Ehevertrag: Kosten sparen durch Planung

Ehevertrag auf einen Blick

Vor der Hochzeit schon die Scheidung mitbedenken? Unromantisch, aber sinnvoll. Denn gerade, weil sich Menschen lieben, sollten sie sich diese Gedanken darüber machen. Damit im Falle einer Scheidung beide fair und gerecht geschieden werden. Für wen macht ein Ehevertrag Sinn? Besteht die Möglichkeit ihn während der Ehe zu verändern oder einen zu schließen?

1 Ehevertrag – Recht einfach erklärt

  1. Wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wird, greift der gesetzliche Güterstand: Das heißt: Während der Ehe verfügt jeder Ehepartner selbst über sein Vermögen. Lässt sich aber das Ehepaar scheiden, so kommt es zu einem Zugewinnausgleich (§ 1363 Abs. 1 BGB).
  2. ‌In einem Ehevertag kann man beispielsweise folgende Angelegenheiten regeln: Wer bekommt was vom Vermögen? Wie viel Unterhalt wird gezahlt?
  3. ‌Einen Ehevertrag kann man entweder selber schreiben oder von einem Notar oder Anwalt aufsetzen lassen. Wichtig: Der Inhalt muss gesetzlichen Formvorschriften entsprechen und darf einen Ehegatten nicht übervorteilen.
  4. ‌In Deutschland ist es gesetzlich verpflichtend, den Ehevertrag notariell beglaubigen zu lassen.
  5. ‌Ein derartiger Vertrag kann vor sowie während der Ehe geschlossen werden. Auch kann er im Nachhinein noch abgeändert werden, wenn beide Ehepartner damit einverstanden sind.

2 Was ist ein Ehevertrag? – Definition


‌In einem Ehevertrag werden Dinge geregelt, die sowohl die Ehezeit selbst als auch die Zeit nach der Scheidung betreffen. Der gesetzliche Güterstand bestimmt, dass das Vermögen, das in der Ehezeit hinzugewonnen wurde, nach der Ehe zwischen den Eheleuten aufgeteilt wird. Das kann anhand der Schließung eines Ehevertrags umgangen werden. Mit einem derartigen Vertrag besiegeln die Ehepartner, die von ihnen getroffenen Vereinbarungen. Der Ehevertrag ist rechtsbindend und darf nicht ohne Grund abgeändert werden.

3 Wann macht ein Ehevertrag Sinn?


‌Derjenige Ehepartner, der mehr Vermögen als der andere angesammelt hat, muss bei einer Scheidung diesen „Zugewinn“ mit dem anderen Ehepartner teilen. Das ist der sogenannte „Zugewinnausgleich“. Mehr dazu im Zugewinnsausgleich.

‌   Endvermögen bei Scheidung
‌-  Anfangsvermögen bei Heirat
‌   Vermögenszuwachs

‌Will das Paar von dieser Regelung abweichen, ist ein Ehevertrag sinnvoll. Der Ehevertrag macht konkret dann Sinn, wenn nachfolgende Umstände gegeben sind.

3.1 Unterschiedlich hohes Vermögen der Eheleute


‌Verdient ein Ehepartner ungleich mehr als der andere, so kann dies zu einem großen Verlust des besserverdienenden Partners führen. Nicht selten führt schon der bloße Vorschlag eines Partners, einen Ehevertrag abzuschließen, zu Streitigkeiten. Aber eine Einigung im Streitfall, während einer Scheidung ist oftmals noch viel schwieriger. Deshalb: Vereinbarungen über das Vermögen und andere finanzielle Angelegenheiten sollen die Ehepartner am besten in Friedenszeiten treffen.
Beispiel:
Ein konkretes Beispiel für eine Ehe, in welcher ein Gatte besser verdient, kann eine sogenannte „Unternehmerehe“ sein. Für einen Unternehmer ist es von großer Wichtigkeit, im Falle einer Scheidung den Fortbestand seines Unternehmens zu sichern. Insbesondere gilt es zu vermeiden, dass dem Ex-Ehepartner nach der Scheidung ein Teil des Unternehmens zusteht. Mit entsprechenden Regelungen im Ehevertrag können keine solchen Pattsituationen entstehen.

3.2 Unterschiedliche Staatsbürgerschaften und/oder Hauptwohnsitz im Ausland


‌Gehören die Ehegatten verschiedenen Staaten an, regelt der Ehevertrag, welches Recht bei einer Scheidung gelten soll. Beispiel:

  • Lebt das Ehepaar in Deutschland, gilt nach deutscher Gesetzeslage automatisch deutsches Recht.
  • Wenn das Ehepaar im EU-Ausland oder im nichteuropäischen Ausland lebt, macht ein Ehevertrag oft Sinn, zumal die Gesetzgebungen der Staaten sehr verschieden sein können. ‌
  • 3.3 Ehegatten sind finanziell selbstständig und haben keinen Kinderwunsch


    ‌Wollen die Ehegatten nach einer Scheidung finanziell selbstständig bleiben, also keine finanziellen Forderungen an den Ex-Ehepartner stellen, dann ist ein Ehevertrag durchaus sinnvoll.
    Beispiel:
    Angenommen beide Ehepartner verdienen etwa dasselbe und ihre berufliche Entwicklung abgeschlossen ist. Darüber hinaus haben sie weder Kinder, noch planen sie, in Zukunft welche zu haben. In einem solchen Fall ist ein Ehevertrag gewiss vorteilhaft. So ist man nach der Ehe sofort unabhängig voneinander.

    4 Wann ist ein Ehevertrag eher überflüssig?


    ‌Grundsätzlich lassen sich folgende Fälle anführen, in denen ein Ehevertrag eigentlich nicht notwendig ist:

    4.1 Kein großes Vermögen


    ‌Handelt es sich um eine Ehe mit relativ gleich hohen Einkommen und Vermögenswerten, so ist ein Ehevertrag nicht unbedingt erforderlich. Es kann aber auch das Gegenteil der Fall sein.
    Beispiel:
    Wenn zum Beispiel ein Ehegatte Durchschnittsverdiener ist und der andere vermögender Unternehmer. Dann läuft letzterer Gefahr, einen beträchtlichen Teil seines Vermögens an seinen Ex-Partner zu verlieren. Ein Ehevertrag ist in diesem Fall empfehlenswert.

    4.2 Einer der Ehepartner übernimmt die Kinderbetreuung


    ‌Das Gesetz schützt jenen Ehegatten, dem die Kinderbetreuung zum Großteil obliegt. Derjenige bleibt für längere Zeit zu Hause und ein Wiedereintritt in die Berufswelt wird ihm in der Regel erschwert. Für eine gewissermaßen gerechte Aufteilung des Vermögens ist demnach gesetzlich gesorgt.

    4.3 Angst um Erbschaft


    ‌Steht einem Ehepartner eine Erbschaft zu, besteht kein Anlass zur Sorge, die Erbschaft mit seinem Ex-Partner teilen zu müssen. Erbschaft zählt nicht als Zugewinn und muss demnach auch nicht geteilt werden. Während der Ehe geerbte Güter zählen automatisch zum Anfangsvermögen (§1374 BGB). Was jedoch sehr wohl im Zugewinnausgleich ausgeglichen wird, ist der Wertzuwachs. Zum Beispiel der Wertzuwachs eines Grundstücks oder einer Wohnung.

    4.4 Angst vor Schulden


    ‌Was die Rückzahlung von Schulden anbelangt, kann der nichtverschuldete Gatte beruhigt sein. Solange er keine Haftung unterschrieben hat, wird er zur Begleichung der Schulden nicht verpflichtet. Allein derjenige, der sich für die Rückzahlung der Schulden verpflichtet hat, haftet dafür. Dies ist im sogenannten „Zugewinnausgleich“ gesetzlich geregelt. Eine Gütertrennung muss also nicht eigens vereinbart werden. Achtung: Schulden ab Eheschließung vermindern jedoch den Zugewinn.
    Hinweis:
    Es ist letztlich schwierig pauschal zu beurteilen, wann ein Ehevertrag keinen Sinn macht. Viele Ehepartner haben im Falle einer Scheidung Angst, viel Vermögen zu verlieren. Befürchten Sie, benachteiligt zu werden, ziehen Sie am besten einen Rechtsexperten für ein klärendes Gespräch heran. Auf unserer Beraterseite für Ehe und Partnerschaft  finden Sie weitere Infos und spezialisierte Juristen, die Ihnen in dieser komplexen Thematik weiterhelfen.

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    5 Wann kann ich einen Ehevertrag abschließen?


    ‌Wann kann und soll ich einen Ehevertrag abschließen? Der richtige Zeitpunkt für einen Ehevertrag ist nicht pauschal zu beurteilen. Man kann ihn schon vor der Ehe abschließen, aber auch erst nach der Eheschließung.
    ‌Wenn Sie sich trennen wollen, können Sie eine sogenannte Trennungsvereinbarung treffen. Darin werden Folgesachen geregelt, die in den Zeitraum zwischen dem Beginn der Trennung und dem Scheidungsbeschluss fallen, zum Beispiel der Trennungsunterhalt.

    ‌Stehen Sie kurz vor der Scheidung, können Sie auch jetzt noch alle Folgesachen regeln, die für die Zeit nach der Scheidung wichtig sind. Man nennt diesen Vertrag dann „Scheidungsfolgenvereinbarung“. Dementsprechende Folgesachen wären zum Beispiel der Ehegattenunterhalt oder der Versorgungsausgleich.
    Achtung:
    Auch wenn der Abschluss eines Ehevertrags bis kurz vor einer Scheidung möglich ist, sollte man nicht so lange warten. Je früher ein Ehevertrag besprochen wird, desto wahrscheinlicher ist eine Einigung. Der Abschluss eines Ehevertrags vor der Ehe kann später viel Streit vermeiden: Einigt sich das Ehepaar vor der Ehe, kommt es zur Eheschließung und die Vermögensangelegenheiten sind bereits geregelt.
    Hinweis:
    Ein Ehevertrag kann nur abgeschlossen werden, wenn beide Ehepartner damit einverstanden sind. Auch kann er im Nachhinein noch abgeändert werden. Eine Änderung erfolgt aber nur, sofern beide Ehepartner damit einverstanden sind.

    6 Wo kann ich einen Ehevertrag abschließen?


    ‌Ein Ehevertrag kann selbst formuliert werden, muss jedoch später einem Notar vorlegt werden. Ein Notar ist für den Abschluss eines Ehevertrags unumgänglich. Eine notarielle Beglaubigung, auch notarielle Beurkundung genannt, macht den Ehevertrag gültig. Dies ist per Gesetz geregelt. Der Notar muss das Paar auch neutral über die Vereinbarungen im Ehevertrag beraten.

    ‌Eine weitere Möglichkeit ist es, einen Rechtsanwalt heranzuziehen. Er berät vor dem Abschluss eines Ehevertrags und kann bereits abgeschlossene Eheverträge auf ihre Aktualität und Rechtmäßigkeit prüfen. Manchmal ändern sich die Vermögensumstände der Ehepartner im Laufe der Zeit. Eine sittenwidrige Formulierung im Ehevertrag kann den gesamten Ehevertrag ungültig machen. Ein Anwalt ist besonders von Nutzen, wenn komplizierte Vermögensverhältnisse zu regeln sind. Auch ist er behilflich, wenn Sie Ansprüche durchsetzen wollen, die sich aus Eheverträgen ergeben.
    Hinweis:
    Anwalt und Notar müssen die Vertragspartner darauf hinweisen, wenn eine Formulierung sittenwidrig wäre. Es ist aber nicht immer möglich vorauszusehen, wie die Gerichte letztendlich entscheiden. Die Gerichte müssen von Fall zu Fall entscheiden, weshalb eine pauschale Beurteilung schwierig ist.

    7 Was kann man mit einem Ehevertrag regeln?


    ‌Der Ehevertrag regelt, wer nach einer Scheidung wie viel bekommt. Konkret regelt er drei zentrale Punkte:

    1. ‌Regelungen zu Unterhaltszahlungen
    2. ‌Regelungen zum Versorgungsausgleich
    3. ‌Abmachungen zum Güterstand (z.B. Gütergemeinschaft, Gütertrennung oder modifizierter Zugewinnausgleich)

    7.1 Regelungen zu Unterhaltszahlungen


    7.1.1 Ehegattenunterhalt


    ‌Wie viel Unterhalt nach der Scheidung vom Besserverdiener an den Durchschnittsverdiener ausgezahlt wird, kann man im Ehevertrag vereinbaren. Der Unterhalt kann in seiner Höhe vermindert, erhöht, oder unter Umständen gänzlich ausgeschlossen werden. Dafür braucht es eine notariell beglaubigte Verzichtserklärung. Es wäre allerdings rechtswidrig, wenn der Unterhaltsberechtigte durch die Regelungen im Ehevertrag finanziell nicht genügend abgesichert wäre. Grundsätzlich ist die Höhe des Ehegattenunterhalts von Fall zu Fall zu beurteilen – man kann ihn nicht einfach beliebig abändern oder ausschließen.

    ‌Lesen Sie auch den ausführlichen Artikel zum Thema Ehegattenunterhalt.

    7.1.2 Trennungsunterhalt


    ‌Der Trennungsunterhalt ist für die Zeitspanne zwischen Trennung und Scheidung vorgesehen. Ein Unterhaltsverzicht beim Trennungsunterhalt ist unmöglich. Auch kann er nicht nach Belieben abgeändert werden. Wie hoch der Trennungsunterhalt ist, hängt von mehreren Faktoren ab: Zum Beispiel von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln der ehemaligen Ehegatten sowie vom während der Ehe geführten Lebensstandard. Mit einem Rechner kann der Trennungsunterhalt ein Orientierungswert festgestellt werden.

    ‌Weitere Details zum Thema lesen Sie im Leitartikel Trennungsunterhalt.

    7.1.3 Kindesunterhalt


    ‌Der Kindesunterhalt muss in jedem Fall gezahlt werden. Diesen Unterhalt kann man nicht ausschließen – eine Regelung über einen Unterhaltsverzicht wäre sittenwidrig. Ist der Lebensunterhalt des Kindes nicht gefährdet, so kann der Kindesunterhalt aber möglicherweise begrenzt werden.

    ‌Wichtig: Es muss in jedem Fall der Mindestunterhalt ausgezahlt werden. Da Sie die Umstände individuell prüfen sollten, macht die Beratung bei einem Rechtsanwalt für Familienrecht Sinn.

    ‌Alle Details zum Kindesunterhalt erfahren.

    7.2 Regelungen zum Versorgungsausgleich


    ‌In der Regel zahlt jede arbeitstätige Person monatlich Beiträge für die Altersvorsorge, also für die gesetzliche Rentenversicherung. Den Anspruch auf eine zukünftige Rentenauszahlung nennt man „Rentenanwartschaft“. Die Eheleute können in einem Ehevertrag regeln, dass sie die Rentenanwartschaften ausgleichen, wenn es zu einer Scheidung kommt: Das ist der sogenannte „Versorgungsausgleich“. Der Versorgungsausgleich macht vor allem dann Sinn, wenn ein Ehegatte auf weniger Rente Anspruch hat als der andere, weil er zum Beispiel wegen der Kinderbetreuung weniger gearbeitet hat.
    Beispiel:
    Svenja erwirbt während der Ehe mehr Rentenanwartschaft als Thorsten. Jedes Mehr an Rentenanwartschaft wird halbiert. Svenja muss also an Thorsten die Hälfte ihres Überschusses an Rentenanwartschaften ausbezahlen.
    Alle Details zum Versorgungsausgleich lesen.

    7.3 Regelungen zum Güterstand: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung usw.


    ‌Der Güterstand ist nichts anderes als der Begriff, der für die Regelung der Vermögensverhältnisse während und nach der Ehe steht. Nachstehend erfahren Sie mehr über die Arten von Güterstand, die man in einem Ehevertrag regeln kann.

    7.3.1 Was ist eine Zugewinngemeinschaft?


    ‌Schließt das Paar keinen Ehevertrag ab, leben sie in der Ehe im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Jeder Ehepartner ist der Alleineigentümer seines Vermögens. Alles, was ein Ehepartner in die Ehe mitbringt, gehört ihm allein. Auch all das, was er in der Ehezeit erwirbt. Es ist ein gängiger Irrtum, dass mit der Eheschließung das ganze Vermögen auf einmal beiden gehört. Nur wenn die Ehepartner mit einem Vertrag gemeinsames Vermögen erwerben oder zusammen für die Schuldenrückzahlung unterschrieben haben, sind auch beide dafür zuständig.

    ‌Aber es gibt auch Einschränkungen. Manchmal können die Ehegatten über Vermögensgegenstände nur eingeschränkt verfügen. Das gilt zum Beispiel für Gegenstände des ehelichen Haushalts oder für das Vermögen im Ganzen. Genauso gibt es Dinge, die automatisch beiden Ehepartnern gehören: Tätigt ein Ehepartner ein Geschäft zur „angemessenen Deckung des Lebensbedarfs“, ist auch sein Partner Eigentümer des erworbenen Gutes.

    ‌Sie wollen mehr zum Thema Zugewinngemeinschaft erfahren? Lesen Sie unseren Aritkel "Zugewinngemeinschaft und Zugewinnausgleich".

    7.3.2 Zugewinnausgleich

    Wenn eine Ehe mit Zugewinngemeinschaft durch Scheidung oder Tod eines Ehepartners endet, findet automatisch ein Zugewinnausgleich statt. Wie läuft ein Zugewinnausgleich ab? Das Vermögen, das die Ehepartner während der Ehe „hinzugewonnen“ haben, wird verglichen. Derjenige Ehepartner, der mehr als der andere hinzugewonnen hat, muss dieses Plus an Vermögen mit dem anderen teilen. Ausnahme: geschenktes und geerbtes Vermögen. Das zählt automatisch zum Anfangsvermögen.
    Beispiel:
    Ehegattin Svenja gewann während der gesamten Zeit in der Ehe 80.000 Euro hinzu. Ehegatte Thorsten nur 20.000 Euro.

    ‌Also rechnen wir: (80.000 Euro - 20.000 Euro) / 2 = 30.000 Euro.

    ‌Thorsten hat also Anspruch auf die Hälfte des Differenzbetrags, das sind 30.000 Euro. Svenja bleiben somit nur noch 50.000 Euro von ihren anfänglichen 80.000 Euro übrig.
    Hier geht’s zum Ratgeber Zugewinnausgleich.


    7.4 Gütertrennung: Absicherung des eigenen Vermögens

    Die Gütertrennung im Ehevertrag regelt, dass jeder Ehepartner während und nach der Ehezeit der Eigentümer seines Vermögens, Einkommens und seiner Schulden bleibt. Hat also ein Ehepartner einen Vermögensgegenstand gekauft, beispielsweise ein Auto, bleibt er auch nach der Scheidung Alleineigentümer dieses Autos. Die Gütertrennung ist somit eine Alternative zum Zugewinnausgleich. Der Vorteil einer Gütertrennung ist, dass sie für eine unkomplizierte und rasche Abwicklung der Vermögensverhältnisse sorgt. Für einen wirtschaftlich schwachen Ehepartner ist sie jedoch von Nachteil.

    ‌Alles zum Thema Gütertrennung lesen.

    7.5 Gütergemeinschaft: Zwei Ehepartner – ein Vermögen

    Die „Gütergemeinschaft“ ist gleichsam das Gegenteil der Gütertrennung. Bei einer Gütergemeinschaft wird vertraglich vereinbart, dass jegliches Vermögen der Ehegatten gemeinschaftliches Vermögen ist. Das Vermögen beider Ehepartner, das sie jeweils in die Ehe mitbringen und während der Ehe erwirtschaften oder erhalten, verschmilzt automatisch miteinander. Daraus entsteht das „Gesamtgut“. Vor dem Gesetz bilden somit die Ehepartner hinsichtlich Vermögen eine Einheit. Eine solche Regelung gilt auch nach der Scheidung.

    ‌Alles zum Thema Gütergemeinschaft lesen.

    8 Welche Vereinbarungen zum Haus kann ich im Ehevertrag treffen?


    ‌Ein gemeinsames Haus ist meistens der wertvollste Vermögensgegenstand, der während einer Ehe erworben wird. Darum ist das Haus oftmals Anlass für Streit. Mithilfe eines Ehevertrags kann das Ehepaar auf Nummer sicher gehen und in „Friedenszeiten“ regeln, was bei einer Scheidung mit dem Haus passieren würde.

    ‌In einem Ehevertrag kann man verschiedene Regelungen zu Immobilien vereinbaren. Häufig nimmt eine Immobilie während der Ehezeit an Wert zu. Den Wertzuwachs einer Immobilie kann man vom Zugewinnausgleich ausschließen.

    ‌Was Sie im Ehevertrag für ein Haus noch alles regeln können, erfahren Sie in unserem Artikel "Ehevertrag und Haus".

    9 Trennungsvereinbarung & Scheidungsfolgenvereinbarung


    ‌Die Frage könnte auch lauten: Welche Alternativen gibt es zum Ehevertrag? In einer Trennungsvereinbarung und einer Scheidungsfolgenvereinbarung können im Grunde dieselben Themen wie in einem klassischen Ehevertrag geregelt werden. Charakteristisch für den Abschluss einer derartigen Vereinbarung ist, dass sie nicht vor der Ehe, sondern während der Ehe abgeschlossen wird.
    ‌Ziehen Sie eine Trennung in Betracht, dann reicht eine Trennungsvereinbarung. Wollen Sie eine Scheidung, so können Sie einen Schritt weitergehen und eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufsetzen.

    ‌Alles über das Thema Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgenvereinbarung erfahren.

    10 Welche Auswirkungen hat ein Ehevertrag auf das Erbe?


    ‌Wie die Erbfolge aussieht, wenn ein Ehepartner stirbt, hängt von nachstehenden Faktoren ab:

    10.1 Welcher Güterstand besteht beim Tod eines Ehegatten?

    Wie hoch der Erbanteil für den zurückbleibenden Ehegatten ist, hängt unter anderem vom Güterstand ab. Eine im Ehevertrag vereinbarte Gütergemeinschaft, Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft hat jeweils andere Auswirkungen auf das Erbrecht des überlebenden Ehegattens. Besteht beim Zeitpunkt des Todes der gesetzliche Güterstand – also Zugewinngemeinschaft – gibt es eine pauschale Erhöhung des Erbanteils für den überlebenden Ehegatten um ein Viertel. Der erhöhte Wert der Erbschaft wird auch „Zugewinnpauschale“ genannt. Den Erbanteil, der dem Ehegatten zukommt, nennt man auch „Ehegattenanteil“.

    10.2 Gibt es erbberechtigte Verwandte?

    Was der Ehegatte bekommt, hängt auch davon ab, ob es Verwandte des verstorbenen Ehegatten gibt und welcher Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen besteht. Erbberechtigt sind Verwandte, die in gerader Linie voneinander abstammen. Also Großmutter-Mutter-Tochter-Enkelin usw. Das nennt man „Verwandtschaft erster Ordnung“. Ob die Kinder ehelich oder unehelich sind, ist dafür unwichtig.

    10.3 Was ist, wenn ein Ehepartner während des Scheidungsverfahrens stirbt?

    Stirbt ein Ehepartner bevor das Scheidungsurteil rechtskräftig ist, wird das Scheidungsverfahren abgebrochen. Der überlebende Ehepartner ist somit Witwer oder Witwe. Um zu beurteilen, ob dem überlebenden Ehepartner ein Erbrechtsanteil zusteht, schaut sich das Gericht an, wer die Scheidung eingereicht hat. Hat sie der verstorbene Ehepartner eingereicht und war der überlebende Ehepartner gegen die Scheidung, erbt dieser normalerweise. War es aber umgekehrt, so sieht das Gesetz kein Erbe vor. Sollten Sie sich in einer solchen Situation befinden, ist eine Beratung mit einem Rechtsexperten sehr hilfreich. Ein Anwalt kann am besten abschätzen, was auf Sie zukommt.

    Wie Sie den Ehegattenerbanteil ermitteln und alles andere Wissenswerte zum Thema Erbrecht des Ehegatten.

    11 Wie wirkt sich ein Ehevertrag auf die Steuern aus?


    ‌Der Güterstand wirkt sich auf die Steuern aus. Stirbt ein Ehepartner und gilt der gesetzliche Güterstand, erfolgt ein fiktiver Zugewinnausgleich. Ein Zugewinn ist immer steuerfrei. Weder bei Scheidung noch bei Todesfall muss der Ehepartner, dem der Zugewinn zusteht, Erbschafts- oder Schenkungssteuer für den Zugewinn zahlen. Auch die Zugewinnpauschale ist steuerfrei.

    ‌Will man vom gesetzlichen Güterstand abweichen, vereinbart man in einem Ehevertrag einen anderen Güterstand. Welche steuerlichen Auswirkungen haben die Güterstände, die man in einem Ehevertrag vereinbaren kann?

    ‌Gütergemeinschaft: Bei der Gütergemeinschaft, einer sehr seltenеn gewählten Form von Güterstand, haben beide Ehepartner Anteil am „Gesamtgut“. Stirbt ein Ehepartner, bekommen die vorgesehenen Erben den Anteil am Gesamtgut des Verstorbenen. Der Erwerb dieses Anteils ist steuerpflichtig.

    ‌Gütertrennung: Bei einer Gütertrennung erfolgt kein Zugewinnausleich. Das hat im Falle einer Scheidung keine steuerrechtlichen Konsequenzen – beide Ehegatten behalten ihr Vermögen. Stirbt aber ein Ehegatte, erbt der überlebende Ehegatte in der Regel einen Teil des Nachlasses. Den Erbanteil muss der überlebende Ehegatte versteuern.

    Modifizierte Zugewinngemeinschaft: Man kann ehevertraglich auch regeln, dass im Falle einer Scheidung die Gütertrennung greift und, wenn ein Ehepartner stirbt, ein Zugewinnausgleich durchgeführt wird. Auch andere Konstellationen sind im Ehevertrag denkbar.

    ‌Wollen Sie mehr zu Steuerfragen bei Erbschaft erfahren? Dann lesen Sie unseren Artikel aus dem Erbrecht zum Thema "Erbschaftssteuer".
    Hinweis:
    Wollen Sie die Zugewinngemeinschaft nach Ihren persönlichen Bedürfnissen modifizieren, besprechen Sie die Veränderungen vorab immer mit einem Rechtsanwalt. Das gilt im Übrigen für alle Formulierungen im Ehevertrag.

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    12 Was kostet ein Ehevertag?


    ‌Kosten fallen für den Notar sowie den Rechtsanwalt an. Sie setzen sich aus drei Positionen zusammen:
    ‌• Notarkosten
    ‌• Anwaltskosten
    ‌• Weitere Gebühren für Bürokratie-Aufwand

    ‌Notarkosten: Der Notar ermittelt den sogenannten „Geschäftswert“. Dafür wird das Vermögen der Ehepartner ermittelt und zusammengerechnet. Auch die Schulden werden hierbei einbezogen. Auf Basis dieses Werts ergeben sich die Notarkosten.

    ‌Anwaltskosten: Wer kein Risiko eingehen will und schwierige Verhältnisse regeln muss, geht zum Anwalt. Die Kosten für einen Anwalt basieren auf der Höhe des sogenannten „Gegenstandswert“. Je höher der Wert der einzeln geregelten Vermögensverhältnisse und je komplizierter der Sachverhalt, desto höher fallen die Anwaltskosten aus.

    ‌Wie hoch sind die Notargebühren und Anwaltskosten? Alle Details dazu finden Sie in unserem Artikel "Kosten eines Ehevertrags".

    13 Ehevertrag Muster: Ist die Verwendung einer Vorlage sinnvoll?


    ‌Im Internet schwirren sehr viele Vorlagen und Muster für einen Ehevertrag herum. Ist es zweckmäßig, eine solche Vorlage zu verwenden? Eines vorweg: Muster bleibt Muster. Es dient dazu, einen ersten Eindruck über den Inhalt, die Formulierung sowie das Layout eines Ehevertrags zu erhalten.
    Schreiben Sie einen Entwurf und nehmen Sie ihn am besten zum Notar- bzw. Anwaltstermin mit. Dort klären Sie alles Weitere mit den Experten in Sachen Recht. Ihr Anwalt oder Notar klärt Sie über etwaige Fehler auf und erstellt einen rechtswirksamen Vertrag. Letztendlich müssen alle Risiken minimiert werden und der Vertrag muss vor Gericht standhalten können.

    14 Ehevertrag-Tipps für Frauen


    ‌Was ist beim Thema Ehevertrag wichtig für die Frau? Nach der Geburt eines Kindes übernehmen die meisten Frauen die Kinderbetreuung und bleiben für längere Zeit zu Hause. Einer solchen Frau entgehen dabei Einkommen und Karrieremöglichkeiten, der Wiedereinstieg ins Berufsleben ist oftmals schwierig.

    ‌Wird kein Ehevertrag geschlossen, gibt es bei einer Scheidung Zugewinnausgleich. Dieser sorgt für eine einigermaßen faire Aufteilung des Vermögens. Wie fair das ist, sehen die Ehegatten bisweilen unterschiedlich. Aber besonders für Frauen, die Kinder haben oder planen, ist der Zugewinnausgleich eine gute Option.

    ‌Wird ein Ehevertrag aufgesetzt, gilt im Zweifelsfall: Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich nicht ausschließen. Auch eine Gütertrennung ist für eine Frau mit wenig Vermögen oftmals nachteilig. Grundsätzlich gilt immer: Wenn schon Ehevertrag, dann mit Vereinbarungen, die keinen Ehepartner benachteiligen. Unabhängig davon, ob es um die Frau oder den Mann geht.

    15 Kann ich einen Ehevertrag nachträglich ändern?


    ‌Eine Änderung ist kein Problem, wenn beide Ehepartner einverstanden sind. Oftmals passen die geregelten Punkte nicht mehr zu den aktuellen Lebensumständen. Scheidungen im fortgeschrittenen Alter sind heutzutage keine Seltenheit mehr. Da kann es durchaus sein, dass ein 25 Jahre alter Ehevertrag vorliegt. Haben sich zum Beispiel die Vermögenswerte schwerwiegend geändert, so ist eine Änderung sinnvoll.
    Achtung:
    Nachdem der Ehevertrag einmal abgeschlossen ist, steht er grundsätzlich so wie er ist. Spricht sich also ein Ehegatte gegen die Änderung des Ehevertrags aus, so gibt es keine Änderung. Außer es besteht der Verdacht auf einen unwirksamen Vertrag aus Gründen der Unsittlichkeit oder anderen Verstößen.
    Details hierfür besprechen Sie am besten bei einem Beratungstermin mit einem Notar oder Rechtsanwalt. Sollten Sie einen kompetenten Rechtsanwalt benötigen, finden Sie einen solchen in unserem Verzeichnis für Rechtsanwälte.

    16 Wann ist ein Ehevertrag unwirksam?


    ‌Es passiert, dass bei einer Scheidung bereits abgeschlossene Eheverträge vom Gericht als unwirksam erachtet werden. Dies ist dann der Fall, wenn ein Partner im Vertrag klar übervorteilt bzw. benachteiligt wird.

    ‌Insgesamt gibt es drei Gründe, die einen Ehevertrag ungültig bzw. unwirksam machen:
    ‌1) Gesetzesverstoß
    ‌2) Benachteiligung von Dritten (Kinder)
    ‌3) Verstoß gegen die guten Sitten

    Wenn aus den Formulierungen der Verdacht hervorgeht, der Vertrag sei insgesamt mit dem Zweck aufgesetzt worden, um einen Ehepartner zu benachteiligen, so kann der Vertrag als ungültig erklärt werden. Hat ein Ehepartner beispielsweise kein Einkommen und muss sich um die Kinder kümmern, so darf nicht geregelt werden, dass dieser Partner nichts erhält. Darüber hinaus muss der Vertragsabschluss mit rechten Dingen zustande gekommen sein. Es darf niemand gezwungen oder getäuscht worden sein. Auch ein großer Altersunterschied oder Bildungsunterschied zwischen den Vertragspartnern kann eine Unwirksamkeit zur Folge haben. Jeder Ehegatte muss in die Verhandlungen einbezogen worden sein. Davon abgesehen, kann der Vertag als ungültig erklärt werden, wenn ein Vertragspartner bei Vertragsabschluss noch unerfahren in geschäftlichen Dingen war. Der Kindesunterhalt kann nicht ausgeschlossen werden, der Ehegattenunterhalt nur unter gewissen Umständen.

    ‌Folgende Scheidungsfolgen können im Vertrag ausgeschlossen werden:
  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Unterhalt für Alter sowie Krankheit (Es ist grundsätzlich rechtmäßig, Unterhaltszahlungen auszuschließen, die eintreten würden, wenn ein Ehepartner erkrankt oder alt wird.)

  • 17 Ehevertrag anfechten oder widerrufen


    ‌Herrschen Zweifel über Inhalt und Formulierung des Ehevertrags, kann man ihn anfechten bzw. widerrufen. Ziehen Sie im Verdachtsfall einen Rechtsexperten aus unserem Beraterportal zu Rate und gehen Sie zusammen den Ehevertrag durch. Sind dubiose Formulierungen enthalten, die einen Partner stark benachteiligen oder ergibt die Gesamtschau der geregelten Angelegenheiten, dass ein Ehepartner insgesamt finanziell viel schlechter gestellt wird, dann hilft Ihnen ein Anwalt, den Vertrag vor Gericht anzufechten.

    18 Ehevertrag mit oder ohne Anwalt?


    ‌In der Praxis stellt sich oft heraus, dass Eheverträge ungültig sind. Nicht zulässige Formulierungen, egal ob aus Unwissenheit oder Willkür entstanden, machen den Vertrag unwirksam. Der Gesetzgeber will damit eine wesentliche Benachteiligung eines Ehepartners vermeiden. Derartige Überraschungen kann das Ehepaar aber weitgehend minimieren, indem es einen Anwalt mit dem Ehevertrag Abschluss betraut. Der Anwalt sorgt für eine rechtskonforme Formulierung und kompetente Rechtsberatung.

    ‌Wir empfehlen Ihnen deshalb, einen Fachanwalt für Familienrecht mit der Prüfung des Ehevertrags zu beauftragen. In unserem Beratungsbereich finden Sie Familienrechtsexperten, die Ihnen gerne weiterhelfen.

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    19 Ehevertrag – Häufig gestellte Fragen

    Was kann man im Ehevertrag regeln?

    Unterhaltszahlungen, Güterstand, Vermögensaufteilung, Versorgungsausgleich, Ehewohnung und Ehehaus usw. Auch Veränderungen im Zugewinnausgleich (gesetzlicher Güterstand) kann man im Ehevertrag vornehmen. Die Vereinbarungen im Ehevertrag können sich auf die Zeit während sowie nach der Ehe beziehen.

    ‌Weiterlesen: Was kann ich im Ehevertrag regeln?

    Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

    Wenn sich die Ehepartner nicht mit den gesetzlichen Regelungen zufriedengeben wollen. Häufig ist das unter folgenden Voraussetzungen der Fall: unterschiedlich hohes Vermögen der Ehegatten; Unternehmerehe; Ehepartner haben unterschiedliche Staatsbürgerschaften; Eheleute sind finanziell selbstständig und haben keinen Kinderwunsch.

    ‌Weiterlesen: Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

    Wo kann ich einen Ehevertrag abschließen?

    Bei einem Notar oder Rechtsanwalt. In jedem Fall brauchen Sie eine notarielle Beurkundung, um den Ehevertrag bindend zu machen. Grundsätzlich können Sie den Ehevertrag selber formulieren. Lassen Sie ihn aber anschließend von einem Rechtsexperten für Familienrecht prüfen, damit keine ungültigen Formulierungen enthalten sind.

    ‌Weiterlesen: Wo kann ich einen Ehevertrag Abschließen?

    Welche Auswirkungen hat ein Ehevertrag auf das Erbe?

    Für Erbfragen ist wichtig, welcher Güterstand zum Todeszeitpunkt des Ehegatten gilt und, ob es Verwandte erster Ordnung gibt. Stirbt ein Ehegatte in einer Zugewinngemeinschaft, erhöht sich der Erbanteil seines Ehegatten um ein Viertel. Andere Regelungen gelten dann, wenn der Tod des Ehepartners während des Scheidungsverfahrens eintritt.

    ‌Weiterlesen: Welche Auswirkungen hat ein Ehevertrag auf das Erbe?

    Welche Auswirkungen hat ein Ehevertrag auf Steuern?

    Der Güterstand bestimmt, ob der Erbe Steuern für die Erbschaft zahlen muss. Ist eine Gütertrennung vereinbart und stirbt ein Ehepartner, muss der Erbe seinen Erbanteil versteuern. Auch bei einer Gütergemeinschaft erbt der Ehepartner einen Vermögensanteil, den er somit versteuern muss. Ein Zugewinnausgleich ist jedoch immer steuerfrei.

    ‌Weiterlesen: Welche Auswirkungen hat ein Ehevertrag auf Steuern?

    Welche Vereinbarungen zum Haus kann ich im Ehevertrag treffen?

    Das Ehepaar kann zum Beispiel vereinbaren, den Wertzuwachs des Hauses bei einer Scheidung vom Zugewinnausgleich auszuschließen. Stehen beide Ehepartner im Grundbuch, kann ein Ehevertrag regeln, wer im Haus bleibt und den anderen dafür auszahlt. Das Haus ist oft der umstrittenste Vermögensgegenstand, weshalb vertragliche Reglungen Sinn machen.

    ‌Weiterlesen: Welche Vereinbarungen zum Haus kann ich im Ehevertrag treffen?

    Wann ist ein Ehevertrag ungültig?

    Wenn er rechtswidrige Formulierungen enthält oder unrechtmäßig geschlossen wurde. In diesem Fall ist er sittenwidrig und verliert seine Rechtswirksamkeit. Z.B. darf der Ehevertrag einen Ehepartner nicht klar benachteiligen, der Vertragsabschluss darf nicht aufgrund von Drohungen zustande kommen, der Kindesunterhalt nicht ausgeschlossen werden etc.

    ‌Weiterlesen: Wann ist ein Ehevertrag ungültig?

    Kann ich einen Ehevertrag nachträglich ändern?

    Ja, aber beide Ehepartner müssen mit der Änderung einverstanden sein. Weigert sich ein Ehepartner dagegen, bleibt der Ehevertrag so wie er ist. Daher sollte man einen Ehevertrag ernst nehmen. Er ist bindend, wenn er keine unwirksamen Formulierungen enthält. Sollte letzteres der Fall sein, kann man mit einem Anwalt den Ehevertrag anfechten.

    ‌Weiterlesen: Kann man einen Ehevertrag nachträglich ändern?

    Was kostet ein Ehevertrag?

    Je höher Ihr Gegenstandswert ist, desto höher sind die Kosten für den Ehevertrag. Mit dem Wert des Vermögens und dem Umfang der zu regelnden Angelegenheiten steigen die Ehevertragskosten. In jedem Fall ist ein Notar für die Beurkundung nötig. Zusätzlich kann man einen Anwalt heranziehen, um den Vertrag zu prüfen.

    ‌Weiterlesen: Was kostet ein Ehevertrag?

    Welche Alternativen zum Ehevertrag gibt es?

    Wollen Sie sich scheiden lassen – eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Wollen Sie sich nur trennen – eine Trennungsvereinbarung. Derartige Verträge sind dem klassischen Ehevertrag ähnlich, können aber nicht vor der Ehe geschlossen werden. Sie regeln Folgesachen, also Fragen zu Unterhalt, Vermögen, Ehewohnung, Versorgungsausgleich etc.

    ‌Weiterlesen: Welche Alternativen zum Ehevertrag gibt es?

    Wo bekomme ich eine Ehevertrag Beratung?

    Ein Notar oder Anwalt berät Sie zum Ehevertrag. Beide sind Juristen, prüfen Ihre Situation und zeigen Vor- und Nachteile von Regelungen auf. Unterschied: Der Notar berät beide Partner neutral und beglaubigt den Ehevertrag; der Anwalt vertritt die Interessen seines Mandanten – er vertritt nur einen der Partner.


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