StGB regelt den besonders schweren Fall des Diebstahls.
    ‌(1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor. Wenn der Täter ‌ ‌

    ‌1. Zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält, ‌ ‌

    ‌2. Eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist, ‌

    ‌3. Gewerbsmäßig stiehlt, ‌ 

    ‌‌4. Aus einer Kirche oder einem anderen der Religionsausübung dienenden Gebäude oder Raum eine Sache stiehlt, die dem Gottesdienst gewidmet ist oder der religiösen Verehrung dient, ‌ ‌

    ‌5. Eine Sache von Bedeutung für Wissenschaft, Kunst oder Geschichte oder für die technische Entwicklung stiehlt, die sich in einer allgemein zugänglichen Sammlung befindet oder öffentlich ausgestellt ist, ‌ 

    ‌‌6. Stiehlt, indem er die Hilflosigkeit einer anderen Person, einen Unglücksfall oder eine gemeine Gefahr ausnutzt oder ‌ ‌

    ‌7. Eine Handfeuerwaffe, zu deren Erwerb es nach dem Waffengesetz der Erlaubnis bedarf, ein Maschinengewehr, eine Maschinenpistole, ein voll- oder halbautomatisches Gewehr oder ein Sprengstoff enthaltene Kriegswaffe im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes oder Sprengstoff stiehlt. ‌ 

    ‌‌(2) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 ist ein besonders schwerer Fall ausgeschlossen, wenn sich die Tat auf eine geringwertige Sache bezieht.

    ‌Um einen besonders schweren Diebstahl zu begehen, muss in Räumlichkeiten unerlaubt eingedrungen oder eingebrochen werden. Besonders schwerer Diebstahl liegt auch dann vor, wenn besonders gesicherte Gegenstände gestohlen werden. Entfernt der Täter die Diebstahlsicherung von einem Kleidungsstück, liegt besonders schwerer Diebstahl vor. Auch das professionelle bzw. organisierte Stehlen und das Stehlen aus Kirchen fallen unter besonders schweren Diebstahl.

    ‌Genauso wie der Diebstahl von öffentlichen Kunstwerken oder unter Ausnutzen geschwächter Personen und unter Verwendung von Waffen. Eine bloße Geldstrafe reicht in diesen Fällen nicht aus. Das Strafmaß liegt bei einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bis zu zehn Jahren. ‌

    Raub und Räuberischer Diebstahl


    ‌Ein Raub unterscheidet sich zum einfachen Diebstahl dadurch, dass die Tat unter Anwendung von Gewalt geschieht. Auch eine Drohung von Gewalt reicht aus. In der Fachsprache wird dieses Verhalten Nötigung genannt. Diese geschieht, um eine Sache wegnehmen zu können – also vor der Tat. Die Strafe beläuft sich auf eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahre.

    ‌Beim räuberischen Diebstahl geschieht die Gewalt im Anschluss, nach der Tat. Der Täter wendet also Gewalt an, um zu entkommen. Voraussetzung ist, dass der Täter während der Tat oder kurz danach ertappt wird. Die Freiheitsstrafe liegt bei nicht unter einem Jahr bis maximal 15 Jahren.

    Diebstahl mit Waffen


    ‌Ist der Täter bewaffnet, so spricht man von Diebstahl mit Waffen. Dabei kann eine Waffe alles sein, was dem Angriff oder der Verteidigung dienen und zu Verletzungen führen kann. Es ist also keine waffenscheinpflichtige Waffe notwendig. Pfefferspray, Haushaltsgegenstände wie Schraubenzieher, Scheren oder manipulierte Schreckschusspistolen gelten als Waffen. Diese Art von Diebstahl ist mit erhöhter Gefahr für das Opfer verbunden. Eine Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahre kann verhängt werden.
    Hinweis:
    Damit der Tatbestand Diebstahl mit Waffe vorliegt, muss die Waffe nicht zum Einsatz gekommen sein. Es genügt, wenn der Täter diese bei sich trug. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Täter, die eine Waffe mit sich führen, nicht davor zurückschrecken sie auch zu benutzen.

    ‌Wann verjährt Diebstahl?


    ‌Eine allgemeine Aussage über die Verjährung von Diebstahl kann nicht getroffen werden. Je nach Strafmaß unterscheidet sich die Verjährungsfrist. Generell gelten Verjährungsfristen von:

  • 3 Jahre bei einer Geldstrafe bis 30 Tagessätzen ‌
  • 5 Jahre bei Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr ‌
  • 10 Jahre bei Freiheitsstrafen zwischen 1 und 5 Jahren
  • 20 Jahre bei Freiheitsstrafen zwischen 5 und 10 Jahren
  • 25 Jahre bei Freiheitsstrafen über 10 Jahren

  • ‌‌Würde für einen Diebstahl beispielsweise eine Strafe für 6 Monate verhängt werden und der Täter wird nicht gefasst, verjährt die Tat nach 5 Jahren und kann danach nicht mehr verfolgt werden. ‌

    ‌Kann der Anwalt helfen?


    ‌Bekommt man eine Anzeige wegen Diebstahls ist man mit einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Strafrecht gut beraten. Der Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragen und die Informationen überprüfen. Generell gilt, dass man als Beschuldigter das Recht hat, die Aussage zu verweigern. Außerdem ist man nicht zwingend verpflichtet, bei Terminen bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu erscheinen. Mit dem Rechtsanwalt zusammen wird eine Strategie erarbeitet. Es wird besprochen, zu welchen Vorwürfen man sich äußert und welche Verhandlungstermine wahrgenommen werden sollten. Das Schlussplädoyer eines Anwalts hat erhebliche Auswirkung auf das Urteil des Gerichts und kann über Verurteilung oder Freispruch entscheiden.
    Hinweis:
    Handelt es sich nicht um eine notwendige Verteidigung, wie in den meisten Fällen des einfachen Diebstahls, ist anwaltliche Hilfe nicht verpflichtend. Der Betroffene kann also frei entscheiden, ob er sich an einen Rechtsanwalt wendet oder nicht.

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    ‌Diebstahl – Recht einfach erklärt

    Wann liegt Diebstahl vor?

    Nimmt jemand einer anderen Person eine bewegliche Sache ohne Erlaubnis weg, begeht er Diebstahl. Der Täter muss jedoch wissen, dass die Sache für ihn fremd ist. Es muss also ein Vorsatz vorliegen – der Täter muss mit Wissen und Wollen handeln

    ‌Weiterlesen: Wann liegt Diebstahl vor?

    Wann verjährt Diebstahl?

    Die Verjährung von Diebstahl hängt von der Höhe der drohenden Strafe ab. Wird der Täter nicht gefasst, verjährt die Tat nach 3 Jahren bei einer Geldstrafe bis 30 Tagessätze. Würde eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr drohen, liegt die Verjährungsfrist bei 5 Jahren. Eine Tat, die eine Freiheitsstrafe mit 1 bis 5 Jahren nach sich ziehen würde, verjährt nach 10 Jahren. Liegt die Freiheitsstrafe zwischen 5 und 10 Jahre, verjährt die Tat nach 20 Jahren. Taten, für die eine Freiheitsstrafe über 10 Jahre drohen verjähren nach 25 Jahren. Nach der Verjährungsfrist kann die Tat nicht mehr verfolgt werden.

    ‌Weiterlesen: Wann verjährt Diebstahl?

    Was ist Diebstahl einer geringwertigen Sache?

    Es gibt keine genaue Definition, wann eine Sache eine geringwertige Sache ist. In der Regel geht es dabei um Gegenstände, mit einem Wert bis 25 oder 50 Euro. Ein Diebstahl dieser Art wird nur dann verfolgt, wenn der Besitzer einen Strafantrag stellt.

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    Was ist besonders schwerer Diebstahl?

    Ein besonders schwerer Diebstahl zieht erhöhte Strafen nach sich als ein einfacher Diebstahl. Der Tatbestand liegt vor, wenn zur Ausführung der Tat in ein Gebäude oder einen Raum eingebrochen wird oder wenn die Sache durch eine Schutzvorrichtung gegen Diebstahl gesichert ist. Auch der gewerbsmäßige Diebstahl zählt dazu. Wird aus einem Gebäude, welches der Ausübung von Religion dient, gestohlen oder handelt es sich bei der Sache um bedeutende Gegenstände für Wissenschaft, Geschichte oder Kunst, so handelt es sich um einen besonders schweren Diebstahl. Auch wenn im Zuge der Tat die Hilflosigkeit einer Person ausgenutzt wird oder der Täter bewaffnet ist, liegt dieser Tatbestand vor. Das Strafmaß liegt bei Freiheitsstrafen von mindestens drei Monaten bis zehn Jahre.

    ‌Weiterlesen: Was ist besonders schwerer Diebstahl?

    Was ist bewaffneter Diebstahl?

    Bewaffneter Diebstahl liegt vor, wenn der Täter eine Waffe bei sich hat. Es ist ausreichend, wenn er diese nur bei sich hat, sie muss nicht zum Einsatz gekommen sein. Um eine Waffe handelt es sich auch bei Haushaltsgegenständen wie Schraubenzieher. Ausschlaggebend ist, dass der Gegenstand dazu dienen kann, jemand anderem Schaden zuzufügen oder sich zu verteidigen. Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren können die Folge sein.

    ‌Weiterlesen: Was ist bewaffneter Diebstahl?

    Was ist Raub?

    Ein Raub wird dadurch definiert, dass Gewalt angewendet wird, um eine Sache zu stehlen. Auch Drohungen reichen aus. Ausschlaggebend ist, dass die Gewalt vor dem Diebstahl ausgeübt wird. Für diese Tat werden Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis fünf Jahre verhängt.

    ‌Weiterlesen: Was ist Raub?

    Was ist räuberischer Diebstahl?

    Bei einem räuberischen Diebstahl wird Gewalt angewendet, um zu entkommen. Der Täter muss noch während der Tat oder kurz danach ertappt werden. Die Freiheitsstrafe für diese Tat liegt bei einem bis 15 Jahren.

    ‌Weiterlesen: Was ist räuberischer Diebstahl?

    Was passiert bei Diebstahl mit Gewalt?

    Wird Gewalt begangen, um einen Diebstahl durchführen zu können, spricht man von Raub. Eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahre wird hierfür verhängt. Wenn die Gewalt nach der Tat erfolgt, also um entkommen zu können, liegt der Tatbestand des räuberischen Diebstahls vor. Die Freiheitsstrafe hierfür liegt bei mindestens einem Jahr bis maximal 15 Jahre.

    ‌Weiterlesen: Was passiert bei Diebstahl mit Gewalt?

    Welche Strafen gibt es bei Diebstahl?

    Die Strafe für einen Diebstahl hängt von der Schwere der Tat ab. Bei einfachem Diebstahl kommt es zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Schwerere Arten von Diebstahl lassen sich nicht mehr mit einer Geldstrafe begleichen, hierfür wird immer eine Freiheitsstrafe verhängt. Wird auch Gewalt angewendet, kann es zu Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahre kommen.

    Weiterlesen: Welche Strafen gibt es bei Diebstahl?

    Was ist Einbruchdiebstahl?

    Wird in einen Raum oder ein Gebäude eingebrochen, um etwas zu stehlen, handelt es sich um besonders schweren Diebstahl. Die Strafe hierfür liegt bei mindestens drei Monaten bis zu zehn Jahren.

    ‌Weiterlesen: Was ist Einbruchdiebstahl?

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