Erblasser und Erbe sind beim Notar und setzen am Tisch Erbvertrag auf © Adobe Stock | rogerphoto

Erbvertrag – Kosten, Anfechten, Vor- und Nachteile

Der Erblasser kann ein Testament ganz leicht ändern oder vernichten. Nicht so beim Erbvertrag! Der Erbvertrag kann nicht einfach beseitigt werden, weil der Erblasser es sich anders überlegt hat. Dieser Weg der Vererbung ist also sehr sicher. Andererseits sollte er aber auch sehr gut überlegt sein.

Was ist ein Erbvertrag?


‌Der Erbvertrag ist ein Vertrag, in dem Erblasser und Erbe regeln, was mit dem Nachlass nach dem Tod des Erblassers geschieht. Im Erbvertrag verspricht der Erblasser dem Erben seinen Nachlass oder einen Teil davon. Der Erbe nimmt dieses Versprechen im Vertrag an. 

‌Zentrales Merkmal eines Erbvertrags: Zwei oder mehr Vertragspartner treffen eine vertragliche Vereinbarung über … 
  • Verfügung über Erbeinsetzung und / oder 
  • Vermächtnis und / oder 
  • Auflage 

  • ‌‌Der Erbvertrag ist wie das Testament eine Art der „Verfügung von Todes wegen“ (auch „letztwillige Verfügung“ genannt). Mit einem Erbvertrag wie auch mit einem Testament kann man die gesetzliche Erbfolge umgehen. Anders gesagt: Ohne Erbvertrag oder Testament bestimmt das Gesetz, wer erbt. ‌ ‌

    ‌Nach dem Abschluss eines Erbvertrags kann der Erblasser – wie auch bei einem Testament – mit seinem Vermögen machen was er will. Im Grunde kann er es auch vollkommen verprassen und verschenken. Der eingesetzte Erbe kann dagegen erst einmal nichts tun. ‌ 

    ‌‌Nach dem Tod des Erblassers kann der Vertragserbe aber die Herausgabe des verschenkten Vermögens verlangen. Dazu muss er nachweisen, dass die Schenkung mit dem bewussten Ziel geschah, den Nachlass bewusst zu mindern. In der Praxis ist aber oft schwierig nachzuweisen, dass der Erblasser den Erben vorsätzlich schädigen wollte. ‌
    Beispiel:
    Erbvertrag: Phillip und Maria leben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Phillip hat von seiner Großmutter ein Haus und ein Grundstück geschenkt bekommen. Er arbeitet und sorgt für die finanzielle Versorgung der Familie. Maria ist schwanger und möchte sich die nächsten drei Jahre ganz auf die Kindererziehung konzentrieren. Da die beiden nicht verheiratet sind, würde bei einem Todesfall keiner den anderen beerben. Nur die ungeborene Tochter wäre nach der gesetzlichen Erbfolge gegenüber den Eltern erbberechtigt. Besonders Maria würde das hart treffen, da sie gerade Mutter wird und in dieser Situation in große finanzielle Schwierigkeiten kommen könnte. Sie schließen also einen Erbvertrag ab, indem Maria und die Tochter zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt sind.

    Vor- und Nachteile gegenüber einem Testament


    ‌Ein Erbvertrag hat gegenüber dem Testament einige Vorteile. Da es sich um einen Vertrag handelt, kann er nur einvernehmlich rückgängig gemacht werden. Also indem beide Vertragspartner eine Aufhebung wollen. Ein Testament hingegen kann vom Testierenden alleine aufgehoben werden. Bei Erbvertrag und Testament gilt aber auch: Was zum Vorteil des Erblassers ist, kann schnell zum Nachteil des Erben werden, und umgekehrt.

    Erbvertrag und Testament – Unterschiede im Detail

    Testament 

    ‌Einseitige Verfügung (der Testierende allein) 

    ‌Keine Bindung 

    ‌Nur einseitige Verfügungen 


    ‌Auflösung bzw. Widerruf ist sehr einfach 


    ‌Testierende kann das Testament nach Belieben ändern, zurückziehen oder vernichten. 


    ‌Keine notarielle Beglaubigung erforderlich 

    ‌Die Verfügung ist einseitig, es gibt keine „Vertragsparteien“. Erblasser schreibt Testament alleine.
    Erbvertrag 

    ‌Vertrag (zwischen Erblasser und Erben) 

    ‌Starke Bindung 

    ‌Vertragsmäßige Verfügungen (Erbeinsetzung, Vermächtnisse, Auflagen) und einseitige Verfügungen (z.B. Testamentsvollstreckung) 

    ‌Auflösung bzw. Widerruf ist sehr schwierig; Widerruf nur von einseitigen Verfügungen möglich 

    ‌Vertraglich bindende Auflagen können nicht geändert werden. Außer: Beide Vertragspartner stimmen dem zu. 

    ‌Notarielle Beglaubigung erforderlich 

    ‌Alle Vertragsparteien müssen bei Abschluss höchstpersönlich anwesend sein.

    Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?


    ‌Ein Erbvertrag ist grundsätzlich für jeden Erblasser empfehlenswert, der den Erben versichern will, die Erbschaft bzw. einen Teil davon zu erhalten. 

    ‌Für manche Erbkonstellationen ist der Erbvertrag aber die einzige Möglichkeit, Vermögen zu vererben: Zum Beispiel, wenn sich Lebensgefährten gegenseitig als Erben bestimmen wollen. 
    ‌‌
  • Erbvertrag für unverheiratete Paare: Nichteheliche Partner können kein gemeinschaftliches Testament verfassen. Gemeinschaftliche Testamente sind Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern vorenthalten. Personen in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können aber einen Ehevertrag aufsetzen und darin ganz ähnliche Regelungen wie zum Beispiel beim Berliner Testament treffen. ‌
  • Streit vermeiden: Ob die Erben (und Nichterben) beim Erbfall untereinander streiten, kann der Erblasser nicht gänzlich kontrollieren. Mit einem Erbvertrag ist es aber möglich, das Vermögen eben vertraglich abgesichert aufzuteilen. Alle müssen sich dann an den Vertrag halten. 
  • Erbschaft für Gegenleistung: Oft kommt auch ein Erbvertrag zur Anwendung, weil man darin eine Gegenleistung formulieren kann. ‌
    ‌🡪 Beispiel: Der beste Freund des Erblassers hilft diesem beim Hausbau. Der Erblasser möchte sich erkenntlich zeigen und entschließt seinen Kollegen in einem Erbvertrag als Erben einzusetzen. 
  • Unternehmensnachfolge: Mit einem Erbvertrag kann ein Erbe an die Unternehmensnachfolge gebunden werden. ‌ 
    ‌‌🡪 Beispiel: Der Sohn bekommt die Firma des Vaters nach dessen Tod. Im Gegenzug kann sich der Sohn dazu verpflichten, den Vater bis ans Lebensende unentgeltlich zu pflegen.

  • Wie schließt man einen Erbvertrag ab?


  • ‌Mindestens 2 Vertragspartner: Es sind mindestens zwei Erbvertragspartner für den Abschluss erforderlich. 
  • Notarielle Beurkundung: Der Erbvertrag kann zwar selbst geschrieben sein, jedenfalls muss er aber von einem Notar beurkundet werden. 
  • Geschäftsfähigkeit: Erblasser und Vertragspartner müssen unbeschränkt geschäftsfähig sein. 
  • Persönliche Anwesenheit: Jene Person, die erbrechtliche Verfügungen bestimmt, muss persönlich bei dem Termin anwesend sein, in dem der Notar den Vertrag beglaubigt. 
  • Mögliche Vertretung: Jene Person, die keine erbrechtlichen Verfügungen trifft – sogar dann, wenn sie Gegenleistungen versprechen –, kann sich beim notariellen Akt von einer anderen Person vertreten lassen.

  • Wann und wie kann ich einen Erbvertrag ändern?


    ‌Nicht jede Verfügung im Erbvertrag kann man einseitig ändern: 
    ‌‌
  • Verfügungen, die vertraglich bindend sind (Erbeinsetzung, Auflage, Vermächtnis): ‌
    ‌🡪 nur einvernehmlich änderbar (Notar erforderlich) ‌
  • Vertraglich nicht bindende Verfügungen (alles andere, etwa Testamentsvollstreckung, Ersatzerbschaft, Teilungsanordnung): ‌
    ‌🡪 einseitig änderbar
  • Achtung:
    Wollen Sie und Ihr Vertragspartner Änderungen im Erbvertrag vornehmen, wollen Sie den Vertrag anfechten oder eine Vertragsauflösung? Dann müssen Sie unbedingt zum Notar. Selbstständig, etwa mit einer einfachen mündlichen oder auch schriftlichen Erklärung, können sie den Vertrag keinesfalls ändern.

    Wann kann ich vom Erbvertrag zurücktreten?

  • Ein Rücktrittsrecht wurde im Erbvertrag ausdrücklich eingebaut. 
  • Der eingesetzte Erbe hat sich derartig fehlverhalten, dass ihm der Pflichtteil entzogen werden kann (Stichwort „Erbunwürdigkeit“). 
  • Vertragspartner hat sich zu einer Gegenleistung verpflichtet (zum Beispiel, dass er den Erblasser bis zu dessen Lebensende pflegt). Wird die Verpflichtung aufgehoben, kann man vom Vertrag zurücktreten. ‌
  • Beispiel:
    Das unverheiratete Paar Phillip und Maria hat den Erbvertrag ohne Rücktrittsrecht abgeschlossen. Phillip hat sich in eine andere Frau verliebt und deshalb Maria verlassen. Er und seine neue Partnerin heiraten. Maria möchte den Vertag auflösen, doch Phillip ist dagegen. Da kein Rücktrittsrecht vereinbart wurde, bleibt der Vertrag aufrecht. Eine Auflösung wäre nur einvernehmlich möglich.

    Wann kann ich einen Erbvertrag anfechten?


    ‌Die Gründe für eine Anfechtung sind beim Erbvertrag und Testament grundsätzlich gleich. Zum Beispiel: 
    ‌‌
  • Formvorschriften wurden nicht beachtet (Beim Erbvertrag ist eine notarielle Beurkundung verpflichtend. Wer darauf vergisst, hat einen ungültigen und dadurch anfechtbaren Vertrag). 
  • Inhaltliche Vorschriften müssen beachtet werden (Namen, Unterschriften, Ort, Datum etc.). 
  • Niemand darf zum Vertragsabschluss gezwungen werden, etwa durch Drohung
  • Inhalt darf nicht sittenwidrig oder gesetzeswidrig sein (zum Beispiel „Meiner Tochter stelle ich als Bedingung, dass sie nur dann erben kann, wenn sie mit dem Geschlechtsverkehr bis zu ihrer Hochzeit wartet“). 
  • Die Vertragspartner müssen beim Abschluss testierfähig gewesen sein (Geisteskranke sind zum Beispiel testierunfähig). 
  • Haben Ehegatten einen Erbvertrag aufgesetzt und reichen sie die Scheidung ein, wird der Erbvertrag auch unwirksam. 
  • usw. 

  • ‌‌Anfechtung durch Erblasser ‌ ‌

    ‌Will der Erblasser den Vertrag anfechten, muss er …
  • die Anfechtungserklärung von einem Notar beurkunden lassen 
  • dies persönlich erledigen und sich nicht von einem Anwalt vertreten lassen 
  • die Erklärung gegenüber dem Erbvertragspartner abgeben 
  • die Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht abgeben, wenn der Erbvertragspartner vorverstorben ist 

  • ‌‌Anfechtung durch andere Vertragspartner ‌ ‌

    ‌Andere Erbvertragspartner als der Erblasser …

  • fechten immer gegenüber dem Nachlassgericht an 

  • ‌Fristen
  • Die Anfechtungsfrist beträgt 1 Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes 
  • Wird Anfechtungsgrund nach 30 Jahren nach dem Todesfall bekannt, ist eine Anfechtung unmöglich >> Verjährung.
  • Achtung:
    Eine Anfechtung bezieht sich meist auf eine bestimmte Verfügung im Erbvertrag. Wird diese Verfügung nichtig, führt das regelmäßig zur Unwirksamkeit des gesamten Erbvertrags.
  • Für die Anfechtung eines Erbvertrags gelten grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie für die Anfechtung eines Testaments.

  • Ehe und Erbvertrag


    ‌Hat ein verheiratetes Paar einen Erbvertrag abgeschlossen und lässt es sich scheiden, wird der Erbvertrag unwirksam. Wurde die Scheidung eingereicht und handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung, verliert der Vertrag seine Wirksamkeit. Eine Trennung alleine macht den Erbvertrag noch nicht unwirksam. 


    ‌Ehe- und Erbvertrag verbinden 

    ‌Möglich ist, einen Ehevertrag mit erbrechtlich relevanten Inhalten zu erweitern. Eine solche Vertragskonstellation beantwortet folgende Fragen: 
  • Was geschieht mit dem Vermögen der Ehegatten im Falle einer Scheidung? 
  • Was passiert mit dem Nachlass eines Ehegatten, wenn er stirbt? 
  • Inwieweit soll der überlebende Ehepartner am Nachlass seines verstorbenen Gatten beteiligt werden? 
  • Was kostet ein Erbvertrag beim Notar?


    ‌Beim Erbvertrag ist der Gang zum Notar verpflichtend, weshalb Notarkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) anfallen. Ausschlaggebend für die Kosten ist der „Geschäftswert“ des Vermögens, also der aktuelle Wert des Vermögens abzüglich 50% der Schulden. Umso mehr Vermögen da ist, desto höher fallen die Kosten aus. Wird ein gewisser Vermögensschwellwert erreicht, erhebt der Notar die doppelte Gebühr. 

    ‌Auszug aus der Gebührentabelle des GNotKG:
    Geschäftswert 

    ‌Bis 500 Euro 

    ‌501–1.000 Euro 

    ‌9.001–10.000 Euro 

    ‌10.001–13.000 Euro 

    ‌50.001–65.000 Euro 

    ‌200.001–230.000 Euro 

    ‌500.001–550.000 Euro 

    ‌1.000.001–1.050.000 Euro
    Einfache Gebühr 

    ‌15 Euro 

    ‌19 Euro 

    ‌75 Euro 

    ‌83 Euro 

    ‌165 Euro 

    ‌485 Euro 

    ‌1.015 Euro 

    ‌1.815 Euro
    Zusätzliche Kosten: 
    ‌‌
  • Umsatzsteuer 
  • Port- und Papierkosten ‌
  • Amtliche Verwahrung (ggf. )= 75 Euro 

  • ‌‌Erbvertrag spart folgende Kosten:
  • Erbschein (zur Vorlage bei Bank, Grundbuchamt und anderen Institutionen) 
  • Kostenintensive Rechtsstreits können durch Erbverträge vermieden werden.

  • Erbvertrag und Pflichtteil


    ‌Wird eine erbberechtigte Person in einem Erbvertrag enterbt, steht ihr ein Pflichtteil zu. Der Pflichtteil ist immer eine Geldzahlung. 
  • Höhe des Pflichtteils: der Pflichtteil ist halb so hoch wie der gesetzliche Erbteil. 
  • Pflichtteilsberechtigte: leibliche und adoptierte Kinder, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, Enkel und deren Kinder (sofern ein pflichtteilsberechtigtes Kind stirbt), Eltern (sofern Erblasser unverheiratet ist und keine Kinder bzw. Kindeskinder hat). ‌
  • Frist: Bis zu max. 3 Jahre nach dem Todesfall einzufordern.

  • Ist der Erbvertrag die sicherste Art zu erben?


    ‌Gegenüber einem Testament hat der Erbvertrag einige Vorteile. So wie das Testament ist er aber vorerst nur ein Versprechen. Wie schon erwähnt, kann es passieren, dass der Erblasser noch einen beträchtlichen Teil seines Vermögens zu Lebzeiten ausgibt. 

    ‌Die sicherste Erbschaftsart für den Erben ist die Übertragung zu Lebzeiten, auch vorweggenommene Erbfolge genannt. Dabei überträgt der künftige Erblasser zu Lebzeiten Vermögen auf den künftigen Erben. Somit hat der Erbe das Vermögen schneller zur Verfügung und kann dabei auch Steuern sparen, aufgrund der hohen Schenkungsfreibeträge.

    Erbvertrag oder Testament? – Fazit


    ‌Wer vor der Wahl zwischen Testament oder Erbvertrag steht, muss die Lebensumstände bewerten und klug abwägen, welche letztwillige Verfügung mehr Sinn hat. Das Testament kann man einfach vernichten. Den Erbvertrag nicht. Der große Vorteil eines Erbvertrags ist gleichzeitig sein großer Nachteil. Und der große Nachteil des Testaments ist gleichzeitig sein großer Vorteil. Der Erbvertrag hat eine solch starke Bindungswirkung, dass sie nur einvernehmlich aufgelöst werden kann. Das gibt dem Erben große Sicherheit. 

    ‌Nun stelle man sich aber ein nichtverheiratetes Paar vor, das einen Erbvertrag (ohne Rücktrittsrecht) eingegangen ist. Angenommen, die Beziehung gerät in eine Krise, weshalb die Frau (Erbin) ihren Partner (Erblasser) verlässt und mit ihrem neuen Freund zusammenzieht und sogar heiratet. 

    ‌Der Ex-Partner hat auch eine neue Lebensgefährtin gefunden. Er schlägt deshalb vor, den Vertrag einvernehmlich aufzulösen. Die Ex-Freundin möchte aber von ihrer Stellung profitieren und verweigert die Auflösung. In diesem Fall bleibt alles beim Alten: der Vertrag bleibt aufrecht. 

    ‌Für nichtverheiratete Paare ist es daher sehr empfehlenswert, einen Erbvertrag mit Rücktrittsrecht abzuschließen. Legt sich ein Partner quer, weil er dem anderen böse ist oder warum auch immer, kann das zu riesigen Problemen führen.

    Erbvertrag – Recht einfach erklärt

    Was bedeutet Erbvertrag?

    Ein Erbvertrag ist wie ein Testament, eine Verfügung von Todes wegen (auch letztwillige Verfügung genannt). Ein Erbe hat beim Erbvertrag mehr Vorteile als beim Testament. Der Erbvertrag bindet den Erblasser an die getroffenen Abmachungen. Da es sich um einen Vertrag handelt, können Änderungen nur mit beidseitiger Einwilligung vollzogen werden.

    ‌Weiterlesen: Was bedeutet Erbvertrag?

    Wann macht ein Erbvertrag Sinn?

    Besonders bei nichtverheirateten Partnern ist ein Erbvertrag sinnvoll bzw. manchmal sogar unumgänglich. Unverheiratete Paare können nämlich kein gemeinschaftliches Testament schreiben. Sie müssen einen Erbvertrag aufsetzen, wenn sie sich als Erben haben wollen. Im Erbvertrag kann man auch gut Bedingungen einbauen, die der Erbe zu erfüllen hat.

    ‌Weiterlesen: Wann macht ein Erbvertrag Sinn?

    Wann kann man einen Erbvertrag ändern?

    Im Vertrag stehende Verfügungen, die nicht bindend sind, kann man jederzeit einseitig ändern. Also ohne Zustimmung des Vertragspartners. Das sind z.B. Testamentvollstreckung, Teilungsanordnung, Ersatzerbschaft. Vertraglich bindende Verfügungen, das sind Vermächtnis, Erbeinsetzung und Auflage) können nur mit beidseitiger Einwilligung geändert werden. 

    ‌Weiterlesen: Wann kann man einen Erbvertrag ändern?

    Wie kann ein Erbvertrag rückgängig gemacht werden?

    Auflösen kann man einen Erbvertrag, wenn 1) eine Rücktrittsklausel eingebaut wurde, 2) sich der eingesetzte Erbe etwas Schweres zuschulden kommen lassen hat, 3) der vereinbarten Gegenleistung nicht Folge geleistet wird. Anfechtbar ist der Vertrag in verschiedenen Situationen. Zum Beispiel, wenn jemand zum Abschluss gezwungen wurde oder nicht testierfähig ist.

    ‌Weiterlesen: Wie kann ein Erbvertrag rückgängig gemacht werden?

    Wie teuer ist ein Erbvertrag beim Notar?

    Die Notargebühren werden maßgeblich vom Vermögenswert des künftigen Erblassers bestimmt. Überschreitet der Erblasser einen bestimmten Vermögenswert, muss man dem Notar die doppelte Gebühr zahlen. Bei der Berechnung des Vermögens werden aber die Schulden bis zur Hälfte weggerechnet.

    ‌Weiterlesen: Wie teuer ist ein Erbvertrag beim Notar?

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