Die Hausordnung ist dazu da, um das Zusammenleben der Mieter in einem Wohnhaus zu regeln. Darin werden unter anderem die Nutzung von Gemeinschaftsräumen und Ruhezeiten festgelegt. Dies soll Streit zwischen den Mietern vorbeugen. Mehr über die Hausordnung lesen Sie in diesem Beitrag.
Wozu dient die Hausordnung?
Eine Hausordnung gibt es meist bei Mietwohnungen, Mehrfamilienhäusern und Wohnblocks wie auch in gewerblichen Gebäuden. Sie ist dazu da, um das Zusammenleben der Mieter in einem Mietshaus zu regeln. Durch diese gemeinsamen Regeln sollen Streitigkeiten vermieden werden. Außerdem soll dadurch die Verletzungsgefahr verringert und ein guter Umgang mit der Immobilie sichergestellt werden.
In der Hausordnung wird vor allem der Umgang mit für alle zur Verfügung stehenden Räumen und Flächen geregelt. Darüber hinaus spielt die Vermeidung von Lärmbelästigung und anderen Störungsfaktoren für die Mieter eine große Rolle.
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung einer Hausordnung. Allerdings fördert sie ein gutes Zusammenleben aller Parteien im Haus und ist daher sehr empfehlenswert.
Arten von Hausordnungen
Hausordnungen können in zwei verschiedene Arten unterschieden werden. Zum einen gibt es die Hausordnung, die allgemein im Treppenhaus ausgehängt wird und zum anderen jene Hausordnung, die Teil des Mietvertrages ist.
Die Hausordnung, die lediglich im Treppenhaus ausgehängt ist, wird auch als "allgemeine Hausordnung" bezeichnet. Sie besteht aus ordnenden Regeln, die aber weder die Persönlichkeitsrechte des Mieters einschränken dürfen, noch gegen das geltende Recht verstoßen dürfen. Darin dürfen nur allgemeine Hinweise, aber keine Rechte und Pflichten der Mieter stehen. Beispielsweise finden sich hier Regelungen für Ruhezeiten oder das Schließen der Haustür. Außerdem darf diese Art der Hausordnung nicht zwischen einzelnen Mietern unterscheiden.
Die Hausordnung, die Teil des Mietvertrages ist, darf hingegen auch genauere Regeln enthalten. Hier können Rechte und Pflichten zur Nutzung der Immobilie und dazugehörenden Flächen angeordnet werden. Darin können Mieter beispielsweise auch zur Schneeräumung im Winter oder zur Reinigung vom Treppenhaus verpflichtet werden.
Diese Punkte regelt die Hausordnung
Das Gesetz verpflichtet Vermieter nicht dazu, eine Hausordnung zu erstellen. Deshalb gibt es auch keine standardisierten Formulierungen dafür.
Folgende Punkte sind üblicherweise in einer Hausordnung geregelt:
Ruhezeiten und Lärm
Fast in jeder Hausordnung findet sich eine Regelung dafür, wann Ruhezeiten einzuhalten sind. Die Nachtruhe ist gesetzlich geregelt und geht von 22 bis 6 Uhr. Die Mittagsruhe ist nicht einheitlich geregelt, wird aber zu allermeist zwischen 12 und 15 Uhr festgelegt. An Sonn- und Feiertagen gilt die Ruhezeit oftmals den ganzen Tag lang – also für 24 Stunden.
Zu den Ruhezeiten sind störende und Lärm erzeugende Tätigkeiten zu unterlassen. Das betrifft beispielsweise das Rasenmähen, Reparaturen oder lautes Musizieren. Es muss allerdings nicht absolut still sein, aber die Nachbarn sollten sich davon nicht gestört fühlen. Duschen, baden sowie Kinderlärm müssen die Nachbarn beispielsweise hinnehmen.
Gemeinschaftsräume
In der Hausordnung wird meist auch die Nutzung von Gemeinschaftsräumen geregelt, wenn die Mieter beispielsweise eine gemeinsame Waschküche oder den Dachboden nutzen. In der Hausordnung wird dann genau geregelt, um welche Räume es sich handelt und welche Rechte und Pflichten Mieter bezüglich derer haben. Meist werden Nutzungszeiten und die Nutzungsart der gemeinschaftlich genutzten Räume geregelt.
Gemeinschaftsgarten und Grillen
Hat das Mietshaus einen Garten, der von allen Mietern genutzt werden darf, sollte auch hier die Art der Nutzung geregelt werden. Ansonsten kann es schnell zu Auseinandersetzungen kommen. Die Regeln können beispielsweise das Aufstellen von Liegestühlen oder Blumentöpfen betreffen. Auch der Anbau von Gemüse kann geregelt werden.
Einen heiklen Punkt stellt das Grillen im Gemeinschaftsgarten oder auf dem Balkon dar. Dieser führt häufig zu Streit zwischen den Mietern, da sich Mieter durch starken Rauch schnell gestört fühlen können. Grundsätzlich ist das Grillen nämlich erlaubt, der Vermieter kann es in der Hausordnung aber einschränken oder verbieten.
Sicherheit
Der Punkt der Sicherheit sollte ebenfalls in jeder Hausordnung geregelt werden. Vermieter können beispielsweise Zeiten festlegen, in denen die Haustür in der Nacht verschlossen sein muss. Auch das Verschließen der Garagen, Garagentore und des Tiefgaragenzugangs kann festgelegt werden.
Außerdem ist es wichtig zu regeln, dass die Fluchtwege nicht verstellt werden dürfen oder dass keine Gefahrenstoffe in der Garage gelagert werden dürfen. Näher definiert werden sollte auch, dass die Flure von behindernden Gegenständen freigehalten werden müssen. Dies betrifft beispielsweise Fahrräder oder Kinderwägen (außer dafür ist viel Platz). Auch das Rauchen im Treppenhaus, dem Aufzug und im Keller sollte verboten werden.
Reinigung und Winterdienst
In der Hausordnung kann auch die Reinigung des Treppenhauses sowie die Zuständigkeit für den Winterdienst geregelt werden. Wenn keine professionellen Reinigungskräfte damit beauftragt werden, können diese Tätigkeiten im Mietvertrag den Mietern aufgetragen werden.
Darüber hinaus sollte die korrekte Entsorgung des Abfalls und die Einhaltung der Mülltrennung in der Hausordnung enthalten sein. Zudem sollte eine Streupflicht für den Winter festgelegt werden, damit der Eingangsbereich von Schnee und Eis freigehalten wird.
Lüften
Richtiges Lüften der Räume ist sehr wichtig, damit sich Feuchtigkeit nicht anstaut und keine Schäden wie Schimmel oder Stockflecken entstehen. In vielen Hausordnungen ist daher festgelegt, in welchen Intervallen die Wohnungen zu durchlüften sind.
Kinder
Kinder dürfen bezüglich Lärmbelästigung nicht am Spielen gehindert werden. Dennoch sind die Eltern dazu verpflichtet, dass die Kinder den gemeinsamen Garten oder den Spielplatz aufgeräumt hinterlassen. In gewissen Bereichen wie dem Parkplatz oder anderen Gemeinschaftsräumen darf der Vermieter aber Spielen untersagen. Außerdem darf er aus Sicherheitsgründen festlegen, dass sie nicht in Fluren oder Treppenhäusern spielen dürfen.
Diese Vorschriften dürfen nicht in die Hausordnung
Gewisse Vorschriften dürfen Vermieter in der Hausordnung nicht machen. Grundsätzlich darf die Hausordnung nicht gegen das Gesetz verstoßen oder die Persönlichkeitsrechte der Mieter einschränken. Folgende Punkte sind unzulässig und dürfen nicht in der Hausordnung festgelegt werden:
Das pauschale Untersagen von Tierhaltung
Eine zeitliche Begrenzung für Besucher oder ein generelles Besuchsverbot
Das Verbieten von Kinderlärm (auch nicht in Ruhezeiten)
Vorgaben für die Zimmertemperatur
Untersagen der Fahrstuhlnutzung und der Waschmaschine zu Ruhezeiten
Ein generelles Verbot von Musizieren
Ein Dusch- und Badeverbot zu Ruhezeiten
Ein Verbot für das Abstellen von Kinderwägen oder Gehhilfen im Treppenhaus (außer diese behindern den Fluchtweg)
Darüber hinaus darf die Hausordnung nichts verbieten, was im Mietvertrag erlaubt wird. Beispielsweise darf der Vermieter nicht das Wäscheaufhängen am Balkon in der Hausordnung verbieten, wenn er es im Mietvertrag erlaubt hat.
Die Änderung der Hausordnung
Eine Hausordnung, die Teil des Mietvertrages ist, darf nicht einfach im Nachhinein geändert werden. Der Vermieter darf sie in diesem Fall nicht einseitig ändern, sondern er braucht dafür die Zustimmung des Mieters. Es muss dafür eine Einverständniserklärung des Mieters geben.
Möchte der Vermieter dagegen die allgemeine Hausordnung ändern, braucht er keine Zustimmung der Mieter, sofern die Änderung nicht über die vertraglichen Vereinbarungen im Mietvertrag hinausgeht. Wichtig ist aber, dass jeder Mieter über die neue Hausordnung in Kenntnis gesetzt wird. Ein einfaches Austauschen der Hausordnung im Treppenhaus reicht daher nicht aus. Der Vermieter sollte in diesem Fall alle Mieter darauf hinweisen und sich die Kenntnisnahme bestätigen lassen.
Konsequenzen beim Verstoß gegen die Hausordnung
Prinzipiell ist der Mieter zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache angehalten. Verstößt er aber gegen die Hausordnung, sollte der Vermieter etwas dagegen unternehmen. Geht der Vermieter nicht dagegen vor, können die anderen Mieter unter Umständen ihre Miete mindern.
Der Vermieter kann den Mieter, der gegen die Hausordnung verstößt, zunächst abmahnen. Dies ist beispielsweise dann möglich, wenn der Mieter durch starke Lärmbelästigung auffällig wird oder massiv gegen die Ruhezeiten verstößt. In der Abmahnung kann der Vermieter den Mieter auffordern, das störende Verhalten zu unterlassen. Reagiert der Mieter nicht auf die Abmahnung, kann ihm bei schweren Verstößen die Kündigung drohen. Schlimmstenfalls ist sogar eine fristlose Kündigung möglich, wobei dies nur im seltensten Fall erfolgt, wenn das Verhalten des Mieters für die anderen Mieter unzumutbar ist.
Die Hausordnung – Recht einfach erklärt
Was regelt die Hausordnung?
Die Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Parteien in einem Wohnhaus, einem Mehrfamilienhaus oder einem gewerblichen Gebäude.
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Sollte die Hausordnung ein Teil des Mietvertrages sein?
Die Hausordnung sollte im Mietvertrag enthalten sein. Dadurch verpflichtet sich der Mieter zur Einhaltung der darin festgelegten Regeln.
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Was darf nicht in der Hausordnung stehen?
Die Hausordnung darf keine Vorschriften enthalten, die gegen das Gesetz verstoßen oder die Persönlichkeitsrechte der Mieter einschränken.
Weiterlesen: Was darf nicht in der Hausordnung stehen?
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Kann die Hausordnung geändert werden?
Die Hausordnung darf, sofern sie Teil des Mietvertrages ist, nur mit der Zustimmung des Mieters geändert werden. Bei der allgemeinen Hausordnung muss lediglich jeder Mieter davon in Kenntnis gesetzt werden.
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Was passiert, wenn ein Mieter gegen die Hausordnung verstößt?
Verstößt ein Mieter gegen die Hausordnung, wird er zunächst vom Vermieter abgemahnt. Unterlässt er daraufhin nicht sein störendes Verhalten, kann ihm die Kündigung drohen.
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