Ehestreit endet in Ehegattenunterhalt bzw. nachehelichen Unterhalt © Adobe Stock | Photographee.eu

Ehegattenunterhalt: Mit welchem Unterhalt Sie nach der Scheidung rechnen können

Der nacheheliche Unterhalt fällt mit dem Trennungsunterhalt unter den Sammelbegriff „Ehegattenunterhalt“. Nicht nur Kinder, sondern auch der Ex-Ehepartner hat normalerweise Anspruch auf Unterhalt. Je nachdem, wie viel er oder sie verdient. Und je nachdem, wie viel Sie verdienen. Es gibt aber noch mehr Möglichkeiten, diesen Unterhalt zu beziehen. Altersunterhalt, Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Krankheit, usw. Wie sich der Unterhalt nach der Scheidung berechnet, alle Voraussetzungen, und, was Sie darüber noch wissen sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.

1 Nachehelicher Unterhalt – Recht einfach erklärt

  1. Der nacheheliche Unterhalt gehört zur Gruppe „Ehegattenunterhalt“. Einer bedürftigen Person kann auch nach der Ehe Geld zustehen.
  2. ‌Bezahlt wird der Unterhaltsbedürftige vom finanziell stärkeren Ehepartner bzw. Ex-Ehepartner. Jedoch nur, wenn der Zahlende dabei seinen eigenen Lebensunterhalt noch bestreiten kann.
  3. ‌Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt sind eigentlich zwei Seiten derselben Münze. Aber: Beide müssen jeweils eigens beantragt werden. Sonst braucht der Ehegatte nichts zahlen.
  4. ‌Der Unterhaltsanspruch erlischt, wenn der vorher bedürftige Partner sich selbst versorgen kann. Das Gesetz gibt dafür genaue Richtlinien vor.

2 Was ist nachehelicher Unterhalt? – Bedeutung


‌Der nacheheliche Unterhalt fällt unter den Überbegriff „Ehegattenunterhalt“. Er wird vom wirtschaftlich bessergestellten an den wirtschaftlich schlechter gestellten Ex-Gatten nach der Scheidung ausbezahlt. Den nachehelichen Unterhalt gibt es in verschiedenen Varianten. Jede einzelne Variante hat eigene Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, bevor der Unterhalt gewährt wird. Prinzipiell ist der nacheheliche Unterhalt dasselbe wie der Trennungsunterhalt. Bloß muss der Unterhalt nach der Scheidung wieder eigens beantragt werden. Der Trennungsunterhalt, der ja bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Scheidung geht, wird also nicht automatisch auf den nachehelichen Unterhalt umgestellt. Hier gilt wieder: Eine Verzögerung bei der Beantragung geht zu Lasten des Antragstellers.

3 Welche Voraussetzungen gibt es für den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?


‌Es gibt drei Voraussetzungen für den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Alle drei müssen erfüllt sein, damit der Unterhaltsbedürftige sein Geld einfordern kann:

3.1 Die unterhaltsberechtigte Person muss bedürftig sein


‌Kann die Person, die finanziell schwächer dasteht, ihren Lebensunterhalt selber bestreiten, dann bekommt sie keinen Unterhalt.

3.2 Die unterhaltspflichtige Person muss leistungsfähig sein


‌Der Unterhaltspflichtige darf sich durch die Unterhaltszahlungen nicht in existentielle Gefahr bringen. Nach den Unterhaltszahlungen muss ihm mindestens der Selbstbehalt bleiben (1.200 Euro).

3.3 Eine Unterhaltstatbestand muss erfüllt sein


‌Voraussetzungen für den nachehelichen Unterhalt gibt es einige. Sie werden auch Unterhaltstatbestände genannt. Das sind zum Beispiel: Unterhalt wegen Kindesbetreuung, Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und mehr. Mehr dazu unter dem Punkt "Tatbestände".

4 Welche Arten von nachehelichem Unterhalt gibt es? – Unterhaltstatbestände

4.1 Unterhalt wegen Kindesbetreuung (Betreuungsunterhalt)


‌Der Ex-Partner betreut ein gemeinsames Kind. Das Gesetz schreibt vor, dass ein solcher Ex-Partner Betreuungsunterhalt bekommen kann, bis das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat. Nach dem 3. Lebensjahr geht der Gesetzgeber davon aus, dass der betreuende Elternteil teilweise oder ganz einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Hat das Kind einen intensiven Betreuungsbedarf, kann der Anspruch noch länger bestehen. Zum Beispiel, wenn das Kind eine Behinderung hat oder aus anderen Gründen umfassende Betreuung braucht. Anspruch auf Betreuungsunterhalt besteht für den betreuenden Elternteil unabhängig davon, ob mit dem anderen Elternteil eine Ehe bestand. (§ 1570 BGB)

4.2 Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit bzw. Aufstockungsunterhalt


‌Der Ex-Ehegatte kann keine Arbeit finden. Damit der Anspruch besteht, muss dieser Ehegatte sich intensiv um eine Arbeitsstelle bemühen. Das heißt: aktiv Bewerbungen schreiben und zu Vorstellungsgesprächen gehen, sowie gegebenenfalls Fortbildungen machen, um die eigene Konkurrenzfähigkeit zu erhöhen. Rechtsprechung und Arbeitsamt geben für die Arbeitssuche genaue Vorgaben, etwa die Anzahl der Bewerbungen pro Monat (ca. 20 Stück) oder die Tätigkeitsfelder, in denen gesucht werden soll, usw. Wenn der Ex-Ehepartner zu wenig verdient, kann er unter Umständen einen Aufstockungsunterhalt beantragen. Nachzulesen im § 1573 BGB.

4.3 Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen


‌Ein Ehepartner wird unterhaltsbedürftig, weil er aufgrund von Krankheit, Gebrechen oder anderen Umständen keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Die Krankheit oder die Behinderung kann psychischer (geistiger) oder physischer (körperlicher) Natur sein. (§ 1572 BGB)

4.4 Unterhalt wegen Alters (Altersunterhalt)


‌Wenn man von einem geschiedenen Ehepartner auf Grund seines Alters nicht mehr erwarten kann, dass er arbeitet, kann er vom anderen Ex-Ehepartner Altersunterhalt verlangen. Manchmal kann eine Scheidung den finanziell weniger leistungsfähigen Partner in eine finanziell schwierige Lage bringen. Besonders dann, wenn dieser wegen Erwerbsunfähigkeit kein Geld mehr verdienen kann. (§ 1571 BGB)

4.5 Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung


‌Es kommt vor, dass ein Ehegatte kurz vor oder auch während der Ehezeit eine Schul- oder Berufsausbildung nicht aufnimmt oder abbricht. Lassen sich die Ehepartner scheiden, kann der Ex-Gatte, dem die Ausbildung entgangen ist, die Ausbildung nachholen. Grund für die Ausbildung muss die nachhaltige und eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes dieses Ex-Gattens sein. Anspruch besteht für die Zeit, welche die Ausbildung im Regelfall dauert. Gegebenenfalls kann sich der durch die Ehe benachteiligte Ex-Gatte auch umschulen oder fortbilden lassen. Somit können die Nachteile ausgeglichen werden, die wegen der Ehe entstanden sind. Nachzulesen unter § 1575 BGB.

4.6 Unterhalt aus Billigkeitsgründen


‌Es gibt mitunter schwerwiegende individuelle und persönliche Umstände, die eine finanzielle Bedürftigkeit für einen Ex-Ehepartner begründen können. Diese Art von Unterhalt kommt nur in Ausnahmefällen vor. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn ein Ex-Ehepartner ein Pflegekind betreut und ihm dadurch großer finanzieller Aufwand entsteht. Der andere Ex-Ehegatte braucht in diesem Falle nämlich keinen Betreuungsunterhalt zahlen, weil es sich nicht um ein gemeinsames Kind handelt. (§ 1576 BGB)

5 Wie lange muss nachehelicher Unterhalt bezahlt werden?


‌Der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit hält fest, dass jeder geschiedene Ehegatte selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen muss. Geht das nicht, kann der Unterhalt unter jenen Umständen geleistet werden, die im vorherigen Absatz beschrieben wurden. Die Geschiedenen machen sich aus, ob der Unterhalt in Form einer einmaligen Abfindung oder in monatlichen Zahlungen ausbezahlt wird. Die Dauer des Anspruchs ergibt sich folgendermaßen:
  1. ‌Unterhalt wegen Kindesbetreuung =  bis zum 3. Lebensjahr des zu betreuenden Kindes
  2. ‌Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit bzw. Aufstockungsunterhalt = bis zur Erwerbstätigkeit bzw. bis zur verbesserten finanziellen Leistungsfähigkeit
  3. ‌Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen = bis zur Genesung bzw. ein Leben lang, abhängig vom Grad der Einschränkung
  4. ‌Unterhalt wegen Alters = möglicherweise bis zum Pensions- bzw. Rentenalter
  5. ‌Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung = bis zum Abschluss der Ausbildung oder Fortbildung, die in der vorgesehenen Zeit abzuschließen ist
  6. ‌Unterhalt aus Billigkeitsgründen = abhängig von der individuellen Situation; nicht pauschal zu sagen

    ‌Zudem:
  7. ‌Wenn ein unterhaltspflichtiger stirbt, müssen die Erben Unterhalt zahlen.

6 Wie viel nachehelichen Unterhalt zahlen?


‌Die Voraussetzungen für den Bezug des nachehelichen Unterhalts sind strenger, als die des Trennungsunterhalts. Genauso wie beim Trennungsunterhalt hängt die Höhe der Unterhaltszahlungen davon ab, ob und wie viel Einkommen die Ex-Ehepartner verdienen. Wichtig ist, dass der Lebensbedarf des Unterhaltsbedürftigen sowie des Unterhaltspflichtigen nach der Zahlung gedeckt ist.

6.1 Höhe einvernehmlich regeln


‌Im besten Fall finden die Ehepartner bereits vor oder während der Ehe in einem Ehevertrag eine einvernehmliche Regelung zum Unterhalt. Man nennt das auch „außergerichtliche Einigung“. Spätestens jedoch vor der Scheidung sollte in einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder Trennungsvereinbarung  das Thema Unterhalt erledigt sein. Findet das Ehepaar eine einvernehmliche Abmachung, nimmt diese das Familiengericht in der mündlichen Scheidungsverhandlung zur Kenntnis. Nur wenn der Verdacht besteht, dass die Unterhaltshöhe unsittlich ist, kann es zur Abänderung kommen. Ansonsten steht die Regelung aber. Zu einer einvernehmlichen Lösung kann das Ehepaar entweder alleine oder mithilfe eines Rechtsanwalts bzw. Mediators kommen.

6.2 Höhe gerichtlich regeln


‌Ist keine einvernehmliche Einigung möglich, kann der unterhaltsberechtigte Ehepartner vom unterhaltspflichtigen eine Offenlegung von dessen Finanzen fordern. Verweigert dieser die Einsicht, kann die unterhaltsberechtigte Partei eine Auskunftsklage bei Gericht einbringen. Dazu braucht er einen Anwalt, der ihm beim Antrag hilft. Innerhalb einer Frist muss dann Einsicht gewährt werden. Ansonsten hat das Gericht das Recht, sich selbst Einsicht zu verschaffen. Danach wird die Höhe der Unterhaltszahlungen ermittelt und der Ex-Ehegatte dazu verpflichtet, zu zahlen. Wenn die unterhaltspflichtige Person nicht zahlen kann, war die teure Auskunftsklage meist umsonst. Wo kein Geld ist, kann man meistens auch nichts einfordern.

6.3 Diese Einkünfte sind bei der Berechnung zu berücksichtigen

  1. Sonderzahlungen (zum Beispiel Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld)
  2. ‌Lohn und Gehalt, Kurzarbeitergeld
  3. ‌Betrieblich zur Verfügung gestellte Güter, z.B. Dienstauto
  4. ‌Arbeitslosengeld
  5. ‌Einkünfte aus Rente, Pension
  6. ‌Steuerrückerstattung
  7. ‌Bonuszahlungen
  8. ‌Abfindungen
  9. ‌Kapitalvermögen
  10. ‌Einkünfte durch Miete, Pacht
  11. ‌Einkünfte durch Unternehmensbeteiligungen
  12. ‌Leistungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
  13. ‌Lohnversicherung, Sozialversicherung
  14. ‌Kredite sowie Darlehen
  15. ‌Ausbildungskosten
  16. ‌Unterhaltspflichten gegen Kinder
Achtung:
All diese Einkünfte werden für jeden (Ex-)Ehegatten berücksichtigt. Daraus berechnet man dann das sogenannte „bereinigte Nettoeinkommen“.

6.4 Höhe der Unterhaltszahlungen berechnen


‌Das bereinigte Nettoeinkommen ist nun die Grundlage, mit der man die Unterhaltshöhe berechnen kann. Es gilt dasselbe Prinzip wie beim Trennungsunterhalt.

6.4.1 Nur ein (Ex-)Ehegatte arbeitet


‌Wenn nur ein Ex-Ehepartner arbeitet, muss er 3/7 an den anderen abgeben. Warum genau 3/7? Es gilt der Halbteilungssatz, der besagt: Die Hälfte des bereinigten Gesamtvermögens steht jedem Ex-Partner zu. Also 1/2. Nun darf aber der Unterhaltspflichtige einen kleinen Teil für sich behalten, den sogenannten „Erwerbstätigenbonus“ in der Höhe von 1/7 des bereinigten Nettoeinkommens. Wichtig: Der unterhaltspflichtige Ex-Partner darf nach der Unterhaltszahlung den Selbstbehalt nicht unterschreiten. Die Selbstbehaltsgrenze liegt bei 1.200 Euro pro Monat.

‌Zusammenfassung:
‌3/7 des bereinigten Nettoeinkommens für den nicht-erwerbstätigen Unterhaltsberechtigen
‌4/7 des bereinigten Nettoeinkommens für den erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen
Beispiel:
Svenja und Thorsten stehen 4.000 Euro bereinigtes Nettoeinkommen zur Verfügung. Thorsten muss 3/7 an Svenja abgeben. Das sind 1.714,29 Euro für Svenja. Thorsten bleibt somit monatlich 2.285,71 des bereinigten Nettoeinkommens. Thorsten ist weit entfernt von der Selbstbehaltsgrenze, weshalb er den vollen Betrag zahlen muss.

6.4.1 Beide (Ex-)Ehegatten arbeiten


‌Wie auch beim Trennungsunterhalt, rechnet man zuerst die Differenz aus, die zwischen den bereinigten Nettoeinkommen der (Ex-)Ehegatten besteht. Der Unterhaltsberechtigte hat Anspruch auf 3/7 der Einkommensdifferenz.
Beispiel:
Angenommen, die Differenz des bereinigten Nettoeinkommens zwischen Svenja und Thorsten beträgt 800 Euro. Thorsten stehen 457,14 Euro zu, Svenja 342,86 Euro.

7 Verringerter Unterhaltsanspruch durch Wohnvorteil


‌Hat der eine Ehepartner kein Einkommen und zahlt der andere die Schulden für die Wohnung ab, in welcher beide wohnen, so ergeben sich für beide Verpflichtungen. Der eine erhält zwar Einkommen, begleicht aber die Schulden – der andere hat zwar kein Einkommen, wohnt dafür gratis im Haus bzw. zahlt keine Miete. In dieser Situation wird ein sogenannter „Wohnvorteil“ berücksichtigt. Was bedeutet das für den Unterhalt? Der Wohnvorteil wird genauso wie die Haus-Schulden vom Einkommen des verdienenden Partners abgezogen. Dadurch verringert sich der Unterhaltsanspruch für den nichtverdienenden Partner. Das gilt übrigens auch für den Trennungsunterhalt.

‌Mehr zum Thema Scheidung und Haus bzw. Ehevertrag und Haus.

8 Wo muss ich den nachehelichen Unterhalt beantragen?


‌Die unterhaltsberechtigte Person muss den Unterhalt bei der unterhaltspflichtigen Person einfordern. Wichtig: Ohne schriftliche Aufforderung muss der Zahlungspflichtige noch nicht zahlen. Erst ab dem Zeitpunkt, an dem die Aufforderung erfolgt, muss er zahlen. Der nacheheliche Unterhalt wird also im ersten Schritt beim Unterhaltspflichtigen beantragt bzw. eingefordert. Erst dann, wenn sich dieser hartnäckig weigert zu zahlen, kann eine Auskunftsklage Sinn machen. Auskunftsklage heißt: Mithilfe eines Anwalts wird bei Gericht eine Klage eingereicht, sodass der Unterhaltspflichtige seine Finanzen offenlegen muss. Weigert dieser sich weiter, nimmt das Gericht selbst Einsicht in dessen Finanzen. Danach bestimmt es den Unterhaltsbetrag, der zu zahlen ist.

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9 Nachehelichen Unterhalt wie umgehen oder ausschließen?


‌Grundsätzlich kann das Ehepaar Einiges in einem Ehevertrag ausschließen. Aber ein gänzlicher Verzicht auf den nachehelichen Unterhalt ist schwierig durchzusetzen. Deshalb ist Vorsicht geboten: Das Gericht kann den Ehevertrag für nichtig erklären, wenn die Ehepartner vollständig darauf verzichtet haben. Möglicherweise kann das Ehepaar aber einen Mindestbetrag an Unterhalt vereinbaren. Das sollte man aber nie auf eigene Faust machen, sondern immer mit einem Rechtsanwalt abklären, der Erfahrung in solchen Dingen hat. Somit vermeiden sie einen sittenwidrigen Ehevertrag.‌
Achtung:
Ein gänzlicher Ausschluss des nachehelichen Unterhalts ist sittenwidrig. Dadurch kann die ganze Vereinbarung (Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung) ungültig sein

10 Ändert sich dadurch die Höhe der Steuern?


‌Wer steuerpflichtig und gleichzeitig unterhaltspflichtig ist, kann jährlich bei der Steuererklärung Unterhalt in der Höhe von 13.805 Euro geltend machen. Damit das funktioniert, muss aber der unterhaltsberechtigte Ex-Partner hiermit einverstanden sein. Wenn dieser sich weigert, dann kann man trotzdem bis maximal 9.000 Euro der Unterhaltszahlungen als „außergewöhnliche Belastung“ anführen.

11 Ehegattenunterhalt– Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet nachehelicher Unterhalt?

Nachehelicher Unterhalt ist eine Art von Ehegattenunterhalt. Der Ehegatte, dem durch die Ehe bzw. durch die Scheidung ein Nachteil entsteht, kann dafür finanzielle Unterstützung vom Ex-Gatten fordern. Voraussetzung dafür ist aber, dass ein Ehegatte wirklich unterhaltsbedürftig und der andere leistungsfähig ist.

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Wer muss wem nachehelichen Unterhalt zahlen?

Nachehelicher Unterhalt muss der unterhaltspflichtige Ehegatte dem unterhaltsbedürftigen Ehegatten zahlen. Bedürftigkeit kann aus vielen Gründen bestehen: Zum Beispiel wegen Krankheit oder anderer Einschränkungen, Alters, Kinderbetreuung, Erwerbslosigkeit, etc. Diese Umstände nennt man auch „Unterhaltstatbestände“.

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Wie viel nachehelichen Unterhalt muss ich bezahlen?

Das hängt davon ab, ob einer oder zwei Ex-Partner arbeiten. Wenn einer arbeitet: Der erwerbstätige muss 3/7 des bereinigten Nettoeinkommens an den unterhaltsberechtigten Ex-Partner abgeben. Wenn beide arbeiten: der Einkommensunterschied zwischen den Ehepartnern wird berechnet. Dann erhält der Unterhaltsberechtigte 3/7 des Differenzbetrags.

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Wie lange muss ich nachehelichen Unterhalt zahlen?

Grundsätzlich gilt, dass jeder geschiedene Ehepartner selbst für seinen Unterhalt sorgen muss. Aber es gibt eben Fälle, in denen das nicht möglich ist. Angenommen, ein Ex-Gatte bezieht eine Weile Unterhalt, aber kann sich plötzlich wieder selbst erhalten. Dann erlischt der Unterhaltsanspruch. Zum Beispiel weil der Unterhaltsberechtigte wieder gesund ist, wieder eine Arbeit hat, oder das Kind bereits in den Kindergarten geht, usw.

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Wo kann man nachehelichen Unterhalt beantragen?

Beim zahlungspflichtigen (Ex-)Ehepartner. Am besten schriftlich, zwecks Beweismaterial. Zahlt der Ex nicht, sollte man ihn nochmal auffordern. Weigert er sich weiterhin, sollte man zum Anwalt gehen und mit ihm eine Auskunftsklage bei Gericht einreichen. Dann muss der Unterhaltspflichtige zahlen, nachdem er seine Finanzen offengelegt hat. Vorausgesetzt er kann zahlen.

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Muss man nur an die Ehefrau Unterhalt zahlen?

Nein. Unterhaltszahlungen erfolgen unabhängig vom Geschlecht. Meistens ist aber die Ehefrau finanziell benachteiligt, entweder durch den Einkommensunterschied oder durch Mutterschaft und Kindererziehung. Aus diesem Grunde haben meistens Frauen einen Unterhaltsanspruch.

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Ändert sich der Unterhalt nach der Scheidung?

Die Voraussetzungen ändern sich ein bisschen. Die Berechnung des Unterhalts an sich ist aber gleich zur Berechnung des Trennungsunterhalts. Wichtig ist, dass der Unterhaltsberechtigte nach der Scheidung sofort wieder den Unterhalt einfordert. Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt muss man eigens beantragen.

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