Scheidungsfolgen- und Trennungsvereinbarung vor Anwalt © Adobe Stock | wutzkoh

Scheidungsfolgenvereinbarung & Trennungsvereinbarung

Folgenvereinbarungen für Scheidung und Trennung sichern die Abmachungen mit Ihrem Partner ab. Was ist der Unterschied zwischen einem Ehevertrag, einer Scheidungsfolgenvereinbarung und einer Trennungsvereinbarung? Wann kann man eine solche Vereinbarung abschließen? Kann man die Abmachung nachträglich ändern? Antworten auf diese Fragen und mehr lesen Sie in diesem Artikel.

1 Scheidungsfolgenvereinbarung & Trennungsvereinbarung – Recht einfach erklärt

  1. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist Vertrag zwischen den Noch-Ehegatten. In dieser werden Folgesachen einer Scheidung geregelt. Folgesachen bezeichnen Angelegenheiten wie Vermögensverhältnisse, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht der Kinder usw.
  2. ‌Eine Trennungsvereinbarung ist einer Scheidungsfolgenvereinbarung ähnlich. Mit dem Unterschied, dass sich die Regelungen in der Trennungsvereinbarung nur auf den Zeitraum der Trennung, nicht aber auf die Zeit nach der Scheidung beziehen.
  3. ‌Ein Ehevertrag wird vor oder während der Ehe geschlossen. Eine Trennungsvereinbarung vor oder während der Trennung. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung vor oder während des Scheidungsverfahrens.
  4. ‌Eine abgeschlossene Folgenvereinbarung ist bindend. Daher trägt sie zu einer schnellen Abwicklung der Scheidung bei. Gibt es einzelne Punkte, in denen keine Vereinbarung in Folgesachen getroffen werden kann, dann verlängert sich die Dauer des Scheidungsverfahrens. Auch die Kosten steigen, weil das Gericht die Folgesachen regeln muss.
  5. ‌Für die Beweiskraft einer solchen Folgenvereinbarung empfiehlt es sich, diese nicht mündlich, sondern schriftlich abzuschließen. An einem schriftlichen Vertrag lässt sich nicht rütteln, sofern er nicht sittenwidrig ist.
  6. ‌Je nach Inhalt ist eine notarielle Beurkundung der Trennungsvereinbarung oder Scheidungsfolgenvereinbarung gesetzlich verpflichtend.
  7. ‌Für eine Folgenvereinbarung fallen Kosten für Notar und Rechtsanwalt an. Diese Gebühren richten sich nach Wert und Anzahl der geregelten Folgesachen. Grundsätzlich gilt: Je höher der Wert und die Anzahl der Folgesachen, desto höher fallen die Notar- und Anwaltskosten aus.

2 Was sind Scheidungsfolgen, Trennungsfolgen, Folgesachen?


‌Wenn sich Ehepartner trennen oder scheiden lassen, müssen sie die sogenannten „Scheidungsfolgen“ regeln. Der Begriff Scheidungsfolgen schließt folgende Aspekte mit ein: Wer bekommt die Ehewohnung? Wie viel Ehegattenunterhalt wird gezahlt? Wer bekommt das Sorgerecht? Bei wem leben die Kinder? Gibt es einen Versorgungsausgleich? Soll der Zugewinnausgleich durchgeführt werden? Eine Scheidungsfolge wird auch als „Scheidungsfolgesache“ oder einfach nur als „Folgesache“ bezeichnet.

‌Kann sich das Ehepaar in einer Folgesache nicht einigen, regelt diesen Punkt das Familiengericht. Die gerichtliche Regelung ist zeitaufwändiger und teurer als die außergerichtliche. Damit verschiebt sich der Scheidungsbeschluss. Finden die Eheleute jedoch gemeinsame Antworten auf diese Fragen, dann geht die Scheidung einvernehmlich und deshalb auch günstiger und schneller vonstatten.

‌Die sogenannten „Trennungsfolgen“ bezeichnen die Angelegenheiten, die eine Trennung mit sich zieht. Also zum Beispiel: Wird Trennungsunterhalt geleistet? Wenn ja, wie viel? Wer wohnt während der Trennung in der Ehewohnung? Bei wem bleiben die Kinder im Trennungsjahr?


3 Wann schließt man eine Scheidungsfolgenvereinbarung / Trennungsvereinbarung ab?


‌Oft haben Paare keinen Ehevertrag abgeschlossen. Wollen sie sich dann trennen oder scheiden lassen, gibt es aber noch immer Möglichkeiten, eine Art von Ehevertrag abzuschließen: eine Trennungsvereinbarung oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung.

‌Die Scheidungsfolgenvereinbarung wird dann abgeschlossen, wenn das Ehepaar eine Scheidung tatsächlich will. Die Trennungsvereinbarung, wenn sich das Ehepaar erst einmal trennen möchte, oder weil das gesetzlich verpflichtende Trennungsjahr vor der Scheidung bevorsteht bzw. bereits begonnen hat.‌
Hinweis:
1. Ehevertrag = vor oder während der Ehe (Umfassende Regelungen für die Zeit während der Ehe sowie bei der Trennung und nach der Scheidung)
2. Trennungsvereinbarung = vor oder während der Trennungszeit (Vereinbarungen nur für den Zeitraum zwischen Trennung und rechtskräftigem Scheidungsbeschluss).
3. Scheidungsfolgenvereinbarung = vor oder während des Scheidungsverfahrens (Regelungen zu Scheidungsfolgen, möglicherweise auch zur Trennungszeit / Zeit während der Scheidung).

4 Unterschiede: Scheidungsfolgenvereinbarung, Trennungsvereinbarung, Ehevertrag


‌Streng genommen sind Scheidungsfolgenvereinbarung und Trennungsvereinbarung Formen von Eheverträgen. Der klassische Ehevertrag kann auch den Güterstand während der Ehe regeln. Scheidungsfolgenvereinbarung und Trennungsvereinbarung können das nicht. Sie beziehen sich, wie im vorigen Absatz erwähnt, ausschließlich auf die Zeit nach der Ehe bzw. auf die Trennung. Wurde bereits ein Ehevertrag geschlossen, bedarf es keiner eigenen Scheidungs- oder Trennungsfolgenvereinbarung mehr.
Hinweis:
Es kann sein, dass die im Ehevertrag getroffenen Vereinbarungen nicht mehr zeitgerecht sind. Zum Beispiel weil sich die Vermögensverhältnisse stark verändert haben oder Kinder dazugekommen sind. In dem Fall empfiehlt sich eine Abänderung des Vertrags. Zur Klärung der Sachlage ist die Heranziehung eines Rechtsanwalts sinnvoll.

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5 Der Sinn einer Scheidungsfolgenvereinbarung / Trennungsvereinbarung


‌Warum zahlt es sich aus, eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder eine Trennungsvereinbarung zu treffen?

5.1 Vermeidet Überraschungen

Eine Trennung oder Scheidung kann Eheleute regelrecht überwältigen. Derartige Vereinbarungen helfen dem Ehepaar mehr Sicherheit, was die Trennung bzw. die Scheidungsfolgen anbelangt, zu bekommen. Ein solcher Vertrag macht die Zukunft kalkulierbar, weil alle Details im Vorhinein ausgemacht werden, und nicht – im schlimmsten Fall – erst vor Gericht ausgefochten werden müssen. Auf diese Weise kann das Ehepaar gut vorbereitet in die ohnehin schwierige Phase der Trennung bzw. Scheidung starten.

5.2 Vermeidet Streit

Streit entsteht dort, wo unterschiedliche Erwartungshaltungen aufeinanderprallen. Wer nicht weiß, was er vom anderen erwarten kann, bewegt sich auf Glatteis. Wenn beide Ehepartner bereits vor der Scheidung unbequeme Angelegenheiten regeln, können sie mitunter eine Eskalation bei der Trennung oder Scheidung vermeiden. Frühzeitig handeln kann Streitigkeiten und unnötigen Druck vermeiden.

5.3 Spart Zeit und Kosten

Eine Folgenvereinbarung spart grundsätzlich viel Zeit und Kosten. Denn: Wie jeder schriftliche Vertrag hat eine solche Vereinbarung den Vorteil, dass sie schwer angefochten werden kann. Vorausgesetzt die etwaige Formvorschrift wurde eingehalten und es wurden keine sittenwidrige Vereinbarungen getroffen. Genauso darf das Zustandekommen des Vertrags nicht sittenwidrig sein, d.h. zum Beispiel, ein Ehepartner darf den anderen nicht bedrohen und zum Vertragsabschluss zwingen. Würde eine Folgenvereinbarung jedoch nur mündlich getroffen, wäre mitunter schwer zu beweisen, was abgemacht wurde.

6 Inhalt einer Scheidungsfolgenvereinbarung im Detail


‌Im Folgenden erfahren Sie, welche Angelegenheiten man in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln kann:

  1. ‌Trennungsunterhalt (zwischen Trennung und Scheidung) § 1361 BGB
  2. ‌Ehegattenunterhalt (nach der Scheidung) § 1360 BGB
  3. ‌Kindesunterhalt § 1602 Absatz 2 BGB
  4. ‌Sorgerecht und Umgangsrecht der Kinder § 1687b BGB
  5. ‌Vermögensaufteilung
  6. ‌Zugewinnausgleich (Modifikationen oder Verzicht) § 1378 BGB
  7. ‌Versorgungsausgleich § 7 VersAusglG
  8. ‌Regelungen zum Hausrat
  9. ‌Regelungen zur Wohnung bzw. zum Haus
  10. ‌Laufende Verbindlichkeiten
  11. ‌Laufende Versicherungsverträge
  12. ‌Eigentümer des Bankkontos

‌Nachstehend die detaillierte Erklärung der einzelnen Punkte.

6.1 Trennungsunterhalt

Der Trennungsunterhalt ist ein wichtiger Aspekt für die Trennungsvereinbarung. Trennungsunterhalt muss immer eigens eingefordert werden, er wird nicht automatisch ausbezahlt. Besonders dann, wenn ein Ehepartner finanziell viel schlechter gestellt ist als der andere, kann Trennungsunterhalt bezogen werden. Ist ein Ehepartner nicht erwerbstätig, besteht ein Anspruch auf 3/7 des bereinigten Nettoeinkommens.

Hier finden Sie alle Details zum Trennungsunterhalt.

6.2 Ehegattenunterhalt

Der Ehegattenunterhalt bezeichnet den Unterhalt, den der wirtschaftlich bessergestellte Partner an den wirtschaftlich schlechten gestellten Ehepartner nach der Scheidung ausbezahlt. Im Prinzip sind Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt ein und dasselbe. Der Unterschied: Die Zeitphase in der der Unterhalt ausbezahlt wird. Der Trennungsunterhalt wird ab dem Zeitpunkt der Trennung bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss ausbezahlt. Der Ehegattenunterhalt oder „nacheheliche Unterhalt“ wird ab dem Zeitpunkt des rechtskräftigen Scheidungsbeschlusses ausbezahlt.

‌Den ausführlichen Beitrag zum Thema Ehegattenunterhalt lesen.
Hinweis:
Sowohl Trennungsunterhalt als auch nachehelicher Unterhalt müssen jeweils für sich beantragt werden! Verspäten Sie sich nicht mit der Beantragung. Rückwirkend können Sie keinen Unterhalt geltend machen.

6.3 Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt und der Ehegattenunterhalt werden auf Grundlage der Düsseldorfer Tabelle errechnet. Die Unterhaltszahlungen steigen mit dem Alter des Kindes und mit dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und Anspruch auf Unterhalt besteht für die Kinder bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung. Studiert das Kind, besteht der Anspruch bis zum Ende der Regelstudienzeit. Wichtig: Der Unterhaltsanspruch endet nicht, wenn das Kind volljährig ist. Zudem ist es für den Unterhalt irrelevant, ob das Kind eheliche oder uneheliche ist. Ein Kind hat auf alle Fälle Anspruch auf Unterhaltsleistungen.

‌Hier geht’s zum Leitartikel Kindesunterhalt.

6.4 Sorge- und Umgangsrecht

Hinsichtlich Sorge- und Umgangsrecht ändert sich bei einer Trennung oder Scheidung nichts. Beide Elternteile haben nach wie vor jenes Sorgerecht und Umgangsrecht, das ihnen auch schon davor zustand. Was das Umgangsrecht anbelangt, sollen Regelungen getroffen werden, die den Kontakt zwischen dem Unterhaltspflichtigen und dem Kind nicht unnötig einschränken, sondern weitgehend ermöglichen. Das Umgangsrecht ein sehr häufiger Streitpunkt bei Scheidung oder Trennung.

‌Alles zum Sorgerecht und Umgangsrecht lesen.

6.5 Vermögensaufteilung

Die Vermögensaufteilung ist ein sehr wichtiger Punkt in einer Folgenvereinbarung. Wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde, in dem eine Regelung des Güterstands enthalten ist, dann ist die Scheidungsfolgenvereinbarung die letzte Möglichkeit, um einen gesetzlichen Zugewinnausgleich zu vermeiden oder abzuändern. Die meisten Ehen werden ohne Ehevertrag geschlossen. Das bedeutet: Während der Ehe herrscht der Güterstand der „Zugewinngemeinschaft“: Lesen Sie im nächsten Punkt was im Falle einer Scheidung aus einer Zugewinngemeinschaft wird.

‌Alles zum Thema Zugewinngemeinschaft.

6.6 Zugewinnausgleich

Der Zugewinnausgleich kommt dann zustande, wenn der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch eine Scheidung endet. Das heißt: Die Differenz der Vermögenszuwächse während der Ehe wird zwischen den Ehepartnern ausgeglichen. Das kann dem wirtschaftlich besserstehenden Ehegatten viel Geld kosten. Gleichzeitig hat der wirtschaftlich schlechter gestellte Ehegatte aber die Möglichkeit, eine faire Menge an Vermögen zu erhalten. Das Noch-Ehepaar kann den Zugewinnausgleich in einer Folgenvereinbarung modifizieren (abzuändern) – etwa einzelne Vermögensgegenstände ausschließen – oder den Zugewinnausgleich ganz ausschließen.

‌Hier lesen Sie den Leitartikel zum Zugewinnausgleich.

6.7 Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich bezeichnet den Ausgleich der während der Ehe von den Ehegatten erlangten Rentenanwartschaften. Rentenanwartschaften bezeichnen wiederum die Anrechte auf Rentenauszahlungen in der Zukunft. Das heißt: Beim Versorgungsausgleich bekommen beide Ehegatten gleich hohe Ansprüche auf Rentenzahlungen im Alter. Verdienen die Ehegatten gleich viel während der Ehe, macht ein Versorgungsausgleich wenig Sinn, weil die Durchführung lange dauert und mindestens 1.000 Euro kostet. In der Folgenvereinbarung kann ein Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden.

Alle wichtigen Details zum Versorgungsausgleich lesen.

6.8 Regelungen zum Hausrat

Auch Regelungen zum Hausrat sollte das Ehepaar treffen. Hausrat bezeichnet alle Gegenstände, die zum Gebrauch, Verbrauch oder zur Einrichtung des Hauses verwendet werden. Wer darf was benutzen, was nimmt der ausziehende Ehepartner in seine neue Wohnung mit? Grundsätzlich ist und bleibt jeder Ehegatte Eigentümer seiner persönlich erworbenen oder geschenkten Sachen. Geht es aber um wichtige Gegenstände, die während der Ehe gemeinsam genutzt wurden, zum Beispiel ein Auto, kann man in der Trennungsvereinbarung eigene Abmachungen diesbezüglich treffen.

6.9 Gemeinsame Wohnung oder gemeinsames Haus

Das gemeinsame Haus oder die gemeinsame Wohnung kann im Trennungsjahr gemeinsam genutzt werden. Dabei ist aber zu beachten, dass die Ehegatten trotzdem räumlich getrennt voneinander leben müssen. In der Trennungsvereinbarung kann ausgemacht werden, wer die Wohnung für die Zeit der Trennung nutzt. Darüber hinaus kann das Ehepaar aber auch regeln, dass ein Ehepartner auszieht. Dazu auch, ob der aus der Wohnung ziehende Partner weiterhin für die Mietkosten aufkommt oder mit aufkommt. Besondere Situationen können eine besondere Abmachung fordern. Ist ein Ehepartner nicht erwerbstätig und hat Kinder zu betreuen, dann macht es wahrscheinlich Sinn, diesem Partner die Wohnung zu überlassen.

‌Was passiert bei Scheidung mit Haus? Erfahren Sie alles in unserem Artikel "Scheidung und Haus".

6.10 Laufende Verbindlichkeiten

Anschaffungen in einer Ehe gehen oft mit finanziellen Aufwänden einher, die einen Kredit erfordern. Deshalb sollte sich das Ehepaar fragen: Welche Verbindlichkeiten gegenüber Banken oder Personen wurden während der Ehe eingegangen und wer haftet dafür? In der Scheidungsfolgenvereinbarung kann der Umgang mit bestehenden Verbindlichkeiten individuell geregelt werden, beispielsweise durch Ausgleichszahlungen.

6.11 Laufende Versicherungsverträge

Die bestehenden Versicherungen bleiben nach der Trennung aufrechterhalten. Sollten die Eheleute während der Trennung nicht in derselben Wohnung verbleiben, kann überlegt werden, inwiefern die Erneuerung einer Hausratsversicherung Sinn macht. Wurde ein Ehepartner in der Lebensversicherung des anderen als Bezugsberechtigter bestimmt, kann in Betracht gezogen werden, die gegebene Bezugsberechtigung zu widerrufen.

6.12 Bankkonto Inhaberschaft

Wer ist der Inhaber des Bankkontos? Diese Frage sollten Eheleute bei einer Trennung genau beachten. Denn sind beide zugriffsberechtigt oder gemeinsam Bankkonto-Inhaber, dann gehen damit alle Verfügungsrechte über ein Konto einher. In den meisten Fällen ist das Ehepaar am besten beraten, wenn sich jeder der Eheleute ein eigenes Konto anlegt und die bestehende Bankvollmacht widerruft. Damit kann jeder über sein eigenes Geld bestimmen.

7 Inhalt einer Trennungsvereinbarung im Detail


‌Die Vereinbarungen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung und in einer Trennungsvereinbarung können sich weitgehend überschneiden. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist umfassender als eine Trennungsvereinbarung und kann Vereinbarungen hinsichtlich Scheidung sowie Trennung beinhalten.‌
Hinweis:
Für die folgenden Aspekte kann man in einer Trennungsvereinbarung Regelungen treffen.
  • Nutzung des gemeinsamen Hauses oder der Ehewohnung
  • Aufteilung des Hausrats
  • Trennungsunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Laufende Verbindlichkeiten
  • Laufende Versicherungsverträge
  • Eigentümer des Bankkontos
  • ‌Die entsprechenden Punkte lesen Sie im Trennungsunterhalt nach. ‌Informieren Sie sich eingehend zum Thema. In jedem Fall macht es Sinn, einen Anwalt für Familienrecht zur Beratung heranzuziehen.

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    8 Ist ein Notar notwendig?


    ‌Ob ein Notar für den Abschluss einer solchen Vereinbarung nötig ist, hängt davon ab, welche Angelegenheiten geregelt werden. Manche Dinge sind strikt formbedürftig. „Formbedürftig“ bedeutet, dass ein Notar die Vereinbarung beglaubigen (beurkunden) muss. Wird die Formvorschrift ignoriert, ist der Vertrag nichtig und kann von einem Ehegatten angefochten werden.

    ‌Sie brauchen unbedingt eine notarielle Beglaubigung, wenn in der Scheidungsfolgenvereinbarung oder Trennungsvereinbarung einer der folgenden Punkte modifiziert (abändert) oder ausgeschlossen wird:

  • Güterstand
  • Nachehelicher Unterhalt (wenn die Vereinbarung vor dem Scheidungsbeschluss getroffen wird)
  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Immobilien-Übertragung
  • ‌Rechtswahlvereinbarung (wenn z.B. Eheleute unterschiedlichen Staaten angehören)
  • 9 Wann geht es ohne Notar?


    ‌Nicht alle Angelegenheiten sind formbedürftig. Wenn Sie in Ihrer Scheidungsfolgenvereinbarung oder Trennungsvereinbarung folgende Themen regeln, brauchen Sie keine Beglaubigung vom Notar:

  • Trennungsunterhalt
  • Nachehelicher Unterhalt (wenn die Vereinbarung nach dem Scheidungsbeschluss getroffen wird)
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Nutzung der Ehewohnung
  • Gemeinsamer Hausrat
  • Hinweis:
    Trifft das Ehepaar zum Beispiel nur eine mündliche Vereinbarung, kann diese sehr leicht von einem Ehepartner bestritten werden. Eine schriftliche Version der Vereinbarung sichert den Vertrag viel besser ab, als eine bloß mündliche Vereinbarung.

    10 Kann man eine solche Vereinbarung widerrufen, anfechten oder ändern?


    ‌Ein Zurückziehen oder Abändern einer solchen Vereinbarung ist nur im Ausnahmefall möglich. Die Vereinbarungen sind bindend, d.h., die Ehegatten oder Ex-Ehegatten haben sich an die Abmachungen zu halten. Es sei denn, es wurden rechtswidrige Regelungen getroffen: Dann gilt die Vereinbarung als „sittenwidrig“ und kann angefochten werden. Auch kann der Fall eintreten, dass sich die Einkommenssituation während des Scheidungsverfahrens dermaßen geändert hat, dass die Regelungen nicht mehr zur aktuellen Lage passen. Zur Anfechtung der Vereinbarung kann man einen Rechtsanwalt beauftragen, der eine Abänderungsklage einreicht.

    ‌Da es sich bei einer Folgenvereinbarung um ein gewichtiges Dokument mit großer Tragweite handelt, wird die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht empfohlen.

    11 Was kostet eine Scheidungsfolgenvereinbarung bzw. Trennungsvereinbarung?


    11.1 Notarkosten bei einer Folgenvereinbarung

    Die Höhe der Kosten für einen Notar hängt von der Höhe der behandelten Vermögenswerte ab. Die Höhe des Vermögenswertes bezeichnet man auch als „Streitwert“, „Gegenstandswert“ oder „Verfahrenswert“. Je höher der Streitwert, desto höher fallen die Kosten für den Notar aus. Auf Basis des Streitwerts berechnen sich dann die tatsächlichen Notarkosten. Darüber hinaus hat ein Notar das Recht, die doppelte Gebühr einzuheben. Die für die Beurkundung anfallenden Kosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt.

    11.2 Anwaltskosten bei einer Folgenvereinbarung

    Die Gebühren für einen Rechtsanwalt orientieren sich an den konkreten Vermögensgenständen, die in der Vereinbarung geregelt werden. Zum Beispiel am Wert eines Grundstücks oder Hauses. Für andere Gegenstände bestimmt die Gesetzgebung einen sogenannten „Regelwert“, der als Richtmaß für die Ermittlung der Anwaltskosten herangezogen wird. Die Gebühren für den Rechtsanwalt sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.

    ‌Lesen Sie mehr über die Kosten eines Ehevertrags.

    12 Ist ein Muster für eine Folgenvereinbarung sinnvoll?


    ‌Im Internet gibt es viele Muster für solche Verträge. Bitte vergessen Sie nicht, dass ein Muster ein Muster bleibt. Es gibt einen ersten Einblick in die Thematik, sollte aber nur als Entwurf und nicht als 1:1 verwendbares Dokument betrachtet werden. Hier finden Sie eine Mustervorlage für eine Trennungsvereinbarung, die als Unterstützung dienen kann.

    MUSTERVORLAGE Trennungsvereinbarung

    ‌Es wäre fatal, ein Muster zur Hand zu nehmen, nach eigenem Ermessen Vereinbarungen zu formulieren und vielleicht am Ende auch noch zu ignorieren, dass ein Notar das Dokument beglaubigen muss. Die Wahrscheinlichkeit, damit einen nichtigen Vertrag zu produzieren, ist sehr hoch.

    ‌In Anbetracht der Tatsache, dass in einer Folgenvereinbarung vermögensrechtliche Angelegenheiten mit großer finanzieller Tragweite, sowie Themen zu Unterhaltsrecht und Sorgerecht der Kinder geregelt werden, sollten Sie zumindest ein klärendes Gespräch mit einem Fachanwalt für Familienrecht suchen.

    ‌Auf unserer Beraterseite finden Sie kompetente Ansprechpartner für diverse Rechtsfragen, die in Zeiten der Trennung und Scheidung professionelle Hilfe leisten und auf mögliche Fallstricke aufmerksam machen. Letztlich muss jede Familiensituation für sich betrachtet und mögliche Risiken und Chancen einer Folgenvereinbarung gründlich beleuchtet werden. Immer wieder gibt es Fälle, in denen sich ein Ex-Ehegatte im Nachhinein unfair behandelt fühlt. Mit einer zuverlässig abgefassten Folgenvereinbarung ist daher sehr viel gewonnen.

    13 FAQ – Häufig gestellte Fragen

    Wann schließt man eine Scheidungsfolgenvereinbarung ab?

    In einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln die Ehepartner die Scheidungsfolgen einvernehmlich. Inhalt: nachehelicher Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Vermögensaufteilung etc. Dieser Vertrag beschleunigt das Scheidungsverfahren, weil sich das Ehepaar außergerichtlich einigt. Er wird vor oder während der Scheidung abgeschlossen.

    ‌Weiterlesen: Wann schließt man eine Scheidungsfolgenvereinbarung / Trennungsvereinbarung ab?

    Was ist eine Trennungsvereinbarung?

    Eine Trennungsvereinbarung regelt Angelegenheiten, die den Zeitraum zwischen Trennung und rechtskräftigem Scheidungsbeschluss betreffen. Beispiele zum Inhalt: Wie hoch ist der Trennungsunterhalt? Wer zieht für die Trennungszeit aus der Ehewohnung aus? Bei wem wohnen die Kinder? Wer bekommt welchen Hausrat?

    ‌Weiterlesen: Was ist eine Trennungsvereinbarung?

    Was sind Scheidungsfolgen, Trennungsfolgen, Folgesachen?

    Diese drei Bezeichnungen stehen für Angelegenheiten wie Vermögensverhältnisse, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltszahlungen, Versorgungsausgleich, Ehewohnung etc. Das Ehepaar muss diese Dinge bei einer Trennung bzw. Scheidung regeln. Gelingt das nicht außergerichtlich und einvernehmlich, dann entscheidet das Familiengericht.

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    Welchen Sinn macht eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

    Ist kein Ehevertrag vorhanden, kann man mit ihr vom gesetzlichen Güterstand abweichen und einen Zugewinnausgleich vermeiden. Mit dieser Vereinbarung einigen sich die Ehepartner einvernehmlich und außergerichtlich. Vorteile: Macht die Scheidung schneller, kostengünstiger und stressfreier.

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    Wo schließe ich eine Scheidungsfolgenvereinbarung ab?

    Je nach Inhalt, können die Ehegatten eine solche Vereinbarung ohne Notar und Anwalt abschließen. Ein Anwalt ist sinnvoll, aber optional. Werden aber im Vertrag wichtige Themen wie Unterhalt oder Zugewinnausgleich o.a. angetastet, braucht es in jedem Fall eine Beglaubigung vom Notar.

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    Ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder Trennungsvereinbarung bindend?

    Derartige Vereinbarungen sind wie ein klassischer Ehevertrag bindend. Einmal unterzeichnet, darf nicht mehr daran gerüttelt werden. Außer der Inhalt ist rechtswidrig, zum Beispiel wenn jemand stark übervorteilt wird oder der Vertrag nicht rechtmäßig zustande gekommen ist.

    ‌Weiterlesen: Ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder Trennungsvereinbarung bindend?

    Ist ein Notar bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung notwendig?

    Wenn Sie folgende Dinge regeln, wird eine notarielle Beurkundung benötigt: Güterstand, nachehelicher Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Immobilien-Übertragung, Rechtswahlvereinbarung. Ansonsten brauchen Sie nicht zwingend einen Notar. Eine professionelle juristische Prüfung ist aber sinnvoll.

    ‌Weiterlesen: Ist ein Notar bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung notwendig?

    Was kostet eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder Trennungsvereinbarung?

    Das kommt darauf an, ob Sie die Vereinbarung alleine aufsetzen oder einen Notar und/oder Anwalt brauchen. Prinzipiell gilt: Je höher Ihr Vermögen und Einkommen, desto höher ist der Streitwert und damit auch die Kosten für Notar und Anwalt. Möglicherweise können Sie ein Pauschalhonorar mit dem Anwalt vereinbaren.

    ‌Weiterlesen: Was kostet eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder Trennungsvereinbarung?

    Kann man eine Scheidungsfolgenvereinbarung widerrufen, anfechten oder ändern?

    Ja; aber nur wenn die Vereinbarung sittenwidrig ist. Z.B. wenn jemand stark übervorteilt wird oder der Vertrag nicht rechtmäßig zustande gekommen ist. Auch wenn sich die Einkommens- oder Vermögensverhältnisse sehr stark verändert haben, ist eine Änderung unter Umständen möglich. Die Anfechtung geschieht mit einem Anwalt.

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