Frau nimmt Zwischenmiete in Wohnung bei Vermieterin © Adobe Stock | pikselstock

Zwischenmietvertrag für Wohnungen und WG-Zimmer

Eine längere Abwesenheit durch ein Auslandssemester oder berufliche Verpflichtungen können die Zwischenvermietung der Wohnung notwendig machen. Damit kann eine finanzielle Doppelbelastung abgewendet werden. Lesen Sie mehr zu den Möglichkeiten eines Zwischenmietvertrages in diesem Beitrag.

Was versteht man unter einem Zwischenmietvertrag?


‌Ein Zwischenmietvertrag wird auf eine bestimmte Dauer abgeschlossen, in welcher der Mieter nicht in der Wohnung ist. Meist führen persönliche oder berufliche Gründe dazu, dass ein Mieter kurz- oder längerfristig an einem anderen Ort wohnt. Dies kann beispielsweise bei einem Auslandssemester oder einer längeren Reise der Fall sein. Daher bietet sich eine Zwischenmiete an. Wenn der Mieter nach seiner Rückkehr wieder in die Wohnung oder sein WG-Zimmer einziehen will und während der Abwesenheit keine finanzielle Mehrfachbelastung haben möchte, kann er seine Wohnung zwischenvermieten.  

WG-Zimmer Zwischenmiete


‌Für eine Zwischenvermietung ist gemäß § 540 Abs. 1 BGB die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Handelt es sich „nur“ um ein WG-Zimmer darf gemäß § 553 BGB der Vermieter diese Forderung aber nur ablehnen, wenn er einen triftigen Grund vorbringen kann. Beispielsweise eine kriminelle Vergangenheit des Zwischenmieters. 

‌Wenn Sie gemeinsam mit einem Untermieter in der Wohnung wohnen wollen, sollten Sie sich über einen Untermietvertrag (Interne Verlinkung – Untermietvertrag) informieren. Der Unterschied zwischen einem Untermietvertrag und einem Zwischenmietvertrag liegt in der An- oder Abwesenheit des Hauptmieters.

Voraussetzungen für einen Zwischenmietvertrag


‌Wie auch beim Untermietvertrag muss für einen Zwischenmietvertrag die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Dies ist nach § 540 BGB der Fall, wenn nur ein Zimmer oder der gesamte Wohnraum vermietet werden soll.‌
Achtung:
Wenn ein Zwischenmietvertrag ohne die Zustimmung des Vermieters abgeschlossen wird, kann dies zu einer fristlosen, außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses führen. Zudem macht sich der Mieter möglicherweise schadenersatzpflichtig. Die schriftliche Einverständniserklärung soll daher auf jeden Fall vor der Unterzeichnung eines Zwischenmietvertrages vorliegen.
Unter Angabe von Gründen kann der Vermieter einen Zwischenmietvertrag dennoch ablehnen.

‌Gründe dafür können sein:

  • Die Zwischenvermietung würde zu einer Überbelegung der Wohnung führen.
  • Der Vermieter hat Hinweise darauf, dass die Person den Hausfrieden stören würde.
  • Eine Zwischenvermietung ist für den Vermieter aus anderen Gründen nicht zumutbar.

  • ‌Der Zwischenmietvertrag fällt unter denselben Paragraphen wie der Untermietvertrag. Daher gilt auch hier, dass der Vermieter das Einverständnis nicht ohne wichtige Gründe verweigern darf, sofern die Vermietung nachträglich und nur bei Teilen der Wohnung geschieht.
    Hinweis:
    Gäste, die auf Besuch in der Wohnung sind, gelten nicht als Zwischen- oder Untermieter. Dies ändert sich, wenn die Aufenthaltsdauer übermäßig verlängert wird.
    Ein Zwischenmietverhältnis sollte auf jeden Fall schriftlich im Rahmen eines Mietvertrages festgehalten werden. Der größte Unterschied zu einem generellen Mietvertrag sind die Vertragsparteien. Der Vertrag wird in diesem Fall nicht zwischen Vermieter und Mieter abgeschlossen, sondern zwischen dem Hauptmieter und einem Zwischenmieter. Dazu kommt noch die zeitliche Begrenzung des Mietverhältnisses.

    Die Inhalte eines Zwischenmietvertrages

  • Die Daten zum Hauptmieter 
  • Die Daten zum Zwischenmieter 
  • Die Adresse des Mietobjekts 
  • Die Beschreibung der Mietsache: Welche Räume genutzt werden dürfen 
  • Beginn und Ende des Zwischenmietverhältnisses 
  • Grund der Abwesenheit des Hauptmieters 
  • Angaben zum Mietkonto
  • Die Anzahl an übergebenen Schlüsseln 
  • Die Höhe der monatlichen Miete und der Nebenkosten
  • Höhe der Kaution: Zur Sicherheit sollte der Hauptmieter eine Kaution vereinbaren. Diese sollte nicht mehr als drei Monatsmieten betragen (hier zählen die Nebenkosten nicht dazu) 
  • Verweis auf die Hausordnung und den Hauptmietvertrag: Beide Dokumente sollte der Zwischenmieter als Kopie bekommen. 
  • Die schriftliche Zustimmung des Vermieters 
  • Datum und Unterschrift der Vertragsparteien 
  • Hinweis:
    Die Anlagen zum Vertrag wie z.B. der Hauptmietvertrag, die Hausordnung und das Übergabeprotokoll müssen dem Zwischenmietvertrag angeheftet werden.
    Hier geht’s zur kostenlosen Mustervorlage für einen Zwischenmietvertrag in PDF-Format sowie zu einer Mustervorlage für Word.‌
    Hinweis:
    Um Fehler bei der Übergabe der Wohnung zu vermeiden, fertigen Sie mit dem Zwischenmieter ein Übergabeprotokoll an. Darin wird der Zustand der Wohnung zu Beginn des Einzuges sowie die Anzahl an übergebenen Schlüsseln festgehalten und mit einer Unterschrift versehen.

    Zwischenmiete – Was gibt es zu beachten?


    ‌So wie jeder andere Mietvertrag sollte auch ein Zwischenmietvertrag immer schriftlich zwischen dem Hauptmieter und dem Zwischenmieter abgeschlossen werden. Darin muss unter anderem Beginn und Ende der Mietzeit sowie die Höhe der monatlichen Mietzahlung und die Mietsache aufgeführt werden.

    ‌Wenn für das vermietete Zimmer oder die Wohnung eine Kaution gefordert wird, muss diese ebenfalls in den Zwischenmietvertrag eingetragen werden. Verlangt der Hauptmieter eine Kaution, muss er die Kaution gemäß § 551 BGB anlegen. Diese muss bereits die entsprechende Verzinsung enthalten. Eventuelle Schäden an der Mietsache sollten unverzüglich nach Ende des Mietverhältnisses zwischen Hauptmieter und Untermieter beglichen werden.

    ‌Die Nebenkosten können bei einem Zwischenmietvertrag entweder mittels Pauschale oder durch eine genaue Abrechnung nach dem Ende des Mietverhältnisses bestimmt werden. Erfolgt eine genaue Abrechnung, stellt der Hauptmieter dem Zwischenmieter eine Rechnung aus. Meist aber bekommt der Hauptmieter selbst eine Rechnung vom Vermieter, an der er den Zwischenmieter beteiligt.

    Checkliste:

  • Wurde die Zustimmung des Hauptmieters zur Zwischenvermietung eingeholt? ‌
  • Ist der Hauptmietvertrag (mit allen Anlagen) dem Zwischenmietvertrag als Anlage hinzugefügt?
  • Bestehen im Zwischenmietvertrag keine widersprüchlichen Regelungen zum Hauptmietvertrag?
  • Hat der Zwischenmieter eine Haftpflichtversicherung, die Schäden an der Wohnung abdeckt? ‌

  • Rechte und Pflichten bei der Zwischenvermietung


    ‌Der Zwischenmieter bezahlt seine Miete dem Hauptmieter, da der Zwischenmietvertrag zwischen diesen beiden Parteien abgeschlossen wird. Der Hauptmieter zahlt dabei weiterhin seine Miete an den Vermieter.

    ‌Wenn der Hauptmieter mit der Zwischenvermietung einen Gewinn macht, muss er dies dem Vermieter nicht mitteilen. Doch wenn die Wohnung für eine längere Zeit vermietet wird und der Zwischenmieter die Zahlungsfrist der Miete nicht einhält, wird der Hauptmieter haftbar.

    ‌Der Hauptmieter haftet generell für Umstände, die der Untermieter verursacht. Beispielsweise bei Lärmbelästigung oder Beschädigungen der Wohnung durch den Untermieter wird ebenso der Hauptmieter haftbar gemacht. Dies kann unter Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung führen. Es ist daher die Pflicht des Hauptmieters, immer erreichbar zu sein, falls Abmahnungen erfolgen sollten.‌
    Hinweis:
    Es sollte immer eine Kaution mit dem Untermieter vereinbart werden. Mit dieser können nach Ende des Mietverhältnisses eventuell entstandene Schäden ausgeglichen werden. Die Kaution sollte bereits im Zwischenmietvertrag oder Untermietvertrag genau festgelegt werden.

    Kündigung eines Zwischenmietvertrages


    ‌Ein Zwischenmietvertrag ist in der Regel immer befristet vereinbart. Aus diesem Grund gibt es bei diesem Mietverhältnis keine ordentliche Kündigung. Der Untermietvertrag endet automatisch nach Ablauf der Frist und es ist keine Kündigung nötig.

    ‌Eine fristlose Kündigung der Vertragspartner aus einem wichtigen Grund ist dennoch möglich. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Mieter unerlaubt die Wohnung weitervermietet (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Daher ist eine schriftliche Zustimmung des Vermieters immer notwendig. Ebenso ist eine fristlose Kündigung möglich, wenn der Zwischenmieter seine Miete nicht bezahlt.

    Zwischenmiete von Gewerberäumen


    ‌Eine Zwischenmiete wird nicht nur für Wohnungen oder WG-Zimmer abgeschlossen, sondern auch für gewerbliche Zwecke. Hier wird meist ein größeres Mietobjekt von einer Immobiliengesellschaft, einem Bauträger oder einem Hausverwaltungsunternehmen angemietet. Das Mietobjekt wird dann zu gewerblichen Zwecken an einen Dritten weitervermietet.

    ‌Früher wurde die Möglichkeit zur Einschaltung eines Zwischenmieters oft verwendet, um die Option zur umsatzsteuerpflichtigen Vermietung zu nutzen und dadurch einen Vorsteuerabzug nutzen zu können. Die Optionen wurden aus diesem Grund immer mehr eingeschränkt. Heute ist ein Zwischenmietverhältnis für die umsatzsteuerliche Behandlung nicht mehr attraktiv. Denn eine Option ist nur mehr dann möglich, wenn der Leistungsempfänger die Räume nur für Umsätze verwendet, die einen Vorsteuerabzug ausschließen.

    Zwischenmietvertrag – Recht einfach erklärt

    Was ist ein Zwischenmietvertrag?

    Ein Zwischenmietvertrag wird befristet auf eine bestimmte Dauer zwischen einem Mieter und einem Zwischenmieter abgeschlossen. Diese zwischenzeitige Vermietung kann persönliche oder wirtschaftliche Gründe haben. Der eigentliche Mieter ist während dieser Zeit nicht selbst in der Wohnung.

    ‌Weiterlesen: Was ist ein Zwischenmietvertrag?

    Was muss ich bei einem Zwischenmietvertrag einer möblierten Wohnung beachten?

    Alle Gegenstände, die dem Zwischenmieter zur Verfügung stehen, sollten im Vertrag festgehalten werden. Außerdem haftet der Hauptmieter dem Vermieter gegenüber für entstandene Schäden. Daher sollte immer eine Kaution vereinbart werden.

    ‌Weiterlesen: Was muss ich bei einem Zwischenmietvertrag einer möblierten Wohnung beachten?

    Was sind die Inhalte eines Zwischenmietvertrages?

    Wesentliche Inhalte eines Zwischenmietvertrages sind die Daten des Hauptmietvertrages und der beiden Vertragsparteien. Zusätzlich müssen die Mietsache und die Dauer des Mietverhältnisses enthalten sein. Alle Punkte sind in der PDF-Vorlage zum Ausfüllen aufgelistet.

    ‌Weiterlesen: Was sind die Inhalte eines Zwischenmietvertrages?

    Was ist der Unterschied zwischen einem Zwischenmietvertrag und einem Untermietvertrag?

    Ein Zwischenmietvertrag wird immer befristet abgeschlossen, wobei ein Untermietvertrag auch unbefristet sein kann. Der größte Unterschied liegt in der An- oder Abwesenheit des Hauptmieters. Denn dieser wohnt bei einem Zwischenmietvertrag nicht in der Wohnung, bei einem Untermietvertrag allerdings schon.

    ‌Weiterlesen: Was ist der Unterschied zwischen einem Zwischenmietvertrag und einem Untermietvertrag?

    Ist ein Zwischenmietvertrag für Gewerberäume möglich?

    Es gibt die Möglichkeit, Räume für gewerbliche Zwecke zwischenzuvermieten. In den meisten Fällen mietet hier eine Immobiliengesellschaft, ein Bauträger oder ein Hausverwaltungsunternehmen Räume an, die sie weitervermieten.

    ‌Weiterlesen: Ist ein Zwischenmietvertrag für Gewerberäume möglich?

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