Darlehensnehmer setzt Unterschrift auf Darlehensvertrag

Darlehensvertrag - die wichtigsten Eigenschaften

Nach dem Aushandeln eines Darlehens muss zur Absicherung beider Seiten ein Darlehensvertrag angefertigt werden. Dieser kann zwischen Privatpersonen sowie Unternehmen unterfertigt werden. Welche Unterschiede und Arten es gibt, erfahren Sie hier.

Was ist ein Darlehensvertrag?


‌Darlehen bedeutet, dass sich jemand aus der Sicht eines Darlehensnehmers von einem Anderen, dem sogenannten Darlehensgeber, Geld oder Sachgegenstände borgt. Diese Sache bzw. das Geld muss nach vereinbarter Zeit in einer abgesprochenen Menge zurückgeben werden. Mehr zum Thema Darlehen.

‌Ein Darlehensvertag existiert daher zwischen zwei Personen bzw. einer Person und einer Bank. Es handelt sich um einen sogenannten schuldrechtlichen Vertrag, da man sich etwas borgt und es dann in erhöhter Menge zurückgeben muss - man schuldet es sozusagen.
Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen.

Unterschied privater und geschäftlicher Darlehensvertrag


‌Der größte Unterschied ist der, dass der private Darlehensvertrag zwischen Privatpersonen besteht, wie zwischen Ihnen und einem Bekannten oder einem Familienmitglied. Der Abschluss beim Geschäftlichen erfolgt meistens zwischen einer Privatperson und einer Bank oder einem Kreditinstitut.

‌Die für Sie wahrscheinlich wichtigste weitere Unterscheidung ist, dass es beim privaten Darlehensvertrag keine Übermittlung an die SCHUFA gibt und, anders als beim geschäftlichen, auch meist keine Abfrage zur Kreditwürdigkeit. Denn, mal ehrlich: Glauben Sie, wird ein Freund oder Familienmitglied von Ihnen eine Abfrage beantragen, um Ihre Kreditwürdigkeit zu überprüfen?

‌Außerdem wird man sich von einem Bekannten nicht so viel Geld borgen, dass man es nicht schnell zurückzahlen kann. Das ist der nächste deutliche Unterschied. Die Laufzeit ist bei privaten Darlehensverträgen beträgt meist nur bis zu drei Jahre. Verträge mit Banken andererseits können bis zu 10 Jahre und darüber hinauslaufen.

‌Ein weiterer wichtiger Punkt: Bei privaten Darlehensverträgen ist man nicht zwingend an die gesetzlichen Vorschriften gebunden und hat größere Freiheiten bei der Gestaltung der Verträge. Und es wird auch nicht oft eine Sicherheit von den Freunden und Familien eingefordert, während dies bei der Bank die Regel ist.

‌Als letzten Punkt sollte noch beachtet werden, dass es bei einer Bank beim vorzeitigen Zurückzahlen der restlichen Darlehenssumme zu einer Zahlung der noch anstehenden Zinsen kommen wird, was beim privaten Darlehensvertrag meist nicht der Fall ist - dies wird Vorfälligkeitsentschädigung genannt.

Arten von Darlehensverträgen


‌Es gibt fünf verschiedene Arten von Darlehensverträgen, welche im Folgenden einfach und präzise erklärt werden.

  • Verbraucherdarlehensvertrag: Dieser ist meistens unter dem Namen Verbraucherkredit bekannt. Er heißt deshalb Verbraucherdarlehensvertrag, weil er zwischen einem Verbraucher, also einer Privatperson, und einem Unternehmen abgeschlossen wird. Der Verbraucher wird in diesem Vertrag durch das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) besonderes geschützt, da man als Laie auf diesem Gebiet nicht besonders erfahren ist. Außerdem muss es sich bei dieser Form um einen entgeltlichen Vertrag handeln.
  • Zahlungsaufschub: Es handelt sich, wie man schon aus Aufschub schließen kann, um eine Verschiebung der Zahlungspflicht auf einen späteren Zeitpunkt, da der Schuldner gerade die Schulden bzw. die Rate nicht bezahlen kann. Der Darlehensgeber kommt einem Darlehensnehmer in dieser Situation entgegen und gewährt Aufschub, denn er könnte auch auf die Zahlung bestehen oder die Sicherheit einfordern und veräußern.
  • Ratenlieferungsvertrag: Wie der Name schon sagt, wird hier in Raten geliefert. Die Darlehenssumme ist Ihnen bei Beginn bekannt. Wenn man diese Form des Darlehensvertrags anwendet, dann sollte man die einzelnen Raten im Vorhinein bestimmen und auch den Zeitpunkt bestimmen. Zum Beispiel borgt sich der Schuldner 12.000 Euro aus und vereinbart als zurückzuzahlende Summe einen Betrag von 15.000 Euro. Man könnte einfach länger kleinere Beträge stunden wie 30 Monate je 500 Euro oder über einen kürzeren Zeitraum größere Beträge wie 15 Monate je 1.000 Euro. Die Vereinbarung der Ratenhöhe ist bei jedem Darlehensvertrag unterschiedlich.
  • Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag: Dieser ist dem Verbraucherdahrlehensvertrag sehr ähnlich. Der wichtigste Unterschied ist, dass dieser Vertrag entweder durch ein Grundpfandrecht (also das im Grundbuch eingetragene Pfandrecht an einer Liegenschaft) bzw. einer Reallast (das Recht, um auf am Grundstück periodische Leistungen zu beharren) oder aber an dem Eigentumsrecht an Liegenschaften etc. zugunsten des Gläubigers zu Stande kommt.
  • Unentgeltlicher Darlehensvertrag: Dies ist eine äußerst interessante Form des Darlehensvertrages, da es sich hier um keinen gegenseitigen Vertrag handelt - sprich es darf sich niemand auf eine Gegenleistung berufen. Auch eine Sicherheit muss bei einem unentgeltlichen Darlehensvertrag nicht gegeben werden. ‌

  • ‌‌Je nach Darlehensart unterscheidet sich die Anwendung des jeweiligen Vertragstyps.

    Begriffe des Darlehensvertrags


    Darlehenssumme


    ‌Bei der Darlehenssumme handelt es sich um die Menge an Geld, die sich der Darlehensnehmer von der Bank oder einem Bekannten borgt. Wichtig: Man sollte sich genau überlegen, wie viel man benötigt - nicht zu viel und nicht zu wenig, sonst kann es sein, dass man sehr lange zurückzahlen muss oder man vielleicht zu wenig Budget hat, um alle Kosten abzudecken.

    Laufzeit


    ‌Die Dauer eines Darlehensvertrags sollte man sich gleich am Anfang überlegen und festlegen, denn so ist für es für alle Beteiligten klar, wann der Betrag fällig ist bzw. wann alle Schulden abbezahlt sind. Wie am Anfang schon erwähnt, sind es in der Regel bei privaten Darlehenskrediten kürzere Laufzeiten als bei Banken.

    Zinsen


    ‌Bei der Vereinbarung der Zinsen sollte man immer den derzeitigen Marktkurs im Blick haben und sich an ihm orientieren. Die Zinsenhöhe und wann diese Zinsen fällig werden, sollte man in den Darlehensverträgen verankern - so spart man sich später die Streitereien, wann die Zinsen fällig sind bzw. fällig gewesen wären. Am Besten ist, dies in einem Tilgungsplan festzulegen - näheres dazu finden sie im Artikel zum Thema Darlehen.

    Wie kann man die Schulden abbezahlen?


    ‌Es gibt die Möglichkeit, die Schulden in Raten oder auf einmal zurückzuzahlen. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass die meisten die Ratenzahlung bevorzugen. Wenn Sie Ratenzahlung bevorzugen, dann sollten Sie sich die Höhe der Rate sowie die Fälligkeit ausknobeln. Es gibt verschiedene Ratearten. Die häufigste ist die Monatsrate, jedoch kann es natürlich auch eine quartalsmäßige, halbjährige oder jährliche Rate sein, das ist Ihnen überlassen.

    Was sind Sicherheiten?


    ‌Sollte der Darlehensnehmer nicht in der Lage sein, das Darlehen zurückzubezahlen, ist es für den Darlehensgeber wichtig, dass er eine Sicherheit hat, die den Verlust des Darlehens kompensiert. Einfach gesagt: der Darlehensnehmer „überlässt“ dem Darlehensgeber ein wertvolles Stück, welches mindestens den Wert des Darlehens hat. Es gibt drei verschiedene Arten von Sicherheiten:
  • Das erste ist die Sicherungsübereignung. Bei dieser übergibt man dem Geldgeber eine Sicherheit als sogenannten Pfand. Sollte man zum Beispiel ein Darlehen über 10.000 Euro aufnehmen, übergibt man den Darlehensgeber das Eigentum an einem wertvollen Gegenstand wie beispielsweise am Fahrzeug, kann dies aber weiterhin nutzen und so lange man die Raten bezahlt, wird es nicht vom Darlehensgeber eingefordert werden. Beim Beispiel vom Auto übergibt man die Zulassungsbescheinigung Teil 2, um das Auto als Sicherheit nicht mehrfach angeben zu können.
  • Als nächstes besteht die Möglichkeit einer Zession. Bei der Zession, oder auch Sicherungsabtretung, kann man dem Darlehensgeber eine offene Forderung, die der Darlehensnehmer besitzt, abtreten. Dies kann beispielsweise eine Zahlung, sein welche der Schuldner erhält – also der Lohn vom Arbeitgeber. In der Folge kann der Darlehensgeber, wenn der Darlehensnehmer seine Raten nicht bezahlt zum Arbeitgeber gehen und den Betrag vom Arbeitgeber einfordern, der Schuldner bekommt um dies weniger Lohn. Natürlich kann man die Zession so vereinbaren, dass der Arbeitgeber nichts davon erfährt, es handelt sich dann um eine sogenannte stille Zession. ‌
  • Zuletzt noch das Grundpfandrecht oder die Grundschuld. Wie schon im Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag erwähnt, wird bei dieser in das Grundbuch ein Pfandrecht an einer Liegenschaft eingetragen. Das bedeutet, dass in Abteilung 3 im Grundbuch ein Pfandrecht am Grundstück, Haus oder an der Wohnung eingetragen ist. Durch diesen Eintrag ist der Darlehensgeber dazu berechtigt, bei Nichterfüllung des Darlehensgebers die Liegenschaft zwangsversteigern zu lassen.
  • Gültigkeit eines Darlehensvertrages


    ‌Wie alle anderen Verträge kann auch der Darlehensvertrag rechtswidrig sein. Er darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen, das heißt er darf zum Beispiel nicht durch betrügerische Absichten einer Partei entstehen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind auch noch die Punkte Ausbeutung einer Zwangslage, die Unerfahrenheit, der Mangel an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines Vertragspartners genannt.

    Der Handschlag besiegelt den unterzeichneten Darlehensvertrag.

    Wann beginnt bzw. endet der Darlehensvertrag?


    ‌Wie bei allen Verträgen gilt der Darlehensvertrag, sobald beide Vertragsparteien das Dokument unterzeichnet haben. Jedoch sollte man im Vertrag festhalten, zu welchem Zeitpunkt die einzelnen Leistungen beginnen.

    ‌Wenn eine Vertragslaufzeit vereinbart wurde, ist das Ende klar, wenn dies nicht der Fall ist, dann endet der Vertrag sowie die Summe inklusive der Zinsen beglichen wurde.

    Darlehensvertragskündigung


    ‌Grundsätzlich kann man laut Gesetz 14 Tage ( § 355 BGB Abs 2) nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen den Vertrag kündigen - dies ist das sogenannte Widerrufsrecht. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, das ist denkbar, wenn der Darlehensnehmer nicht zum vereinbarten Zeitpunkt seine Verpflichtungen erfüllt oder der Darlehensgeber seine Leistung nicht erbringt. Außerdem ist eine außerplanmäßige Kündigung möglich, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers plötzlich ändern. Laut einem Urteil vom EuGH (Europäischer Gerichtshof) hat man auch das Recht den Vertrag zu kündigen, wenn das Widerrufsrecht nicht umfassend und klar formuliert ist.

    Rechte und Pflichten eines Darlehensnehmers


    ‌Als Darlehensnehmer hat man wie bei jedem anderen Vertrag natürlich auch Rechte und Pflichten.

    ‌Zu den Rechten zählen:
  • die Ausbezahlung der vollen vereinbarten Darlehenssumme.
  • die Abfrage beim Darlehensgeber, wann und wie viel man bei der nächsten Rate bezahlen muss - dies ist im Tilgungsplan zu sehen.
  • die vorzeitige Rückzahlung des gesamten ausstehenden Betrags - hier kann es hier zu zusätzlichen Kosten kommen - Vorfälligkeitsentschädigung.
  • Kündigung - sowohl 14 Tage nach Abschluss des Vertrages sowie eine außerordentliche Kündigung. ‌

  • ‌‌Die Pflichten sind:
  • die Bezahlung des gesamten Darlehensbetrags und Zinsen zu den vereinbarten Zeitpunkten.
  • bei Antrag die Angabe der richtigen Daten sowie Einkommensnachweise. ‌

  • Darlehensvertrag – Recht einfach erklärt

    Was ist ein Darlehensvertrag?

    Ein Darlehensvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag. Der Darlehensnehmer borgt sich Geld oder Sachgegenstände aus und schuldet es mit einem Entgelt dem Darlehensgeber, dieser wird auch als Gläubiger bezeichnet.

    ‌Weiterlesen: Was ist ein Darlehensvertrag?

    Was bedeutet privater und geschäftlicher Darlehensvertrag?

    Der private Darlehensvertrag besteht zwischen zwei Privatpersonen und der geschäftliche Darlehensvertrag zwischen einer Privatperson und einem Unternehmen. Für den Geschäftlichen bestehen bestimmte rechtliche Bindungen.

    ‌Weiterlesen: Was bedeutet privater und geschäftlicher Darlehensvertrag?

    Welche Arten von Darlehensverträgen gibt es?

    Zu den verschiedenen Arten von Darlehensverträgen zählen: Verbraucherdarlehensvertrag, Zahlungsaufschub, Ratenlieferungsvertrag, Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag sowie der Unentgeltliche Darlehensvertrag.

    ‌Weiterlesen: Welche Arten von Darlehensverträgen gibt es?

    Was ist die Darlehenssumme und was die Laufzeit?

    Die Darlehenssumme beschreibt den Betrag, den der Darlehensnehmer vom Darlehensgeber erhält. Als Laufzeit wird die Zeit bezeichnet, welche für die Rückzahlung eingeräumt wird - die Laufzeit kann im Vertrag festgelegt werden oder endet mit der Rückzahlung der gesamten Schulden.

    ‌Weiterlesen: Was ist die Darlehenssumme und was die Laufzeit?

    Was ist eine Sicherheit?

    Als Sicherheit deklariert man einen Gegenstand oder eine Liegenschaft, welche der Darlehensnehmer den Darlehensgeber „übergibt“, falls er den Darlehensbetrag nicht abbezahlen kann. Der Darlehensnehmer ist dann berechtigt, diese Sache zu verkaufen, um sein geliehenes Geld zurückzubekommen.

    ‌Weiterlesen: Was ist eine Sicherheit?

    Wann ist ein Darlehensvertrag gültig?

    Ein Vertrag ist grundsätzlich gültig, wenn er nicht gegen die guten Sitten verstößt und sobald er unterzeichnet ist. Ein Darlehensvertrag endet direkt, wenn die Laufzeit verstrichen ist oder wenn die Darlehenssumme sowie die Zinsen beglichen wurden.

    ‌Weiterlesen: Wann ist ein Darlehensvertrag gültig?

    Wann kann man einen Vertrag kündigen?

    Man kann vom Darlehensvertrag 14 Tage nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Es ist auch eine außerordentliche Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Außerdem darf man einen Vertrag kündigen, wenn das Widerrufsrecht nicht umfassend und klar definiert wurde.

    ‌Weiterlesen: Wann kann man einen Darlehensvertrag kündigen?

    Was sind die Rechte und Pflichten eines Darlehensnehmers?

    Die Rechte gehen von der Auszahlung der gesamten Darlehenssummen über den Erhalt eines Tilgungsplans bis hin zur Kündigung. Die Pflichten bestehen darin, die Raten zum vereinbarten Zeitpunkt in vereinbarter Höhe tilgen sowie die Richtigkeit der Angaben.

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