Vereinbarung über Gütergemeinschaft im Ehevertrag © Adobe Stock | Jeanette Dietl

Gütergemeinschaft – Das Vermögen der Ehepartner wird zum gemeinsamen Gut

„My house is your house and your house is mine“ – „Mein Haus ist dein Haus und dein Haus ist meines“. Dieser populäre Liedertext passt gut zum Güterstand der Gütergemeinschaft. Wenn dieser Güterstand vereinbart ist, dann gehört alles, was ein Ehepartner während der Ehe erwirbt, automatisch auch dem anderen Ehepartner. Allerdings ist die Gütergemeinschaft komplizierter, als sie auf den ersten Blick scheint. Warum die Gütergemeinschaft selten gewählt wird, wann sie Sinn machen kann und vieles mehr, wird in diesem Beitrag erklärt.

1 Gütergemeinschaft – Recht einfach erklärt

  1. Die Gütergemeinschaft ist einer der drei möglichen Güterstände. Unter Gütergemeinschaft wird verstanden: „Meines und Deines wird Unseres“. Beide Ehegatten willigen dabei ein, dass ihr jeweiliges Vermögen in das „Gesamtvermögen“ verschmolzen wird.

  2. ‌Ausnahmen vom Gesamtvermögen bilden Vorbehalts- und Sondergut.
  3. ‌Eine Gütergemeinschaft ist erst wirksam, wenn sie in einem Ehevertrag vereinbart wurde und ein Notar diesen beglaubigt hat.
  4. ‌Eine Gütergemeinschaft gestaltet sich in der Praxis kompliziert, weshalb sie häufig keinen Sinn macht.

2 Was bedeutet „Gütergemeinschaft“?


‌Der Güterstand der „Gütergemeinschaft“ wird durch seine Brisanz und komplizierten Regelungen selten gewählt. Gütergemeinschaft bedeutet: Jegliches Vermögen, das die Ehegatten getrennt voneinander erworben haben, „verschmilzt“ zu einem gemeinsamen Vermögen. Alles gehört beiden Ehegatten, weshalb es „Gesamtgut“ heißt. Es verschmilzt sowohl das Vermögen, das in die Ehe mitgenommen wurde, als auch jenes, das während der Ehezeit erworben wurde. In das Gesamtgut fließen auch Vermögensgegenstände aus Erbschaften und Schenkungen.
Beispiel:
Der Ehemann kauft ein Haus – somit sind beide Eigentümer. Die Ehefrau kauft ein Grundstück – beide Ehegatten sind Eigentümer des Grundstücks.
Zudem sind verschiedene Regelungen bezüglich Vermögensverwaltung denkbar. Man kann vereinbaren, dass das Gesamtvermögen von einem oder von beiden Ehegatten verwaltet wird. Dazu gibt es noch das Vorbehaltsgut und das Sondergut. Diese beiden Arten von Vermögen, gehen nicht in das Gesamtvermögen ein.

‌Die Gütergemeinschaft muss eigens in einem Ehevertrag vereinbart werden. Um wirksam zu sein, muss ein Notar den Ehevertrag anschließend beglaubigen. Rein mündliche Abmachungen zwischen den Ehegatten hinsichtlich Güterstands sind unwirksam. Die Gütergemeinschaft ist im BGB (ab § 1415 BGB) geregelt.‌
Hinweis:
Sogar Erbschaften und Schenkungen werden in das Gesamtgut übertragen. Wer etwas anderes regeln möchte, muss dies im Ehevertrag festhalten.

3 Vermögensarten: Gemeinschaftliches Vermögen, Vorbehaltsgut und Sondergut


‌Es gibt verschiedene Vermögensmassen bei einer Gütergemeinschaft. Insgesamt sind drei Vermögenskategorien festzustellen:
  1. ‌Allgemeine Gütergemeinschaft
  2. ‌Vorbehaltsgut
  3. ‌Sondergut

‌Erklärung: Die allgemeine Gütergemeinschaft betrifft das gesamte Vermögen beider Ehegatten. Allerdings können die Eheleute Ausnahmen davon machen. Wollen sie gewisse Vermögenssachen vom Gesamtgut ausnehmen, können sie dafür das „Vorbehaltsgut“ und das „Sondergut“ festlegen.

3.1 Gesamtgut

Das Gesamtgut (§ 1416 BGB) ist das gesamte Vermögen beider Ehepartner. Es verschmilzt zum gemeinschaftlichen Gut. Das gilt sowohl für das vor sowie während der Ehe erwirtschaftete Vermögen. Beide Ehepartner haben denselben Anteil am Gesamtgut. Auch verwalten sie das Gesamtgut gemeinsam.

3.2 Sondergut

Die Eheleute können im Ehevertrag vereinbaren, welche Vermögensgegenstände nicht in das Gesamtgut übergehen. Das Sondergut ist vom Gesamtgut ausgenommen. Sondergut (§ 1417 BGB) bezeichnet jenes Vermögen, das rechtlich nicht übertragen werden kann. Derjenige, dem es gehört, bleibt weiterhin Eigentümer und Verwalter davon. Beispiele hierfür sind: persönliche Rechte, Urheberrechte, Beteiligungen an einer Personengesellschaft, etc.

3.3 Vorbehaltsgut

Auch das Vorbehaltsgut ist vom Gesamtgut ausgeschlossen. Diese Gegenstände nennt man „Vorbehaltsgut“ (§ 1418 BGB). Sie bleiben also weiterhin Alleineigentum des jeweiligen Ehepartners oder werden auf den überlebenden Ehegatten übertragen, weil der verstorbene es so bestimmt hat. Auch die Verwaltung dieses Vermögens obliegt nur dem Eigentümer. Welche Vermögensgegenstände als Vorbehaltsgut zu betrachten sind, muss im Ehevertrag festgeschrieben werden.

4 Wie und wo kann ich eine Gütergemeinschaft vereinbaren?


‌Möchte das Ehepaar den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft umgehen, muss es einen Ehevertrag aufsetzen und darin einen anderen Güterstand vereinbaren. Wichtig: Die Änderung des gesetzlichen Güterstands bedarf immer einer notariellen Beurkundung; das ist gesetzlich vorgeschrieben. Entfällt der Gang zum Notar, ist die Vereinbarung nichtig. Sinnvoll ist es, zuerst einen Rechtsanwalt für ein Beratungsgespräch heranzuziehen. Der Güterstand hat weitgreifende vermögensrechtliche Folgen. Entscheidungen hierbei sollten gründlich überlegt und mit einem Rechtsexperten besprochen werden.

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Hinweis:
Damit die Gütergemeinschaft rechtsgültig ist, muss sie in einem Ehevertrag vereinbart und von einem Notar beglaubigt werden.

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5 Gütergemeinschaft bei Tod – Was passiert im Erbfall?


‌Die Gütergemeinschaft endet beim Tod eines Ehepartners nicht. Je nachdem, welche Art von Gütergemeinschaft vereinbart ist, gelten verschiedene Regelungen:

5.1 Allgemeine Gütergemeinschaft und Erbschaft


‌Normalerweise gilt die „allgemeine Gütergemeinschaft“. Außer, wenn im Ehevertrag eine „fortgesetzte Gütergemeinschaft“ vereinbart wurde. Wenn kein Testament vorhanden ist, kommt es darauf an, ob Verwandte vorhanden sind:

‌• Sind Verwandte erster Ordnung vorhanden: Der überlebende (oder „hinterbliebene“) Ehepartner bleibt weiterhin Eigentümer seiner Hälfte am Gesamtgut. Dazu erhält er 1/4 des Anteils vom Gesamtgut, sowie 1/4 vom Sondergut und 1/4 vom Vorbehaltsgut des Erblassers. Verwandte erster Ordnung sind Kinder sowie Enkel des Verstorbenen.

‌• Sind Verwandte zweiter Ordnung vorhanden: In diesem Fall erbt der überlebende Partner 1/2 des Anteils seines verstorbenen Partners am Gesamtgut, sowie 1/2 vom Sondergut und 1/2 vom Vorbehaltsgut. Verwandte zweiter Ordnung sind die Eltern des verstorbenen Ehepartners und ihre Kinder. Dazu zählen in dem Fall auch die Großeltern des Verstorbenen.

‌• Sind weder Verwandte erster noch zweiter Ordnung vorhanden: Der hinterbliebene Ehepartner erbt den gesamten Anteil am Gesamtgut seines verstorbenen Ehepartners sowie das gesamte Vorbehalts- und Sondergut.

5.2 Fortgesetzte Gütergemeinschaft und Erbrecht


‌Bei der fortgesetzten Gütergemeinschaft erben die Kinder des verstorbenen Ehepartners den Anteil am Gesamtgut eben dieses Ehepartners. Die Gütergemeinschaft wird also mit den Kindern fortgesetzt und nicht mit dem überlebenden Ehegatten. Dieser erbt nur die ihm zustehende Quote am Vorbehalts- und Sondergut.


5.3 Gütergemeinschaft und Steuern – Steuerpflicht bei Todesfall


‌Das sogenannte „Gesamtgut“ ist ein zentraler Begriff für die Gütergemeinschaft. Beiden Ehegatten gehört ein gleich hoher Anteil am Gesamtgut. Bei einem Todesfall erbt der überlebende den Anteil des verstorbenen Ehepartners. Diese Erbschaft muss versteuert werden (Erbschaftssteuer).

Weiterführende Artikel zum Thema Erben:
  • 6 Schulden und Gütergemeinschaft


    ‌Bei der Gütergemeinschaft haftet jeder Ehegatte für die Schulden des anderen. Das bedeutet konkret: Nimmt der Ehemann zum Beispiel einen Kredit für einen Autokauf auf, haftet auch die Ehefrau für die Rückzahlung der Schulden, sofern Gütergemeinschaft besteht.

    7 Gütergemeinschaft wie aufheben?


    ‌Die Eheleute können eine Gütergemeinschaft immer einvernehmlich auflösen. Weigert sich aber ein Ehegatte, so kann die Auflösung sehr schwierig werden. Sie kann nur mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung aufgehoben werden.

    ‌Auch eine Scheidung oder der Todesfall eines Ehepartners löst die Gütergemeinschaft nicht auf. Normalerweise läuft sie nach dem Ende der Ehe automatisch weiter. Gibt es gemeinsame Kinder und stirbt ein Ehepartner, kann sie mit den Kindern weitergeführt werden.

    8 Welche Kosten entstehen für Gütergemeinschaft?


    ‌Damit die Gütergemeinschaft wirksam ist, müssen die Eheleute beim Notar einen Ehevertrag beglaubigen lassen. Gegebenenfalls brauchen sie auch eine eingehende Beratung von einem Anwalt. Deshalb fallen grundsätzlich Notar- und Rechtsanwaltsgebühren an. Die anfallenden Gebühren für den Notar sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgeschrieben. Dort findet sich eine Tabelle, anhand derer die genauen Notarkosten abgelesen werden können. Dazu kommen noch geringe Verwaltungsgebühren, Druck- und Portokosten etc.

    ‌Wie viel kostet ein Ehevertrag im Detail? Alle Infos zum Ehevertrag.

    9 Alternativen zur Gütergemeinschaft


    ‌Statt einer Gütergemeinschaft kann man andere Güterstände wählen. Zum Beispiel, eine Gütertrennung. Die Vermögen bleiben dabei während und nach der Ehe getrennt. Auch eine Zugewinngemeinschaft ist denkbar: Was die Ehepartner während der Ehe an Vermögen hinzugewonnen haben, wird untereinander hälftig aufgeteilt. Dazu gibt es noch verschiedene Arten der modifizierten Zugewinngemeinschaft. Möglich wäre zum Beispiel, gewisse Vermögensgegenstände aus der Zugewinngemeinschaft herauszunehmen, z.B. die Wertsteigerung einer Immobilie.

    10 Gütergemeinschaft – Häufig gestellte Fragen

    Was ist Gütergemeinschaft?

    Sie ist eine der drei möglichen Vereinbarungen zum Güterstand. Zentrales Kennzeichen der Gütergemeinschaft ist, dass die Vermögenswerte beider Ehepartner zu einem einzigen Vermögen zusammengefasst werden. Dabei ist es erst einmal unwichtig, ob das Vermögen vor oder während der Ehe erwirtschaftet wurde. Das ist das „Gesamtgut“. Auch Erbschaften und Schenkungen fließen in das Gesamtgut mit ein.

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    Welche Vermögensmassen werden bei der Gütergemeinschaft unterschieden?

    Man unterscheidet gemeinschaftliches Vermögen, Vorbehaltsgut und Sondergut. Beide Eheleute besitzen und verwalten das gemeinschaftliche Vermögen. Das Vorbehaltsgut bleibt weiterhin Alleineigentum eines Ehegattens; was das ist, muss vertraglich vereinbart sein. Das Sondergut kann rechtlich nicht übertragen werden (z.B. persönliche Rechte).

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    Wo und wie vereinbart man eine Gütergemeinschaft?

    Im Ehevertrag. Damit er gültig ist, muss er unbedingt vom Notar beglaubigt sein. Der Notar muss neutral beraten, oft macht aber eine Rechtsberatung beim Anwalt vor Vertragsabschluss Sinn. Beide Ehegatten müssen mit der Gütergemeinschaft einverstanden sein.

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    Wie wirkt sich Gütergemeinschaft auf Steuern aus?

    Der überlebende Ehepartner muss Erbschaftssteuer zahlen. Der verstorbene Ehepartner vererbt an den überlebenden Ehepartner einen Teil seines Anteils am Gesamtgut. Wie viel vererbt wird, hängt in erster Linie davon ab, ob und welche Verwandte vorhanden sind.

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    Wer erbt nach Todesfall bei Gütergemeinschaft?

    Beim Todesfall gilt: Ist kein Testament vorhanden, wird berücksichtigt, welche Verwandte es gibt. Bei Verwandten erster Ordnung: Überlebender erbt ¼ des Gesamtguts, ¼ vom Sondergut sowie vom Vorbehaltsgut. Bei Verwandten zweiter Ordnung: Überlebender erbt jeweils ½ des Gesamtgutanteils, des Vorbehalts- sowie des Sonderguts vom Verstorbenen. Keine Verwandte erster und zweiter Ordnung: Überlebender Ehepartner erbt alles.

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    Was bedeutet Gesamtgut bei Gütergemeinschaft?

    Das gemeinsame Vermögen der Ehepartner. Alles, was sie besitzen, wird in ein gemeinsames Vermögen zusammengefasst. Erbt zum Beispiel jemand ein Haus und heiratet dann, gehört das Haus auch dem Ehepartner, sofern Gütergemeinschaft besteht. Dasselbe gilt für Schulden.

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    Wie kann ich eine Gütergemeinschaft aufheben?

    Mit der einvernehmlichen Zustimmung beider Ehegatten kann die Gütergemeinschaft im Ehevertrag aufgehoben werden. Stimmt aber ein Ehegatte nicht zu, wird es schwierig. Was einmal im Ehevertrag feststeht, kann nur noch schwer geändert werden, wenn ein Partner nicht zustimmt. Oft kommt es dabei zu einer Auseinandersetzung vor Gericht.

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    Was ist mit den Schulden bei Gütertrennung?

    Beide Ehegatten sind für die Rückzahlung der Schulden zuständig. Das gilt sowohl für die Schulden, die die Ehepartner gemeinsam gemacht haben, als auch für jene, die einer alleine gemacht hat. Beispiel: Kauft die Frau ein Motorrad und nimmt dafür einen Kredit auf, haftet auch der Mann dafür.

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    Was kostet Gütergemeinschaft?

    Die Kosten für die notarielle Beglaubigung richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Dabei gilt grundsätzlich: Je höher das Reinvermögen der Ehepartner, desto mehr müssen diese dem Notar zahlen. Gegebenenfalls braucht das Ehepaar auch Rechtsberatung beim Rechtsanwalt.

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