Paar mit Eheringen schließt Ehevertrag ab © Adobe Stock | Aycatcher

Ehevertrag Kosten: Notargebühren, Anwaltskosten

Was kostet ein Ehevertrag? Die Beantwortung dieser Frage hängt von verschiedenen Faktoren ab. Welche Probleme und damit verbundene Kosten entstehen, wenn bei der Formulierung des Vertrags nicht achtsam vorgegangen wird. In jedem Fall muss ein Notar für die Aufsetzung eines Ehevertrags herangezogen werden: die notarielle Beglaubigung des Ehevertrags ist Pflicht. Lesen Sie hier alles, was wissenswert über die Kosten eines Ehevertrags ist.

1 Was kostet ein Ehevertrag? – Recht einfach erklärt

  1. Die Kosten für diesen Vertrag setzen sich aus Notar- und Anwaltskosten zusammen. Anwalts- und Notarkosten errechnen sich auf Basis des Geschäftswerts. Prinzipiell gilt: Je höher Ihr Geschäftswert ist, desto höher sind die Kosten für den Ehevertrag.
  2. ‌Um Kosten und Probleme zu vermeiden, muss der Ehevertrag rechtmäßig formuliert sein. Bei sittenwidrigen Inhalten wird er nichtig. Die Heranziehung eines Anwalts zur Prüfung des Ehevertrags ist sinnvoll.
  3. ‌Der Ehevertrag kann eine sehr kluge und vorausschauende Investition vor oder auch während der Ehe sein. Im Ehevertrag werden Dinge wie Vermögen, Unterhalt und andere wichtige Wertgegenstände geregelt.

2 Lohnen sich die Kosten für einen Ehevertrag?


‌Paare sind sich oftmals unsicher, ob sie einen Ehevertrag abschließen sollten. Möglicherweise wirkt es für viele Ehepartner wie ein Vertrauensbruch, wenn einer den Abschluss eines Ehevertrags vorschlägt. Es ist aber klug in Friedenszeiten, bereits im Voraus Vereinbarungen zu treffen, die für beide Ehegatten passen. Bei einer möglichen streitigen Scheidung kann es nämlich zum bösen Erwachen hinsichtlich Vermögen kommen. Ein Kompromiss wird womöglich erst spät erreicht, was das Scheidungsverfahren sehr in die Länge zieht.

‌Ein Ehevertrag und die damit verbundenen Kosten rentieren sich auf jeden Fall dann, wenn die Ehepartner individuelle Vereinbarungen treffen wollen. Mit diesem Vertrag umgehen sie den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Endet die Zugewinngemeinschaft kommt es zum Zugewinnausgleich. Auch dann, wenn das Vermögen der Ehepartner verschieden hoch oder ein Partner Unternehmer ist.
Hinweis:
Um den Sinn eines Ehevertrags noch einmal kurz ins Gedächtnis zu rufen: In einem Ehevertrag wird genau geklärt, was bei einer Scheidung oder beim Tod eines Ehepartners mit dem Vermögen passiert. Im Ehevertrag muss nicht jede Einzelheit des Vermögens geregelt sein; auch Regelungen zu einzelnen Punkten sind möglich.
Worum es bei einem Ehevertrag im Detail geht und worauf Acht gegeben werden muss, erfahren Sie Leitartikel Ehevertrag.

3 Ehevertrag Kosten aufgegliedert


‌Wollen Sie einen Ehevertrag aufsetzen, entscheiden Sie selbst, ob ein Anwalt beauftragt wird oder nicht. Ein zuständiger Anwalt ist empfehlenswert, aber nicht verpflichtend. Verpflichtend ist in jedem Fall ein Notar für die Beurkundung des Ehevertrags. Dementsprechend setzen sich die Ehevertrag-Kosten aus Notarkosten und Anwaltskosten zusammen.

3.1 Notarkosten

Der Besuch eines Notars ist gesetzlich verpflichtend. Er beglaubigt unter Anwesenheit beider Vertragspartner den Ehevertrag. Somit wird der Ehevertrag rechtskräftig. Die Regelungen zu Gebührensätzen für Notare sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt.
Hinweis:
Die Gebührensätze für Notare errechnen sich auf Basis des „Geschäftswert“. Dieser errechnet sich aus dem festgestellten Vermögen beider Ehegatten. Dabei werden in der Berechnung auch die Schulden berücksichtigt. Vom ermittelten Vermögen werden die Schulden bis maximal zur Hälfte des ermittelten Vermögens abgezogen. Die sich daraus ergebende Summe ist das „Reinvermögen“, das maßgeblich für den Geschäftswert ist. Werden weitere Vereinbarungen getroffen, dann bekommen diese jeweils einen eigenen Geschäftswert. Zum Beispiel Regelungen zum Versorgungsausgleich, zur Übertragung von Grundstücken, zum Sorge- und Umgangsrecht oder zu Unterhaltsregelungen zwischen den Ehegatten. Die einzelnen Geschäftswerte werden dann addiert und ergeben einen Gesamtgeschäftswert.
Beispiel:
Das Reinvermögen eines Ehepaares beläuft sich auf 80.000 Euro. In der Tabelle ist abzusehen, dass man in diesem Falle eine einfache Gebühr von 219 Euro an den Notar entrichtet muss. Da der Notar den Ehevertrag notariell beglaubigt, fällt der doppelte Gebührensatz an:
‌219 Euro x 2 = 438 Euro Notarkosten

3.2 Anwaltskosten

Ähnlich wie für den Notar, fällt auch für den Anwalt eine einfache Gebühr an. Die Höhe der einfachen Gebühr ist vom Geschäftswert, auch Gegenstandswert genannt, abhängig. Unten sehen Sie eine Tabelle, in der Sie den Geschäftswert ablesen können. Die Höhe des Geschäftswerts hängt von den einzelnen Sachverhalten ab, die im Ehevertrag geregelt werden. Als Sachverhalt wird jeder einzelne Punkt bezeichnet, der im Vertrag steht. Das sind zum Beispiel:
  • Unterhalt (voller Jahressatz)
  • Immobilien
  • Gemeinsamer Hausrat
  • Zugewinnausgleich

  • ‌Schlussendlich wird die sogenannte „Anwaltsgebühr“ (siehe Tabelle unten) mit einem Faktor von zwischen 0,5 und 2,5 multipliziert. Erfahrungsgemäß entscheidet sich der Anwalt für einen Mittelwert, in der Höhe zwischen 1 und 1,5. Höher als 1,5 ist der Faktor nur bei komplizierten Eheverträgen, in denen man schwierige Vermögens-Verhältnisse regelt. Darüber hinaus bietet sich eine individuelle Vereinbarung mit dem Anwalt an: zum Beispiel ein Stundenhonorar oder ein Pauschalhonorar. Hier zieht man nicht Ausmaß und Wert der zu regelnden Angelegenheiten als Richtmaß heran, sondern es gilt ein festgelegter Satz.
    Der Gegenstandswert im Ehevertrag eines Ehepaares beläuft sich auf 155.000 Euro. Aus der obigen Tabelle geht hervor, dass in diesem Falle eine einfache Gebühr von 1.758 Euro entrichtet werden muss. Weil sich der Anwalt für eine Anwaltsgebühr mit einem Faktor von 1,2 entscheidet, rechnen wir folgendermaßen:

    1.758 x 1,2 = 2.109,60 Euro Anwaltskosten

    3.3 Zusätzliche Kosten

    Darüber hinaus fallen Kosten an, die sich aus der Umsatzsteuer und den Auslagen zusammensetzen. Die Umsatzsteuer beläuft sich auf 19 Prozent und wird sowohl auf die Notarkosten sowie auf die Anwaltskosten aufgeschlagen. Dazu kommt noch eine Verwaltungsgebühr für Papieraufwand, Porto etc., die normalerweise nur ein paar Euro beträgt.
    Beispiel:
    Notarkosten: 438 Euro + 19 % MwSt. = 521,22 Euro (endgültige Notarkosten)
    ‌Anwaltskosten: 2.109,60 Euro + 19 % MwSt. = 2 510,42 Euro (endgültige Anwaltskosten)

    4 Lohnen sich die Anwaltskosten?


    ‌Der Notar muss beide Ehegatten neutral beraten. Der Anwalt aber berät nur denjenigen Ehegatten, der ihn beauftragt. Somit ist der Anwalt der Interessensvertreter seines Mandanten. Das bietet für den Mandanten durch die exklusive Beratung einen großen Vorteil. Mitunter regeln Ehegatten schwierige Angelegenheiten, die eine eingehende Beratung erfordern. In diesem Fall ist es sinnvoll, wenn beide Ehepartner einen Anwalt zur Unterstützung beauftragen. Dadurch sind beide Ehepartner anwaltlich vertreten und es herrscht eine gewisse Balance – beide werden von Rechtskundigen unterstützt.

    ‌Es kann auch sein, dass Sie sich nicht sicher sind, welche Auswirkungen die im Ehevertrag getroffenen Vereinbarungen haben. Ist man kein Rechtsexperte, kann es oft schwierig sein, den Überblick zu bewahren. Ein Anwalt kennt die Rechtsprechung und ihre Entscheidungen und kann helfen, Fallstricke in Eheverträgen zu vermeiden. Wenn Sie sich vertraglich benachteiligt fühlen, kann ein Anwalt den Ehevertrag kontrollieren, auch wenn er bereits abgeschlossen wurde. Er hilft, diesen gegebenenfalls bei Gericht anzufechten.

    5 Probleme und Kosten vermeiden durch rechtmäßige Formulierungen


    ‌Der Ehevertrag soll frühzeitig festlegen, wie das Vermögen der Ehepartner bei einer Scheidung aufgeteilt wird. Um bei einer Scheidung Probleme zu vermeiden, sollte man bei der Formulierung eines Ehevertrags vorsichtig sein.

    ‌Für Formulierung und Inhalt des Ehevertrags sind im Grunde die Ehepartner verantwortlich. Der Inhalt kann frei formuliert werden. Es ist notwendig, dass der Vertrag keine Regelungen enthält, wonach jemand stark benachteiligt wird. In einem solchen Fall führt das zur Ungültigkeit, nicht nur der jeweiligen Formulierung, sondern zur Ungültigkeit des gesamten Ehevertrags. Anwalt und Notar müssen zwar auf sittenwidrige Formulierungen hinweisen, aber die Gerichte entscheiden von Fall zu Fall. Deshalb ist eine pauschale Beurteilung nicht immer möglich.

    ‌Im Internet kursieren etliche brauchbare Muster von Eheverträgen. Es ist aber nicht sinnvoll deren direkte Formulierung zu übernehmen. Diese Muster geben einen ersten Einblick ins Thema Ehevertrag, können aber eine exakte Formulierung eines Experten nicht ersetzen. Um wichtige Ressourcen wie Geld, Zeit und Nerven bei einer Scheidung zu sparen, ist es höchst ratsam, eine kompetente Beratungsperson in Sachen Recht aufzusuchen.

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    6 Ehevertrag Kosten – Häufig gestellte Fragen

    Was kostet ein Ehevertrag?

    Wollen Sie einen Ehevertrag aufsetzen, muss mit Notar- und Anwaltskosten gerechnet werden. In jedem Fall muss ein Notar für die Beglaubigung des Ehevertrags bezahlt werden – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Wird zusätzlich ein Anwalt hinzugezogen, fallen auch für ihn Kosten an. Die Beratung mit einem Anwalt ist zwar sinnvoll, aber nicht gesetzlich verpflichtend.

    ‌Weiterlesen: Ehevertrag Kosten aufgegliedert

    Lohnen sich die Kosten für einen Ehevertrag?

    Im Ehevertrag regelt das Ehepaar wichtige Dinge, wie zum Beispiel die Vermögensaufteilung, Unterhaltsfragen, Zugewinnausgleich und andere finanzielle Angelegenheiten. Durch die frühzeitige vertragliche Absicherung, kann man einen großen Streit bei der Scheidung vermeiden. Die Kosten für einen Ehevertrag rentieren sich in der Regel.

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    Wie berechnen sich die Notarkosten beim Ehevertrag?

    Für Notare gelten gesetzlich festgelegte Gebührensätze. Je höher der Geschäftswert, desto höher der Gebührensatz. Zur Berechnung des Geschäftswerts zieht man die Schulden bis zur Hälfte des ermittelten Vermögens ab. Notare dürfen den doppelten Gebührensatz verlangen.

    ‌Weiterlesen: Wie berechnen sich die Notarkosten beim Ehevertrag?

    Wie berechnen sich die Anwaltskosten beim Ehevertrag?

    Ein Anwalt verlangt für seine Unterstützung eine einfache Gebühr. Die Höhe der einfachen Gebühr ist abhängig vom Geschäftswert. Je höher der Vermögenswert im Ehevertrag, desto höher ist der Geschäftswert. Die einfache Gebühr wird dann mit einem Faktor von 1,3 multipliziert. Dazu kommen noch die Umsatzsteuer und eine Verwaltungsgebühr.

    ‌Weiterlesen: Wie berechnen sich die Anwaltskosten beim Ehevertrag?

    Kann ich mir die Notarkosten sparen?

    Nein. Sie können zwar den Ehevertrag selber schreiben oder einen Anwalt dazu beauftragen. Spätestens zur Beglaubigung des Ehevertrags muss man einen Notar aufsuchen. Denn nur wenn der Ehevertrag notariell beglaubigt ist, ist er auch rechtskräftig.

    ‌Weiterlesen: Kann ich mir die Notarkosten sparen?

    Kann ich mir die Anwaltskosten sparen?

    Für einen Ehevertrag gilt kein Anwaltszwang, wie zum Beispiel beim Scheidungsantrag. Weil aber ein Ehevertrag weitreichende Folgen hat, kann ein Fachanwalt für Eherecht durchaus Sinn machen. Der Anwalt ist der Interessensvertreter seines Mandanten, weshalb er diesen umfangreich berät. Auch kennt er die Beschlüsse der Rechtsprechung in der Vergangenheit.

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